Verfasst am: 3.Jan 2007 16:17 Titel: Welche Zulassung muss eine Ltd. , SL haben , um ... ?
Habe eine Frage , die mich die ganze Zeit beschäftigt und hoffe , hier hilfsreiche Antworten zu bekommen ( wofür ich mich im Voraus bedanke ) :
Über welche Zulassungen muss eine britische Ltd. oder spanische SL mit Deutsche Niederlassung verfügen ( z.B. Zulassung gem. § 34 c oder Zulassung gem. KWG ) um in Deutschland Kredite / Finanzierungen vermitteln zu dürfen ?
Welchem Aufsicht unterliegen diese ausländischen Unternehmen in Deutschland ( wenn überhaupt ) , von wem werden die " überwacht " ?
Eine nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaft, die innerhalb Deutschlands eine Niederlassung unterhält, unterliegt denselben Genehmigungsvorschriften wie eine inländische Gesellschaft.
Ergo, sollen über eine Niederlassung einer UK oder Spanien - Gesellschaft Finanzdienstleistungen erbracht werden, muss mindestens eine Genehmigung nach § 34 c GewO vorliegen. Inwieweit eine Genehmigungspflicht durch die BaFin besteht, muss im Einzelfall betrachtet werden.
Stimmt - allerdings nur für eine "selbständige" Niederlassung in D. Dazu ist es erforderlich, das ganze Procedere nach §34c zu durchlaufen. Allerdings wird das Führungszeugnis vom Wohnsitz des Geschäftsführers der "Muttergesellschaft" sowie alle Geschäftsunterlagen von dieser (Spanien) verlangt. Ist eine durchaus praktikable aber zeitaufwendige Angelegenheit. Wir haben gerade solch ein Procedere kürzlich für eine unserer Niederlassungen in D durchgeführt. Es hat uns ein halbes Jahr gekostet....
Die Alternative ist ein funktionierender und realer Firmensitz in Spanien und alle Aktivitäten von dort aus tätigen.
Gerne jegliche weiteren Infos.
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