Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
Verfasst am: 3.Mai 2004 10:47 Titel: Investitionsförderung in Tschechien
Die Regierung von Tschechien hat umfangreiche Vergünstigungen und Fördermittel für die Ansiedlung von ausländischen Unternehmen in Tschechien bereitgestellt (siehe Text unten).
Interessant ist dieser Umstand deshalb, da aufgrund des Verhaltenskodex der EU keine direkten Fördermittel an ausländische Unternehmen vergeben werden sollen, da dadurch Wettbewerbsnachteile entstehen können. Allerdings, wer jetzt noch beantragt, kann sich diese Fördergelder sichern, auch wenn sie in Kürze auf Druck der EU wieder abgeschafft werden sollten.
Zitat:
Zollvergünstigungen
Zusätzlich zu den nationalen Investitionsförderungen bietet die tschechische Regierung zwei Formen von Zollvergünstigungen an, die allen Unternehmen in der Tschechischen Republik zur Verfügung stehen.
Dazu gehören:
Befreiung von Zollabgaben und Mehrwertsteuer auf importierte Maschinen, die in einer tschechischen Produktion eingesetzt werden sollen.
Vergünstigungen für Weiterverarbeitungsprozesse, welche die zollfreie Einfuhr von Material, Maschinenteilen und vorgefertigten Teilen ermöglicht, die zur Weiterverarbeitung und den anschließenden Export eingeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Berechtigungskriterien für diese Fördermittel andere sind, als die Kriterien für die Fördermittel nach dem Investitionsförderungengesetz.
Die Befreiung von Zollabgaben und Mehrwertsteuer auf importierte Maschinen, die mindestens einen Wert von 10 Mio. CZK haben, kann auf Antrag erfolgen (Verordnung des Finanzministeriums Nr. 313 - gültig zum 1.5. 2004. Um mehrere Informationen davon zu bekommen, klicken Sie hier). Die Verordnung bezieht sich auf importierte Maschinen, die nicht älter als ein Jahr sind und in den Kapiteln 84 und 85 (Standardmaschinen) des Vereinheitlichten Zolltarifgesetzes aufgeführt sind.
Regionale Investitionsanreize
Diese Fördermaßnahmen sollen hauptsächlich der Neuschaffung von Arbeitsplätzen in örtlichen tschechischen Unternehmen dienen, es gibt aber keine Gründe, die dagegen sprechen, dass sich ausländische Unternehmen für dieses Programm bewerben. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass ein Bewerber berücksichtigt wird, der Fördermittel nach dem nationalen Gesetz für Investitionsförderungen bekommt. CzechInvest ist nicht bekannt, ob eine ausländische Firma diese Fördermittel beantragt hat.
Diese kurzfristigen Programme gelten nur für die Regionen Nordwestböhmen und Nordmähren. Alle Unternehmen in diesen Regionen können verschiedene Unterstützungsmaßnahmen beantragen, etwa Investitionssubventionen, die bis zu 50 % der Gesamtinvestitionskosten decken können (bis zu maximal 200 Mio. CZK) Die Auszahlung dieser Mittel wird vom Ministerium für Regionale Entwicklung abgewickelt (http://www.mmr.cz/en/index_en.html).
Regional gebundene Investitionsförderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen
Investoren können die verschiedenen Zuschüsse zur Schaffung neuer Arbeitsplätze nur in Regionen beantragen, in denen die Arbeitslosenquote relativ hoch ist. Zuschüsse können für die Einstellung von Personen gewährt werden, die zur Zeit beim örtlichen Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind, für die Einstellung von Absolventen der Mittelschulen, Berufsschulen und Universitäten und für die Einstellung Behinderter.
Die Höhe der Zuschüsse hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa der örtlichen Arbeitslosenquote, der Art der neu zu schaffenden Stellen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln im betreffenden örtlichen Arbeitsamt im laufenden Finanzjahr. Die Obergrenze für Zuschüsse liegt bei 80.000 CZK je Arbeitnehmer. Anträge sollten direkt an das betreffende örtliche Arbeitsamt gestellt werden.
Vergünstigungen für kleine und mittlere Unternehmen
Zusätzlich zu den vier nationalen Investitionsförderungen, den drei Formen von Zollvergünstigungen und den örtlichen Anreizen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bietet die tschechische Regierung eine ganze Reihe weiterer Vergünstigungen an, die sich auf kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern beziehen:
Diese Angebote stehen zwar prinzipiell auch ausländischen Investoren zur Verfügung, in der Praxis werden die Fördermittel allerdings eher an kleine inländische Firmen gehen. Die meisten Angebote zielen auf Regionen, die eine umfassende wirtschaftliche Umstrukturierung durchlaufen.
Zu den Programmen für kleine und mittlere Unternehmen gehören:
Bürgschaft (Zaruka): Die Bereitstellung von Bürgschaften zu niedrigen Gebühren für Bankkredite oder Leasingtransaktionen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Unterstützung kann bis zu 9 % p.a. für den gesamten Zeitraum betragen, für den die Bürgschaft gültig ist. Zusätzliche Kreditvergünstigungen können Unternehmen in wirtschaftlich schwachen Regionen gewährt werden.
Kredit (Kredit): Die Bereitstellung von Krediten zu günstigen Zinssätzen. Der Kredit kann bis zu 10 Mio. CZK bei einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren bei einem festen Zinssatz von 7 % p.a. betragen.
Markt (Trh): Die Bereitstellung von Zinsbeihilfen von 7 % des Zinses auf einen Bankkredit, der CZK 5 Mio. nicht übersteigt, und Zuschüsse zur Deckung von 50 % der Kosten, die beim Zertifikationsprozess nach ISO 9000 oder ISO 14.000 anfallen, bis zu einer Höhe von 200.000 CZK (bzw. 300.000 CZK für ein integriertes System).
Kapital (Kapital): Die Bereitstellung von Bankgarantien für Risikokapital, die bis zu 70 % des investierten Kapitals abdecken (bis zu einer Höhe von 15 Mio. CZK) und Zuschüsse zu den Kosten von Kapitalinvestitionen (bis zu 3 % der Summe, die durch die Bürgschaft abgedeckt ist, und bis zu einer Höhe von 250.000 CZK).
Region: Die Bereitstellung von Zinssubventionen für Bankkredite an Unternehmen für die Umsetzung von Projekten in wirtschaftlich benachteiligten Regionen.
Gemeinde (Vesnice): Dieses Programm hilft kleinen und mittleren Unternehmen in Gemeinden mit einer Bevölkerung unter 2.000 Einwohner durch die Bereitstellung von Bankkrediten mit Zinssätzen, die 6 % p.a. nicht überschreiten, für die Finanzierung von Projekten mit einem Volumen von höchstens 2 Mio. CZK.
Begünstigung: Die Bereitstellung von Krediten für die Realisierung von Investitionsprojekten in Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern, die sich in Regionen befinden, die von großen wirtschaftlichen Umwälzungen betroffen sind. Die Obergrenze für Kredite liegt bei 5 Mio. CZK bei einem Zinssatz von 5 %.
Betrieb (Provoz): Dieses Programm kann einen Kredit bis zu 1 Mio. CZK mit einer Laufzeit von zwei Jahren bei einem festem Zinssatz von 10 % p.a. für die Beschaffung von Inventar bereitstellen.
Grenze (Hranice): Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern in grenznahen Gebieten können einen Kredit bis zu einer Höhe von 7 Mio. CZK mit einer Laufzeit von 6 Jahren bei einem festen Zinssatz von 7 % p.a. beantragen.
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1360 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 10.Mai 2004 23:30 Titel: Tja
das alles kann einen schon nachdenklich stimmen.Weiß einer ein paar gute Gründe, warum viele deutsche Industriebetriebe da nicht abwandern sollten? _________________ Auf Regen folgt Sonne!
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