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Obwalden: Das neue Schweizer Steuerparadies

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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2006 7:28    Titel: Obwalden: Das neue Schweizer Steuerparadies Antworten mit Zitat

Obwalden: Das neue Schweizer Steuerparadies

Sie kennen die Geschichte vom hässlichen Entlein? Ähnliches hat sich im Schweizer Kleinkanton Obwalden in Sachen Steuern zugetragen. Jahrelang als Steuerhölle gescholten, hat Obwalden zum Befreiungsschlag ausgeholt. Für juristische Personen (Aktiengesellschaften oder GmbHs) gilt seit 2006 eine steuerliche Gesamtbelastung der Gewinne von rund 13 Prozent. Zudem profitieren hohe Einkommen von einem drastisch gesenkten, degressiven Einkommenssteuer-Satz. Möglich gemacht hat dies eine Volksabstimmung, bei der sich 86 Prozent des Stimmvolkes für die Gesetzesvorlage ausgesprochen haben. Obwalden zielt darauf ab, mit neuem Steuersubstrat die Steuerbelastung mittelfristig weiter zu senken. Die Erfahrungen seit Inkrafttreten zeigen, dass die Rechnung aufgeht. Wie erhofft, ist die Zahl der neu im Handelsregister des Kantons Obwalden eingetragenen Unternehmen im ersten Halbjahr 2006 sprunghaft angestiegen.

Was sind die Hintergründe für die Vorwärtsstrategie in Sachen Steuern?

Obwalden zählt rund 35'000 Einwohner und liegt nahe bei Luzern. Der Kleinkanton bietet eine hohe Wohn-und Lebensqualität. Schön und gut. Aber eben nicht ausreichend, um im intra- und internationalen Standortwettbewerb mitzuhalten. Der Kanton ist quasi von den auch in Deutschland bekannten Steueroasen Zug, Schwyz und Nidwalden umgeben.

Die Folge: In der Vergangenheit haben immer mehr einkommensstarke Personen Obwalden verlassen. Diese Abwanderungsbewegung wollte die Obwaldner Regierung stoppen. Den notwendigen finanziellen Spielraum hat auch einmalige Ausschüttung aus den Goldverkäufen der Nationalbank im Jahre 2005. Diese wurde zur Schuldtilgung eingesetzt. Zudem verfolgt man seit Jahren eine strikte Politik der Ausgabenbegrenzung. Der als Vorwärtsstrategie bezeichneten Steuergesetz-Revision sind in der Volks-Abstimmung ungewöhnliche hohe 86 Prozent der Stimmbürger gefolgt.

Degressiver Tarif für hohe Einkommen

Die Steuerstrategie betrifft sowohl natürliche wie juristische Personen. Für hohe Einkommen ab 300 000 Franken hat Obwalden die Steuern radikal um bis zu 30 Prozent gesenkt. Möglich wurden die grossen Senkungen, indem die Progression bei den hohen Einkommen abgeschafft und in eine Degression übergeführt wird. Je höher die Einkommen sind, desto weniger Prozente müssen an den Fiskus abgegeben werden. Ein Einkommen von 200 000 Franken wird prozentual höher besteuert als eines von 100 000 Franken, eines von 1 Million künftig aber prozentual tiefer. In der Gesamtsteuerbelastung resultiert so etwas wie eine flat tax, weil die Bundessteuer eine starke Progression kennt. Es profitieren auch tiefe und mittlere (minus 8 bis 10 Prozent) sowie höhere Einkommen (minus 5 bis 6 Prozent) von Steuersenkungen. Auch bei den Vermögenssteuern, vor allem bei Vermögen über 5 Millionen Franken, gelten grosse Entlastungen. Vertreter des linken politischen Lagers fechten den Obwaldner Volksentscheid vor Bundesgericht an. Die Degression widerspreche der Verfassung. Fachleute geben der Argumentation unter anderem deshalb wenige Chancen, weil die Autonomie der Kantone in der Schweiz als sehr hohes Gut gilt. Sollte das Bundesgericht wider Erwarten den Klägern folgen, dann plant Obwalden den zweiten Schritt der Steuerstrategie die weitere Senkung der Steuerbelastung der unteren und mittleren Einkommen zeitlich vorzuziehen. Damit verändert sich die Degression in Richtung eines proportionalen Tarifes.

Einzigartig tiefe Unternehmenssteuern

Die Unternehmenssteuern sinken auf den tiefsten Steuersatz des Landes. Eingeführt wird eine Einheitssteuer von 6,6 Prozent (bisher 16 bis 20 Prozent), die in allen Gemeinden des Kantons gilt. Für Firmen wird damit - unter Einbezug der direkten Bundessteuer - eine Gesamtsteuerlast von 13,1 Prozent resultieren. Deutlich weniger als in den Schweizer Konkurrenzstandorten und tiefer als in vielen europäischen Standorten. Ferner wird das Kapital von Holdings und ähnlichen Gesellschaften nur mehr zu 0,01 Promille versteuert und die Erbschaftssteuer um die Hälfte gesenkt. Zusätzlich profitiert der Unternehmenseigner vom Dividendenprivileg (dem deutschen Halbeinkünfteverfahren vergleichbar).

Steuergestaltung Schweiz

1.Die Schweiz unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Ländern, auch mit Deutschland. Rechtsfolge: DBA-Sachverhalt.

1.1.: Zur Anerkennung der steuerlichen Betriebsstätte muss ein in der Schweiz steuerrechtlich Ansässiger (bzw. gewöhnlicher Aufenthalt) als Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten (Vgl. Ort der geschäftlichen Oberleitung als zentrales Betriebsstättenmerkmal im Rahmen der Legaldefinition nach DBA). Entweder verlagern Sie oder ein Beauftragter Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz bzw. Sie stellen einen in der Schweiz Ansässigen als Geschäftsführer an oder unsere Schweizer Kanzlei stellt eine Geschäftsführung treuhänderisch (nur bei AG).

2.: EU-Niederlassungsfreiheit ist nicht anwendbar.

Rechtsfolge: Zur Anerkenntnis der steuerlichen Betriebsstätteneigenschaft muss- zumindest aus deutscher Sicht- in der Schweiz ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert werden (voll eingerichtetes Büro und mind. ein Mitarbeiter). Vgl. Sie auch Prüfungsverfahren deutscher Finanzämter zur Anerkenntnis der Auslandsgesellschaft. GGF. kann als Minimalanforderung ein virtuelles Domizil beim Regus-Office ausreichend sein (Firmenschild, eigene Telefonnummer, Faxnummer, persönliche Gesprächsannahme zu den normalen Geschäftszeiten, keine C.O.Adresse).
Treuhand-Dienste: Bei der Schweizer GmbH kann der Geschäftsführer NICHT treuhänderisch gestellt werden, nur der Gesellschafter, bei einer Schweizer AG kann der Aufsichtsrat hingegen treuhänderisch gestellt werden.

Beispiele der steuerlichen Gestaltung

1. Schweizer Gesellschaft erwirkt nur passive Einkünfte gemäß deutschem AStG

Eine deutsche natürliche oder juristische Person kann offiziell bis zu 50% der Anteile halten. Rechtsfolgen: Kein beherrschender Einfluss, mithin keine Wirkung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG. Gewinnausschüttungen an den deutschen Anteilseigner werden in Deutschland im Halbeinkünfteverfahren besteuert, sofern natürliche Person. Gewinnausschüttungen an eine deutsche juristische Person bleiben steuerfrei gestellt, unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richlinie, der sich die Schweiz unterworfen hat. Eine Besteuerung findet in Deutschland erst statt, sofern an den Anteilseigener der juristischen Person ausgeschüttet wird, bei natürlicher Person im Halbeinkünfteverfahren. Ausnahme: Installation einer steuerlichen Organschaft in Deutschland, dann Steuerfeistellung unter Progressionsvorbehalt.

Die verbleibenden 50% Anteile können treuhänderisch in der Schweiz gehalten werden. GGF besser: Die verbleibenden 50% Anteile werden durch unsere englische Treuhandgesellschaft gehalten. Rechtsfolge: Keine Besteuerung der Gewinnanteile in der Schweiz bei Nicht-Ausschüttung, steuerfreie Vereinnahmung in England unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, mithin keine Quellensteuer in der Schweiz.

Praktische Vorgehensweise bei der Ausgestaltung analog 1.

Besteht in Deutschland keine GmbH oder AG, kann eine UK Ltd mit Betriebsstätte Deutschland installiert werden. Diese UK Ltd (deutsche Kapitalgesellschaft im Sinne) hält 50% Anteile an der gegründeten Schweizer AG.

Ausgestaltung mit steuerlicher Organschaft in Deutschland: In Deutschland wird eine BGB-Gesellschaft gegründet, mit Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zur deutschen Limited. Die deutsche Limited hält 50% Anteile an der Schweizer AG.

2. Schweizer Gesellschaft erwirkt aktive Einkünfte nach deutschem AStG

Eine deutsche natürliche oder juristische Person kann beherrschenden Einfluss haben, also mehr als 50% Anteile. Gewinnausschüttungen an den deutschen Anteilseigner werden im Halbeinkünfteverfahren besteuert, sofern natürliche Person. Bei juristischer Person erfolgt die Vereinnahmung der Schweizer Gewinne steuerfrei. Der Gesellschaftervertrag der Schweizer Kapitalgesellschaft ist wie folgt zu ergänzen: Maßgebliche geschäftliche Entscheidungen werden auf Gesellschafterversammlungen in der Schweiz getätigt, wobei der deutsche Anteilseigner zwingend anwesend sein muss.

3. Schweizer Holding

Eine Schweizer Holding wird nicht besteuert, sofern die beteiligten Gesellschaften im Sitzstaat der heimischen Besteuerung unterliegen und aktive geschäftliche Tätigkeiten entfalten. Beispiel: Die Schweizer Holding hält 20% Anteile an einer deutschen GmbH. Die deutsche GmbH wird mit Ertrags-und Gewerbesteuer in Deutschland belastet. 20% des Gewinns nach Besteuerung in Deutschland werden steuerfrei in der deutschen Holding vereinnahmt.

Wir sind nunmehr in der Lage, für ausländische Gesellschaften ein Schweizer Konto bei der HSBC-Bank zu eröffnen, ohne das eine Zweigniederlassung der Auslandsgesellschaft in der Schweiz installiert werden muss. Die Gebühren betragen einmalig 500,00 Euro netto. Der Antragssteller muss nicht in die Schweiz reisen.

Quelle: http://www.london-consulting.org
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2007 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schweiz zieht ausländisches Vermögen an

Die Schweizer Banken und Vermögensverwalter haben nach einer aktuellen Schätzung der Schweizerischen Bankiervereinigung Ende 2005 Vermögen in der Höhe von 6,9 Billionen Franken (4,6 Bill Euro) betreut.

Unterstützt von der günstigen Entwicklung der Finanzmärkte, dürfte diese Summe im Jahr 2006 deutlich über die Marke von sieben Bill. Franken gestiegen sein. Damit ist die Schweiz nach den USA und Großbritannien der drittgrößte Vermögensverwalter, dicht gefolgt von Japan, Deutschland und Frankreich. Beim grenzüberschreitend platzierten Privatvermögen - ausländischen Geld also, das verwaltet wird - liegt die Schweiz sogar mit großem Abstand weltweit an der Spitze. (Siehe Grafik) Mit der UBS führt auch eine Schweizer Bank die Liste der weltweit größten Vermögensverwalter an und liegt damit vor der britischen Barclays Global Investors und der deutschen Allianz-Gruppe.

Auf Platz acht findet sich mit der Credit Suisse ein zweites Schweizer Institut unter den ersten Zehn. Während außerhalb der Schweiz vor allem das Bankgeheimnis, das ausländische Steuerhinterzieher vor strafrechtlicher Verfolgung in der Schweiz schützt, für diese Entwicklung verantwortlich gemacht wird, wollen die Schweizer Bankiers das so nicht auf sich sitzen lassen und weisen auch auf andere Qualitäten hin. Einer früheren Studie der Bankievereinigung zufolge schätzen die Kunden neben der "Diskretion" der Schweizer Kreditinstitute vor allem auch das "stabile regulatorische Umfeld", die "Internationalität" der Berater und die "Kompetenz" der Institute.

Gleichzeitig mit den jüngsten Berechnungen zur Vermögensverwaltung hat der zweite einflussreiche Schweizer Bankenverband, der der Privatbankiers, vor aus seiner Sicht übertriebenen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gewarnt. Die Privatbankiers halten es für falsch, den Katalog der Geldwäsche-Tatbestände um Insiderdelikte und Kursmanipulationen zu erweitern. Entsprechende Empfehlungen der Internationalen Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche (FATF) waren bereits vor anderthalb Jahren vom Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz gestoppt worden, kommen aber in einem neuen Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr wieder auf den Tisch.

Darier fordert deswegen die Bundesverwaltung in Bern dazu auf, die "Denkpause" zu verlängern. Allenfalls schwerwiegende Fälle von Insiderdelikten und Kursmanipulationen dürften als Verbrechen beurteilt werden. Vor allem aber müsse gesetzlich geregelt sein, dass ein solcher Schritt nicht zu zusätzlichen Sorgfaltspflichten der Banken führen darf. Kasten: Die Geldverwalter Wertpapiere an der Spitze

Boomendes Geschäft

Um ihr Geschäft auszudehnen, haben Schweizer Banken im Ausland ihre Investitionen innerhalb von zehn Jahren auf 70 Mrd. Franken verfünffacht. Ausländische Banken haben ihre Kapitalinvestitionen in der Schweiz in dieser Zeit auf 29 Mrd. verdoppelt.

Quelle: Auszugsweise Handelsblatt

_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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luximan
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Anmeldungsdatum: 22.10.2003
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 8:32    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen.

Die Studie kann ich nur bestätigen.
Ich bin Private Banker in Zürich und Akquise braucht man so gut wie gar nicht machen, denn die Kunden kommen (fast) von ganz alleine.
Und dieser Zustand hat in den häufigsten Fällen NICHTS mit Steuerhinterziehung zu tun.
Die konstanten rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Eidgenossen sind für viele ein ausschlaggebender Faktor, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen. Deutschland ist da leider (noch?) weit davon entfernt.

Wer weiteres Interesse hat, kann sich gerne melden.

Uf wiederluege.

luximan
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Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 136
Wohnort: Ostsee

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 9:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend zu Spiritus Rector:

Schweizer Privatbanken legen ein Veto ein, lehnen die FATF-Empfehlung ab.
Im kommenden Sommer soll eine abgespecke Variante folgen; begründet im Widerstand der Banken und anderer Wirtschaftskreise, so daß Finanzminister Hans-Rudolf Merz die geplante Anpassung des Schweizer Rechts Mitte 2005 stoppte.

Im geplanten Vorgehen sehen die Schweizer Privatbankiers eine "unverständliche Gefügigkeit gegenüber der Empfehlung der internationalen Arbeitsgruppe gegen die Geldwäscherei" äußert der Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, Pierre Darier. Seinen Vorstellungen nach, müßte die Umsetzung dieses neuen internationalen Mindeststandards ins Schweizer Recht, die vom Bundesrat ebensfalls in Aussicht gestellten, vertieften Abklärungen über Börsendelikte und Marktmissbrauch getroffen werden. Er erinnert: "Zuerst überlegen, erst dann beigeben!"

Die Privatbankiers kritisieren, dass Insiderdelikte und Kursmanipulationen mit Verbrechen - wie etwa Drogenhandel - gleichgesetzt werden sollen. Ihre Befürchtungen zusätzlich, dass extremer Zeitaufwand bei der Überprüfung der Kunden, nicht erfüllbare Sorgfaltspflichen schaffen.

Schaffen es die Schweizer Privatbankiers, die FATF-Empfehlung hinauszuzögern oder zu verhindern, gäbe es eine Art Isolation. Aber, besitzt die Schweiz nicht schon lange diesen "Inselbegriff"? (mm)
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 9:59    Titel: Schweizer Banken jubeln .... aus Cash vom 9.11.2006 Antworten mit Zitat

Das tut Angela Merkel weh: Die Kapitalflucht aus Deutschland in die Schweiz nimmt drastisch zu. Dem deutschen Fiskus entgehen Milliarden –und bei UBS, CS und Co. Reibt man sich die Hände.

Plus 41,9 Milliarden Franken (UBS), plus 31 Milliarden (Credit Suisse), plus 6 Prozent (Auslandsbanken) – die jüngsten Berichte der Vermögensverwalterbanken überschlagen sich mit Rekordmeldungen über die Zuwächse an neuen Kundengeldern. Es ist ein offenes Bankiersgeheimnis, dass davon aus keinem Land so viel neues Geld zuströmt wie aus Deutschland – etwa ein Drittel.

Ob Erlöse aus Firmenverkäufen oder Managerboni der «Fat Cats», das neue Geld landet auf Schweizer Bankdepots und vergrössert den teutonischen Geldhaufen. Die symbiotischen Bande zwischen Schweizer Bankiers und deutschen Millionären erleben eine Renaissance. Mit historisch gewachsenen Vermögensbeständen und Neugeldern häufen die Deutschen enorme Beträge an. CASH hat mit Hilfe vorliegender Finanzmarktdaten gerechnet: Die Depots der Deutschen dürften in der Schweiz die stattliche Summe von 800 Milliarden Franken erreicht haben – mehr als ein Viertel der verwalteten Auslandsgelder.

Marktkenner bestätigen diese Einschätzung. Und auch die deutschen Steuerakademiker sprechen von einer neuen «Teufelsspirale»: Auf verschärfte fiskalische Kontrollen folgt die Kapitalflucht, die der Staat wieder mit verstärkter Repression und einer Fluchtsteuer beantwortet, was eine erneute Flucht des Kapitals auslöst. So hat der Steuerexperte Helmut Helsper von der deutschen Bundesfinanzakademie mit dem Mythos des ehrlichen Steuerzahlers aufgeräumt. Er kalkuliert, dass nur 20 Prozent der Bürger verlässlich «steuerehrlich » sind. Weitere 20 Prozent sind notorische Hinterzieher. Der Rest nimmt Gelegenheiten wahr.

Steuermoralforscher wissen, dass die Ehrlichkeit mit zunehmendem Vermögen und Bildungsstand abnimmt, dass die Westdeutschen weniger ehrlich als die Ossis sind, die Freiberufler mehr als die Angestellten und die Jüngeren eher hinterziehen als die Alten. In Deutschland verkommt das Steuernzahlen zur Betätigung für die «Dummen» – wehrlose Angestellte, deren Gehalt an der Quelle besteuert wird.

Der teutonische Kontrollwahn treibt massenhaft deutsches Geld in die Schweiz.

Was wir schon immer über die Deutschen wissen wollten, uns die Bankiers aber noch nie zu erzählen wagten: Wie viel Geld haben sie in der Schweiz gebunkert? Schliesslich ist diese Frage sehr bedeutsam für das freundliche Verhältnis der beiden Länder. Sie ist wichtig, weil die Ökonomen am Schweizer Finanzplatz kalkulieren könnten, wie viel mit den beliebten Kunden aus dem Norden verdient wird. Sie hilft Politikern beider Länder, zu verstehen, worüber sie sich streiten, und sie liefert den Bankiers wertvolle Daten über eine zweifellos wichtige Klientel.

Doch diese Zahl gibt es in der Welt der hochtransparenten Quartalsberichte und der pingeligen Bankenstatistiken nicht. Weder Nationalbank (SNB) noch Bankiersvereinigung, Bankenkommission oder Finanzdepartement mögen die simple Frage beantworten. Und keine Bank gibt preis, woher die Kundenvermögen stammen. Also müssen wir uns mühsam Daten zusammenklauben, um einen plausiblen Annäherungswert zu ermitteln.

Die «steuerehrlichen» Milliönchen der Deutschen

Immerhin erfahren wir inzwischen, wie viele Deutsche zu den absolut steuerehrlichen Kontoinhabern in der Schweiz gehören. Es sind exakt 31463 Kunden mit Wohnsitz in Deutschland, die seit der Einführung des EU-Zinsbesteuerungsabkommens ihre Zinserträge brav an das heimische Finanzamt melden. 66 Millionen Franken Zinsvolumen meldeten sie für das zweite Halbjahr 2005 – im Schnitt 2099 Franken pro Konto. Auf das ganze Jahr gerechnet ergibt dies – eine gewöhnliche Verzinsung von vier Prozent unterstellt – ein durchschnittliches Vermögen von 105000 Franken pro Kunde oder insgesamt 3,3 Milliarden. Nicht eben viel, sollte man meinen.

Wie kommt dieser bescheidene Betrag zustande? Und wie kommt es, dass ausgerechnet die Zahl deutscher Kontoinhaber an der Spitze der steuerehrlichen Meldewilligen steht, während zum Beispiel aus Italien gerade einmal 247 Bürger freiwillig meldeten? Die Kundenbetreuer am Teutonen-Schalter haben eine Erklärung – hinter vorgehaltener Hand, versteht sich: Es sind überwiegend deutsche Kleinanleger, die ihre Minivermögen anlässlich des Steueramnestie-Angebots der Regierung Schröder gebeichtet haben. Sie müssen nun weiterhin ihre Zinserträge melden.

Das kann nicht alles gewesen sein. Wir wissen auch, dass beim Verfahren über den Steuerrückbehalt von den Deutschen in diesem Halbjahr rund 32 Millionen Franken als 15-Prozent-Anteil vom Zinsertrag zusammenkamen. (Davon werden 75 Prozent nach Deutschland überwiesen.) Das ergibt auf das ganze Jahr bezogen rund 426 Millionen Zinsertrag – oder geschätzte 11 Milliarden Franken Vermögen. Auch das kann nicht alles sein. Denn wir wissen, dass das Abkommen den Kunden so viele Lücken bietet, dass sich die meisten dem Verfahren entziehen können. Zum Beispiel werden Stiftungen und Trusts nicht erfasst.

Die deutsche Zielkundschaft: 767000 Vermögensmillionäre

Einerseits wissen wir von der Nationalbank, dass sich 2,684 Billionen Franken in den ausländischen Depots befinden. Hier werden aber institutionelle Investments mitgezählt. Andererseits erfasst die SNB die privaten Vermögensverwaltungsvehikel wie Stiftungen seit Beginn des Abkommens als «kommerzielle Kunden», sodass nicht mehr erkennbar ist, was privat und was geschäftlich ist. Und weil viele dieser Vehikel ein inländisches oder liechtensteinisches Domizil haben, werden sie den inländischen Vermögen zugerechnet, die insgesamt 1,9 Billionen Franken Wert haben.

Beratungsfirmen wie Cap Gemini oder Boston Consulting Group berechnen denn auch das Offshore-Vermögen, also grenzüberschreitend angelegtes Geld, in der Schweiz auf 2,8 Billionen Franken. Sie beziffern die Zahl der deutschen Vermögensmillionäre mit einer Million US-Dollar flüssiger Mittel auf 767000, und sie gehen davon aus, dass davon 37 Prozent ihr Geld offshore investieren – mit einem durchschnittlichen Vermögen von 4,3 Millionen Franken. Somit dürften rund 1,2 Billionen Franken aus Deutschland offshore angelegt sein – in Luxemburg, Österreich, der Schweiz oder anderswo.

Wie gross ist nun der Kuchen der Schweizer Banken? Die deutschen Steuerfahnder gehen davon aus, dass Anleger mit kleineren Depots Luxemburg und Österreich bevorzugen, während die Superreichen die Schweiz und Liechtenstein präferieren. Reichtumsforscher rechnen ähnlich. Demnach dürften zwei Drittel der deutschen Gelder in der Schweiz angelegt worden sein – etwa 800 Milliarden Franken. Und wenn Deutsche nur die Hälfte ihrer Barschaft in der Schweiz anlegen, dann sind es immer noch 400 Milliarden.

Von diesem erklecklichen Betrag können wir nun die Milliönchen der steuerehrlichen Kontoinhaber abziehen – gesamthaft 3,3 Milliarden. Der Rest ist «steuerneutral». Praktiker aus der Bankenwelt meinen, dass der deutsche Anteil zwischen 25 und 30 Prozent liegt. Damit kommen sie auf ähnlich hohe Beträge. Sie verweisen vor allem darauf, dass die Depots der Deutschen – anders als jene der arabischen Ölbarone oder asiatischen Neureichen – vielfach bereits in der vierten Generation geführt werden.

Dieser Artikel wurde vom Zeitenwende-Content-Partner zur Verfügung gestellt und ist in der Printausgabe CASH vom 9. November 2006 erschienen.

Liebe Grüsse aus der Schweiz
Thomas B. Steden
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Anmeldungsdatum: 06.10.2006
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BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint kein Aufwachen in Sicht! Die Fehler der einen Seite wachsen zu Erfolgen, einem auffallend sichtbaren Plus, der anderen Seite.
Basel II hängt derzeit noch in den Wehen. Das Resultat wird kein Wunderliches bescheren; mit Garantie Folgen, die viele Pläne - genannt Innovation - zerschlagen.
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BeitragVerfasst am: 25.Sep 2007 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

News: Nachtrag zum Steuergesetz (Flat Rate Tax): Verabschiedung an den Kantonsrat

Der Regierungsrat verabschiedet den Nachtragsentwurf zum Steuergesetz zur Einführung der „Flat Rate Tax“ ab 2008 an den Kantonsrat. In Änderung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage senkt der Regierungsrat den Gewinnsteuersatz von 6,6 auf 6,0 Prozent und erhöht die Dotation des Steuerstrategieausgleichs für die Gemeinden von 4 auf 6 Millionen Franken. Somit nimmt er die wichtigsten Anliegen der Vernehmlassenden auf. Vor allem die Gemeinden haben auf eine Erhöhung des Steuerstrategieausgleichs gedrängt. Unbestritten war die Einführung eines proportionalen Tarifs bei der Einkommenssteuer auf Anfang 2008, die so genannte „Flat Rate Tax“.

Quelle: www.ow.ch
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Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2007 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

FRAGE:

Kann man hierzu genauere Informationen irgendwo finden, bzw. hier erfahren, d.h. ab wann es vermutlich los geht ( Stichtag ) usw.

Beste Grüße,
vienna calling
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Anmeldungsdatum: 16.03.2007
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BeitragVerfasst am: 14.Nov 2007 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

vienna_calling hat folgendes geschrieben::
FRAGE:

Kann man hierzu genauere Informationen irgendwo finden, bzw. hier erfahren, d.h. ab wann es vermutlich los geht ( Stichtag ) usw.

Beste Grüße,
vienna calling


Guten Tag

Es ist doch schon losgegangen, oder meinen Sie etwas anderes?
(1.1.06 13.1, 1.1.08 12.5)

Ansonsten finden Sie unter www.iow.ch (Standortförderung OW) weitere Infos.

Freundliche Grüsse
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vienna_calling
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Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2007 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigen sie, Meine Fehler ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte die flate rate tax
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Anmeldungsdatum: 16.03.2007
Beiträge: 25
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BeitragVerfasst am: 14.Nov 2007 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

vienna_calling hat folgendes geschrieben::
Entschuldigen sie, Meine Fehler ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte die flate rate tax


Jetzt bin ich leicht verwirrt, aber oben sehen Sie die Daten und vielleicht noch folgender Artikel dazu:

Nachtrag zum Steuergesetz OW (Flat Rate Tax): Verabschiedung an den Kantonsrat

Der Regierungsrat verabschiedet den Nachtragsentwurf zum Steuergesetz zur Einführung der „Flat Rate Tax“ ab 2008 an den Kantonsrat. In Änderung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage senkt der Regierungsrat den Gewinnsteuersatz von 6,6 auf 6,0 Prozent und erhöht die Dotation des Steuerstrategieausgleichs für die Gemeinden von 4 auf 6 Millionen Franken. Somit nimmt er die wichtigsten Anliegen der Vernehmlassenden auf. Vor allem die Gemeinden haben auf eine Erhöhung des Steuerstrategieausgleichs gedrängt. Unbestritten war die Einführung eines proportionalen Tarifs bei der Einkommenssteuer auf Anfang 2008, die so genannte „Flat Rate Tax“.

Quelle: www.ow.ch
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 17.Nov 2007 3:19    Titel: Steuern sparen in der Schweiz Antworten mit Zitat

Immer mehr Unternehmer zieht es in die Schweiz. Nicht nur, aber auch wegen der interessanten steuerlichen Situation. Auf den ersten Blick ist das Steuersystem, bestehend aus Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer etwas verwirrend.

Wer einmal vergleichen möchte, wieviel Steuern er als Privatperson oder als Unternehmen in der Schweiz gezahlt hätte, kann dies nachfolgend selbst berechnen:

Steuerrechner Obwalden Kantons- und Gemeindesteuer:
http://www.ow.ch/ow/steuerberechnung_np_kgst.html

zzgl Bundessteuer
http://www.ow.ch/ow/steuerberechnung_np_dbst.html

Berechnung der Bundes-, Kanton- und Gemeindesteuer für operative Unternehmen im Kanton Obwalden:
http://www.ow.ch/dl.php/de/20051223162636/Steuerrechner+JP+2006.xls

Holdinggeselslchaften sowie Domizil- und Verwaltungsgesellschaften geniessen darüber hinaus weitere steuerliche Privilegien.

Praxisbeispiel:
Der Inhaber eines kleinen Betriebes genehmigt sich ein bescheidenes Gehalt von 100'000 CHF oder umgerechnet ca. 62'000 Euro jährlich.

CHF 2'171 Bundessteuer
CHF 13'620 Kantons- und Gemeindesteuer
CHF 15'791 Summe

Dagegen stehen ca. CHF 31'700 Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag im grossen Kanton (D)

Ergibt eine Differenz von CHF 16'000 pro Jahr.

Weitaus grösser ist der Unterschied beim Vergleich der Unternehmensbesteuerung:
Während im obigen Fall für das Unternehmen für Gewinn und Vermögen ein Steuerbetrag von 13'300 CHF in der Sdhweiz anfallen, sind es in Deutschland allein für die Körperschaftssteuer 20'400 CHF und zusätzlich noch einmal 18'300 CHF für die Gewerbesteuer. Nicht zu vergessen den Solidaritätszuschlag von 1'800 CHF. Macht summa sumarum 40'500 CHF.

CHF 27'200 Differenz pro Jahr.

So kommt in 10 Jahren schnell eine Summe von rund einer halben Million zusammen.

Selbst wenn einige europäische Lämder mit einer Steuerreform versuchen gegenzusteuern, so bleibt die Schweiz im internationalen Wettbewerb weit vorne. Zum Schluss zählt, was auf dem Konto übrig bleibt. Steuergerechtigkeit und Steuerakzeptanz snid nicht zuletzt eine Frage der Nachvollziehbarkeit. Was nützt es, wenn beispielsweise in Deutschland ein Körperschaftssteuersatz von 15% zukünftig auf dem Papier steht, die Praxis aber ganz anders aussieht?

In diesem Sinne
Grüsse aus der Schweiz
Thomas B. Steden
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