Die GmbH wird mit einem Stammkapital gegründet, das aus den Stammeinlagen eines vorher festgelegten Betrages besteht. Für die Verpflichtungen der Gesellschaft haftet nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die Gesellschaft mit dem gesamten Gesellschafts-vermögen. Gesellschafter der GmbH können auch ausländische juristische Personen oder Privatpersonen sein.
Das Stammkapital hat eine Mindesthöhe von HUF 3.000.000.- (EUR 12.145.-), davon sind 30 % (mindestens HUF1.000.000.-) als Bareinlage zu leisten.
Zusätzlich zur Aufbringung des Stammkapitals einer GmbH entstehen folgende Kosten:
Gebühr des Firmengerichts: ca. 80.000 HUF (324 EUR)
Veröffentlichungsgebühr: ca. 20.000 HUF (80 EUR)
notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Geschäftsführers: ca. 15.000 HUF (6 EUR) pro Geschäftsführer
Anwaltsgebühr nach Vereinbarung (ca. 1.500 – 2.500 EUR)
Steuersätze
Zitat:
Mehrwertsteuer 20% Normal
15% Nahrungsmittel, Transport, etc.
5% Bücher, Medikamente, etc.
Körperschaftsteuer:(Gewinnsteuer) 16% / 10%
Dividendensteuer: 20%
Lohnsteuer: 18% / 26% / 36%
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