Ich habe Forderungen in Höhe von ca. 4000 Euro gegenüber einer spanischen SL mit Geschäftssitz und Tätigkeit in Spanien. Mein Schuldner zeigt sich zahlungsunwillig, jedoch betreibt er dieses Geschäft weiterhin und möchte dies mit Sicherheit auch tun.
Macht es Sinn, gegen diese SL einen Insolvenzantrag zu stellen?
Geht das überhaupt so einfach?
Ich vermute, dass er sich bei dieser Forderungshöhe überlegen wird, ob sich der Verlust seiner Kapitalgesellschaft lohnt.
1.) Wo sitzt die Gesellschaft: a) Festland, b) Kanaren, c) Balearen?
2.) Ist die Forderung unstrittig?
3.) Wie schätzen sie den Geschäftsverlauf der Firma ein?
Letzteres ist wichtig, da sie eine Forderung gegen den Gechäftsführer persönlich nicht durchsetzen werden, sofern die Rechnung/en auf die S.L ausgestellt wurden.
Sollte der Sitz der S.L. auf den Kanaren sein, können wir gerne behilflich sein. Es geht schneller, wie sie denken
Handelt es sich um eine Dienstleistung, oder um Waren, die geliefert wurden?
Falls es sich um Waren handelt, steht in ihren AGB Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung?
Eines vorweg! Einen Versuch bzgl. Zahlungsunfähigkeit bei Auftragsvergabe und dann Betrug nachzuschieben, können sie in ES vergessen. Das funktioniert nicht. (LEIDER)
Einzig, er hat sie richtig über den Tisch gezogen!
Wenn sie selbst aussagen, dass es um die Firma wirtschaftlich nicht so gut gestellt ist, sollte sie es sich reiflich überlegen, ob sie ihrem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen wollen!
In Barcelona und Santa Cruz arbeiten wir mit guten Anwälten zusammen. Die kosten aber auch Geld.
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