Verfasst am: 31.Aug 2007 22:06 Titel: Firmengründung in NL?
Ich habe gehört, man kann zwar in NL eine Firma gründen, wenn man aber als Geschäftsführer dann nicht vor Ort ist sondern sich dauernd im Ausland (Deutschland) befindet, schliessen die holändischen FInanzbehörden die Frima ruck zuck...
Stimmt das? Ist das auch bei der holländischen GMBH so? Kann man sich bein der Gründung keinen Geschäftsführer mit "mieten"?
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 2.Sep 2007 16:22 Titel:
Stimmt in groben Zügen. Im Ergebnis läuft es darauf hinaus. Die Holländer sind zwar eher liberal, aber nicht im Gesellschaftsrecht. _________________ Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.
wenn man aber als Geschäftsführer dann nicht vor Ort ist sondern sich dauernd im Ausland (Deutschland) befindet, schliessen die holändischen FInanzbehörden die Frima ruck zuck...
Nicht richtig!
Zitat:
Im Ergebnis läuft es darauf hinaus
kommt auf die "Rechenoperation" vor dem "Ergebnis" an.....
Tatsächlich ist es so, daß es auf die Umstände ankommt. Wenn eine b.v. oder n.v. offensichtlich nur zum Schein in NL aufrechterhalten wird und es offensichtlich ist, daß diese Gesellschaft nur eine "Tarnkonstruktion" ist, um dem deutschen Fiskus oder der deutschen Strafverfolgung zu entgehen, dann wird oftmals anhand greifbarer Merkmale (z.B. Wohnsitz / Aufenthalt) des GF die Firma bemessen.
Auch in den Niederlanden gilt europäisches Recht und damit zunächst einmal auch die Wahlfreiheit des GF ob er sich dauernd in den NL oder nur sporadisch dort aufhält. Wenn die Firma einen vernünftigen Geschäftssitz hat, zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch und postalisch erreichbar ist dann reicht dies zumindest momentan (immer noch) zur Existenzberechtigung der Firma - auch wenn sich der Geschäftsführer, aus welchen privaten oder geschäftlichen Gründen auch immer, nicht dauerhaft am Geschäftssitz aufhält.
Dies gilt auch (nach wie vor) für Holdingkonstruktionen, wenn z.B. eine holländische N.V. die Anteile deutscher GmbH's hält. Klassische Beispiele hiefür gibt es z.B. in den Fällen, wo deutsche Firmen den Börseneinstieg, z.B. in Frankfurt oder xetra mittels holländischer N.V. leichter vollziehen können, als durch Umwandlung einer GmbH in eine AG.
Deshalb gilt:
Lieber etwas mehr für NL-Konstruktionen investieren und dann ruhig schlafen....
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