Zyprische Limited: Neue Gestaltung zur Verhinderung der fiktiven Gewinnausschüttung, mithin der 15%igen Verteidigungssteuer
Nach neuem zyprischen Steuerrecht wird eine Gewinnausschüttung an den zyprischen Anteilseigner fingiert und mit 15% Verteidigungssteuer belegt, sofern innerhalb von zwei Jahren keine Ausschüttung stattgefunden hat. Diese Regelung gilt aber nur für inländische Anteilseigner, aus "zyprischer Sicht", also zyprische natürliche oder juristische Person. Tritt eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England (treuhänderisch-) als Shareholder auf, so entfällt die Verteidigungssteuer. Erfolgt eine Gewinnausschüttung an den englischen Shareholder, so bleibt diese unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei gestellt:
Dabei muss der Anteil minimal 20% betragen. Als Treuhand-Shareholder fungiert "unsere" englische Treuhand-Gesellschaft:
Komplett-Paket C:
Gründung, Registereintrag, Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Gründungsdokumente, Registered Office Zypern & Coporate Secraty Treuhand, Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder (englische Limited mit Betriebsstätte UK, also Nicht-Zypriote) für ein Jahr bezahlt, Generalvollmacht für den Gründer/Mandanten inkl. Übersetzung und Beglaubigung, reales Domizil Zypern für ein Jahr bezahlt, Certifikate of good standing, Kontoeröffnung inkl. Internetbanking und VisaCard, Vermittlung an zyprische Steuerkanzlei, LCT Dienstleistungspaket:
-Vertragsvorlagen, Rechnungsvorlagen nach zyprischen Recht, Angestelltenvertrag nach zyprischen Recht, Skript: Arbeits-und Sozialrecht auf Zypern
-Internet-Homepage: Darstellung Ihrer Dienstleistungen/Produkte auf maximal 10 Seiten, Feedback-Formular,Gästebuch,Newsletter-System
Gebühr inkl. aller Sonderdienste für das erste Geschäftsjahr: 11.600,00 Euro+ 16% MWSt
Jahresgebühr ab dem zweiten Geschäftsjahr: 2.200,00 Euro an zyprische Kanzlei und 990,00 Euro/Jahr an den englischen Treuhand-Shareholder
Nachträgliche Änderung bei stehenden Mandanten:
Die einmalige Gebühr für Gesellschafterbeschluss und Verwaltung beträgt 500,00 Euro plus die Jahresgebühr von 990,00 Euro + MWSt.
London Consulting übernimmt steuerliche Anmeldung, VAT-Registrierung und Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle für UK Ltd
Die Erfahrungen zeigen, dass es für unsere Mandanten kostengünstiger und effektiver ist, wenn wir die steuerliche Anmeldung, VAT Registrierung und Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle für die UK Ltd mit Betriebsstätte England oder Deutschland übernehmen. Bei einer steuerlichen Betriebsstätte England übergeben wir dann die Kontenrahmen zum Jahresabschluss an den englischen Steuerberater. Bei einer steuerlichen Betriebsstätte Deutschland übernehmen wir auf Wunsch den Jahresabschluss sowie die steuerliche Meldung beim Finanzamt England. Mehr zum Thema unter:
Wir wissen zwar nicht, woher Sie Ihre Informationen haben, jedoch sind die Gebühren für die Gründung einer zypr. LTD weit überzogen..................
Aschima
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