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Non-Resident Company in Gibraltar

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Arno.Roider
Specialist


Anmeldungsdatum: 07.05.2003
Beiträge: 64
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2003 19:15    Titel: Non-Resident Company in Gibraltar Antworten mit Zitat

Hallo,

warum liest man sowenig über Gibraltar, ist dass derzeit nicht DAS besondere "Schmankerl" in Europa ?

Eine G. N. C. ist in Gibraltar nicht steuerpflichtig. Eine Firma, die in Gibraltar registriert ist, unterliegt nicht der Steuerpflicht von Gibraltar, wenn sie einem nicht in Gibraltar ansässigen gehört und von ihm geführt wird und wenn kein Handel in Gibraltar ausgeübt wird oder das Einkommen nach Gibraltar überwiesen wird.

Hat jemand Erfahrungen mit Gibraltar, bzw. kennt einen seriösen Gründer ?
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2003 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vor einigen Jahren musste ich geschäftlich einmal auf die 'Affeninsel'. Mit Grausen denke ich an Hotel, Nachtleben und Frühstück. Aber Sie haben recht, mein lieber Dr. Rider, über Gibraltar haben wir tatsächlich nicht allzu viele Informationen. Dankemd greife ich die Anmerkung auf und werde dieser Tatsache Abhilfe schaffen. Freundlichst grüßend
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Arno.Roider
Specialist


Anmeldungsdatum: 07.05.2003
Beiträge: 64
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2003 12:19    Titel: Gracias Antworten mit Zitat

Nun ja, ich bin zufällig auf einige Informationen zu Gibraltar gestoßen. Und Gib ist sicherlich kein Geheimtipp, dennoch finde ich die mir vorliegenden Infos sehr interessant, und daher verwunderte es mich, dass hier nur wenig zu finden ist.

Einige Infos:

Der berühmte Felsen von Gibraltar an der Südspitze von Spanien wurde im Frieden von Utrecht ( 1713 ) England formell zugesprochen. Bei freien Wahlen 1967 stimmte die überwiegende Mehrheit der Einwohner ( ca. 15000 ) für den Verbleib unter britischer Hoheit.

Neben Tourismus verfügt die Kronkolonie über ein Einkaufsparadies.

Das Abgeordnetenhaus besteht aus 15 gewählten Mitgliedern und zwei amtlichen Mitgliedern, dem Generalstaatsanwalt und dem Finanzminister. Es beschließt über innere Angelegenheiten. Die Außenpolitik, Verteidigung und innere Sicherheit obliegt der britischen Verwaltung.

Die Gerichtsbarkeit baut auf das englische Recht auf, die offizielle Amtssprache ist Englisch.

Das Gibraltar Pfund entspricht dem Pfund Sterling.

Für Briefkastenfirmen gelten keine Devisenbeschränkungen.

Für in Gibraltar ansässige Einzelpersonen und Gesellschaften (außer Briefkastenfirmen) ist sämtliches Einkommen aus oder in Gibraltar, sowie hinsichtlich Dividenden, Zinsen oder Dienstbezüge, das Welteinkommen steuerpflichtig.

Einkommensteuer fällt zwischen 30 - 50 % bei natürlichen Personen und 35 % Körperschaftsteuer an.

Erbschaftsteuer hinsichtlich des Welterbes (!) beträgt maximal 20 %.

Umsatzsteuer gibt es keine, jedoch wird eine Stempelsteuer bis max. 1.25 % erhoben.

Vergütungen, die Steuerausländer von einer steuerbefreiten Gesellschaft bekommen, unterliegen keinerlei Besteuerung.

Gibraltar hat keinerlei Steuerabkommen geschlossen. Es ist zwar Mitglied der EWG, nicht aber Teil des Zollterritoriums!

Steuerlich interessant wurde Gibraltar durch die Einführung der " Exempt company ", die völlig steuerfrei bleibt.

Voraussetzung hierzu ist, daß die Gesellschaft

ein eingezahltes Aktienkapital von 100 Pfund hat
in Gibraltar direkt keinerlei Gewerbe ausübt
kein Aktienregister außerhalb Gibraltars führt
kein Staatsbürger oder Ansässiger Gibraltars materiell beteiligt ist (Ausnahme als Strohmann oder Treuhänder)
Die exempt company kann sich tatsächlich mit jeder Art von Tätigkeiten in jedem Teil der Welt befassen.

Bei Antrag auf Befreiungsbescheinigung muß eine Gesellschaft dem Sekretär für Finanzen und Entwicklung die Namen der Verwaltungsratsmitglieder, der materiellen Eigentümer der Aktien und die Wirtschaftsprüfer sowie die Art der beabsichtigten Tätigkeiten angeben. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.

Die Steuerbefreiung wird für 25 Jahre ausgesprochen.

Dafür ist eine jährliche Konzessionsgebühr von 225 Pfund bei ansässigen und 200 Pfund bei nicht ansässigen Gesellschaften zu entrichten.

Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden möglich.

Bei einfachen GmbHs genügen zwei Zeichner, ein Mindestkapital von 100 Pfund, der Name und die Adresse innerhalb Gibraltars sowie die Einreichung der notwendigen Dokumente beim Gesellschaftsregister. Die Gründungskosten betragen ca. 200 Pfund bzw. für exempt companies 250 Pfund.

Einmal jährlich muß ein Bericht eingereicht werden, der eine Liste aller Personen enthält, die am 14 . Tag nach der ersten oder einzigen ordentlichen Hauptversammlung in dem Jahr Mitglieder der Gesellschaft sind, sowie eine Vermögensübersicht. An weiteren jährlichen Gebühren fallen ca. 100 Pfund an. Für Strohmänner sind weitere 400 Pfund zu bezahlen.

Für sog. qualifying companies gelten im wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie für exempt companies. Der anzuwendende Steuersatz ist jedoch Gegenstand von Absprachen mit dem Financial and Development Secretary, der einen Spielraum von 0 - 35 % hat, diesen aber i.d.R. i.H.v. 1 - 5 % ausübt.
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clausenpost
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2003 16:40    Titel: Gibraltar NR-Ltd Antworten mit Zitat

Also, arbeite mit solch einer Ltd. als shareholder, Gründung hat vor einem Jahr so 14 Tage gedauert. War nicht so ganz dringend und sollte sicher auch nicht aus einer Eilentscheidung gemacht werden.

bis dann
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Klein
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.10.2003
Beiträge: 10
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2003 13:13    Titel: Re: Gracias Antworten mit Zitat

Zitat:
Neben Tourismus verfügt die Kronkolonie über ein Einkaufsparadies.
Ja? Sicherlich irgendwo gelesen, oder? Das kann ich überhaupt nicht mehr feststellen. Ich bin einmal wöchentlich wegen Gründungen in Gibraltar, außer bei Zigaretten (10 Euros) Alkohol (ca. 30%) und Benzin 60 ct. Früher, aber heute nicht mehr billiger: Elektronische Artikel, Immobilien, Taxi, Essen. Das hängt mit dem starken Pfund gegenüber dem Euro zusammen.

Zitat:
Die Gründungskosten betragen ca. 200 Pfund bzw. für exempt companies 250 Pfund.


Das ist nur die halbe Wahrheit. Unsere Mandanten zahlen für die Haltung jährlich 1.395 Pfund und für alle anderen Kleinigkeiten nochmals rund 250 Pfund jährlich. Hinzu kommen die Kosten für die Postnachsendung.

Dann kostet ein Bankkonto, was man aber nur (bei Kleinbeträgen) bei 2 von den 13 Banken anlegen lassen kann, nochmals 150 Pfund. Es mag ja andere "Prodis" geben, die das alles billiger können, aber wir bekommen das nicht unter 4.000 Euros komplett für das erste Jahr hin.

Zitat:
Viel wichtiger ist die Feststellung, dass bei einem Gib-Konto in Deutschland (eine Art "Rasterfahndung" über und durch die Banken) alle Lichter rot aufleuchten.

Man muss das also doch etwas clevere angehen, wenn man mit einer Gib-ltd. anonym arbeiten will und wenn man in Deutschland seine Geschäfte macht. Und dann hat man in Gibraltar ständig diese Grenzschikanen (Ausweiskontrollen, Autabfertigung nach Vorschrift), aber das ist ein anderes Thema.

Dr. Klein
Rechtsanwaltskanzlei Marbella
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