Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 10.Mai 2005 6:30 Titel: Firmengründung in Zypern?
Die Vishnu Enterprises Company Ltd. bietet Firmengründungen in Zypern an. Wie sicher ist dies jetzt? Welche Vor- oder Nachteile hat die Firmengründung in Zypern? Man soll sogar anonym gründen können. Welche Auswirkung hat die EU-Erweiterung auf diese anonymen Gründungen?
Das Angebot findet man unter: http://www.firma-zypern.de
Wer hat schon Erfahrungen mit solchen Firmen?
Wie ist es in Deutschland anerkannt?
Zypern ist ein relativ sicheres Niedrigsteuerland, wenn es um Firmengründung und Kontoeröffnung handelt.
Bin seit 2 Jahren auf Zypern und muss sagen, dass wir dort ein starkes Bankensystem haben.
Die Ltd. ist in Dt. anerkannt und kann im HR eingetragen werden.
Habe eine Zypern Ltd. gegründet und agiere in ganzen EU Raum ohne Probleme mit der Gesellschaft.
Jedoch sollte man gut aufpassen, wo und mit wem ich die Firmengründung durchziehe.
VIELE LABERBACKEN die Ihre DL anbeiten.
So kann man auch Werbung für sich machen @ dallmeyer aka Cyprus102...
Bitte verwechseln Sie nicht eine Firma in Südzypern mit einer Firma in Nordzypern.
Lieber Kollege, wie schaut es denn so momentan nach dem EU-Beitritt aus, früher galt ja eine Steuerbelastung von ca. 10%...(wovon man auch wieder nur 10% angegeben hat, also sprich nur 1% Steuern gezahlt hat).
Aber mittlerweile nach dem EU-Beitritt dürfte es doch alles strenger sein?
Wie sieht es mit der ganzen staatlichen Diskretion aus?
Wie ist die Lage momentan, wie könnte sie sich entwickeln dank der EU?
Wir alle wären Ihnen sehr dankbar für weitere Informationen, Ich auch aus Interesse...wie mein lieber Freund ffbkdavid zu pflegen sagt, um meinen "Horizont zu erweitern" _________________ Firmengründung USA www.us-corporation.org
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Zypern bietet beste Voraussetzungen und Anreize für Geschäftsvorhaben von Unternehmen
und Geschäftsleuten aus allen wirtschaftlichen Bereichen. Die Insel unterscheidet sich positiv
von vergleichbaren Staaten aufgrund seiner zahlreichen Vorteile. Diese sind: das
unkomplizierte Geschäftsgründungsverfahren, ein weltumspannendes Netz von
Doppelbesteuerungsabkommen und die zahlreichen Steuervorteile. Für international tätige
Unternehmen und Geschäftsleute ist es hierbei entscheidend, dass Zypern ein
Niedrigsteuerland und kein Steuerparadies ist. Dieses muss auch von anderen Staaten,
insbesondere innerhalb der EU, akzeptiert und anerkannt werden. Trotz günstiger
Rahmenbedingungen haben die Behörden darauf Wert gelegt, dass Zypern als
Geschäftsstandort einen guten Ruf genießt. Alleine die geographische Lage bietet einen
Standortvorteil. Des Weiteren wurde ein wirtschaftliches und rechtliches Umfeld geschaffen,
das höchsten Anforderungen ausländischen Unternehmen standhält.
Besteuerung
Alle zypriotischen Unternehmen können uneingeschränkt von einer Vielzahl von
Steuervorteilen Gebrauch machen, die von der zypriotischen Regierung geschaffen wurden,
um in Zypern ansässigen Unternehmen eine Gewinnoptimierung zu ermöglichen.
Entscheidende Ansatzpunkte sind hierbei die geringe Körperschaftssteuer (10%), die auf die
steuerbaren Gewinne erhoben wird, sowie die vollumfängliche Steuerbefreiung für
internationale Personengesellschaften. Zusätzlich wurden Steuervorteile geschaffen, um
ausländische Investitionen in lokale Projekte und Unternehmen zu begünstigen.
Vertraulichkeit bei geschäftlichen Transaktionen
Vertraulichkeit ist bei allen geschäftlichen Transaktionen ein entscheidender Faktor, den die
zypriotischen Behörden in nahezu allen Geschäftsbereichen perfektioniert haben. Die Gesetze
und Verfahren zur Regelung des Finanz- und Geschäftswesens in Zypern sind mit der
ausdrücklichen Zielsetzung entworfen worden, die unbedingte Beachtung und den Schutz des
Vertraulichkeitsprinzips zu sichern.
Internationales Geschäftszentrum
Etwa 1975 fingen die zypriotischen Behörden zur Diversifizierung der heimischen Wirtschaft
ursprünglich damit an, im Ausland operierende Unternehmen nach Zypern zu ziehen. Seither
entwickelte sich die Insel in rasantem Tempo zum internationalen Geschäftszentrum. Das
Potential Zyperns wurde erkannt und vor allem die Anstrengungen der geschäftstüchtigen
Privatwirtschaft ließen Zypern zum dynamischen Finanzstandort aufsteigen.
Infos über Zypern
Gerne möchten wir Sie mit Zypern bekannt machen. Dazu haben wir einige Informationen
zum Land zusammengetragen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.
Lage und Region
Mit einer Größe von 9.251 km² ist Zypern nach Sizilien und Sardinien die drittgrößte Insel im
Mittelmeer. Sie liegt im östlichen Teil des Mittelmeerbeckens, am Knotenpunkt zwischen
Europa, Afrika und Asien, 65 km südlich der Türkei, 96 km westlich von Syrien, 385 km
nördlich von Ägypten und 328 km westlich von Israel. Die strategische Lage der Insel hat in
ihrer anhaltenden Entwicklung zu einem internationalen Geschäfts- und Investitionszentrum
eine wichtige Rolle gespielt.
Klima
Es herrscht ein mediterranes Klima mit mildem, feuchtem Winterwetter (die niedrigste
Tagesdurchschnittstemperatur liegt bei 5° C) und heißen, trockenen Sommern (mit maximalen
Tagesdurchschnittstemperaturen von 36° C). Zypern bietet im Durchschnitt jährlich 320
warme und sonnige Tage.
Religion
Die griechischen Zyprer sind in der Regel Christen und gehören der Griechisch-Orthodoxen
Kirche Zyperns an, während kleinere zyprische Minderheiten wie Maroniten, Armenier und
Latiner anderen christlichen Glaubensgemeinschaften angehören. Die türkischen Zyprer sind
in der Regel Muslime.
Bevölkerung
Die griechischen Zyprer bilden die größte Bevölkerungsgruppe der Insel (ca. 81 %); ihre Zahl
ist Ende 2002 auf fast 800.000 angestiegen. 8 % der Einwohner sind Ausländer.
Sprachen
Amtssprachen sind Griechisch und Türkisch. Englisch ist als Geschäftssprache sehr
verbreitet, aber auch andere Sprachen werden heutzutage immer beliebter.
Geschichte
Die Zivilisation Zyperns reicht laut archäologischer Befunde in das 9. Jahrtausend. v. Chr.
zurück. Die Insel erhielt ihren griechischen Charakter nach ihrer Kolonisierung durch die
mykenischen Griechen zwischen dem 13. und 11. Jh. v. Chr. Danach kam Zypern unter
assyrische, ägyptische und persische Herrschaft und war Teil des römischen Imperiums von
30 v. Chr. bis 330 n. Chr.
Zypern bewahrte über die Jahrhunderte seine griechische Identität, und das ethnische
Vermächtnis der Insel wurde als Teil des hellenistischen Staats der Ptolemäer und der
griechischsprachigen Welt von Byzanz am Leben erhalten. Die griechische Sprache und
Kultur setzte sich auch in den kommenden Jahrhunderten durch, obwohl Zypern unter die
Herrschaft aufeinander folgender fremder Mächte fiel – des Königs Richard Löwenherz von
England und der Tempelritter, der Franken, Venezier, osmanischen Türken und Briten. 1960
erlangte Zypern schließlich seine Unabhängigkeit.
Wirtschaft
Basierend auf dem System der freien Marktwirtschaft schafft die Ökonomie der Insel ein
hohes reales Wachstum mit einer niedrigen Inflationsrate und niedrigen Arbeitslosenzahlen.
Die Privatwirtschaft ist der Pfeiler aller wirtschaftlichen Aktivitäten, während die Rolle der
Regierung darauf beschränkt ist, die Wirtschaft sowie die öffentlichen Versorgungsbetriebe
zu überwachen. Der Lebensstandard auf Zypern gehört zu den höchsten in der Europäischen
Union und die Wirtschaftsleistung fällt im Vergleich zu den meisten EU-Mitgliedstaaten
positiv aus. Die Bedeutung des Dienstleistungssektors ist stetig gewachsen, worauf sein
Beitrag von fast 70 % zum Bruttoinlandsprodukt und sein Anteil an der Beschäftigung
hinweisen. Zypern ist heute ein bevorzugtes Ziel für Touristen, ein Dienstleistungszentrum –
vor allem im Hinblick auf das Bankwesen, die Schifffahrt, den Handel und
Immobiliengeschäfte – und ein Telekommunikationsknotenpunkt.
Die verarbeitende Industrie steuert 11 % zum BIP bei und die wichtigsten Industriezweige
sind Nahrungsmittel, Getränke, Zigaretten, Bekleidung, Zement und Metallprodukte. Die
Landwirtschaft trägt ca. 4 % zum BIP bei; hauptsächlich werden Kartoffeln, anderes
Gemüse, Zitrusfrüchte, Getreide, Trauben und Oliven angebaut.
Import
Wenn Sie ein Produkt aus einem Drittland importieren, haben Sie die Möglichkeit, die
Rechnungsstellung über Zypern durchzuführen. Dadurch reduziert sich der in Deutschland zu
versteuernde Gewinn, da die zypriotische Firma natürlich teurer verkauft. Der Gewinn in
Zypern muss lediglich mit 10% versteuert werden. Die Produkte müssen nicht über Zypern
transportiert werden, sondern werden direkt vom Lieferanten geliefert.
Export
Wenn Sie ein Produkt in ein Drittland exportieren, haben Sie die Möglichkeit, die
Rechnungsstellung über Zypern durchzuführen. Dadurch reduziert sich der in Deutschland zu
versteuernde Gewinn, da die zypriotische Firma natürlich günstiger einkauft und teurer
verkauft. Der Gewinn in Zypern muss lediglich mit 10% versteuert werden. Die Produkte
müssen nicht über Zypern transportiert werden, sondern werden direkt zum Kunden geliefert.
Consulting
Eine in Zypern eingetragene Firma kann in Deutschland z.B. Unternehmensberatungen
durchführen und dafür bezahlt werden. In Deutschland reduziert sich somit der zu
versteuernde Gewinn. Dieses Verfahren wird häufig durchgeführt, da der Wert einer
Unternehmensberatung großen Spielraum offen lässt.
Holding
Zypern ist ein erstklassiger Ort für die weltweiten Geschäftstätigkeiten multinationaler
Gesellschaften, insbesondere durch die Verwendung zypriotischer Holdinggesellschaften.
Sollten Sie eine Holding in Zypern planen bitten wir Sie, sich vorab genau von unseren
Spezialisten beraten zu lassen.
Sonstige Beispiele
Es gibt viele Möglichkeiten, um eine Firma in Zypern zu nutzen. Hier einige Beispiele:
Zahlung für:
Nutzungsrechte und Lizenzen
Dienstleistungen
Kundenwerbung
Softwareentwicklung
Miete für Geräte
Sollten Sie Fragen in Ihrem speziellen Fall haben,
setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne (kostenlos).
Wiie gründe ich eine Fiirma in Zypern?
Registrierung:
In Zypern muss eine Firma bei der Registrierungsbehörde durch einen Anwalt
angemeldet werden. Unsere Anwälte erledigen dieses problemlos für Sie.
Firmenname:
Um eine Firma in Zypern anzumelden, müssen Sie uns einen Firmennamen
mitteilen. Wir haben auch bereits genehmigte Namen vorliegen, um die
Registrierung zu vereinfachen. Diese können natürlich später auch geändert
werden. Die Behörden werden keinen Namen akzeptieren, der als irreführend,
zu allgemein oder eine königliche, nationale oder internationale Verbindung
andeutet, die nicht entsprechend belegt werden kann. Es sollten immer mehrere
Namen zur Auswahl angegeben werden. Beachten Sie, dass der Firmenname
immer mit Limited endet.
Tätigkeiten der Firma:
Sie müssen uns mitteilen, welches die Tätigkeiten der Firma sind. Zum Beispiel:
Beratung, Holding, Handel mit ?, Softwareherstellung oder ähnliches. Die
Firma kann auch mehrere Tätigkeiten ausführen, hierfür gibt es keine
Beschränkungen.
Registrierter Sitz der Firma:
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Firma einen registrierten Sitz in
Zypern hat. Die meisten unserer Kunden nutzen eine von uns zur Verfügung
gestellte Büroadresse (welche in den Gebühren enthalten ist). Wenn Sie eine
eigene Adresse haben wird diese selbstverständlich angegeben.
Gründungskapital
Die Zentralbank verlangt ein Mindestkapital von 1000 CYP. Beachten Sie
jedoch, dass dieses von uns bereits nachgewiesen wurde. Vor dem EU-Beitritt
Zyperns wurde für eine Firma, die in Zypern ein vollausgestattetes Büro
unterhält, ein höheres Mindestkapital (10.000 CYP) verlangt, dieses ist jedoch
nicht mehr aktuell.
Direktoren:
Es muss mindestens ein Direktor bestellt werden. Die meisten unserer Kunden
nutzen einen von uns zur Verfügung gestellten zypriotischen Direktor. Zum
einen aus Anonymitätsgründen oder/und um Vorteile aus diversen
Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen (auch dieser Service ist natürlich im
Preis enthalten). Beachten Sie bitte, dass eine Firma nur dann Management und
Das sieht alles sehr gut aus, weiß jemand wie ist es wenn ich meinen Wohnsitz nach Zypern verlegen würde, es soll hier angeblich nur ca. 6% Einkommenssteuer abgenommen werden, habe ich gehört ?
Oder ist das falsch ?
Wie wäre das mit dem heimischen Finanzamt ? wie viele Tage im Jahr darf man nicht in seinem Heimatland sein ?
Bei mir wäre das egal, da ich 15 Km von der Österreichisch / Deutschen Grenze entfernt lebe, macht es keinen Unterschied ob ich hüben oder wohne.
Denke es weiß jemand genauer Bescheid darüber als ich.
Verfasst am: 11.Mai 2005 9:03 Titel: Zypern ruft II
Da hat sich ein Fehler in meinem 1. Komentar eingeschlichen.
Zitat:
Bei mir wäre das egal, da ich 15 Km von der Österreichisch / Deutschen Grenze entfernt lebe, macht es keinen Unterschied ob ich hüben oder drüben wohne.
Wie wäre das mit dem heimischen Finanzamt ? wie viele Tage im Jahr darf man nicht in seinem Heimatland sein ?
@Hans45,
hinsichtlch des heimischen Finanzamtes ist der Sachverhalt klar und überschaubar:
Gemäß § 9 Abgabneordnung (AO) sind Sie in Deutschland dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Haben Sie sich polizeilich abgemeldet, Ihre Wohnung aufgegeben und sonst jegliche tatsächliche Beziehungen zu Deutschland hinter sich gelassen, sind sie allenfalls noch nach dem Außensteuergesetz (AStG) in Deutschland steuerpflichtig.
Haben Sie in Deutschland noch Einkünfte, weil Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung vermieten, sind Sie insoweit beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie dann - was im Falle Österreichs und Zypern ausscheidet - in einem Land leben, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Andernfalls verringert sich Ihre deutsche Steuerlast.
Haben Sie in Deutschland keinerlei Einkünfte und auch weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt (da Sie seit Jahr und Tag Deutschland den Rücken gekehrt hatten), entfällt Ihre unbeschränkte Steuerpflicht.
Halten Sie sich indessen in Deutschland für den Eigenbedarf ein kleines warmes Nest offen (beispielsweise ein möbliertes Zimmer bei wem auch immer), wird durch die Finanzverwaltung vermutet (!!!!!), Sie hätten in Deutschland noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (dieses Problem hatte ja seinerzeit Boris Becker, der sich in München noch eine Eigentumswohnung hielt und damit gewaltig auf die Nase gefallen ist ...).
Halten Sie sich ferner in Deutschland - und sei es im Hotel oder in einer Pension - zeitlich zusammenhängend länger als sechs Monate auf, sind Sie wieder unbeschränkt steuerpflichtig (§ 9 AO).
Was zeitlich zusammenhängend im Sinne der AO bedeutet, ist nicht so sehr nach der tatsächlichen Zeitspanne zu beurteilen (da die AO dies aus "guten" Gründen nicht regeln soll), sondern nach dem Willen des "Reisenden" !
Es liegt auf der Hand, daß jemand selbstverständlich zusammenhängend seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beibehält, wenn er sich - als deutsches Cleverle - für zwei Wochen in einer Pension in der Schweiz einmietet, nur um die deutsche Aufenthaltsdauer zu unterbrechen und das Steuergesetz zu umgehen. Gerade dies will der Gesetzgeber vermeiden.
herzlichen Dank für die Ausführungen, ich möchte aber meine Frage noch mehr präzisieren, ich bin mir bewusst das man dies im Falle der Realisierung mit Fachleuten genauestens planen muß.
Jedoch nur so zum träumen und um seine Visionen auszuarbeiten, sogar eventuel zum planen.
Ich bin Österreicher (die Steuergestzgebung ist in A / D in diesem Bereich ist beinahe identisch), wenn ich mein Haus an eine meiner Firmen verkaufen und meinen Wohnsitz nach Zypern verlegen würde, dann könnte ich auch in Bayern, sprich 20 Km von meinem derzeitigen Heimatort einen Zweitwohnsitz schaffen bzw. den Hauptteil des Jahres verbringen, ohne das die Österreichische Finanz mich weiterhin ausraubt.
Meine derzeitige Firma würde ich in eine Zypriotische Holding eingliedern und die Katze müßte im Sack sein.
Selbstverständlich darf ich auch keine Tätigkeit in der Firma ausführen, ausser als Berater oder Konsulent einer Ausländischen Firma.
Müßte funktionieren, oder stelle ich mir das zu einfach vor ?
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 15.Mai 2005 5:24 Titel:
@tropico
Zitat:
Halten Sie sich indessen in Deutschland für den Eigenbedarf ein kleines warmes Nest offen (beispielsweise ein möbliertes Zimmer bei wem auch immer), wird durch die Finanzverwaltung vermutet (!!!!!), Sie hätten in Deutschland noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (dieses Problem hatte ja seinerzeit Boris Becker, der sich in München noch eine Eigentumswohnung hielt und damit gewaltig auf die Nase gefallen ist ...).
Die Aufenthaltsdauer ist in diesem Falle nicht maßgebend.
Zitat:
AO 1977 § 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Das heißt im Klartext, selbst eine leerstehende Wohnung begründet einen Wohnsitz. Wohnt man als Deutscher in einem Land, das mit Deutschland kein DBA hat, dann kann selbst ein Zimmer oder eine Ferienwohnung, etc. einen Wohnsitz in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen, selbst wenn dieses nur 4 Wochen im Jahr benutzt wird! (Boris Becker hatte das Problem mit seiner Intelligenz: Er hat sich gegen die Empfehlung seiner Berater bei seiner Schwester angemeldet. Da kann dann keiner mehr helfen...)
Besser sieht es aus, wenn man in ein Land zieht mit dem ein DBA existiert. Bezieht man beispielsweise nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, so ist es mitunter vielleicht noch niemals notwendig den Wohnsitz aufzugeben. Hier kommt es dann darauf wo man den Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen hat. Dies ist i.a. dort, wo die Familie lebt. Ist dies im Ausland, so wird in Deutschland nur noch dann Steuer auf die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit fällig, wenn man in Deutschland eine Betriebsstätte ("feste Einrichtung") hat. Dies muss in diesem Fall unbedingt vermieden werden. Somit ist in diesem Falle der Wohnsitz selbst nicht so wichtig, sondern der Begriff der Betriebsstätte ist steuerlich von zentraler Bedeutung.
@Hans45
Zitat:
wenn ich mein Haus an eine meiner Firmen verkaufen und meinen Wohnsitz nach Zypern verlegen würde,
Dann fällt Grunderwerbssteuer an. Wird eines Tages das Haus dann wirklich an einen fremden Dritten veräußert, fällt MwSt an. Ferner sind die Einkünfte aus der Veräußerung von Anlagevermögen zu besteuern. Daher würde ich mir diesen Schritt gründlich überlegen. Im übrigen kommt es bei der Aufgabe des Wohnsitzes auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Es nutzt nichts das Haus einfach zu veräußern, wenn man noch darin lebt. Hinweis: Das Haus muss nicht verkauft werden, es reicht bereits die Vermietung.
Zitat:
sprich 20 Km von meinem derzeitigen Heimatort einen Zweitwohnsitz schaffen bzw. den Hauptteil des Jahres verbringen, ohne das die Österreichische Finanz mich
Aufpassen, dass man dann nicht von den Deutschen ausgeraubt wird. Somit keinen Wohnsitz in Deutschland, sondern am besten wechselnde Ferienwohnungen, die man jeweils nur für einen kurzen Zeitraum (wenige Monate) anmietet. Im Außensteuerrecht muß man mit einer Umkehr der Beweislast rechenen. Ich würde daher empfehlen ein Tagebuch zu führen, damit man die Aufenthaltsdauer nachweisen kann.
Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 17.Mai 2005 20:23 Titel:
us-corporation.org hat folgendes geschrieben::
So kann man auch Werbung für sich machen @ dallmeyer
Welch Werbung soll ich für mich machen? Wenn Sie meinen ich könnte eine Fa. in Zypern gründen, sorry da muss ich Sie enttäuschen. Selbst wenn Sie mir eine große Summe bieten würden, es würde nicht funktionieren. Ich kann Ihnen nicht helfen und eine Fa. gründen. Ich suche nach Gründungsmöglichkeiten einer Fa. im Ausland.
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