Mit der Novelle zum Companies Act („Company Law Reform Bill“) sollen Vereinfachungen und Erleichterungen für kleine Gesellschaften umgesetzt werden. Unter anderem soll der Secretary entfallen, bzw. kann frei gewählt werden, ob man einen „Secretary“ haben/ernennen möchte oder nicht – und das gilt ab April 2008.
Auszug aus dem “Companies Act 2006“:
Zitat:
There will be choice over whether to have a company
secretary – from April 2008
Private companies will not have to appoint a company
secretary unless they choose to do so. But if a company
does decide to have one, the secretary will have the same
authority and responsibilities as now and will continue to
be registered at Companies House.
Damit wäre dann z.B. eine „1-Mann-Limited-Gründung“ noch unkomplizierter und ggf. auch billiger durch den Entfall des bis dato (noch) notwendigen Secretary’s. Speziell für kleinere Gesellschaften, so bringt diese Novelle so einige Vereinfacherungen und Erleichterungen für "Private Companies" wie z.B. eine Limited (Ltd).
* Entreprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée (EURL) vergleichbar zur deutschen Ein-Mann-GmbH.
* Kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital (bzw. 1 Euro).
* Mindesteinzahlung = 20 % zum Zeitpunkt der Gründung, Rest innerhalb von fünf Jahren.
* Vereinbartes Stammkapital ist im Gesellschaftsnamen anzugeben (z. B. „Willy Wichtig SARL au capital de 1 Euro“).
Gründungsprozess
* Erstellung einer Gesellschaftssatzung („les statuts“). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
* Anmeldung der Gesellschaft innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim „Zentrum für Formalitäten der Unternehmen“ („Centre de formalité des entreprises“, CFE) der Industrie- und Handelskammern („Chambre de Commerce et d’Industrie), bzw. der Handwerkskammern („Chambre des metiers“) zur Eintragung ins Handelsregister („registre du commerce et des socieétés“).
* Hinterlegung der Gesellschaftssatzung und Veröffentlichung der Gründung.
Gründungsaufwand
* Dauer: ca. ein bis zwei Wochen.
* Kosten: ca. 800 Euro.
Anschließender Verwaltungsaufwand
* Jährliche Erstellung einer Bilanz, einer GuV sowie eines Inventar- und Lageberichts.
* Hinterlegung beim Handelsregister.
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