Verfasst am: 31.Jul 2006 17:31 Titel: Was beachten bei Firmengründung in Österreich,Schweiz...
Wir haben unsere Hauptniederlassung in DEU.
Möchten aber Geschäfte in Österreich, Schweiz und Niederlande tättigen.
Mit den Kunden, die in den Ländern wohnen.
Worauf muss man in den Ländern achten?
Ist eine Firmengründung dort nöttig oder einen Nebensitz?
Was muss man Steuerlich beachten?
Verfasst am: 4.Aug 2006 8:52 Titel: Re: Was beachten bei Firmengründung in Österreich,Schweiz...
hardgainia hat folgendes geschrieben::
Wir haben unsere Hauptniederlassung in DEU.
Möchten aber Geschäfte in Österreich, Schweiz und Niederlande tättigen.
Mit den Kunden, die in den Ländern wohnen.
Worauf muss man in den Ländern achten?
Ist eine Firmengründung dort nöttig oder einen Nebensitz?
Was muss man Steuerlich beachten?
Anmeldungsdatum: 30.11.2004 Beiträge: 47 Wohnort: Bratislava
Verfasst am: 23.Apr 2007 19:02 Titel:
Wenn Sie eine ausführliche Beratung benötigen, die über die Infos der WKO hinausgeht, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten mit den Vor- bzw. Nachteilen.
Wenden Sie sich bitte an unser Beratungsbüro in Österreich _________________ SLC-Europe s.r.o.
Stefanikova 7
Anmeldungsdatum: 30.11.2004 Beiträge: 47 Wohnort: Bratislava
Verfasst am: 5.Jun 2007 19:01 Titel: 20% für GOMOPA Mitglieder
Wer eine professionelle Betreuung in Österreich benötigt inkl. Firmengründung, Virtuelles Office und Unternehmensberatung der bekommt als Gomopa Mitglied 20 % Rabatt bei der Firmengründung.
Wien (OTS) -"Unternehmensgründer wollen ihre Geschäftsideen sofort umsetzen. Entscheiden sie sich für eine GmbH, soll diese sofort nach Errichtung des Gesellschaftsvertrages legal tätig werden können, ohne auf die Eintragung im Firmenbuch warten zu müssen", erklärt Notariatskammerpräsident Woschnak. "Die Notare schließen sich der Meinung von Wirtschaftskammerpräsident Leitl an, dass die GmbH reformiert gehört. Der Vorschlag der Notare ist die "GmbH sofort". Dieses Modell wurde bereits dem Justizministerium und dem Wirtschaftsministerium vorgelegt", so Woschnak weiter.
Die Kernpunkte des Vorschlages für eine "GmbH sofort": Sofortige legale Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach Errichtung des Gesellschaftsvertrags, sofortige Verständigung von Finanz, Gewerbebehörde, Sozialversicherung und Wirtschaftskammer durch den Notar, sofortige Eintragung der Gesellschaft durch den Notar im Firmenbuch, nachprüfende Kontrolle durch das Firmenbuchgericht.
Woschnak weist darauf hin, dass der Vorschlag für eine 'GmbH sofort' der 'GmbH light' der Wirtschaftskammer in einigen Punkten überlegen sei. "Das Eintragungsverfahren bei Gericht und die förmlichen Anmeldungen bei Finanz, Sozialversicherung, Gewerbebehörde und Wirtschaftskammer werden vom sofortigen Tätigkeitsbeginn der Gesellschaft entkoppelt ."Das verkürze das Gründungsverfahren, Unternehmer könnten sofort den Geschäftsbetrieb aufnehmen, alle zuständigen Stellen erhielten durch den Notar sofort Kenntnis von der neuen Gesellschaft. "Dieses Modell kann gleichzeitig zur Bekämpfung des Umsatzsteuer- und des Sozialversicherungsbetrugs beitragen", meint Woschnak. "Das Modell der Notare dient der Aufrechterhaltung der hohen Standards im österreichischen Gesellschaftsrecht und fördert die Gerichtsentlastung. Korrekturen bei Stammkapital und Publikationspflichten sind dadurch nicht ausgeschlossen."
Nach Ansicht der Notariatskammer könne mit dem vorgestellten Modell eine konkurrenzfähige Alternative zur englischen Limited oder zum deutschen Modell einer 'GmbH light' geschaffen werden. Die Reform in Österreich müsse best practice in Europa werden. Das Modell erfülle auch die Forderungen der Wirtschaft, die von Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl jüngst in Alpbach vorgestellt worden seien.
"Die Notare unterstützen seit langem Existenzgründungen und treten wie die Wirtschaftskammer für moderne und schlanke Rechtsformen für den Mittelstand ein", erklärt Woschnak. "Die Rechtssicherheit und die Qualität des österreichischen Unternehmensrechts dürfen dabei aber nicht unter die Räder kommen."
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