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Ideale Firmenkonstruktion bei zahlreichen Randbedingungen

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Sambolero
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 21.Sep 2005 23:22    Titel: Ideale Firmenkonstruktion bei zahlreichen Randbedingungen Antworten mit Zitat

Frage dieses Beitrages: Welches ist die geeignete Firmenstruktur zum erreichen von
1. Haftungsbegrenzung
2. Seriösem Auftritt in Deutschland
3. Steueroptimierung

Diese Beitrag könnte auch stehen bei:

Offshore-Living
Limited Gründung
etc.

Ausgangssituation kurz:

Sambolero bereibt ein Privatinsolvenzverfahren nach GmbH- Inso
Samboleros Freundin hat ein Handelsunternehmen
(Personengesellschaft)
Sambolereo ist als Handelsvertreter tätig
Es wird B2C Handel über das Internet betrieben
Es wird B2B Handel über Telefon betrieben
Aufenthalt beider Personen über 183 Tage nicht EU
Die Technik Internet etc. funktioniert perfekt, jetzt fehlt
das richtige Unternehmen als Rahmen.

Flexibilität: Sehr hoch. Wohnsitz egal. Nur ca. 8 Monate an unserem
Wunschort außerhalb EU der für Firmengründung
ungeeignet ist.


Bisher eigene Idee: Aus den vielen Beiträgen im Internet, die ich nun seit gut 2 Wochen intensiv mehrere Stunden täglich studiere, scheint die Gründung einer LTD. & Co. KG oder alternativ auch LTA. & Co. KG interessant zu sein. Da wir in ganz Europa Kunden haben, könnten wir z.B. in GB tatsächliche Geschäfte nachweisen und so in fast jedem EU Land.
Es schien mir bei meinen Überlegungen für unsere Kunden wichtig zu sein, dass das Unternehmen dann mit XYZ KG als sauberes deutsches Unternehmen erscheint. Bei weiter wachsendem Gewinn vielleicht irgendwann mit Vorschaltung einer IOM Offshore Firma ...

Randbedingungen: Um das laufende Inso-Verfahren nicht zu beeinträchtigen, scheint es ratsam für Sambolero, einen Wohnsitz in D zu behalten. Ansonsten ist es völlig ausreichend, alle 2-3 Monate in Deutshcland die B2B Kunden zu besuchen und die Buchhaltung zu erledigen.

Wer kann hier ohne Wenn und Aber kompetent Beraten und Realisieren, so dass eine gelungene Firmenkonstruktion entsteht, die auf längere Zeit Bestand hat. Ich gebe vielen Beiträgen hier im Forum recht, dass Billiggründungen bei so komplexen Gesellschaftsrechtlichen und Steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht der richtige Lösungsansatz sind, aber ich kann nicht glauben - wie hier gelesen - dass wasserdichte Lösungen gleich 6-stellig kosten müssen.

Das Problem ist, dass mir bei manchen Anbietern einiges gefällt, aber ich das Gefühl habe, dass ein Produkt von der Stange nicht reicht und die Informationen häufig dürftig sind.

Ich bin gespannt ...
Auf jeden Fall schon mal Danke für´s Lesen !
Sambolero
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo sambolero,

ein paar Infos wären für weitere Überlegungen nicht schlecht. Zunächst mal sprechen Sie davon Kunden in ganz Europa zu haben aber ein seriöses Auftreten in Deutschland ist Ihnen besonders wichtig. Das ist etwas erklärungsbedürftig. In welchem Land liegt denn der "größte" Marktanteil? Wird für Ihr Geschäft Ware benötigt oder mit Ware gehandelt? Werden Dienstleistungen oder Hanwerksleistungen erbracht oder vermittelt? Oder handelt es sich ausschließlich um Agentur-, Vermittlungs- oder Kommissionsgeschäfte? (dies ist besonders für die rechtliche Würdigung wichtig).

Zusätzlich hätte ich die Frage, was eine Ltd. & Co KG besonders seriös oder attraktiv macht? Das habe ich, mit Verlaub gesagt bislang noch nicht verstanden, konnte auch bislang keiner (außer irgendwelche Laberfritzen) plausibel erklären!

Für Ihre Wünsche nach Seriosität und Haftungsbegrenzung wären Sie eher mit einer deutschen Gesellschaftsform (bei großem deutschem Markt) gut bedient. Bei der Frage der Steueroptimierung scheiden sich die Geister natürlich, da gibts interessante Konstellationen. Und bei der rechtlichen Würdigung wenns schief geht erst recht. Prinzipiell spricht nichts dagegen eine ausländische Gesellschaft für Ihre Tätigkeit zu verwenden, wo Sie wohnen ist hierfür nicht von Belang, da ich davon ausgehe, daß Sie aufgrund des Inso-Verfahrens keine leitende oder geschäftsführende Funktion ausüben wollen.

Zunächst müsste man mehr über das eigentliche Geschäft wissen, schließlich hängt damit schlußendlich alles zusammen.

Gruß
Gundel
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Sambolero
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag, Gundel !

Vielen Dank für die Beschäftigung mit meinem Beitrag. Genau diese Fragen hatte ich eigentlich noch erwartet, von den meisten im Internet zu findenden Firmengründern werden Sie aber nicht gestellt.

Wir handeln mit sehr hochwertigen Gütern im Bereich von 3-10TEUR im direkten Endkundengeschäft. Hier sprechen wir hauptsächlich von deutschen Kunden, die in diesem Bereich 80% ausmachen und aufgrund der Wertigkeit der Güter wert auf einen Deutschen Lieferanten legen. Zusätzlich würden die Hersteller der Güter wohl keine Belieferung einer Ausländischen Firma vornehmen - Daher meine Überlegung in D eine KG aufzusetzen.

Daneben betreiben wir Großhandel mit den gleichen Waren im europäischen Ausland. Die Kundenbeziehungen sind persönlich und den Firmen dürfte es egal sein, von wem Sie die Rechnungen bekommen, denn Sie arbeiten schon längere Zeit mit uns und wissen um unsere Zuverlässigkeit und Seriösität !

Wir vermitteln nicht, sondern haben physischen Stock - in einem Lager von dem aus wir liefern.

Warum XXX & Co.KG ? Ich hoffe, ich habe jetzt nicht falsch konstruiert, aber meiner Vorstellung nach, wollte ich mit der Deutschen KG das deutsche Endkundengeschäft abwickeln und mit der ausländischen Ltd oder Lta das Großhandelsgeschäft. Zusätzlich sollte die ausländische Gesellschaft bestimmte Geschäfte (Reimporte) abwickeln, die bei den Herstellern nicht so gern gesehen sind.

Leider kann ich kaum noch beurteilen, ob die mir zugänglichen Informationen (aus dem Internet) von Laberfritzen stammen oder wirklich solide begründet sind.

Richtig ist, dass ich beabsichtige als freier Handelsvertreter das Geschäft zu unterstützen.

Ich hoffe, dass mit diesen Informationen eine bessere Einschätzung möglich ist. Uns ist wichtig, dass das Konstrukt rechtlich stabil ist, steuerlich fantastisch optimiert und gleichzeitig keine krumme Nummer, die nur bis zur nächsten Steuerprüfung hält.

Vielen Dank für weitere Hinweise !
Sambolero
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

@Sambolero

Zitat:
Uns ist wichtig, dass das Konstrukt rechtlich stabil ist, steuerlich fantastisch optimiert und gleichzeitig keine krumme Nummer, die nur bis zur nächsten Steuerprüfung hält.


Sehen Sie - das sind genau die springenden Punkte, die nicht für 299 € oder sowas um die Kante zu bekommen sind.

Die Ltd. erfreut sich ja - aus verschiedenen Gründen - hier großer Beliebtheit. Überlegen Sie aber mal, ob Sie nicht mit einer SL & Co. KG besser bedient sind.

Schöne Grüße aussem Pott
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Sambolero
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber MHMOELLER !

Vielen Dank für Ihre Anregung. Ich habe warscheinlich in meinem Text schon einen Fehler begangen, wo ich anmerkte, dass ich die Alternativen zwischen ltd & Co.KG und lta. & Co.KG abwäge. Ich meinte natürlich die spanische SL.

Ich bin nicht geneigt, Geld aus dem Fenster zu schmeißen, das haben andere für mich schon in der Vergangenheit getan, aber ich werde mit Sicherheit meine / unsere private / geschäftliche Zukunft nicht auf wackelige Discounter-Füße stellen.

Wie gesagt, interessant sind jetzt die konkreten Vor- / Nachteile einer perfekt gemachten Ltd. & Co.KG gegenüber einer perfekt gemachten SL & Co.KG und das ganze noch mit Hinblick auf eine ggf. später erfolgende Vorschaltung einer Offshore-Gesellschaft - wenn das denn überhaupt Sinn macht. Und natürlich auch - Butter bei die Fische - wer soetwas seriös und dennoch preiswert (nicht billig) durchführen und auch langfristig steuerlich , rechtlich etc. betreuen kann.

Liebe Grüße
Sambolero
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sambolero,

hochwertige Güter aus Deutschland bedeutet hochwertigen Lieferanten für Deutschland und hochwertige Kunden in Deutschland. Konsequenz gleich Deutsche Gesellschaft. Alles soweit klar! Aber eine ltd. & Co kG ist eben eine KG mit einer ltd. als Komplementär, also "Vollhafter" im Ausland - ob das so gut ankommt und wer soll Kommanditist sein? Oder sollen alle ihren Sitz in Deutschland haben???

Ich interpretiere mal, daß eine "klassische GmbH" den Kunden in Deutschland für das deutsche Geschäft am liebsten wäre. Die könnte allerdings einen ausländischen Gesellschafter haben, das würden die Kunden nicht merken, da selbst im HRB - Auszug nur der "deutsche" Geschäftsführer und die deutsche Sitzadresse dokumentiert ist (die Gesellschafterliste gibts nur bei begründetem Interesse - also nicht öffentlich zugänglich). Dafür bräuchte man auch keine Winkelzüge etwa in der Art: "unser "Konzern" sitzt im Ausland und und und....).

Steuerlich bedeutet das allerdings, daß die Gesellschaft an ihrem Sitz versteuern muß. Anders wäre es, wenn die Gesellschaft (die GmbH) im Ausland säße, aber die Konstruktion deutsche GmbH mit Sitz im europäischen Ausland (was andere können geht mit unseren Gesellschaften nämlich auch) ist noch sehr sehr neu und man kennt die Folgen noch nicht genau.
ui ui ui, da jubelt das Finanzamt!!!

Fraglich wäre, ob für Ihre Zwecke nicht mehrere Gesellschaften sinnvoll sein könnten. Eine für Deutschland in Deutschland, eine fürs Ausland im Ausland, da fallen mir einige lustige Konstruktionen ein. Und die Gesellschafter sitzen entweder in CH, NL, GB, E oder wo auch immer. Dabei kann das Lager in D bleiben und das Geschäft läuft ja eh übers Internet, bis auf die paar Kundenbesuche.

Natürlich könnte der ausländische Gesellschafter der deutschen GmbH auch selbst das Geschäft im Ausland machen, aber machmal ist es besser Aktivitäten sauber zu trennen, vor allem wenn es um Vermögensverwaltung und operatives Geschäft geht. Lieber doppelt abgesichert.

Aber!!!! Das muß ganz ganz sauber kreiert werden! Und sauber betrieben werden.
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel hat folgendes geschrieben::
...
wenn die Gesellschaft (die GmbH) im Ausland säße, ....

... Fraglich wäre, ob für Ihre Zwecke nicht mehrere Gesellschaften sinnvoll sein könnten. Eine für Deutschland in Deutschland, eine fürs Ausland im Ausland, da fallen mir einige lustige Konstruktionen ein. Und die Gesellschafter sitzen entweder in CH, NL, GB, E oder wo auch immer. ...


@sehr geehrte(r) gundel,

darf ich fragen, wie eine deutsche GmbH einen Geschäftssitz im Ausland haben kann, ohne von Amts wegen im HR gelöscht zu werden ?
Ferner: wer soll denn die Gründung eines Firmenimperiums mit einer in verschiedenen Ländern ansässigen Gesellschaften bezahlen können ?

Beste Grüße

tropico
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ tropico

formell gesehen haben Sie vollkommen recht, die GmbH müsste theoretisch aus dem deutschen Handelsregister gelöscht werden. Wird sie aber nicht, gelöscht wird nur wenn "erloschen".

Vielmehr wird die Sitzverlegung vorgenommen und die Eintragung findet dann in der im Ausland üblichen Art statt (z.B. in NL in der "Kammer of Koophandel (sorry die Formulierung ist nicht "niederländisch"). Denn die Niederlassungsfreiheit (siehe Grundsatzurteile für ltd's) gilt auch für deutsche Gesellschaften, diese Konstruktion wird momentan auch schon teilweise von sog. GmbH - Abwicklern aus Anwaltskreisen "mißbraucht". Werden die ltd's aber reihenweise auch und trotzdem will scheinbar jeder eine. Grundsätzlich aber schon jetzt möglich. Aber wie gesagt: noch sehr "revolutionär"???!!! Wird sich evtl. dann harmonisieren, wenn die Euro - AG oder die Euro - GmbH kommt.

Zum Thema "Firmenimperium".
Da die eierlegende Wollmilchsau noch nicht erfunden ist (zumindest nicht was Geschäftstätigkeiten betrifft) kann es sinnvoll sein, Aktivitäten zu splitten. Und zum Preis ist zu sagen, daß die Kosten einer GmbH - Gründung bekannt sind, die eines ausländischen Gesellschafters auch - das hält sich, wie Sie auch wissen, im Rahmen. Selbst wenn die ausländischen Konstruktion mittles Treuhand oder Domizilierung realisiert werden muß.

Entscheidende Bedeutung kommt hier immer den "Weichkosten" zu. Und die richten sich nach Umfang, Tätigkeit, Aufwand, Steuererklärungen, Beratungen und und und.... Manchmal ist es besser ein bißchen mehr zu zahlen als draufzuzahlen!

Gruß
Gundel
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Sambolero
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Gemeinde !

Ich freue mich, dass ich soviel Aufmerksamkeit für dieses Thema von den hier führenden Schreibern erhalte. Vielen Dank !

Ich möchte aber die kontroverse Diskussion pro oder kontra deutsche GmbH etc. wieder auf einen Punkt lenken, der bereits entschieden ist:

KEINE deutsche GmbH !!!

Sie glauben nicht wie sehr ich -noch höflich ausgedrückt- auf die Fresse bekommen habe, weil ich mit aller mir zur Verfügung stehenden Kraft versucht habe, meine damaligen Firmen zu retten. Es hat mich gesundheitlich ruiniert, finanziell ruiniert und mir alle in deutschland bekannten, unangenehmen Behörden auf den Hals gehetzt, ohne dass ich auch nur eine Sekunde meiner Geschäftstätigkeit unlautere Absichten hatte.

ALSO ein klaren VOTUM: KEINE deutsche GMBH

Nun noch zu meinem Verständnis (vielleicht dumm gefragt ...)

Wenn ich eine Sambolero SL & Co.KG gründe, kann dann nicht die Sambolero KG ganz normal in Deutschland als KG agieren und die Sambolero SL. unabhängig davon europaweit auftreten ? Irgendwo habe ich diese Darstellung mal gelesen ...

Eine KG ist doch durchaus eine solide "deutsche" Gesesllschaft, so wie meine Kunden es erwarten würden. Jedenfalls gibt es Wettbewerber, die als KG auftreten und damit keine Probleme haben.

Fragen über Fragen ...
Danke !
Sambolero
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel,

herzlichen Dank für Ihre unverzügliche Stellungnahme (es ist auch sehr angenehm, mal juristisch qualifiziert zu diskuktieren !).

Aus meiner praktischen/ beruflichenErfahrung heraus kann ich berichten, daß die amtswegige Löschung aus dem Handelsregister im Falle der Sitzverlegung einer deutschen GmbH ins Ausland keineswegs theoretisch ist. Vielmehr ist es gängige Praxis (lassen wir einmal EU-Recht außen vor; Sie haben ja theoretisch absolut recht). Regelmäßig beziehen sich die Rechtspfleger auf die Auslegung einschlägiger FGG-Vorschriften (Standart-Thema in: Der Rechtspfleger; Das juristische Büro; DNotZ/ DNotI).

Dabei kann dahinstehen, ob Sie mit einer deutschen Gesellschaftsform im Ausland und in dortige Register eingetragen werden können.

Erlauben Sie mir weiterhin zu insistieren: Die Gründungskosten für ein rechtssicheres Konstrukt, über das ich sprach, wie hoch würden Sie diese - bei umfassender, dauerhafter Rechts- und Steuer- und/oder Wirtschaftsberatung ansetzen ?

Die von Ihnen richtigerweise angesprochenen "Weich-"/ Folgekosten können insoweit erst einmal außen vor bleiben, da dies ausschließlich von dem Umfang der Gesellschaftsstruktur abhängig ist.

Beste Grüße

tropico
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

@ sambolero

Zitat:
Wie gesagt, interessant sind jetzt die konkreten Vor- / Nachteile einer perfekt gemachten Ltd. & Co.KG gegenüber einer perfekt gemachten SL & Co.KG und das ganze noch mit Hinblick auf eine ggf. später erfolgende Vorschaltung einer Offshore-Gesellschaft - wenn das denn überhaupt Sinn macht.


Ich kann Ihnen in ganz kurzen Sätzen einmal die wichtigsten Unterschiede darstellen:

Haftungsrisiko des GF/Direktors bei der Ltd.
Möglichkeit des Verfalls der Vermögenswerte an die "Krone"
Große Flexibilität im spanischen Steuerrecht
Ltd. läßt alle Alarmlämpchen bei der Steuerverwaltung blinken (nicht weil schlecht, sondern zu oft mißbraucht und von Amateuren gegründet)

Zitat:
ggf. später erfolgende Vorschaltung einer Offshore-Gesellschaft - wenn das denn überhaupt Sinn macht.


Ob es Sinn macht, hängt insbesondere von zu erwartenden Umsätzen resp. Gewinnen ab. Von der (Gründungs-)kostenseite her macht das Hinterschalten einer LLC als Gesell. der SL und einer IBC für die LLC keinen großen Unterschied. Sinn macht es allerdings es sofort zu tun und nicht nach zwei Jahren anzufangen, die Konstruktiin umzustricken.
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sambolero hat folgendes geschrieben::

KEINE deutsche GmbH !!!

Sie glauben nicht wie sehr ich -noch höflich ausgedrückt- auf die Fresse bekommen habe,

ALSO ein klaren VOTUM: KEINE deutsche GMBH

Wenn ich eine Sambolero SL & Co.KG gründe, kann dann nicht die Sambolero KG ganz normal in Deutschland als KG agieren und die Sambolero SL. unabhängig davon europaweit auftreten ?

Eine KG ist doch durchaus eine solide "deutsche" Gesesllschaft, so wie meine Kunden es erwarten würden.
Sambolero


@sambolero,

ebenfalls besten Dank an Sie, daß Sie aufzeigen, was Sie NICHT wollen und - verständlicherweise - nicht gebrauchen können.

Lassen mich bei Ihren Aussagen am Ende anfangen:

GERADE weil eine KG - mit welchem Komplementär auch immer- eine DEUTSCHE Struktur ist, stellen sich erfahrungsgemäß gewisse Probleme im Außenverhältnis nicht oder allenfalls am Rande. SIE selbst sind, egal wie Sie gegenüber Ihren Kunden auftreten, der Ansprechpartner und (hoffentlich) Vertrauensperson. Sind Ihre Leistungen gut, fragt niemand nach Ihrer Rechtsform. Alles andere regelt der Markt.

Mit Ihren Überlegungen bezüglich der Tätigkeit einer KG einerseits und einer S.L. andererseits liegen Sie letztendlich keineswegs falsch.

Die entscheidende Frage zu Ihrem Thema ist doch, daß Sie entweder steuerschonend oder ohne deutsche Gängelei arbeiten wollen.

So, wenn eine dieser beiden Fragestellungen hier diskutiert werden sollte, dann bitte, user, macht Vorschläge.
Andernfalls bleibt Ihnen, sambolero, die Option, über das naheliegende Konstrukt einer S.L. & Co. KG mit allen tatsächlichen Betriebsstättenmerkmalen ("Tatsächlichkeitsmerkmale" bei den Finanzverwaltungen genannt) nachzudenken und Ihren Weg zielstrebig zu verfolgen.

Beste Grüße

tropico
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Gundel
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tropico,

danke für das formelle "Unentschieden".

Aber mit den Kosten, das ist so eine Sache (ja ja da lacht er!).

Also....
Kosten für eine GmbH - Gründung
Notarkosten, Gesellschaftervertrag, HR - Eintragung ohne die mind. 25.000.- Stammeinlage ca. 1.000.- - 1.500.- Euro, wenn es selbst gemacht wird (bitte nicht auf den cent genau nachrechnen). Kaufen einer Vorratsgesellschaft (seriös) ab 3.000.-Euro. Ob und in welcher Form dauerhafte Steuer- oder Rechtsberatung erforderlich ist, hängt von den handelnden Personen (Geschäftsführer) ab.

Kosten für die Gesellschaft im Ausland
Hängt sicherlich maßgeblich davon ab, wo die Gesellschaft her- oder hinkommen soll. Wie alle wissen, ist's in CH teurer als in GB und NL liegt dazwischen. Die Treuhand und Domizilierungskosten sind auch vom Umfang abhängig, z.B. in NL gehts bei ca. 500.- Euro p.M. los.

Daraus folgt, daß der Kostenaufwand bei dauerhafter Beratung nach Land, Umfang der Leistung und Kostruktion sehr schwankend sein kann.

Wenn es um die Beratung geht, sollte man sicherlich mit üblichen Stundensätzen für Unternehmensberater, Anwalt und Steuerberater rechnen. Die liegen zwischen 80.- Euro (Schnäppchen), 150.- bis 300.- Euro pro Stunde. Sicher kann man auch Pauschalen bekommen (nicht beim "Organ der Rechtspflege"). Wichtiger als der Preis ist die Qualität. Und die sollte sich schnell bei einem ersten (kostenlosen) Gespräch herausstellen.

Pauschale Angebote helfen doch gerade im vorliegenden Fall überhaupt nicht weiter. Da ist prüfen und abwägen gefragt.

Gruß
Gundel
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel hat folgendes geschrieben::
... (ja ja da lacht er!) .... .


Nein, er schmunzelt, und zwar gefällig ....

Ansonsten habe ich Ihren QUALIFIZIERTEN Aussagen nichts hinzufügen.

Schön, daß Sie sich hier im Forum engagieren, da dies unseren usern/ Lesern nur behilflich sein kann !

Hoffentlich lesen wir mehr von Ihnen.

Beste Grüße

tropico
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

sorry,
ihr seid schneller als die Polizei erlaubt.

Also Sambolero mit GmbH auf die "Fresse" gekriegt. Na dann viel Spaß mit der ltd. & Co KG oder s.l. & Co. KG. Deutsche Kostruktion bleibt deutsche Konstruktion! Ob GmbH, KG, OHG, und und und... Sie halten schlußendlich den Kopf her. Nicht unbedingt wirtschaftlich, Schäfchen grasen bekanntlich im Trockenen. Aber Sie sollten sich über die strafrechtliche Komponente sehr wohl Gedanken machen. Also immer brav sein, auch im Ausland!

Ansonsten spitzen die potentiellen Gläubiger bereits die Griffel um ein Briefchen an die Staatsanwaltschaft zu schreiben, denn... Sie wohnen in Deutschland... Sie haben ein Inso - Verfahren.... Und Sie arbeiten für/mit einer ausländischen Gesellschaft welche evtl. nicht haftet.

Gruß
Gundel
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:26    Titel: Jetzt nmuß ich lachen ! Antworten mit Zitat

Hochverehrteste Gundel,

ohne jetzt ffbkdavid´s chaiselongue, von der Sie ja schon einmal ´runtergefallen sind ( ), zu bemühen:

Ja, was soll denn sambolero jetzt tun, wenn er keine (deutsche) GmbH WILL ?
Wir können doch niemanden prügeln (warum auch, bei DEN Rahmenbedingungen in Deutschland) ?!

Der Ansatz ist doch, was ich ansprach: Was tun ?

Beste Grüße

tropico
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Sambolero
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

@tropico

Ich würde gern Ihre Bestätigung, dass eine SL & Co.KG eine für unser Vorhaben geeignete Gesellschaftsform ist, aufnehmen. In der Folge führen Sie aus dass

Zitat
Die entscheidende Frage zu Ihrem Thema ist doch, daß Sie entweder steuerschonend oder ohne deutsche Gängelei arbeiten wollen.

Ich möchte gern ihr entweder oder in ein UND umgesetzt sehen. Ohne gängelei & steuerschonend. Wir ich hier lesen kann, gibt es nicht die eierlegende Wollmilchsau, aber eine Annäherung an diese Zielsetzung wäre allenthalben wünschenswert.

Das die Tatsächlichkeitsmerkmale hergestellt werden ist selbstverständlich. Wie gesagt, unsere Flexibilität wo wir unseren Wohnsitz haben etc. ist groß, ernsthafte Bindungen gibt es nicht.


@ Gundel
Ich habe mir angewöhnt bei der Suche nach einer Lösung anfangs die Kostenthematik außer acht zu lassen um den Blick frei zu haben, die sachlich beste Lösung zu finden. Habe ich diese erkannt, nehme ich die Optimierung der Kosten in Angriff.
Dass alle Leistungen Geld kosten ist klar, die Frage, die sich mir stellt ist: Gibt es auf breiter Ebene ANERKANNTE Spezialisten für eine saubere Aufstellung unseres Vorhaben, oder muß ich raten und lesen und hoffen, dass z.B. BC-Spain saubere Arbeit macht oder auch nicht ... ???

Die Firmenpapiere in den Händen zu halten reicht mir nicht aus, sondern mir kommt es darauf an, dass diejenigen, die mit der Aufstellung des Unternehmens betraut werden perfekte Arbeit machen und sich keine Schlampigkeiten leisten, die irgendwann teuer werden.

@MHMOELLER
Vielen Dank für den Hinweis, das Firmenkonstrukt sofort vollständig aufzustellen. Ich hatte allerdings die Überlegung, dass ein 2 Phaseplan unter den zu erwartenden Gewinnaussichten und den notwendigen Investitionen für den "Offshore-Teil" geeignet sein könnte. Gibt es große Nachteile, wenn dieses in ca. 2 Jahren erst geschehen wird ? Kann man nicht "alle Hausanschlüsse schon legen", damit dann später das Licht angeht ? Und bisher ist mir noch sehr verschlossen: Wie hoch ist überhaupt der Aufwand der Offshoregesellschaft Initial und im laufenden Betrieb ?

Vielen Dank für die bisherigen Anregungen !
Sambolero
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

@sambolero,

in meinem Profil sehen Sie eine email-Adresse, die einen Kontakt außerhalb des öffentlichen Forums eröffnet.

Ich wünsche allen hiesigen Beteiligten, deren Beiträge überaus informativ und interessant waren, ein erholsames und schönes Wochenende.

Beste Grüße

tropico
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gundel
Zitat:

deutsche GmbH mit Sitz im europäischen Ausland


Mit Verlaub - das ist absoluter Quatsch.

Recht haben Sie, wenn Sie meinen eine dt. GmbH können NL, Reprs. im Ausland eintragen lassen. Aber der Sitz der GmbH ist und bleibt dabei Dtld. - ob operatives Geschäft in Dtld. stattfindet oder nicht ist dabei völlig unerheblich.

Auch bei einer ausld.-dt. Mischform bleibt der Sitz der Ltd. im Königreich und der SL im sonnigen Spanien.

@ Sambolero
Es ist immer problematisch eine bestehende Struktur zu ändern - aus rechtlichen, steuerlichen und vor allem tatsächlichen Gründen - zumal die Kosten dafür bedeutend höher sind als bei sofortiger Vollziehung.

Um Ihnen einmal einen Anhaltspunkt zu geben:
Eine Sambolero SL & Co. KG (Sitz Deutschland, Sie entweder als angestellter Prokurist oder angestellter/freiberuflicher Handelsvertreter - beides dürfen Sie auch bei laufender Inso ohne irgendeinen Staatsanwalt oder sonstige Unbill befürchten zu müssen), SL auf spanischem Festland mit Treuhanddirektor, einer member managed LLC in den USA als Gesellschafterin, die wiederum von einer IBC bspw. in Belize oder Anguilla gehalten wird
Gründungskosten: zw. 15.000 und 20.000 Euro (komplett arbeitsfähig)
laufende Kosten: zw. 4.000 und 6.000 Euro p.a.
Ohne Offshore-Anteil verringern sich die Gründungskosten geringfügig um ca. 3 - 5.000 Euro und die laufenden Kosten um ca. 1.500 - 2.000 Euro
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Sambolero
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Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Um Ihnen einmal einen Anhaltspunkt zu geben:
Eine Sambolero SL & Co. KG (Sitz Deutschland, Sie entweder als angestellter Prokurist oder angestellter/freiberuflicher Handelsvertreter - beides dürfen Sie auch bei laufender Inso ohne irgendeinen Staatsanwalt oder sonstige Unbill befürchten zu müssen), SL auf spanischem Festland mit Treuhanddirektor, einer member managed LLC in den USA als Gesellschafterin, die wiederum von einer IBC bspw. in Belize oder Anguilla gehalten wird
Gründungskosten: zw. 15.000 und 20.000 Euro (komplett arbeitsfähig)
laufende Kosten: zw. 4.000 und 6.000 Euro p.a.
Ohne Offshore-Anteil verringern sich die Gründungskosten geringfügig um ca. 3 - 5.000 Euro und die laufenden Kosten um ca. 1.500 - 2.000 Euro


Danke Ihnen, MHMOELLER !
Das ist doch mal eine klare Ansage. Diesen Gedanken werde ich weiter verfolgen. Wenn jetzt noch Angebote für die Durchführung, BESSER: Empfehlungen von USERN kommen, die diesen Weg nachhaltig erfolgreich gegangen sind, dann ist endlich Licht am Ende des Tunnels !

Vielen Dank allen !
Schönes Wochenende !
Sambolero
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