Verfasst am: 29.Sep 2006 19:50 Titel: Spanische SL contra deutscher Rentenanstalt
Angenommen eine spanische SL beauftragt deutsche Einzelunternehmen sagen wir mal als selbstständige Call Center Agenten.
Ort der Tätigkeit Deutschland.
Nach einer gewissen Zeit wird bei einer Prüfung der Status der selbstständigen Call Center Agenten bestimmt.
Die deutsche Rentenanstalt stellt fest, dass die Call Center Agenten als Scheinselbstständig eingestuft werden müßen.
Ich nehme an, dass die Rentenanstalt nun die Sozialbeiträge von der spanischen SL nachfordert.
Die spanische SL meldet daraufhin Konkurs an.
Kann die deutsche Rentenversicherungsanstalt den Deutschen Geschäftsführer der SL haftbar machen. Es gibt ja anscheinend keine Durchgriffshaftung bei der spanischen SL.
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