Großbritannien hat sein Gesellschaftsrecht mit dem so genannten Companies Act 2006 umfassend modernisiert. Dies teilte die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer am 21.3.2007 mit. Das rund 1.300 Paragraphen umfassende Gesetz mit 16 Anhängen soll für das gesamte Königreich gelten, wobei Nordirland es durch eine spätere eigene Gesetzgebung ändern kann. Der Companies Act 2006 betrifft unter anderem Gesellschaften in der Rechtsform einer private company limited by share (limited), public company limited by shares (plc) sowie die im Juli 2005 eingeführte community interest company (cic) und soll deren Gründungen und Verwaltung erleichtern.
Der Companies Act 2006 wird in Teilstücken in Kraft gesetzt. Bereits ab Januar 2007 sind folgende Vorschriften in Kraft getreten:
* Das Gesellschaftsregister (registered office) ist auf den elektronischen Betrieb umgestellt worden. Dies betrifft das Einreichen, die Einsichtnahme, die Veröffentlichung und die Aufbewahrung von Informationen über die Gesellschaft.
* Gesellschaften müssen bestimmte Mindestangaben, wie beispielsweise Name, Ort der Registrierung, Registernummer und Anschrift des registered office auch auf Webseiten und elektronischen Dokumenten angeben.
* Gesellschaften dürfen über eine Webseite miteinander kommunizieren. Dies soll insbesondere bei Gesellschaften mit vielen Mitgliedern zu einer erheblichen Kostenersparnis führen.
* Die Direktoren der Gesellschaft haften persönlich für falsche oder irreführende Angaben im Geschäftsbericht, dem Bericht über die Gehälter der Direktoren oder in einem zusammenfassenden finanziellen Bericht, der auf einem der beiden vorgenannten Dokumente beruht. Der Direktor haftet nach diesen Vorschriften in der Regel nur, wenn er absichtlich oder rücksichtslos handelt.
Im April 2007 wird mit dem Inkrafttreten von Änderungen in Bezug auf die Übernahme von Unternehmen gerechnet. Hierbei geht es um die Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie, die für elf Monate nur temporär in anderen Vorschriften umgesetzt worden war. Die zahlreichen weiteren Vorschriften des Companies Act 2006 sollen schrittweise zum Oktober 2007, April 2008 und schließlich zum Oktober 2008 in Kraft treten.
Für weitere auf den Webseiten der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer veröffentlichte Informationen zum Companies Act 2006 klicken Sie bitte hier
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