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VORSICHT: Niederländische Domiziladressen und Domizilservice

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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2007 14:11    Titel: VORSICHT: Niederländische Domiziladressen und Domizilservice Antworten mit Zitat

Immer wieder wird auf Internetseiten für Existenzgründungen in den Niederlanden und das angeblich einfache Führen solcher Unternehmen in sog. Domiziladressen und Büroservices geworben.

Dies ist i.d.R. nicht so!

Das niederländische Finanzamt schließt diese Firmen innerhalb kürzester Zeit nach Überprüfungen vor Ort. Limiteds erhalten zur Zeit gar keine Umsatzsteuernummer mehr, bis ein richtiger Geschäftsbetrieb mit standiger Anwesenheit in NL nachgewiesen ist. Auch BVs sind von der Schließung nicht ausgenommen. Erforderlich ist jetzt eine ständige Anwesenheit des Geschäftsführers in den Niederlanden

Leider unterschlagen die Anbieter von Existzenzgründungen diese Realitäten und die Kunden stehen NACH unterschriebenem Vertrag mit leeren Händen da und müssen z.T. die auf Jahre aufgestzten Domizilverträge erfüllen.

Alos: Finger weg von den Niederlanden, wenn Sie sich nicht wirklich dort physisch niederlassen wollen.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2007 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Ihr Beitrag bedarf der Korrektur:

Zitat:
Erforderlich ist jetzt eine ständige Anwesenheit des Geschäftsführers in den Niederlanden


Diese Aussage ist nicht korrekt! Sie entspricht auch nicht dem geltenden nationalen und internationalen Recht.

Ihr Beitrag ist nur insoweit richtig, wenn es sich um "Gründungsagenturen" mit dubiosen Büroadressen und fragwürdigen Geschäftsführern handelt.

Diese Problematik gibt es allerdings auch in Großbritannien, Deutschland, Spanien, etc.....

Bei Gründungen über Notariate ist dies nicht der Fall. Die b.v. ist, seriös gegründet und geführt, auch für Ausländer immer noch eine interessante Gesellschaftsalternative.

grüße
gundel
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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2007 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Gundel"]hallo,

Ihr Beitrag bedarf der Korrektur:

Zitat:
Erforderlich ist jetzt eine ständige Anwesenheit des Geschäftsführers in den Niederlanden


Diese Aussage ist nicht korrekt! Sie entspricht auch nicht dem geltenden nationalen und internationalen Recht.

Ihr Beitrag ist nur insoweit richtig, wenn es sich um "Gründungsagenturen" mit dubiosen Büroadressen und fragwürdigen Geschäftsführern handel




Nein. Der niederländische Belastingsdienst führt seit geraumer Zeit gezielte Kontrollen gegen ausländische Geschäftsführer von Ltds. und BVs durch. Zur Zeit im Grenzgebiet und im Laufe des Jahres in den ganzen Niederlanden. Ltds stehen ganz oben auf der Liste, dann Einzelunternehmen und BVs.

Sogar vollkommen außerhalb von Bürsoservices agierende niedergelassene Unternehmen wird die Umsatzsteueridentnummer entzogen, wenn der Geschäftsführer bei 3 unangekündigtten Besuchen nicht anwesend war. Dies geht z.T. auf Druck der deutschen behörden zurück, die natürlich die Steuern selber kassieren möchten , aber auch explizit auf den Wunsch der Politik der Niederlande, nur Ausländer zuzulassen, die auch in NL leben oder die gesamte Geschäftszeit anwesend sind.

Das sind Fakten aus dem Mund des belastingdienstes und nicht die Märchen, die gewisse Domizilservices und Gründungsagenturen erzählen.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2007 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

diese Horrormeldung geistert schon länger herum.
Aufgrund meiner Kenntnis kann ich Ihnen versichern, daß dies nur in Ausnahmefällen vorgenommen wird. Insbesonders, wenn Unregelmäßigkeiten oder "Anzeigen" vorliegen. Dann allerdings wird zugegriffen.

Man sollte natürlich immer einen "vernüftigen" Sitz haben.

Alles andere ist "Panikmache".



grüße
gundel
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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2007 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel hat folgendes geschrieben::
hallo,

diese Horrormeldung geistert schon länger herum.
Aufgrund meiner Kenntnis kann ich Ihnen versichern, daß dies nur in Ausnahmefällen vorgenommen wird. Insbesonders, wenn Unregelmäßigkeiten oder "Anzeigen" vorliegen. Dann allerdings wird zugegriffen. gundel



ich kann Ihnen versichern, das dies die jetzige Praxis in den Niederlanden ist. Momentan werden reihenweise Firmen die BTW Nummer entzogen bzw. gar nicht erst zuerkannt.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 9:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Momentan werden reihenweise Firmen die BTW Nummer entzogen bzw. gar nicht erst zuerkannt.


Das bestreite ich noch nicht einmal. Die Prüfungskriterien sind eben strenger geworden - gut so!

Aber das sind eben die berühmten Ausnahmefälle. Keine regulär gegründete, vernünftig domizilierte und geführte b.v. wird hier Weiterungen erfahren.

Wie verfahren Sie beispielsweise mit einer b.v. welche durch eine Geschäftsführungs-b.v. geführt wird? Wie verfahren Sie wiederum mit dieser Geschäftsführungs-b.v. wenn diese mehrere Gesellschaften führt? Und weiter, wie verfahren Sie, wenn diese oder eine andere b.v. durch einen Ausländer "geführt" wird. Solange die geschäftliche Oberleitung in den Niederlanden liegt, ist den gesetzlichen Erfordernissen genüge getan. Ein ständiger Aufenthalt des Geschäftsführers ist dabei nicht erforderlich - auch nicht in den Niederlanden.

Anders sieht es aus, wenn diese Gesellschaft mit der Absicht gegründet wurde, oder der Verdacht nahe liegt, daß mit dieser Gesellschaft illegale Geschäfte getätigt werden sollen oder diese offensichtlich zum Zwecke der Umgehung von Steuergesetzen oder Vorschriften anderer Mitgliedsstaaten benutzt werden soll.

Unabhängig davon besteht auch bei der b.v. die Möglichkeit, mittels der Eintragung z.B. einer Niederlassung in Deutschland, die EU-weite Niederlassungsfreiheit zu nutzen. So wie es viele große Unternehmen praktizieren.

Daß endlich stärker kontrolliert wird, ist völlig in Ordnung. Allerdings betrifft dies nur die obigen Fälle.


grüße
gundel
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chrisking
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Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Gundel"]hallo,

Zitat:
Momentan werden reihenweise Firmen die BTW Nummer entzogen bzw. gar nicht erst zuerkannt.



Zitat:
Aber das sind eben die berühmten Ausnahmefälle. Keine regulär gegründete, vernünftig domizilierte und geführte b.v. wird hier Weiterungen erfahren..


Das bedeutet im Klartext das entweder ein Holländer oder eine andere BV Geschäftsführer sein muss oder der deutsche Geschäftsführer wird mit ständigen Kontrollen wegen seiner Anwesenheit schikaniert. Jetzet werden sogar schon Parkzettel verlangt, um die Anwesenheit zu beweisen, Fahrtenbücher reichen nicht mehr. Die niederländische Politik verfolgt nämlich explizit eines: "Ausländer raus" und zwar besonders deutsche KleinUnternehmer. Und das sagen die beim belastingdienst auch ganz offen


Zitat:
Wie verfahren Sie beispielsweise mit einer b.v. welche durch eine Geschäftsführungs-b.v. geführt wird? Wie verfahren Sie wiederum mit dieser Geschäftsführungs-b.v. wenn diese mehrere Gesellschaften führt? Und weiter, wie verfahren Sie, wenn diese oder eine andere b.v. durch einen Ausländer "geführt" wird. .



lol...ja ist klar. Das ist ja ganz unaufwendig Kostet mal schlappe 18000 Euro pro BV Gründung plus 4000 an Kosten plus jede Menge Overheadkosten. Nicht zu sprechen vo den jährlichen Kosten. Und dann hat man einen holländischen Treuhänder oder ähnliches. Viel Spaß. Prima Idee.





Zitat:
Solange die geschäftliche Oberleitung in den Niederlanden liegt, ist den gesetzlichen Erfordernissen genüge getan. Ein ständiger Aufenthalt des Geschäftsführers ist dabei nicht erforderlich - auch nicht in den Niederlanden.

Anders sieht es aus, wenn diese Gesellschaft mit der Absicht gegründet wurde, oder der Verdacht nahe liegt, daß mit dieser Gesellschaft illegale Geschäfte getätigt werden sollen oder diese offensichtlich zum Zwecke der Umgehung von Steuergesetzen oder Vorschriften anderer Mitgliedsstaaten benutzt werden soll..



Seit wann kümmern sich die Holländer um Nachbarländer und Gesetze?Wer ganz offiziell am Grenzübergang Venlo eine Drogenverkaufsstelle einrichtet um ganz geszielt deutsche Jugendliche gegen hohen Gewinn mit Drogen zu versorgen faslet auf einmal von Gesetzen?

Und welchen Sinn sollte denn eine ausländische Firmengründung sonst haben als eine Steueroptimierung? Machen Sie das weil die Niederländer genau wie Sie so selbstlose Menschen sind?


Aber wie ich sehe haben die richtigen Spezialisten die Zeit erkannt um noch teurere und wahrscheinlich am ausländerfeindlichen niederländischen Fiskus scheiternde Firmenkonstruktionen zu verhökern....
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

vielleicht vorweg:

Eine niederländische b.v. war noch nie geeignet für den klassischen deutschen "Kleinunternehmer". Dem sollte man eher empfehlen, mit einer normalen GmbH zu arbeiten oder meinetwegen auch noch mit einer ltd. - wenn's nicht zu mehr reicht.....

Zitat:
lol...ja ist klar. Das ist ja ganz unaufwendig Kostet mal schlappe 18000 Euro pro BV Gründung plus 4000 an Kosten plus jede Menge Overheadkosten. Nicht zu sprechen vo den jährlichen Kosten. Und dann hat man einen holländischen Treuhänder oder ähnliches. Viel Spaß. Prima Idee.


Richtig, prima Idee!
Ich sage ja, nix für den "Kleinsparer". Da können Sie auch getrost den holländischen Treuhänder weglassen, da tut's dann auch ein Deutscher

Zitat:
Seit wann kümmern sich die Holländer um Nachbarländer und Gesetze?


Schon immer!
Das Problem sind nur die "Betroffenen", welche sich nicht an Gesetze halten. Seien es Drogen oder sei es der Mißbrauch von Gesellschaften....

Zitat:
Und welchen Sinn sollte denn eine ausländische Firmengründung sonst haben als eine Steueroptimierung?


Der Steueraspekt ist doch nur ein kleiner, positiver Nebeneffekt. Viel entscheidender sind die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Steuern sparen schafft man sich lieber Kinder an..........oder fliegt auf die NL-Antillen.......

Zitat:
Aber wie ich sehe haben die richtigen Spezialisten die Zeit erkannt um noch teurere und wahrscheinlich am ausländerfeindlichen niederländischen Fiskus scheiternde Firmenkonstruktionen zu verhökern....


Die richtigen Spezialisten brauchen dies nicht, da deren seriöse Gesellschafte sowieso die Voraussetzungen erfüllen - und es eben damit keine Probleme gibt. Übrigens, Ihre abwertenden Äußerungen beziehen sich doch hoffentlich nicht auf die niederländischen Notare und Anwälte, welche dieses "Geschäft" seit vielen Jahren betreiben....und zwar hochseriös!

Das Problem sind diejenigen, welche meinen, sich mit drei Kröten fuffzig aus der deutschen Verantwortung zu stehlen und meinen, daß die Niederlande das Schnäppchenparadies neben England sind.

Denen geschieht es recht, daß sie auf die Nase fallen!

"Geld hat man zu haben" - das stand sogar mal im BGB!!

grüße
gundel
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wbdsh
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.12.2003
Beiträge: 129
Wohnort: Roermond

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so am Rande bemerkt, bin Deutscher, habe mir soeben einen Wohnsitz in NL zugelegt, habe eine LTd. gegründet´, diese sofort ohne übersetzungen bei der Niederländischen Handelskammer ( KvK) angemeldet. Beim Belastingsdienst die BTv Nummer bestellt, hat alles einwandfrei funktioniert, vorrausgesetzt man besorgt sich eine Sozialversicherungsnummer. Ein klitzekleines problemchen gab es dennoch Das allseitsbegehrte Bankkonto....mal in Kurzform
1.) Fortisbank O-Ton= Wir machen nur Konten für Firmen die mindestens
5 Jahre bestehen. Mein O-Ton = Was sollte mich, oder irgeneinen Unternehmer nach 5Jahren dazu bewegen mit meinem Konto zu Ihnen zu wechseln, wenn Sie mir jetzt sowas erzählen?

2.) ABN AMRO O-Ton= Wir machen keine Konton für Ltd´s auf? Ich gefragt wieso? Sie O-Ton vielleicht hat Ltd irgenwo schon Schulden gmacht. Ich wieder : Sie haben doch grade auf meine Unterlagen geschaut oder? Sie: Ja wieso? Ich wieder: Die Ltd ist von gestern, wieviel Schulden soll sie haben seit gestern ohne Konto? ( Sicher geht das auch aber ich bitte euch)
3.) Wieder ABN andere Stadt O-Tone = Sicher sicher kein problem, ich kopier die unterlagen nächsten Freitag kommen sie zum unterschreiben.
Donnertag kam anruf.........Hauptstelle Amsterdam hat gesagt.....für Ltd´s kein Konto bei ABN.
4.)Rabobank ( jetzt habe ich eins)
5.) SNS wir rufen an.......ist jetzt zwei wochen her........
Grüße und schünes Weekend.
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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

wbdsh hat folgendes geschrieben::
Nur mal so am Rande bemerkt, bin Deutscher, habe mir soeben einen Wohnsitz in NL zugelegt, habe eine LTd. gegründet´, diese sofort ohne übersetzungen bei der Niederländischen Handelskammer ( KvK) angemeldet. Beim Belastingsdienst die BTv Nummer bestellt, hat alles einwandfrei funktioniert, vorrausgesetzt man besorgt sich eine Sozialversicherungsnummer. Ein klitzekleines problemchen gab es dennoch Das allseitsbegehrte Bankkonto....mal in Kurzform
1.) Fortisbank O-Ton= Wir machen nur Konten für Firmen die mindestens
5 Jahre bestehen. Mein O-Ton = Was sollte mich, oder irgeneinen Unternehmer nach 5Jahren dazu bewegen mit meinem Konto zu Ihnen zu wechseln, wenn Sie mir jetzt sowas erzählen?

2.) ABN AMRO O-Ton= Wir machen keine Konton für Ltd´s auf? Ich gefragt wieso? Sie O-Ton vielleicht hat Ltd irgenwo schon Schulden gmacht. Ich wieder : Sie haben doch grade auf meine Unterlagen geschaut oder? Sie: Ja wieso? Ich wieder: Die Ltd ist von gestern, wieviel Schulden soll sie haben seit gestern ohne Konto? ( Sicher geht das auch aber ich bitte euch)
3.) Wieder ABN andere Stadt O-Tone = Sicher sicher kein problem, ich kopier die unterlagen nächsten Freitag kommen sie zum unterschreiben.
Donnertag kam anruf.........Hauptstelle Amsterdam hat gesagt.....für Ltd´s kein Konto bei ABN.
4.)Rabobank ( jetzt habe ich eins)
5.) SNS wir rufen an.......ist jetzt zwei wochen her........
Grüße und schünes Weekend.



na herzlichen Glückwunsch. Bis dahin sind die Schwierigkeiten noch gar nicht vorhanden. Solange die Niederländer abzocken können in Form von Gebühren etc. sind Sie herzlich willkommen. Die Schikanen um nicht zu sagen Terror des Belastingdienstes geht jetzt los. Seit Neuestem gilt für unerwünschte Ausländer wie Sie die Regel: 3 x nicht bei Überraschunsgbesuchen des Belstingdienstes in der Firma angetroffen und schon ist die BTW weg. Falls Sie nicht wirklich dort wohnen sollten, wird man Sie über kurz oder lang rausschnmeissen. Nicht zu vergessen, dass Sie jetzt das holländische Sozialversicherungssystem, mitfinanzieren.
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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2007 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel hat folgendes geschrieben::
Übrigens, Ihre abwertenden Äußerungen beziehen sich doch hoffentlich nicht auf die niederländischen Notare und Anwälte, welche dieses "Geschäft" seit vielen Jahren betreiben....und zwar hochseriös!



selbstverständlich nicht! Jeder Deutsche der mit niederländischen Anwälten und Notaren zu tun gehabt hat, der weiss wie hochseriös dort gearbeitet wird.
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Werner K. Gärtner
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2007 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht nur in NL gibt es ( meiner Meinung nach berechtigte ) Probleme. Auch bei uns in Spanien ist man nunmehr sehr kritisch geworden, insbesondere bei der Vergabe von internationalen Steuernummern. Dabei wird sehr sorgfältig geprüft, ob ein regulärer Geschäftsbetrieb stattfindet. Dieser ist an (nicht immer offiziell dargelegte) Bedingungen gekoppelt.

Die ganze Sache mit den Auslandsfirmen ist zwar nach wie vor interessant, aber man sollte dabei ganze und transparente Arbeit leisten / anbieten. Stress vermeiden ist immer noch sinnvoller, als diesen zu bewältigen.

Sicher ist: eine Auslandsfirma kann man für mehr oder weniger geringes Geld erwerben, aber zum Funktionieren bringen und zum Erhalten, bedarf es sorgfältiger Vorort-Arbeit. Diese kostet kontinuierlichen Aufwand und damit Geld und ist nur ab einer gewissen Umsatz / Ertragsgröße seriös darstellbar.
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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Werner K. Gärtner hat folgendes geschrieben::
Nicht nur in NL gibt es ( meiner Meinung nach berechtigte ) Probleme. Auch bei uns in Spanien ist man nunmehr sehr kritisch geworden, insbesondere bei der Vergabe von internationalen Steuernummern. Dabei wird sehr sorgfältig geprüft, ob ein regulärer Geschäftsbetrieb stattfindet. Dieser ist an (nicht immer offiziell dargelegte) Bedingungen gekoppelt..


Das scheint eine EU weite Sache zu sein. Jegliche Form von "Briefkastenfirmen" mit nicht sofort physisch greifbarem GF stehen auf der Abschussliste. Die FÄ wollen auch in Deutschland sog. Domizilservices zur Firmenniederlassung als Hauptsitz generell abschaffen, nach Auskunft von IHK und FA!!!!
D.h. ohne "richtiges" Büro mit eigenem Telefon läuft gar nix mehr.
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elcidito
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Valencia / Spanien

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Wir haben auf diese Entwicklung bereits vor einem Jahr reagiert. Alle von uns hier betreuten Firmen haben einen ordentlichen und nachvollziehbaren Geschäftsbetrieb der bisher allen Prüfungen durch das Finanzamt standgehalten hat.
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chrisking
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Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2007 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

elcidito hat folgendes geschrieben::
Richtig. Wir haben...


Und wie sieht das bei Ihnen in der Praxis aus? Der ausländische GF kann ja kaum 2 Tage die Woche nachweisbar vor Ort sein.
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elcidito
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Valencia / Spanien

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2007 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Wir haben das Problem derart gelöst, daß unsere Gesellschaften in E Filialen (=selbständige Niederlassungen) in D unterhalten. ( insbesondere Baugewerbe und Handel )

Durch verschiedene Verträge ist gewährleistet, dass diese Filialen eigenständig als Profitcenter abgerechnet werden. Der Betriebsleiter in D ist angestellt und hat entsprechende Befugnisse, sodaß der Geschäftsbetrieb in D ordentlich und ohne Umwege stattfinden kann.

Die Gesamt-Betriebsleitung unterhält in E einen allen Anforderungen genügenden Geschäftsbetrieb - inclusive entsprechenden Inlands-Umsätzen (in E).

Details dazu wären wohl etwas zu umfangreich und vielleicht auch deplatziert. Gerne beraten wir persönlich über alle gangbaren und ordentlichen Möglichkeiten.
mfg
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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2007 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

elcidito hat folgendes geschrieben::
Wir haben das Problem derart gelöst, daß unsere Gesellschaften in E Filialen (=selbständige Niederlassungen) in D unterhalten. ( insbesondere Baugewerbe und Handel )



Also eine selbständige Niederlassung wie bei einer Limited?! Dann fällt die spanische Gesellschaft unter deutsches Recht?!
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elcidito
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Valencia / Spanien

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2007 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Niederlassung in D arbeitet nach deutschem Recht und versteuert in D.
Die Muttergesellschaft in E arbeitet nach spanischem Recht und versteuert in E.
_________________
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