1)
die zuständige steuerverwaltung wird ihr "konstrukt" sofort unter die lupe nehmen, sobald sie von allfälligen änderungen in der firmenstruktur (neue verwaltungsräte, neue geschäftsführung, neue buchprüfungsstelle... gegebenenfalls änderungen des namens/des firmendomiziles) kenntnis bekommt - und da alle änderungen im hochwohllöblichen schweytzerischen handelsamtsblatt zwingend publiziert werden müssen, geht "das" relativ rasch
2)
sollte das kapital der "übernommenen" firma höher als 250,000.- chf sein, wird die stempelabgabe nochmals - wie bei einer hundskomunen neugründung - fällig
3)
als "käufer" haften sie für alle verpflichtungen der übernommenen firma. wenn sie bedenken, dass steuerforderungen gut und gerne 2 bis 3 jahre nach abschluss eines geschäftsjahres definitiv veranlagt werden... und sie wissen, dass eine REVISION der allfällig eingereichten MEHRWERTSTEUERabrechnung noch jahre nach deren einreichung vorgenommen werden können... dann ersehen sie das risiko, das sie mit einer derartigen übernahme eingehen
finger weg von firmenmänteln... wenn sie das minimale kapital zur "korrekten" gründung einer schweizer gesellschaft nicht aufbringen können... lassen sie's bleiben
Verfasst am: 12.Feb 2006 22:00 Titel: Was soll ich mit meiner Firma tun?
Mit grossem Interesse habe ich Ihren Beitrag gelesen.
Ich stehe vor der Entscheidung, was ich mit meiner Firma anfangen soll (Firma zu verschenken).
Ich möchte auf keinen Fall in irgendwelche illegalen Machenschaften verwickelt werden. Wenn ich die Firma aber auflösen würde, so müsste sie glaube ich ein Jahr mit "in Liquidation" bezeichnet werden, das Kapital wäre gesperrt etc.
Sie scheinen etwas von der Materie zu verstehen, was würden Sie in einer solchen Situation tun? Ich tendiere eher dazu, die Firma zu behalten und die (bescheidenen) Kosten für Buchhaltung/Revision weiterhin zu bezahlen, falls ich keinen "Käufer" finde.
Aus ihrem Posting entnehme ich, dass für einen allfälligen Käufer keinerlei steuerlichen Vorteile entstehen. Also muss ich befürchten, dass ein Käufer die Firma für dubiose Geschäfte erwirbt, weil sie ja schon 13 Jahre alt ist und eine perfekte Reputation hat. Wenn ich aber davon ausgehen muss, könnte ich dann als ehemaliger VR-Präsident und Hauptaktionär belangt werden? Was spielt die "Decharge" des Verwaltungsrats hierbei für eine Rolle?
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