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Thetaworld
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2005 15:40    Titel: Re: fachkenntnisse von vorteil und durchaus erwünscht 8-) Antworten mit Zitat

ffbkdavid hat folgendes geschrieben::


also nix mit elektronischer übermittlung... oder haben wir da eine entwicklung verschlafen?


Sicherlich -- genauso wie in USA oder in anderen Laender. Dafuer gibt es nominee Direktoren die Unterschriften taetigen.
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2005 16:04    Titel: So, so ... Antworten mit Zitat

Der unbedarfte leser/user wird Ihre Ausführungen möglicherweise nicht in Gänze nachvollziehen können.

Wäre es möglich, daß Sie etwas mehr ins Detail gehen könnten ?

Übrigens, Thetaworld, wir können uns hier auch gerne ich serbo-kroatisch unterhalten, wenn das für Sie einfacher ist.

tropico
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2005 16:09    Titel: obskur bleibt obskur Antworten mit Zitat

thetaworld:

völliger unsinn... sie haben offensichtlich in den mehreren monaten "ruhepause" - für die wir ihnen sehr dankbar sind! - nichts dazugelernt

IHR "angebot" sprach von ELEKTRONISCHER übermittlung von daten... und das ist nachgewiesenermassen f a l s c h sie können in grossbritannien den annual return elektronisch übermitteln, die finanzzahlen (annual accounts) müssen jedoch in schriftlicher form und mit originalunterschriften deponiert werden

ob das der firmeninhaber als direktor tut oder irgendein nominee... DAS WAR GAR NICHT DIE FRAGE - lesen sie doch bitte IHRE EIGENEN unterlagen, bevor sie einen derartigen stuss posten

im weitern ist es in den usa - wenigstens in den staaten, die wir kennen - nicht möglich, annual returns elektronisch zu hinterlegen - es braucht dazu zwingend einen schriftlichen auszug und eine persönliche unterzeichnung

... ich sage ihnen auch gerne, warum dies so sein könnte (originalaussage eines "secretary of state"): in delaware beispielsweise sind wohl einige hunderttausend firmen registriert... wieviele davon überhaupt noch aktiv sind oder bereits ins nirwana abgedriftet sind, kann unmöglich durch die zuständige registerbehörde gecheckt werden

also: das zuständige amt schickt einmal pro jahr einen vorgedruckten brief mit dem formular "annual return" an die eingetragene registered office address... und wenn die firma keinen gültigen vertrag mit mit verantwortlichen registered agent (mehr) hat, wird dieser die post zurücksenden...

folge: die firma wird "behördlicherseits" gelöscht (sehen sie manchmal im register als vermerk "struck off the register") - nicht die feine art des mannes, sich seiner nicht mehr benötigten gesellschaft zu entledigen... aber mit sicherheit die preisgünstigste

sie sehen also - gewisse dienstleistungen NICHT per internet anzubieten macht durchaus sinn (jetzt wissen sie auch, warum man auf der webseite des englischen companies house ALS EINZIGES WICHTIGES DOKUMENT den ANNUAL RETURN nicht downladen kann... auch dieser wird einem nämlich per post ins haus gesandt... aus obgenannten gründen)

ich hoffte, dass ihnen die wohlverdiente sommerpause gelegenheit gab, ihre obskuren und abstrusen angebote zu überarbeiten... offensichtlich war meine hoffnung vergebens - ihre jüngsten ergüsse sind jedenfalls wenig verheissungsvoll

take care

ffbkdavid


Zuletzt bearbeitet von ffbkdavid am 27.Okt 2005 16:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2005 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

sie können in grossbritannien den annual return elektronisch übermitteln, die finanzzahlen (annual return) müssen jedoch in schriftlicher form und mit originalunterschriften deponiert werden


wiederspricht sich das nicht?



Zitat:
im weitern ist es in den usa - wenigstens in den staaten, die wir kennen - nicht möglich, annual returns elektronisch zu hinterlegen - es braucht dazu zwingend einen schriftlichen auszug und eine persönliche unterzeichnung


tja... dafür kennen wir so einige wenn Ich Sie richtig verstanden habe, und Sie die sogenannten "Annual Reports" meinen...
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2005 16:23    Titel: mea culpa: Antworten mit Zitat

us-corporation.org

"..... Zitat:

sie können in grossbritannien den annual return elektronisch übermitteln, die finanzzahlen (annual return) müssen jedoch in schriftlicher form und mit originalunterschriften deponiert werden - wiederspricht sich das nicht? ....."


ja natürlich, DIESER punkt geht an sie... mea culpa


nur: als moderator habe ich das privileg, meine fehler elegant und dank ihrer gütigen mitarbeit korrigieren zu können... was ich auch getan habe


danke für's kritische mitlesen... durchaus erwünscht


schönen abend


ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
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BeitragVerfasst am: 27.Okt 2005 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

no problem... schon klar, dass das ein Schreibfehler war...

Wie gesagt... das mit den Annual Reports geht auch elektronisch in den USA, hängt halt vom jeweiligen Staat ab.

Ist ja auch egal, denn Ihr genanntest Szenario, ffkbdavid, können Sie auch verursachen, wenn Sie die Jahresgebühren für das Handelsregister nicht zahlen.

Bis dann.. und nebenbei...Gratulation an unseren neuen Moderator Tropico...
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