Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
Verfasst am: 23.Jan 2005 13:34 Titel: Swiss Investment Group AG (Schweiz)
Heute in der Welt:
Zitat:
Swiss Investment Group AG (Schweiz)
Firmenmantel zu verkaufen:
Zuschriften unter: DW 25984
Informationen aus dem Internet:
Zitat:
Swiss Investment Group AG (Schweiz), in Zürich,
Erbringung von Finanzdienstleistungen, Zweigniederlassung
(SHAB Nr. 137 vom 18. 07. 2002, S. 21, Publ. 566318), mit
Hauptsitz in: Zug. Hauptsitz neu: Hünenberg [bisher: Hauptsitz:
Zug]. Statuten Hauptsitz neu: Statuten geändert am: 17.11.2003.
Tagebuch Nr. 34439 vom 08.12.2003
(02026302 / CH-020.9.001.460-6)
Zitat:
Swiss Investment Group AG (Schweiz) in Hünenberg, AG, +++, CH-170.3.023.375-0
Swiss Investment Group AG (Schweiz) in Zürich, ZN, +++, CH-020.9.001.460-6
es gibt verschiedene gründe, vom kauf von AKTIENMÄNTELN unbedingt abzusehen:
1)
minimales kapital (chf 100,000.- für schweizer aktiengesellschaft) muss zwingend der gesellschaft zur verfügung gestellt werden - das argument von verkäuferseite (eines der "gewichtigen" argumente), man könne eine "veritable" schweizer firma ohne kapitaleinlage übernehmen, ist nicht richtig - achtung: strafverfolgung möglich!!!
2)
stempelsteuer muss NOCHMALS BEZAHLT WERDEN (o.k., gilt nur für firmen mit mehr als chf 250,000.- kapital) - das argument, die firma könne ohne steuerfolgen übernommen werden, funktioniert nicht
3)
allfällige vorhandene "verlustvorträge" (auch ein argument, mit dem geworben wird!) werden steuerlich nicht anerkannt, d.h. nach abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen steuererklärungen wird von amtes wegen ein allfällig geltend gemachter abzug für bestehenden verlustvortrag aufgerechnet
4)
der übernehmer haftet für lasten der übernommenen gesellschaft... das argument, aus den vorliegenden bilanzen könnten keine latenten verpflichtungen ersehen werden, sticht nicht - in der schweiz werden steuerbescheide (vor allem bei neugründungen) für gesellschaften in vielen fällen erst 1-2 jahre nach schluss des geschäftsjahres erlassen... es besteht also mindestens in diesem bereich ein nicht geringes risiko, dass unerwartetes an den tag gelangt
5)
firmenORGANE haften PERSÖNLICH für verpflichtungen gegenüber sozialversicherungseinrichtungen und gegenüber der mehrwertsteuerverwaltung - da entsprechende revisionen gelegentlich jahre später vorgenommen werden, besteht ein latentes risiko - siehe unter 4)
fazit: wer eine firma gründen will, und einen aktienmantel kauft, weil er nicht über das gesetzlich vorgeschriebene minimale kapital verfügt, soll's besser bleiben lassen... oder sparen, bis er sich eine entsprechende gründung leisten kann
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