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Ideale Firmenkonstruktion bei zahlreichen Randbedingungen

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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 560
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2005 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

zerospiel hat folgendes geschrieben::
@All

Ohne jetzt Ihre bisherige Arbeit mit den KG-Varianten in Frage stellen zu wollen, erlaube ich mir doch die folgende Anmerkung:

UPS Deutschland firmiert unter einer Inc. & Co. oHG - zu abwegig für Sambolero's Erfordernisse? (Muss ja nicht unbedingt die Inc. sein). Die spanische SL könnte dann trotzdem als Importeur auftreten. Auf diese Weise erhalte ich i.d.R. eine eher "günstige" Off-/Onshore-Konstruktion, trotzdem ich mit mehreren Gesellschaften (die nicht deutsche GmbH o.ä. heissen) aktiv bin.


@Zerospiel

ich glaube, hier haben Sie Punkte der Ausgangslage übersehen:

1.
Das InsO-Verfahren von Sambolero.

2.
... stellen sich hier für mich haftungsrechtliche Probleme, da bei der oHG, die grundlegend wie eine GbR gestrickt ist, alle Gesellschafter in voller Höhe für eingegangene Verpflichtungen haften. M.W. beißt sich das mit 1.

3.
... stellen sich hier m.E. gleichfalls steuerliche Fragen, da die Gewinnanteile entsprechend den Einkommen der Gesellschafter zugerechnet werden.

Wer sollten also Ihrer Ansicht nach Gesellschafter der oHG sein und welche Vorteile sehen Sie ?



@Gundel
m.E. liegen die Vorteile der Auslandsgesellschaften (z.B. S.L.) "lediglich" in der Flexibilität in ihrer Handhabung.

Zugegeben, mir gefällt die KG-Lösung auch ausgesprochen gut. Ich stecke im Steuerrecht jedoch nicht so tief drin, wie die weiteren Beteiligten.
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2005 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gundel

Zitat:
Das Register muß es mitmachen, unabhängig der Irritationen, die in der Folge entstehen


Also - Butter bei die Fische: Welches Register macht es mit?

Und jenseits aller akademischen Diskussionen: Der anfragende User hat seine Bedingungen (keine GmbH) klar auf den Tisch gelegt - und der Kunde, ist derjenige, der die Musik bestellt und bezahlt. Welche konkreten Lösungsvorschläge haben Sie? Auch jenseits aller moralischen Ansprüche als deutscher Steuerzahler.

Schöne Grüße aussem Pott
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 8:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mhmoeller,

unsere Diskussion über die mögliche Sitzverlegung einer GmbH ins Ausland kann hier nur eine theoretische sein - sie behandelt nämlich nicht die eigentliche Fragestellung von sambolero.

Nach meiner Ansicht gehört die Nennung von Registergerichten nicht hier in die öffentliche Diskussion. Wie bereits ganz am Anfang kurz angerissen, diese Lösung wird momentan von sogenannten "GmbH - Rettern" aus dem Anwaltsbereich angeboten. Soviel kann ich sagen, daß im speziellen Fall eine Gesellschaft nach Belgien verlegt wurde. Die "Irritationen" sind natürlich vorprogrammiert (Gläubiger etc...), eine gerichtliche Entscheidung wird hier ebenfalls provoziert (was ja nicht schlecht ist). In der neueren Zeit wurden ja auch die S.E. und die EWIV "salonfähig" obwohl die Rechtsprechung auch bei diesen in der Vergangenheit immer blockierte. Die sog. "europäische Privatgesellschaft" wird's richten.

Da ich dies eh nicht als akzeptable Lösung für Sambolero in Erwägung gezogen habe, spielt es hier eine untergeordnete Rolle.

Zu Ihrem Hinweis, "der Kunde ist derjenige, der die Musik bestellt und bezahlt" folgendes:

Als Berater ist man im Gegensatz zum Gesellschaftsverkäufer verpflichtet, den Kunden auch vernünftig zu beraten, da davon ausgegangen werden muß, daß er die Zusammenhänge nicht vollständig kennt. Wo er dann schlußendlich seine Gesellschaften kauft oder selbst gründet ist doch in der Folge seine freie Entscheidung. Sollte Sambolero trotz der Empfehlung eines Beraters partout keine GmbH wollen, ist es zumindest legitim zu fragen - warum nicht?

Sollte hierfür plausible Gründe vorliegen, ist selbstverständlich auch die s.l. & Co KG eine Variante. Es geht doch eigentlich nur darum, wo und von wem die Erträge erwirtschaftet werden - und das könnte aufgrund der "internationalen" Tätigkeit des Importeurs oder der Internetplattform eben in den Ländern geschehen, wo eine eher steuerzahlerfreundliche Atmosphäre vorherrscht.

Grüße
gundel
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

CashDesign hat folgendes geschrieben::

@Zerospiel
ich glaube, hier haben Sie Punkte der Ausgangslage übersehen:
1.
Das InsO-Verfahren von Sambolero.
2.
... stellen sich hier für mich haftungsrechtliche Probleme, da bei der oHG, die grundlegend wie eine GbR gestrickt ist, alle Gesellschafter in voller Höhe für eingegangene Verpflichtungen haften. M.W. beißt sich das mit 1.


Hallo,

je nach Stand des Insolvenzverfahrens beißt sich das keineswegs. Im Gegenteil ggf. kann eine Selbständigkeit in der sogenannten Wohlverhaltensphase sehr hilfreich sein. Dies aber nur mal so am Rande und damit verabschiede ich mich auch wieder aus dem sehr interessanten Thread.

MfG

ThoFa
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 8:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@ thofa
Wenn Sambolero ein Beamter wäre wär's sicher noch besser, oder?grins!
Vielleicht wird er ja doch nur normaler Angestellter in einer s.l. & Co KG, das ist doch auch schön.

@ mhmoeller
Um das Paradoxon "Sitzverlegung ins Ausland" noch zu vervollständigen und noch verwirrter zu machen: Entscheidung des BayOblg vom 11.04.2004, 3Z BR 175/03.

Die GmbH hatte ihren Sitz nach Portugal verlegt und wurde auch nach portugiesischem Recht eingetragen, was die Existenz der Firma voraussetzt (war ja auch so). Eine Löschung im Dt. HRB ist damit aber zwingend verbunden. Und jetzt? Firma in Portugal eingetragen - im deutschen HRB gelöscht - Konsequenz: Das Oberlandesgericht hat entschieden und nichts ist geklärt! Jetzt stelle man sich mal die Gläubiger des Unternehmens vor, die versuchen bei einer existierenden, aus dem HRB gelöschten, in Portugal eingetragenen Firma zu pfänden!

@ sambolero
Ich hoffe es hat Ihnen nicht die Sprache verschlagen, wir sind wohl auch etwas abgedriftet. Oder tanzt Sambolero mit Sombrero den Bambolero bereits? (Ach, der Name inspieriert mich zu einer Oper!). Würde mich mal interessieren, was Sie von den bisherigen Ergüssen so halten.

viele Grüße
gundel
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 9:22    Titel: Antworten mit Zitat

@Gundel

Hallo? Erde an Gundel - was stellen wir denn die ganze Zeit hier mit seitenlangen Urteilszitaten in den Raum???

Zitat:
....im deutschen HRB gelöscht....


Genau das - und nichts anderes.

Kopfschüttelnde Grüße aussem Pott
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mhmoeller,

eben jetzt stellt sich die Frage des "tatsächlichen" Erlöschens. Vielleicht mal kurz über die Folgen im obigen Fall nachdenken, denn, der Sitz ist offenkundig verlegt (auch mal über eine sog. Regelungslücke nachdenken).

Gruß
gundel
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Sambolero
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteinmal vielen Dank !

Die Fülle der Beiträge hat mich etwas erschlagen und natürlich auch die sehr kontroversen Ansichten. Vorab: Hinsichtlich der S.L. & Co.KG habe ich eine Idee geäußert, keine festbetonierte Meinung. Hinsichtlich der GmbH habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, die bei meinem -ich denke- gesunden Rechtsempfinden nicht begreifbar sind. Gebranntes Kind scheut das Feuer, also meine Meinung, sich den Gefahren einer GmbH nicht wieder auszusetzen.

Unbedingten Wert lege ich auf die Seriosität des Geschäftes, wenngleich manchem vielleicht der Betrieb des Geschäftes gelinde gesagt -zu modern- vorkommt. Wir betreiben Online-Handel und Großhandel rein über Internet und VOIP Leitungen, sind immer erreichbar, jeder kann unsere deutsche Nummer im Display sehen und doch sind wir 10000km weit weg. Der gesamte Geschäftsbetrieb in Deutschland erfolgt durch Dienstleister. Ein Bekannter sagte mal zu mir: "Das ist aber grenzwertig !" Ich entgegnete: "Nur wenn man Mißbrauch betreibt, was ich nicht tue!"

So und nun zurück zum Thema: Es gibt im Grunde zwei Warenströme, die auch den Geschäftsbetrieb von SL und KG deutlich unterscheiden würde.
KG = Einkauf und Verkauf nur in Deutschland über Internet.
SL = Einkauf und Verkauf nur im EU Ausland per Telefon.
Die Läger sind verteilt auf AT, NL, BE und DE.

Ich hatte vor, eine Aufsplittung des Geschäfts in dieser Form vorzunehmen und damit schoneinmal den Gewinn etwas mehr zu verteilen. 0 Steuer ist aus meiner Sicht unrealistisch und mich schreckt derzeit noch der Aufwand des Betriebes von LLC und IBC. Ich habe das Gefühl dann irgendwann den Überblick zu verlieren. Schließlich bin ich kein Konzernmanager -und bei Gott, ich wills auch nicht werden- sondern nur ein mit gesundem Menschenverstand und Neugier ausgestatteter Kaufmann. Bei aller Perfektion des Konstruktes muß es am Ende auch noch für mich Beherrschbar sein. Das ist der Grund warum wir alle uns einen mittelmäßigen PC ins Büro stellen und keinen Supercomputer.

Weiter im Text:
Wohnsitz von Sambolero und & Lebenspartnerin ist z.Z. DE, kann aber auch irgendwo anders sein, wir sind flexibel, aber DE wäre schon in mancher Hinsicht vom operativen Standpunkt hilfreich. Wenn ich dank BC-Spain auf Malle wohne, kann ich so schlecht mit dem Auto meine Kunden besuchen, außerdem kommt mein INSO-Treuhänder dann wahrscheinlich jede Woche zu Besuch ....
Derzeit stellt sich eine Verteilung da von 8 Monate weg, 4 Monate DE.

Final muß ich sagen, hatte ich mir das Thema einfacher vorgestellt, zumindest suggerieren einschlägige Internetseiten, dass man in 24 Stunden alles gelöst hat ... dann gehen die Sorgen aber erst los !

Ich werde die Beiträge hier noch mal durcharbeiten und vielleicht komme ich dann einem Ergebnis näher

Vielen Dank bis hierher !
Sambolero
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zumindest suggerieren einschlägige Internetseiten, dass man in 24 Stunden alles gelöst hat ...


Sehen Sie - da liegt das Problem. Da wird die eierlegende Wollmilchsau versprochen - natrülich für nur 199 Euronen - und gelöst haben Sie nichts - außer nen Lachanfall bei Ihrem Finanzbeamten ausgelöst.

Zumindest wird mit Ihrem letzten Posting einiges noch klarer - und damit auch eine "einfache" Lösung, die trotzdem rechtssicher ist, möglich.

Eine Frage am Rande: Sind Sie der französischen Sprache mächtig?
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Sambolero
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:


Zumindest wird mit Ihrem letzten Posting einiges noch klarer - und damit auch eine "einfache" Lösung, die trotzdem rechtssicher ist, möglich.



Lieber MHMOELLER !

Jetzt horche ich wirklich auf. Nachdem das Vorhaben temporär für mich schon so verwirrend wurde durch die ganzen Pro-&Contras, sprechen Sie von einer "einfachen" Lösung ... ich lausche gespannt !

Leider muß ich Sie aber enttäuschen ... meine Sprachkenntnisse erstrecken sich leider auf Deutsch und Englisch fließend sowie täglich besser werdendem Portugiesisch.

Nun doch keine einfache Lösung ? Hätte ich in der Schule nicht Latein wählen sollen ? Fragen über Fragen ...

Viele Grüße
Sambolero
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 17:00    Titel: KEINE EURL Antworten mit Zitat

mhmoeller,

bei mir im Ohr klingelt schon der Begriff "EURL" !

Ich halte im Falle von sambolero davon nicht viel.

Warum bleiben wir nicht bei der Ausgangslage: Deutsche KG (sambolero als Angestellter oder Prokurist); Geschäftsverteilung wie von sambolero vorgeschlagen.

sambolero,

wenn Sie mit einer überschaubaren S.L.-LLC-IBC- Struktur das Auslandsgeschäft gestalten, brauchen Sie keine Managerkenntnisse zu haben, da dergleichen vorbereitet und organisiert werden kann.

Ihr Fall ist schon hinsichtlich des InsO-Verf. heikel; gleichwohl haben Sie aufgrund Ihrer Branche einen weitreichenden Gestaltungsspielraum, ohne unüberwindbare Hürden.

Ich rege höflich an, sich in Ruhe mit den von uns allen geäußerten Gedanken noch eine Weile zu beschäftigen und dann gegebenenfalls persönlich (außerhalb des öffentlichen Forums) mit hiesigen Autoren einmal jede Einzelheit mit Für und Wider zu erörtern und dann Butter bei die Fische zu geben ... !

Wir haben schon schwierigere Fälle sorgfältig "in die Reihe" gebracht.

Beste Grüße

tropico
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

@tropico

Zitat:
bei mir im Ohr klingelt schon der Begriff "EURL"


Nicht immer das Gras wachsen hören, wenn es noch nicht gesäet ist

im übrigen wäre auch eine EURL & Co.KG möglich - nur mal so als Anregung.

Macht aber in diesem Fall aufgrund fehlender Sprachkenntnisse keinen Sinn, weil dann nämlich der Service zu teuer wird.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

bravo tropico!

Kann mich Ihren Ausführungen nur anschließen! Wenn Sambolero jetzt noch s.l. und KG sauber trennt wäre daran nichts zu beanstanden. Ich würde allerdings empfehlen, die s.l. für das Auslandsgeschäft eigenständig zu betreiben und als Komplementär für die KG eine eigen s.l. zu reservieren. Evt. könnte er zusätzlich die Waren der KG noch von einem "Importeuer" beziehen (dafür wäre aber die Komplementär s.l. weniger geeignet) .

Mit dieser Lösung wäre seine Inso nicht in Gefahr, er wäre Angestellter mit festen Einnahmen und sein Auslandsaufenthalt wird sogar als notwendig, im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses, angesehen werden müssen.

Grüße
gundel
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel,

gegen eine solche Gestaltung ist sicherlich nichts einzuwenden. Mit einer zweiten S.L. wird der Vorgang allenfalls etwas teuerer, würde man Neugründungen betreiben (2 x 3006 E Stammkapital).
Auch dies kann man günstiger gestalten, indem vorhandene S.L.´s erworben werden, wodurch insbesondere bei vorhandener N.I.E. (span. Steuernummer) die Führung eines Geschäftskontos anonym möglich ist, ohne den wahren Begünstigten offenbaren zu müssen.
In der Folge kann man dann höchst anonym die Gesellschaftsanteile auf eine nachgeschaltete Auslandsgesellschaft übertragen, ohne daß eine diesbezügliche Handelsregistereintragung nötig wäre (was auch nicht eintragungsfähig ist, wenn - wie bei dem Konto - die "richtigen" Schritte unternommen werden).

Beste Grüße

tropico
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

@ tropico

nochmal bravo!

Genau so ist es!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße
gundel
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

@sambolero,

vielleicht können Sie ja noch ein Wort zum Stand Ihres Insolvenzverfahrens verlieren (ich meine diesbezüglich nichts wesentliches gelesen zu haben).

Sicherlich können wir ThoFa neuerlich im Rahmen dieser anspruchsvollen Diskussion dazu bewegen, Ihre Antwort dann vor dem Hintergrund unserer Ergebnisse zu kommentieren ???

Beste Grüße

tropico
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