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Schlowakische S.R.O

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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 20.Aug 2006 12:16    Titel: Schlowakische S.R.O Antworten mit Zitat

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit einer Schlowakischen SRO.

Kann jemand was zum Finanzamt in der Schlowakei sagen.
Ist das Finanzamt dort eher eingestellt wie in Spanien oder eher wie bei uns ?

Wie sieht es mit der Bürokratie im Allgemeinen in der Schlowakei aus.

Gruss Joschi2006
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makemoneytakemoney
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 0:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde mich auch interessieren, 19er flat tax ist nun mal ein gutes argument...
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HeLy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.Dez 2006 11:42    Titel: Slowakei Antworten mit Zitat

Ich bin kein Slowake (wenigstens dem Name des Landes sollte man schon richtig schreiben...), aber ein paar Grundsätze:

- in SK wie in CZ sind viele der im Westen relativ problemlos steuerlich absetzbaren Betriebsaufwendungen NICHT oder nur sehr beschränkt absetzbar. (Incentives, Geschenke an MA usw.)
- hohe Sozialkosten
- hoher Krankenstand
- Kündigungsschutz

Natürlich sind 19 % Flattax interessant, aber wie lange noch - die Regierung Fico ist sozialistisch und hat schon einige Reformen rückgängig gemacht.
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slc-europe
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Bratislava

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2007 19:25    Titel: Slowakische s.r.o noch immer die beste Möglichkeit Antworten mit Zitat

Die slowakische s.r.o. bietet noch immer in Kombination mit einer k.s. die beste Möglichkeit mit 19 % legal zu besteuern, wenn gewisse Parameter eingehalten werden. Und die 19 % Flat sind im Regierungspaket festgeschrieben. Des weiteren sind jetzt Rumänien und Bulgarien im Spiel, somit kann es sich die Slowakei gar nicht leisten rückfällig zu werden.
Die meisten Firmengründer gehen immer nur nach der Körperschaftssteuer, jedoch wesentlich wichtiger ist es, wie man sein Geld wieder aus der Gesellschaft bekommt, daher ist auch das Doppelbesteuerungsabkommen wichtig.
Lassen Sie sich jedoch nicht von selbst ernannten Gurus in Bratislava zur Gründung einer reinen s.r.o. verleiten, sondern sprechen Sie direkt das Doppelbesteuerungsabkommen an und die Konsequenzen daraus.
Abschließend sei zu sagen, dass die Slowakei, wenn richtig gegründet und alles eingehalten wird, die beste legale Möglichkeit bietet.
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HeLy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 15.Jan 2007 8:19    Titel: Slowakei Antworten mit Zitat

Jeder Fall ist spezifisch, Handel, Dienstleistungen, Import/Export, da muss sich jeder selber um eine optimale Lösung bemühen. Und natürlich auch den zeitlichen Horizont einbeziehen. Ich habe es vorgezogen ein (100 % legales!) System mit einer AG im Kt. Zug (CH) und einer CZ s.r.o. aufzubauen, welches mir die Allokation der Kosten und Gewinne optimalsiert.

Zu bedenken ist auch, dass in der Slowakei, wie in CZ, klare populistische Tendenzen bestehen, welche alles andere als ausländerfreundlich sind. Man darf sich von Grossprojekten wie die der Autofirmen etc. nicht irritieren lassen, diese haben ganz andere Verbindungen (lassen wir das Wort Koruption mal weg..), für KMB gelten andere Regeln und die Bürokratie ist immer noch unglaublich, auch wenn man von der BRD hinsichtlich sicher nicht verwöhnt ist!

Ob man in ein Land investieren will, wo der Präsident (Fico) gerade die kubanische Revolution gefeiert hat, ist jedermanns persönliche Sache. Im Hintergrund steht noch der alte Haudegen Meciar, und der ist immer für eine Überraschung gut. Persönlich halte ich mich mit der Gründung einer SK- Tochter meiner CZ s.r.o. im Moment bedeckt, aber wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung.
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go-east
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Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Bratislava

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 8:50    Titel: Firmengründung in der slowakischen Republik Antworten mit Zitat

Hallo!

Da ich selber schon seit einigen Jahren mehrere Firmen in der Slowakischen Republik betreibe, möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben.

Lassen Sie mich eingangs gleich eine entscheidende Frage stellen; haben Sie Ihren ersten Wohnsitz in Deutschland und halten sich dort mehr als 183 Tage im Jahr auf? Wenn ja, dann unterliegen Sie mit Ihrem Einkommen der deutschen Einkommensteuer. Bei dieser unbeschränkten Einkommensteuerpflicht bezieht sich die inländische Besteuerung auf das sogenannte Welteinkommen. Damit ist der Gesamtbetrag der Einkünfte gemeint, unabhängig davon, ob Einkünfte im In- oder Ausland bezogen werden. Vor dem Hintergrund des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Tschechoslowakei*, das seit 01.01.1979 in Kraft ist, könnte für Sie dann insbesondere die Gründung einer slowakischen Kommanditgesellschaft sinnvoll sein. (*Durch Erlass des Bundesministerium der Finanzen wurde seiner Zeit festgelegt, dass das DBA auch weiterhin auf die Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei anzuwenden ist.)

Die slowakische Kommanditgesellschaft - komanditní spolecnost (kom. spol. oder K.S.) ist nach dem slowakischem Handelsrecht eine juristische Person. Der Gewinnanteil, der auf den Komplementär einer K.S. entfällt, wird nicht bei der K.S., sondern beim Komplementär besteuert. Die Gewinnanteile der Kommanditisten - Gewinn der K.S. abzüglich des auf den Komplementär entfallenden Gewinnanteils - unterliegen bei der K.S. selbst der Körperschaftsteuer. Die K.S. wird somit steuerrechtlich insoweit als Kapitalgesellschaft angesehen. Die Gewinnauskehrungen der K.S. werden beim Kommanditisten wie Dividendenausschüttungen einer Kapitalgesellschaft besteuert. Entsprechend dem slowakischen Grundsatz der Einmalbesteuerung wird aber keine Quellensteuer auf diese Kapitaleinkünfte erhoben. Da eine Gewinnausschüttung einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter keinen nach deutschem Steuerrecht erfassbaren Steuertatbestand darstellt, löst die Gewinnausschüttung keine inländische Steuerpflicht aus.

Anders verhält es sich bei der slowakischen GmbH (S.R.O.); hier erfolgt nämlich lediglich die Anrechnung der 19 % Flat-Tax auf die von diesen Einkünften in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern nach dem Halbeinkünfteverfahren. Bei Aktiveinkünften gemäß dem Aktivkatalog des deutschen Außensteuergesetz (AStG) kann aber auch die S.R.O. Sinn machen; vorausgesetzt Sie sind bereit in Deutschland zusätzlich eine GmbH bzw. Ltd. und eine Personengesellschaft als steuerliche Organschaft zu betreiben. Denn gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Gewinne ausländischer Gesellschaften zwischen Körperschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Wegen der Organschaft wird der in Deutschland steuerfreie Betriebsstättengewinn direkt den beteiligten natürlichen Personen zugewiesen (Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt).

Entscheidend ist auch, dass wenn der Geschäftsführer der K.S. in Deutschland wohnt, und dort für die ausländische Firma tätig ist, die deutsche Finanzverwaltung eine „Willensbildung" der Gesellschaft in Deutschland unterstellen kann. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft steht bei der K.S. dem bzw. den Komplementär(en) zu. Hier
sind bis hin zum Treuhänderverhältnis aber verschiedene Modelle möglich, um die „Willensbildung“ in der Slowakei stattfinden zu lassen.

Der Vollhafter sollte nach Möglichkeit eine Kapitalgesellschaft sein, z. B. eine UK-Limited. Hierbei geht es weniger darum, die Haftung aufgrund eines niedrigeren Stammkapitals im Vergleich mit der S.R.O. noch weiter beschränken zu können, sondern eher um die geringere Bürokratie des englischen Gesellschaftsrechtes, was u. a. auch die sofortige oder spätere Aufnahme von Aktionären, Gesellschaftsversammlungen sowie sonstige Satzungsänderungen betrifft. Damit die Ltd. sich im Ernstfall nicht mit dem Vorwurf auseinandersetzen muss, in tatsächlicher Hinsicht nicht mit hinreichendem Kapital ausgestattet worden zu sein, empfiehlt sich ein Stammkapital wie bei der S.R.O. in Höhe von EUR 5.000,00. Wenn Sie keine englische Betriebstätte haben, dann müssen Sie dort auch keinen Jahresabschluss vornehmen. Die meisten Gründungsagenturen befreien Sie von der Abgabe des Jahresabschlusses automatisch.

Apropos, bei Róbert Fico handelt es sich um den Premier der Slowakischen Republik, als Präsident amtiert seit April 2004 amtiert Ivan Gasparovic. Ausländerfeindliche Tendenzen sind hier vor Ort wenn dann eher gegen die Ungarn als gegen die Deutschen zu spüren.

Viele Grüße aus Bratislava

Ralf
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 47
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BeitragVerfasst am: 1.Mai 2007 8:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bei jeder Firmengründung kommt es auf die optimale Beratung an. Der Gründungsprozess ist relativ einfach und in der Slowakei auch kostengünstig. Daher fühlen sich sehr viele Firmen in Bratislava berufen als Firmengründer bzw. Unternehmensberater auf den Markt zu kommen.

Wie auch schon go-east ausführte sollte man sich das komplette Umfeld überlegen (Gewinnentnahmen, Operative Tätigkeitsdarstellung usw.)

Wir stehen Ihnen in unserem Büroräumlichkeiten im 1. Bezirk in Bratislava gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Nicht nur der Gründungsprozess, sondern auch die Ausnutzung der Doppelbesteuerungsabkommen wird genau mit Ihnen durchbesprochen.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Bratislava

BeitragVerfasst am: 5.Jun 2007 12:48    Titel: 19 % Rabatt für Gomopa Mitglieder Antworten mit Zitat

Wie Gomopa-User ja bereits wissen, ist die Zahl "19" im steuerrechtlichen Sinn mit der Slowakei eng verbunden.

Daher haben wir uns entschlossen, für Gomopa Mitglieder die bis 30 Juni 2007 eine Slowakische s.r.o. bzw. eine Slowakische k.s. bei uns gründen, einen Sonderrabatt von 19% zu gewähren.

Unser bewährtes Fullservice aus Unternehmens- und Steuerberatung steht Ihnen auch nach der Gründung zur Verfügung. Als Firmenadresse erhalten Sie einen Standort in direkter Nähe zum Präsidentenpalast in Bratislava.

Optimale Betreuung in deutscher Sprache vor Ort ist obligatorisch. Bankkonten inkl. Internetbanking in deutscher Sprache.

Nähere Infos darüber unter: http://www.slc-europe.com/xist4c/web/firmengruendung-bratislava_id_10101_.htm
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Bratislava

BeitragVerfasst am: 24.Jun 2007 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Slowakei: Neue Steuergesetze ab Herbst
In der Slowakei sind bald wichtige Änderungen der Steuergesetze in Kraft

Rechnungslegung:
Laut bisheriger Gesetzeslage konnte die Buchungsperiode vom Wirtschaftsjahr zum Kalenderjahr erst ab dem 2. Jahr abweichen. Im Konkreten bedeutete dies: Bei einer Neugründung musste im 1. Jahr dennoch am 31.12. eingereicht werden , das Wirtschaftsjahr konnte erst ab dem zweiten Jahr genutzt werden.

Ab dem 1.1.2008 gibt es die Möglichkeit, die Änderung der Buchungsperiode vom Kalenderjahr auf ein Wirtschaftsjahr schon ab der Gründung der Gesellschaft zu nützen.

Vermietung:

Ab 1. September 2007 müssen sich natürliche Personen innerhalb von 30 Tagen ab dem Beginn einer Immobilienvermittlung beim Finanzamt registrieren. Achtung, dies gilt auch für ausländische Personen, die in der Slowakei eine Immobilie vermieten.

Steuererklärung:
Nachträgliche Steuererklärungen, die die Steuerpflicht reduzieren, können bis spätestens vier Jahren ab dem Jahr der entstehenden Steuerpflicht eingereicht werden.

Ausnahme: Falls der Steuerpflichtige mehr als zwölf Monate mit seinen Steuerzahlungen in Verzug ist und diese Steuerpflicht mehr als 1.000.000 SKK beträgt, so muss das Finanzamt Konkursanmeldung bei Gericht vorlegen.


Aktuelle Steuernews und Trends ab sofort unter: http://www.slc-europe.com/xist4c/web/steuernews-slowakei_id_13781_.htm
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