völliger unsinn... sie haben offensichtlich in den mehreren monaten "ruhepause" - für die wir ihnen sehr dankbar sind! - nichts dazugelernt
IHR "angebot" sprach von ELEKTRONISCHER übermittlung von daten... und das ist nachgewiesenermassen f a l s c h sie können in grossbritannien den annual return elektronisch übermitteln, die finanzzahlen (annual accounts) müssen jedoch in schriftlicher form und mit originalunterschriften deponiert werden
ob das der firmeninhaber als direktor tut oder irgendein nominee... DAS WAR GAR NICHT DIE FRAGE - lesen sie doch bitte IHRE EIGENEN unterlagen, bevor sie einen derartigen stuss posten
im weitern ist es in den usa - wenigstens in den staaten, die wir kennen - nicht möglich, annual returns elektronisch zu hinterlegen - es braucht dazu zwingend einen schriftlichen auszug und eine persönliche unterzeichnung
... ich sage ihnen auch gerne, warum dies so sein könnte (originalaussage eines "secretary of state"): in delaware beispielsweise sind wohl einige hunderttausend firmen registriert... wieviele davon überhaupt noch aktiv sind oder bereits ins nirwana abgedriftet sind, kann unmöglich durch die zuständige registerbehörde gecheckt werden
also: das zuständige amt schickt einmal pro jahr einen vorgedruckten brief mit dem formular "annual return" an die eingetragene registered office address... und wenn die firma keinen gültigen vertrag mit mit verantwortlichen registered agent (mehr) hat, wird dieser die post zurücksenden...
folge: die firma wird "behördlicherseits" gelöscht (sehen sie manchmal im register als vermerk "struck off the register") - nicht die feine art des mannes, sich seiner nicht mehr benötigten gesellschaft zu entledigen... aber mit sicherheit die preisgünstigste
sie sehen also - gewisse dienstleistungen NICHT per internet anzubieten macht durchaus sinn (jetzt wissen sie auch, warum man auf der webseite des englischen companies house ALS EINZIGES WICHTIGES DOKUMENT den ANNUAL RETURN nicht downladen kann... auch dieser wird einem nämlich per post ins haus gesandt... aus obgenannten gründen)
ich hoffte, dass ihnen die wohlverdiente sommerpause gelegenheit gab, ihre obskuren und abstrusen angebote zu überarbeiten... offensichtlich war meine hoffnung vergebens - ihre jüngsten ergüsse sind jedenfalls wenig verheissungsvoll
take care
ffbkdavid
Zuletzt bearbeitet von ffbkdavid am 27.Okt 2005 16:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
sie können in grossbritannien den annual return elektronisch übermitteln, die finanzzahlen (annual return) müssen jedoch in schriftlicher form und mit originalunterschriften deponiert werden
wiederspricht sich das nicht?
Zitat:
im weitern ist es in den usa - wenigstens in den staaten, die wir kennen - nicht möglich, annual returns elektronisch zu hinterlegen - es braucht dazu zwingend einen schriftlichen auszug und eine persönliche unterzeichnung
tja... dafür kennen wir so einige wenn Ich Sie richtig verstanden habe, und Sie die sogenannten "Annual Reports" meinen... _________________ Firmengründung USA www.us-corporation.org
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sie können in grossbritannien den annual return elektronisch übermitteln, die finanzzahlen (annual return) müssen jedoch in schriftlicher form und mit originalunterschriften deponiert werden - wiederspricht sich das nicht? ....."
ja natürlich, DIESER punkt geht an sie... mea culpa
nur: als moderator habe ich das privileg, meine fehler elegant und dank ihrer gütigen mitarbeit korrigieren zu können... was ich auch getan habe
no problem... schon klar, dass das ein Schreibfehler war...
Wie gesagt... das mit den Annual Reports geht auch elektronisch in den USA, hängt halt vom jeweiligen Staat ab.
Ist ja auch egal, denn Ihr genanntest Szenario, ffkbdavid, können Sie auch verursachen, wenn Sie die Jahresgebühren für das Handelsregister nicht zahlen.
Bis dann.. und nebenbei...Gratulation an unseren neuen Moderator Tropico... _________________ Firmengründung USA www.us-corporation.org
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