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Wer kann einem wirklich sagen wie es geht???Firmengründung

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marc741
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.Jul 2005 14:03    Titel: Wer kann einem wirklich sagen wie es geht???Firmengründung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich würde mich freuen hier zu erfahren wie man am besten eine Firma gründet :

Sinn und Zweck:

1.Wohnsitz verlegung am liebsten wäre mir die Schweiz
2.Liegenschaft Mieten oder Kaufen
3.Geld Verwalten und Anlegen (erstmal nur eigenes)
4.Keine Probleme mit dem Finanzamt
5.Alles Legal

Noch eins das Grundkapital würde aus Deutschland kommen ist das ein Problem.?
Kann ich es Lösen wenn das Grundkapital aus der Schweiz kommt.?

Würde mich über Sinnvolle und vorallem legale Beitäge freuen
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.Jul 2005 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ marc741

Ich habe Ihren Beitrag gelesen und kann Ihnen für die Schweiz eine recht interessante HP empfehlen. Hier können Sie sehr viel nachlesen und sich über grundsätzliche Punkte informieren.

http://live-in-switzerland.com/d/index.html


Netter Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 26.Jul 2005 1:24    Titel: Antworten mit Zitat

@marc741,

ungeachtet der wohlmeinenden Hilfestellung von Jürgen1 erlaube ich mir Ihnen anzuraten, um Unterstützung unseres Moderators ffbkdavid nachzusuchen ! Dort sind Sie erwiesenermaßen in den BESTEN Händen.

Beste Grüße

tropico
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Telicon
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.Jul 2005 16:46    Titel: Re Firmengründung Antworten mit Zitat

Hallo Ich weiß zwar nicht aus welchem Grund du das machen willst, aber egal.
Ich würde dir vorschlagen, eine Ltd. in England zu gründen ( Vergleichbar wie eine GmbH in Deutschland) das ist legal und hat für dich nur vorteile. zum Beispiel du handelst nach englischen Recht. es gibt einige Agenturen in Deutschland, die dir die Gründung abnehmen dann brauchst du dich um nichts zu kümmern. schau mal auf die Seite limited24.de dort findest du alles wissenswerte drüber und du kannst sie dort auch gleich Gründen wenn du magst.
Die Kosten für eine LTD Gründung betragen zwischen 50 und 150 englische Pfund.
Hoffe dir geholfen zu haben

Gruß

Holger
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 560
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2005 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

tropico hat folgendes geschrieben::
@marc741,

ungeachtet der wohlmeinenden Hilfestellung von Jürgen1 erlaube ich mir Ihnen anzuraten, um Unterstützung unseres Moderators ffbkdavid nachzusuchen ! Dort sind Sie erwiesenermaßen in den BESTEN Händen.

Beste Grüße

tropico


dem kann ich mich nur dringend anschließen. Individuelle Anforderungen benötigen individuelle Lösungen. Diese finden Sie jedoch nicht in einem öffentlichen Forum.
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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bhp47
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2004
Beiträge: 139
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 29.Jul 2005 6:33    Titel: ltd., Antworten mit Zitat

holger,

geb dir recht. meiner meinung nach, noch immer die günstigste lösung.
allerdings würde ich zu einer teureren lösung mit brit. director und
secretary. auch aufrechte adresse mit telefon, fax und bankkonto ist
empfehlenswert. du werkst dann als oversea director und shareholder
im branch office (selbstständige niederlassung). auch uk hat das ltd.-recht
verschärft, aber im rahmen.
habe derzeit vier ltd., in den neuen eu-ländern laufen, no problem.

gruss und guten erfolg

bhp47
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brunneng
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 20:11    Titel: Schweiz? Antworten mit Zitat

1.Wohnsitz verlegung am liebsten wäre mir die Schweiz

-> kommt auf die Summe an.
Mit der Schweiz kann man eine Steuerpauschale aushandeln. Lohnt sich nicht und funktioniert nicht, wenn man nur 1 M hat.
Eine schweizer Gesellschaft wuerde dann auch in der Schweiz besteuert: Pauschale hinueber.. usw, hat viele Fallstricke.

2.Liegenschaft Mieten oder Kaufen
-> wo, wozu? Wohnen? In der Schweiz? Deutschland?

..

Also, erstmal sortieren. Wo will man leben, hat man Vermoegen oder will es noch schaffen.. Gesellschaften sind gut, wenn man internationales Immobilienvermoegen haelt, aber nicht jede ltd ist ideal, um die Baeckerei weiterzufuehren..

Individuelle Beratung unumgaenglich.
Ein Weg zu internationaler Beratung ist es, Privatbankkunde im Ausland zu sein (ab 500.000). Die grossen Banken haben Spezialisten fuer diese Angelegenheiten. Luxemburg ist hier serviceorientierter als Schweiz. Anderer Weg, zu einer internationalen Steuerkanzlei gehen und hoffen, dass die einem nicht gleich eine Struktur verkaufen wollen, schlimmstenfalls Stiftung.

Kapital aus Deutschland ist jedenfalls kein Problem.
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 20:15    Titel: Re: Schweiz? Antworten mit Zitat

brunneng hat folgendes geschrieben::
....1.Wohnsitz verlegung am liebsten wäre mir die Schweiz


@brunneng,

ich hatte Ihnen schon einmal angeraten, in jedem Zusammenhang mit schweizer Angelegenheiten unseren Moderator ffbkdavid zu kontaktieren.

Das hilft.

Beste Grüße

tropico
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 20:59    Titel: schweiz als paradies? Antworten mit Zitat

also REINE SCHWEIZER FIRMEN haben wir eigentlich schon seit jahren keine mehr gegründet... überrascht - beachten sie bitte folgendes:


1) hohe kapitaleinzahlungspflicht von chf 100,000.- (nicht nur auf dem papier, sondern bei einer dazu berechtigten schweizer bank IN BAR zu hinterlegen)

2) kapital kann nicht einfach nach erfolgter gründung ohne konkreten grund WIEDER ABGEZOGEN werden... die gesetze sagen klar und unmissverständlich, aktienkapital müsse "zur verfügung der gesellschaft stehen" - rückzug via aktionärsdarlehen theoretisch möglich, hat jedoch steuergefahren, muss verzinst werden (und zinszahlungen unterliegen einer 35%-igen verrechnungssteuer!)

3) 35% verrechnungssteuer auf AUSSCHÜTTUNGEN - achtung: gilt nicht nur für dividendenzahlungen, sondern auch in fällen von gewissen leistungen an "nahestehende"

4) pflicht zur einsetzung - und honorierung! - einer buchprüfstelle


als VALABLE ALTERNATIVE ist die möglichkeit der EINTRAGUNG EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG einer auslandsfirma möglich - folge:

1) keine kapitaleinzahlungspflicht
2) kein obligatorischer buchprüfer zu wählen
3) zweigniederlassung muss WIRTSCHAFTLICH UNABHÄNGIG vom ausländischen hauptsitz geführt sein... also: buchführungs- und steuerpflicht auf SCHWEIZER EINKÜNFTEN - logischerweise wird dazu auch vom hauptsitz unabhängige GESCHÄFTSFÜHRUNG und ORGANE benötigt
4) eu-bürger MIT WOHNSITZ SCHWEIZ können schweizer strukturen OHNE mithilfe von schweizer staatsangehörigen führen - daher auch kein problem, kunden DIREKT als lokale statthalter einzusetzen, solange am hauptsitz treuhänder amtieren


fazit - es gilt WIE IMMER und ÜBERALL: einfache und billige lösungen funktionieren nicht oder nur mit schwierigkeiten... mindestens für die buchführung und die vertretung in steuerfragen ist nichtdestotrotz SCHWEYTZER HANDARBEIT gefragt... und auch notwendig


ffbkdavid
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