Betr.: Ausländisches Konto, Ausflaggung Ihres Betriebes und steuerfreie
Wohnsitznahme
Sehr geehrte Damen und Herren ,
haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, dass eine neue Regierung aus CDU / CSU und FDP auch die zentralen deutschen Probleme nicht lösen wird:
1. Bürokratieabbau
2. Steuern
Die neue Regierung wird die Mehrwertsteuer erhöhen, die Vermögenssteuer einführen und nichts oder nur wenig für den Bürokratieabbau tun.
Wussten Sie eigentlich, dass sich 70 % der gesamten Weltsteuerliteratur auf mehr als 70.000 deutsche Steuergesetze und Verordnungen bezieht?
Aus dieser Misere können Sie sich nur befreien, wenn Sie zukünftig für geschäftliche Transaktionen ein ausländischer Bank oder Trustkonto verwenden oder Ihren Betrieb ausflaggen oder zumindest Betriebsteile ins Ausland verlegen.
Es bieten Ihnen hierzu folgende Möglichkeiten an.
1. Kapitalanlagekonto bei Bank oder Vermögenstrust mit Zinsen von bis
zu 7,2 %. Diese Konstruktion ist verschwiegener als jedes Schweizer
Nummernkonto! Einmalig: Es besteht ein Wertkurierservice. Sie
müssen daher für Ein- und Auszahlungen nicht ins Ausland reisen!
2. Kauf eines ausländischen Firmenmantels, über den Sie die
- interessanten ertragsreichen - Geschäfte durchführen können. Das
Tagesgeschäft können Sie weiter über Ihre bisherige Firmenkon-
struktion abwickeln.
Durchführung:
a) Sie fakturieren Ihre Umsätze über Ihre ausländische Gesellschaft
oder
b) Sie stellen Ihrer deutschen Gesellschaft Kosten für die Tätigkeit
der ausländischen Gesellschaft in Rechnung.
1. Beispiel - Handelsgeschäft -:
Sie kaufen Maschinen in China für 1.000.000 EURO ein und
verkaufen diese dann in Deutschland für 1.500.000 EURO. Den
Gewinn von 500.000 EURO müssen Sie in Deutschland versteuern.
Schalten die eine Zwischengesellschaft ein, dann verkauft diese
Ihrem deutschen Unternehmen die Maschinen für 1.450.000 EURO.
50.000 EURO verbleiben Ihrem deutschen Unternehmen, um die
Vertriebskosten zu decken.
2. Beispiel:
Sie haben eine Handels- oder Versicherungsvertretung. Sie
schließen sich mit Ihrem Unternehmen dem Verbund europäischer
Handelsvertretungen oder Versicherungsvertretungen an, der die
Rechtsform einer AG hat. An dieses Unternehmen müssen Sie
ähnlich wie beim RDM oder VDM Mitgliedsgebühren abführen. Falls
Sie Ihre - interessanten - Kunden darauf hinweisen, dass sie
bestimmte Geschäfte nur über den Verbund abrechnen möchten,
bleiben dort die Gewinne hängen.
3. Beispiel:
Es können günstig qualifizierte wissenschaftliche Universitäts-
gutachten erstellt werden, die erforderlichenfalls sogar
Promotionsniveau haben. Ihre ausländische Gesellschaft bestellt
ein solches Gutachten z. B. für 25.000 EURO ein und stellt es
Ihrem deutschen Unternehmen für 250.000 EURO in Rechnung.
1. Beispiel - Gutachten -
Wie wird sich der Bereich, in dem ich tätig bin, im erweiterten
EU-Binnenmarkt entwickeln?
Welche Versicherungsprodukte kann ich in den anderen Ländern
der EU verkaufen?
Auf Wunsch können für Sie die Firmenkonten auch verwaltet
werden wenn Sie nicht persönlich bezüglich Ein- und Auszah-
lungen auftreten möchten.
Vorteile:
Neben steuerlichen Vorteilen können Sie so auch Produkthaftungs-
probleme ausschließen und den Gerichtsstand ins Ausland verlegen.
Der wirtschaftlich Berechtigte des ausländischen Unternehmens
muß nicht offen gelegt werden. Handlungsbevollmächtigt können Sie
sein. Auf Wunsch können aber auch deutsche oder ausländische
Handlungsbevollmächtigte gesetellt werden, die sich speziell in
steuerlichen und juristischen deutschen Fragen auskennen.
Im Falle von juristischen Auseinandersetzungen hat dies den
Vorteil, dass Sie nicht Partei sondern Zeuge sind! Dies erleichtert
die Beweisprobleme bei juristischen Auseinandersetzungen oft
erheblich
Bitte beachten Sie, dass Ihnen nicht nur einen Firmenmantel
zur Verfügung gestellt werden kannn, sondern dass Sie auf Wunsch
anschließend auch durch Steuerberater und Rechtsanwälte qualifiziert
beraten werden können. Einige unserer Kunden werden bereits seit
mehr als 25 Jahren betreut. Da wir selbst in Deutschland zuvor
viele Jahre erfolgreich tätig waren, können wir uns insbesondere
in die Problematik des deutschen Mittelständlers hineinversetzen.
Unser Angebot:
-> Trustkonto für diskrete Vermögensverwaltung kostenlos
-> Ausländische AG mit Inhaberaktien und Bankkonto 4.950 EURO
bei EU-Bank incl. Vollmacht auf Ihren Namen
mit Apostille
-> Ausländische AG mit Inhaberaktien und Bankkonto 10.950 EURO
bei EU-Bank incl. Blankovollmacht auf Ihren Namen
mit Apostille
-> Büroservice mit Telefonannahme 250 EURO
unter Business Center / Monat
-> Büroservice mit Telefonannahme 500 EURO
unter dem Firmennamen / Monat
-> Rechnungslegung 1 o/oo / St. min. 100 EURO
-> Deutscher Bevollmächtigter 125 EURO
( qualifizierter Kaufmann ) / Std.
-> Repräsentanz des Unternehmens in Deutschland 1.250 EURO
bei Gerichten und Behörden / Tag + Reisekosten
-> Verwaltung der Inhaberaktien durch einen Trust 1.250 EURO
( max. Diskretion! ) / Jahr
-> Treuhandverwaltung von Konten 1 % vom höchsten Guthabenstand
Höchste Diskretion bezüglich Ihrer finanziellen Dispositionen
können Sie durch die Nutzung eines Treuhandkontos erreichen.
Eingerichtete Trustgesellschaften bestehen bereits, die Ihnen
für die Abwicklung von Transaktionen zur Verfügung gestellt
werden können.
Für den Fall, dass Sie für Ein- oder Auszahlungen nicht ins
Ausland reisen möchten kann Ihnen einen Wertkurierservice
angeboten werden. Die Kosten betragen:
Treuhandannahme von Bargeldbeträgen im Ausland zur Einzahlung
auf das Trustkonto 0,5 %, min. 250 EURO / Transaktion
( versichert )*
Treuhandauszahlung von Bargeldbeträgen im Ausland aus
dem Trustkonto 0,5 %, min. 250 EURO / Transaktion
( versichert )*
Treuhandannahme von Bargeldbeträgen in Deutschland zur
Einzahlung auf das Trustkonto 1,0 %, min. 500 EURO
( versichert )*
Treuhandauszahlung von Bargeldbeträgen in Deutschland aus
dem Trustkonto 1,0 %, min. 500 EURO ( versichert )*
* Bitte beachten Sie:
Nach dem Geldwäschegesetz ist der Trust verpflichtet, bei Ein-
oder Auszahlungen den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.
Diese Informationen sind aber für Dritte jedoch nicht einsehbar.
Wirtschaftlicher Einzahler ist im allgemeinen der Empfänger
Ihrer Dienstleistung.
Falls Sie selbst Einzahlungen über 50.000 EURO vornehmen, ist
eine Kopie des Rechtsgeschäftes ( Provisionsempfang, Immobilien-
verkauf etc. ) erforderlich.
-> Kreditvertrag mit Bank zum Transfer von Gewinnen
nach Deutschland: 1 % des Kreditvertragvolumens,
falls der Bevollmächtige den Kreditvertrag
zeichnet( einmalig ) min. 1.000 EURO
Vorteil: Der Kreditvertrag wird mit einem unbeteiligten Dritten
abgeschlossen und ist daher vom Finanzamt nicht
angreifbar
-> Kreditvertrag mit Bank zum Transfer von Gewinnen
nach Deutschland 0,5 % des Kreditvertragvolumens,
falls Sie den Kreditvertrag zeichnen und der
Vertrag durch uns mit der Bank vorbereitet
werden soll ( einmalig ). min. 500 EURO
Zinssatz derzeit EURIBOR + 0,5 % Im Kreditvertrag kann aber je
nach Bedarf ein anderer Zinssatz aufgenommen werden mit der
Folge, dass die Zinsen als Betriebskosten in Deutschland sind.
-> Gutachten: nach Aufwand, Qualität und Umfang
-> Kompletter Re-Export-Service mit Akkreditiv-
abwicklung 1 % des Rechnungswertes, min. 1.000 EURO
3. Fakturation durch Service-Unternehmen
Wenn Sie zu wenig Geschäftsvorfälle haben und sich die Anschaffung
einer eigenen Firma nicht lohnt, kann Ihnen ein kompletter Faktura-
tionsservice über Trust angeboten werden bestehend aus:
-> Einkaufsabwicklung
-> Fakturation auf den Namen Dritter
-> Treuhandtätigkeit
-> Annahme und Auszahlung von Geldern im Inland oder Ausland*
-> Kreditvertrag für den Kunden mit der Bank für offiziellen
Kapitalfluss
-> Re-Export-Service
Gesamtpreis / Transaktion 5 %, min. 5.000 EURO
Vorteil: Ihr Name erscheint weder in Rechnungen noch bei der Bank
4. Ankauf von Immobilien über ausländische AG's mit Inhaberaktien
bei Vermeidung deutscher Steuern. Sofortiger Weiterverkauf ohne
Notarvertrag, Grunderwerbssteuer, Einkommensteuer oder Körper-
schaftssteuer ist möglich.
Wie Sie sehen: Wenn Sie ein Höchstmaß an Diskretion bei Ihren finanziellen Transaktionen wünschen, dann sind Sie bei uns richtig.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jeden Kunden individuell in einer vertrauensvollen Umgebung betreuen möchten. Wir haben festgestellt, dass viele Kunden gehemmt sind, ihre Bedürfnisse in Deutschland zu schildern. Insbesondere, da jede Bewegung des Kunden in Deutschland zwischenzeitlich durch Minister Schilly Massnahmen im Rahmen einer GPS-Peilung festgehalten werden kann.
Wir laden Sie daher nach Zypern oder Andorra ein. Andorra hat den Vorteil, dass es in diesem Land kein Finanzamt und somit keine Steuern gibt. Sie erreichen Andorra in wenigen Stunden, wenn Sie mit dem Flugzeug nach Barcelona fliegen und von dort einen Bus nach Andorra nehmen ( Busfahrt ca. 2,5 Std. )
Das erste Gespräch ist selbstverständlich kostenlos. Bitte vereinbaren Sie aber rechtzeitig ein Gespräch. Seit dem 1.4.2005 erhalten wir sehr viele Anfragen aus Deutschland. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Besprechungstermin.
High Value Taxpayer können wir darüber hinaus behilflich sein, eine Residencia Passiva in Andorra zu beschaffen - mit den Vorteil völliger persönlicher Steuerfreiheit, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Original und Fotokopie des Passes
2. Sauberes Führungszeugnis mit Apostille
3. 1. Foto
4. Heiratsurkunde - beglaubigt -
5. Mietvertrag einer Wohnung in Andorra oder Nachweis eines
Immobilienbesitzes
6. Erklärung, dass der Antragsteller beabsichtigt min. 183 Tage im
Jahr in Andorra zu wohnen.
7. Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung
8. Nachweis eines Rentenanspruches
9. Medizinische Untersuchung
10. Bankerklärung, dass der Antragsteller über ein Einkommen verfügt,
das dreimal so hoch wie das Mindesteinkommen (807,73 EURO/Monat)
eines Andorraners ist.
807,73 x 12 = 9.692,76 x 3 = 29.078,28 EURO ( 1 Person )
x 4 = 38.771,04 EURO ( 2 Personen )
x 5 = 48.463,80 EURO ( 3 Personen )
Ehefrauen können als 2. Person und Kinder können, sofern sie
sich in der Ausbildung befinden, bis zum 25. Lebensjahr als
3. Person eine Residencia Passiva betragen. Nach dem 25.
Lebensjahr müssen Kinder einen eigenen Antrag als stellen und
ein Einkommen von 29.078,28 EURO nachweisen.
11. Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 24.040,48 Euro bei
einer Bank in Andorra. Für diesen Betrag zahlen die Banken keine
Zinsen! Die Sicherheitsleistung wird zurückerstattet, nachdem der
Antragsteller seine Residencia Passiva zurückgegeben hat.
24.048,48 EURO ( 1 Person )
30.050,61 EURO ( 2 Personen )
36.060,73 EURO ( 3 Personen )
Uns noch ein wichtiger Punkt: Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie selbstverständlich die deutsche Abgabenordnung beachten müssen, solange Ihr Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik liegt. Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Weitere Angaben:
- Absender?
- sonstige Angaben zum Versender / Anbieter? _________________ Wenn wir Lügnern genügend Zeit lassen, führen uns ihre Lügen zu der Wahrheit, die sie zu verheimlichen suchen.
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 14.Jun 2005 8:33 Titel: was ist hieran interessant ?
Mir ist nicht klar, was an diesem "Angebot" interessant sein soll ?
Bei genauem Studium dieses "Angebotes" fällt auf, daß sich der Inhalt im Wesentlichen um Andorra dreht und Zypern nur am Rande erwähnt wird !
Was von Andorra zu halten ist, wurde hier im Forum in früheren Beiträgen hinlänglich dargestellt.
Es erübrigen sich auch vor diesem Hintergrund Ausführungen zu Geldanlagen jeglicher Struktur "bei einer Bank in Andorra", die sogar noch besser sein soll als ein schweizer Nummernkonto ! Lächerlich !!!!!
ffbkdavid würde zu diesem "Angebot" sicherlich noch drastischere Worte finden ....
Das einzig nachvollziehbare - wäre dieses "Angebot" als seriös einzustufen - sind die Gründungskosten, die dann keinesfalls ein wenig überzogen wären !
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