Verfasst am: 21.Aug 2007 14:05 Titel: Holding AG Sitz Schweiz Zug
Nach lang em hin und her und meheren auseinandersetzungen mit verschiedenen Steuerberatern bin ich nach wievor rat suchend.
Unser Geschäftsmodell würde folgend aussehen :
Gründung einer Holding AG von dritten in der schweiz.
Firmenwert drückung anhand von Provisionrechnungen , Lizensen usw. dann übernahmen nach vertretbarem Firmen wert. Bis zu dem punkt scheint es auch keinerlei bedenken zu geben.
Anteile kauf zu 100% der exestierenden Gmbh in Deutschland von AG Schweiz
Nach Aussage meines Beraters würde es hier zu problemen kommen da der deutsche fiskus es nicht gut heissen wird wenn Gewinne ins ausland verlegt würden. Hier wurde mir gesagt dass es unter umständen zur >>Umgekehrten Beweispflicht<< kommen könnte.
Beweiss dass die Vollbrachte Leistung rechtens ist , und ich geschäftsführer in GmbH in keiner privaten verbindung zu der AG stehe.
Den beweiss der Vollbrachten leistung anhand von schriftwechsel und zu berufenden verträgen würde aus ansicht des beraters dem finanzamt nicht ausreichen , bzw. kann abgelehnt werden.
Habt ihr zu dem thema weitere fälle bzw. kennt ihr unternehmenberater die einem modelle aufstellen die vom fiskus zu 100% akzeptiert werden müssen.
So ganz kann ich mich mit der argumentation unserer kanzlei nicht anfreunden. Vielen dank im voraus
Hab auf meinen vorrigen beitrag leider keine antwort bekommen , also versuch ich's nochmal.
Zu allererst bin ich auf der suche nach einem kompetenten Berater der nicht sein gesellschaftsgründungen verkaufen möchte sondern mandanten bezogen Berät!
Zu unserem Modell: Wir würden gerne eine Domicil gesellschaft (schweizer Holding AG) gründen die eine Deutsche GmbH zu 100% aufkauft und anteile hält. zudem eine neue S.A.R.L in LUX.
Wie sieht es nun bei gewinn verlagerung anhand von Provisionsrechnungen nach kauf der BRD GmbH aus. Können diese vom deutschen Fiskus abgelehnt werden obwohl aufgrund von Verträgen zahlungen gehandelt werden?
unser Berater sagte uns dass diese art von geldfluss dem FISKUS äusserst übel aufstösst und hier beweisspflicht seitens der GmbH geleistet werden müsste die beinhaltet dass es keinen zusammenhang zwischen geschäftsführer BRD GmbH und "treuhänderisch" geführter AG in der Schweiz besteht. Eine echte betriebsstätte gibt es ja nicht aufgrund der Gesellschaftsform! Bevor ich dass ganze noch weiter beschreibe würde ich gerne mal sehen ob hier wirklich jmn. stellung nehmen kann oder es sich nur um seifenblasen handelt.
wir wuerden Ihnen empfehlen eine Holding in Zypern zu machen und nicht in der Schweiz. Gem. dem DBA zwischen Deutschland und Zypern koennte dieses mehr fuer Sie bringen da Zypern auch in der EU ist.
Der Steuersatz betraegt 10% in der Schweiz haben Sie die Bundessteuern, Kantons sowie Gemeindesteuern. Plus Sie benoetigen einen VR und bei einer AG noch eine Revisionsstelle alles teuer.
Rufen Sie uns doch mal an wir koennen Ihnen einen guten weg zeigen.
Verfasst am: 22.Aug 2007 15:10 Titel: Typische Fehler bei Gründung einer Schweizer Holding
Sehr geehrter User Goebes,
Ihre Steuerberater weisen Sie auf einen ganz wichtigen Sachverhalt hin. Bei der Installation einer Holding sind einige wichtige Regeln zu beachten. Aus Ihrer Frage interpretieren wir, dass Sie innerhalb eines abgesicherten legalen Rahmens operieren wollen. Was wir nur unterstützen können.
Das Thema Unternehmensstrukturierung ist zu individuell, als dass hier in diesem Forum pauschale Aussagen gemacht werden können. Wir sind aber gerne bereit, die Machbarkeit Ihres Vorhabens anzuschauen. Bitte nehmen Sie dazu direkt mit uns Kontakt auf.
Viele Grüsse aus der Schweiz
Thomas B. Steden _________________ BAMAT Group
Seestr. 60
CH 6052 Hergiswil
Schweiz
Tel. 0041 / 41 / 534 78 69
Email: b.steden@bamat.com
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