Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 8 Wohnort: überall und nirgends
Verfasst am: 6.Jul 2005 17:13 Titel: wie sicher ist ein schweizer Konto + Offshore Firma
Ich bin heute auf dieses Forum gestoßen und würde gerne eine Frage stellen.
Mal folgendes angenommen ....
Man gründet eine Offshore Firma in Gibraltar. Offizieller Inhaber ist ein ansässiger Rechtsanwalt oder ähnlich.
Man möchte nun ein konto in der Schweiz eröffnen. Ich weis, dass dies nicht mehr so einfach geht aber nehmen wir mal an man kann dem jeweilgen Bankier aufzeigen, dass man keine illegalen Geschäfte o.ä. macht. Die Bank ist einverstanden und man bekommt für die Offshore Firma in Gibraltar ein Konto.
Jetzt ist die Frage .... wie sicher ist solch ein Konto vor den "Augen" der deutschen Fahnder? Angenommen der wirkliche Inhaber der Offshore Firma befindet sich weiterhin in Deutschland und macht auch - über die Offshore Firma - Geschäfte mit deutschen Firmen. Die Gewinne werden auf das schweizer Konto überwíesen.
Ich habe mal etwas gelesen, dass ein schweizer Konto noch relativ sicher ist aber es gibt doch z.B. schon eine Möglichkeit (durch irgendeinen EU-Beschluss), dass deutsche Behörden in Erfahrung bringen können wer sich denn wirklich hinter einem schweizer Konto verbirgt (ich weis nicht genau wie sich dieses EU-Verordnung (von der Schweiz anerkannt) nennt und unter welchen Gesichtspunkten ein "herausrücken" der Daten passiert aber es scheint ja irgendwie möglich zu sein.
Wer kann mir dazu was sagen???? Wie sicher ist ein schweizer Konto wirklich ???????????
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 6.Jul 2005 18:05 Titel: So geht das nicht !
@Fragender,
ich empfehle Ihnen mit der gebotenen Höflichkeit dringend, Ihr Foren-Pseudonym in "Lesender" zu ändern.
Nichts von dem, was Sie - selbstverständlich theoretisch und hypothetisch - vorbringen, funktioniert ! Das "Kernproblem, was Sie vermeintlich als solches definieren (Bankkonto), ist allenfalls am Rande noch von Relevanz.
Das eigentliche "Offshore-Thema" wäre in der Art und Weise wie Sie es darstellen bestens für ein Strafverfahren geeignet.
Nehmen Sie sich einfach einmal eine Woche Zeit und lesen Sie in diesem Forumsbereich.
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 8 Wohnort: überall und nirgends
Verfasst am: 6.Jul 2005 18:39 Titel:
@tropico
nochmal..... Konto ist REALITÄT ..... (Annahme) egal ob die Firma IBC oder sonstwas ist
Wie sicher ist ein schweizer Konto wenn das Konto die einzigste Möglichkeit wäre - herauszufinden wer wirklich hinter der Offhore Firma steckt ? (siehe Frage oben)
Ob irgendwer das schweizer Konto bekommt, ist für diese Frage unerheblich.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 6.Jul 2005 18:58 Titel:
@Fragender,
dafür, daß Sie erst seit heute im Forum angemeldet sind, hauen Sie gewaltig auf den Putz !
Niemand wird mit Ihnen irgendetwas erörtern, was sich außerhalb realistischer, praktischer und sonstiger diskussionswürdiger Bahnen bewegt.
Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, daß diese Fragstellung wegen mangelndem Realismus abzuhaken ist.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 6.Jul 2005 19:05 Titel:
@admins, moderatoren,
kann hier jemand bitte einmal mit einem klärenden Wort eingreifen, da zu befürchten ist, das dieses Thema in unerquickliche Richtungen abzudriften droht.
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 8 Wohnort: überall und nirgends
Verfasst am: 6.Jul 2005 19:07 Titel:
Lieber tropico,
sein Sie doch dann so nett und antworten erst garnicht auf eine Frage wenn Sie nicht in der Lage sind eine Antwort zu geben.
Scheinbar schreibe ich heute besonders undeutlich aber ob eine IBC irgendwo ein Konto bekommen kann oder nicht war ganz sicher nirgends Bestandteil meiner Frage.
Weiterhin war es auch kein Bestandteil der Frage ob irgendeine Firma IBC heißt oder "Dorfklitsche in der Hintermongolei".
Ich habe Sie nicht gebeten Ihr Urteil über irgend eine Firmenkonstrution abzugeben sondern darum wie sicher eine schweizer Firma ist wenn dieses Konto die einzigste Möglichkeit ist um herauszufinden wer den hinter einer Firma steht.
Da Sie scheinbar solch eine Frage selbst nach 3maligem wiederholen nicht verstehen können, antworten Sie doch bitte in Zukunft nicht mehr. Danke.
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 148 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 6.Jul 2005 19:19 Titel:
Zitat:
Jetzt ist die Frage .... wie sicher ist solch ein Konto vor den "Augen" der deutschen Fahnder? Angenommen der wirkliche Inhaber der Offshore Firma befindet sich weiterhin in Deutschland und macht auch - über die Offshore Firma - Geschäfte mit deutschen Firmen. Die Gewinne werden auf das schweizer Konto überwíesen.
@fragender
Die Antwort von tropico ist nicht falsch, erst einmal etwas im Forum lesen, z.B. die wirklich informativen Beiträge von ffbkdavid.
Ich habe mal den wesentlichen Teil der Frage zitiert:
Der deutsche Inhaber macht Geschäfte mit deutschen Firmen (also Kunden) im Hoheitsgebiet der BRD und lenkt die Gewinne in ein Offshore Unternehmen.
Das liest sich so:
1.
Zunächst Umsatzsteuerbetrug, für den Kunden ein Problem, denn die Ust. hätte ausgewiesen werden müssen, da die Geschäfte innerhalb der BRD stattfanden.
2.
Einkommensteuerbetrug, rangiert in der BRD auf gleicher Stufe wie Kapitalverbrechen.
3.
Die Kunden, die an die Offshore Firma überweisen haben, sind putzmunter Zeugen, denn sie kennen ja den tatsächlich Handelnden (User Fragesteller) und werden dem Sta. blitzschnell Auskunft geben.
4.
Daraus folgt dann der Beweis für den Straftatbestand, der für ein Rechtshilfegesuchen an die Schweiz ausreichend ist. Das Konto wird beschlagnahmt.
5.
User Fragesteller, jetzt schon einige Zeit in UHaft, wartet dort auf seinen Prozess. Ohne Geld in der Schweiz
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 8 Wohnort: überall und nirgends
Verfasst am: 6.Jul 2005 19:39 Titel:
Lieber tomcast,
[quote="tomcat"]
Zitat:
3.
Die Kunden, die an die Offshore Firma überweisen haben, sind putzmunter Zeugen, denn sie kennen ja den tatsächlich Handelnden (User Fragesteller) und werden dem Sta. blitzschnell Auskunft geben.
Sehen Sie und da ist Ihre Annahme FALSCH. Mögliche Kunden kennen NUR den Namen einer eventuellen Offshore Firma - nur die Adresse (steueroase Nr. 5 E-Mail: [E-Mail anzeigen] etc.) Sie wissen scheinbar nicht was man heute im Zeitalter von weltweiter Kommunikation alles machen kann. Niemand braucht irgendwo persönlich zu erscheinen - weder mit Namen noch mit ner Adresse - außer natürlich die Offshore Firma.....
Ich will dies jetzt ganz gewiss nicht lang und breit erklären. Nebensächlich
Ihr Punkt 4 ist Aussage genug. .... Rechtshilfegesuchen an die Schweiz ...
Das heißt also, dass deutsche Behörden an die Daten von schweizer Konten kommen kann ... Das reicht schon. Danke.
gemach, gemach... edler neuling und eifrig fragender
muss mich kurz als verantwortlicher moderator einklinken... primär wegen der TONLAGE und dem RUCKRUCKZACKZACK-tempo, das sie vorliegen
also
1)
gemach, gemach... es ist durchaus legitim, szenarien zu entfernen und hier zur diskussion zu stellen, auch wenn sie reichlich theoretisch sind. tropico ist ein ausgewiesener fachmann, er hat ihnen kurz und bündig erläutert, dass ihre struktur nicht auf die beine kommen wird... und absolut richtigerweise geraten, die suchfunktion zu nutzen und sich einzulesen... gomopa hat ein riesenarchiv mit vielen nützlichen und informativen basisinformationen
2)
immerhin noch etwas "fachliches": sie reden von einem rechtsanwalt in gibraltar, der "offiziell" als direktor auftritt... das kann man ja nun sehen, wie man möchte - zur vermeidung von missverständnissen würde ich seine position als "nach aussen tritt ein anwalt als vertreter der gesellschaft auf" bezeichnen
OFFIZIELL - also EFFEKTIV sind S I E ja der "final beneficial owner" (so heisst der wirtschaftlich berechtigte in der fachsprache)
wenn sie nun ein konto bei jedwelcher bank eröffnen möchten, wird wohl kaum ihr herr rechtsanwalt als "wirtschaftlich berechtigter" outen... der wird sich auf seinem affenfelsen ganz ruhig verhalten und ihnen die unterzeichnung der entsprechenden dokumente - "under penalty of perjury"... aufgepasst, das ist der hinweis auf eine schwere straftat, derer sie sich schuldig machen, wenn sie hier "schummeln" - überlassen
wenn sie also bei der bank als wirtschaftlich berechtigter "gefiled" sind und in der brd mehr oder weniger aggressiv auftreten, ist es ihrer phantasie überlassen, ob und wann das zuständige finanzamt mittels rechtshilfegesuch ihre struktur knackt
ich will ihnen nicht unnötig angst einjagen, sie sollten mehr über die art, den umfang und den erfüllungs-/lieferzeit ihrer leistungen berichten - je nach branche/tätigkeit ergeben sich lösungen... oder eben nicht
aber immer daran denken... mit rädäbängpätschbums erregen sie hier wohl aufmerksamkeit, jedoch kaum eine aktivierung des ungebändigten helferwillens seitens der fachleute, die sich auf gomopa tummeln
Ich habe Sie nicht gebeten Ihr Urteil über irgend eine Firmenkonstrution abzugeben sondern darum wie sicher eine schweizer Firma ist wenn dieses Konto die einzigste Möglichkeit ist um herauszufinden wer den hinter einer Firma steht.
In der Schweiz gibt es sicherlich mehr als Million der Offshore- Gesellschaften die Bankkonten unterhalten.
Da die Schweiz zugestimmt hat an USA Daten über Bankkonten weiterzugeben unter bestimmten Möglichkeiten, hat sich die auch Möglichkeit erröfnet auch an andere Staaten Bankkonto-Daten weiterzugeben. Die Voraussetzung ist also die Strafbarkeit und ein Rechtshilfegesuch. Aber in der Schweiz ist eine einfache Steuerhinterziehung nicht strafbar. Die Schweiz hat sich aber Erklärt zu überprüfen ob die Daten weitergegeben werden sollten im fall eines Steuerbetrugs (nicht aber einer einfachen Steuerhinterziehung). Die Überpruefung ist unseres Ansichts nicht fertig und wird nicht so bald.
Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug hat für die Rechtshilfe direkte Konsequenzen: Die Schweiz leistet nämlich nur Rechtshilfe in Strafsachen, wenn das ausländische Verfahren einen Tatbestand erfasst, der in der Schweiz als Steuerbetrug, d.h. als Straftat gilt. Dagegen gilt Steuerhinterziehung in der Schweiz als verwaltungsrechtliche Übertretung ohne strafrechtliche Folgen. Die Weigerung der Schweiz, bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe zu gewähren, erklärt sich aus den Eigenheiten der schweizerischen Rechtsordnung und aus dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung ausländischer gegenüber schweizerischen Staatsangehörigen.
Die schweizerische Rechtsordnung unterscheidet zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Eine Steuerhinterziehung begeht, wer als Steuerpflichtiger bewirkt, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist (z.B. durch Falsch- oder Nichtausfüllen der Steuererklärung). Die Steuerhinterziehung wird in der Schweiz als Übertretung behandelt und ist kein Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches. Sie wird mit Busse geahndet. Die Durchführung des Steuerhinterziehungsverfahrens obliegt den Steuerbehörden. Einen Steuerbetrug begeht, wer zum Zwecke der Steuerhinterziehung gefälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht. Die Steuererklärung selber gilt nicht als Urkunde. Ein Steuerbetrug kann auch ohne Urkundenfälschung vorliegen, wenn zur Hinterziehung arglistige Lügengebäude errichtet werden. Der Steuerbetrug wird als Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches behandelt und mit Gefängnis oder Busse bestraft. Die Steuervergehen werden verfahrensrechtlich nicht von den Steuerbehörden, sondern von den jeweils zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden geahndet.
Dies würde heissen dass ein Schweizer-Konto im Namen einer Offshore-Gesellschaft ganz sicher ist, sobald Sie nicht unter die obigen Voraussetzungen machen, also solange Sie keine Urkundenfälschungen machen.
Übrigens, wir können effektvoll Schweizer- Österreische, Liechtenstein, Andorra, Panama, Karibik-Konten an Sie vermitteln, wie auch Konten in vollständig sicheren Länder, eine Offshore Gesellschaft binnen 24 gründen in Panama oder Marshall Islands, und jegliche Dokumente anderer Offshore-Gesellschaften besorgen.
Weiter gründen wir die englische Limited mit Ihrer Offshore-Gesellschaft als Gesellschafter.
Für Gründung bei uns: keine Unterschriften nötig, keine richtige Namen nötig, unsere Richtlinie: wir wollen nichts wissen über Sie.
"..... keine Unterschriften nötig ....."
"..... keine richtige Namen nötig ....."
"..... unsere Richtlinie: wir wollen nichts wissen über Sie ....."
also DIE schweizer bank, die ihnen aufgrund ihrer "richtlinie" irgendein konto eröffnet... DIE möchte ich kennenlernen
wissen sie eigentlich, welchen kriminellen unsinn sie da posten... sie sind nach den gesetzen der meisten länder (wenigstens der einigermassen zivilisierten!) DAZU VERPFLICHTET, die identätit des wirtschaftlich berechtigten auch einer offshore-gesellschaft PERSÖNLICH und UNZWEIFELHAFT zu prüfen... und seriöse banken verlangen ZWINGEND die nennen des "FINAL beneficial owners" an den auf der bank deponierten werten
"anbieter" ihrer qualität führen naive und gutgläubige kunden auf den falschen weg... mit allen (straf)rechtlichen konsequenzen
es würde mich persönlich interessieren, welche reputable firma auf den marshall island mit einem anbieter ihres standings zusammenarbeitet resp. ob die gesellschaft, an die wir denken, wohl weiss, mit welchen "argumenten" sie neugeschäft acquirieren... mir sträuben sich sämtliche noch verbliebenen grauen haarstoppeln!
im übrigen zeigt schon ihre eingangsbemerkung bezüglich der "millionen an offshoregesellschaften, die bei schweizer banken konten unterhalten", wie eingehend und tiefgehend ihre "branchenkenntnisse" sind
"..... keine Unterschriften nötig ....."
"..... keine richtige Namen nötig ....."
"..... unsere Richtlinie: wir wollen nichts wissen über Sie ....."
also DIE schweizer bank, die ihnen aufgrund ihrer "richtlinie" irgendein konto eröffnet... DIE möchte ich kennenlernen
Wir sind eine Gruppe die Services der Vermittlung der Banken und Gründung der Gesellschaft in manchen Länder anbieten. Also, wir sind keine Bank, und die obige Aussage betrifft nur unseren Service. Es ist nichts neues dass man vieles in der Welt kaufen kann ohne Unterschrift, so ist es bei uns. Wir machen doch keine Bürokratie für den Kunden um eine Gesellschaft ohne seine eigene Unterschrift für Ihn zu gründen. Das heisst aber überhaupt nicht, dass der Kunde ohne Unterschrift ein Konto in der Schweiz erröfnet. Es bedeutet nur dass wir keine Unterschrift für den Service brauchen, und GENAUSO machen es andere Anwälte in Panama und in vielen anderen Länder inklusive USA oder Grossbritannien. Mittels elektronischer Übermittlung wird eine Gesellschaft in Grossbritannien gegründet binnen 8 Stunden. Das ist nichts neues, und ist ein Standardverfahren, genauso wie elektronische Übermittlung der Gesellschaftsdaten in einem Jahresbericht einer UK Limited oder in einem Finanzbericht einer UK Limited. Und weiter, in vielen anderen Länder, wie auch in Panama oder Karibik und in vielen EU Länder, ist eine Gründung und Service ohne Unterschriften möglich. Wir benutzen nur die bereits legale und seitens der Behörden bevorzugten Möglichkeiten.
Weiter, für die Gesellschaft-Versammlungen, wissen Sie bereits, dass man panamesische und andere Offshore-Gesetze, sehr wohl eine anonyme Versammlung und Entscheidungen erlauben, genauso wie Akzeptanz des Faxes, einer Fotokopie oder einer elektronischen Unterschrift. Ähnlich ist es in Grossbritannien und in anderen EU Länder. Man muss einfach nicht bürokratisch so wie in Deutschland jede Entscheidung oder Vertrag durch den Notar unterschreiben, sondern geht mal auch elektronisch, über Fax, durch den Proxy oder Repräsentant, oder auch mal mit PGP Schlüssel http://www.gnupg.org oder wird ein Firmen-Stempel als Unterschrift annerkant.
Mit der Aussage "keine richtige Namen nötig", ist es natürlich gedacht dass wir die Endbesitzer der gegründeten Gesellschaft nicht kennen und nicht kennen können und diese Tatsache ist bekannt in allen Länder inklusive USA, und besonders in Länder wo Bearer-Aktien erlaubt sind. Solcher Zertifikat, also der Zertifikat der Aktienanteile an der Gesellschaft ist OHNE NAMEN ausgestellt, völlig legitim in dem Land der Gründung. Ein einfaches Transfer von Hand zu Hand wechselt auch den Besitzer der Gesellschaft. WER also bei uns die Gesellschaft bestellt, wird nicht bei uns als Endbesitzer oder Direktor oder Inhaber irgendwo aufgezeichnet. Der Name der Firma die Gesellschaft bei uns gründen will ist für uns nur der weitere Vermittler, deshalb empfehlen wir auch den Kunden die Gesellschaft bei uns durch eine dritte Person oder Vermittler zu gründen.
Natürlich, wir haben unsere Richtlinie die Natur des angestrebten Geschäfts zu wissen, ob es vielleicht ein Investment ist oder ob es um ein internationales Geschäft mit Export-Import handelt. Die Gesellschaft hat aber Recht alle Geschäfte oder Gewerbe auszuführen, und wir können unmöglich wissen was die Gesellschaft in der Zukunft tatsächlich macht, den jede Beziehung zwischen der neuen Gesellschaft und Ihren eigenen Kunden ist in der Macht der neuen Gesellschaft.
Unsere Richtlinie, "wir wollen nichts wissen über Sie", bleibt natürlich bestehen, und zwar im Rahmen des Gesetzes des Landes in welchem wir Gesellschaft gründen und solche Gesetze sind freizügig, also bewegen wir uns auch im Rahmen dieser Freizügigkeit.
ffbkdavid hat folgendes geschrieben::
wenigstens der einigermassen zivilisierten!) DAZU >VERPFLICHTET, die identätit des wirtschaftlich berechtigten >auch einer offshore-gesellschaft PERSÖNLICH und >UNZWEIFELHAFT zu prüfen...
Das ist nicht richtig und in der Praxis unmöglich durchzusetzen. Die Gesellschaft kann sehr wohl anonym bleiben, und es gibt keine Möglichkeit herauszufinden noch eine Gesetzeslage für uns, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist. Dazu sind doch die Bearer-Aktien da, und sobald sie die Hand wechseln, sobald ist der Inhaber noch unbekannter. Unsere Aufgabe ist nicht "wirtschaftlich Berechtigten" zu suchen oder "unzweifelhaft zu prüfen" (was für Blödsinn), sondern Wirtschaftsmöglichkeiten für unsere Kunden zu schaffen und die Bürokratie und Papirologie für unsere Kunden schnell (binnen 24 Stunden) zu erledigen und die Dokumente zu liefern. Nehmen wir doch den Beispiel der Gründung einer USA basierten Corporation, also Aktien-Gesellschaft in Wyoming. Wird da seitens des Sekretary of State, also seitens dem Sekretär des Wyomings irgendein Name des wirtschaftlich Berechtigten gesucht bei der Gründung? Nein. Werden Namen der Direktoren gefragt? Nein. Also, wer die Gesellschaft leitet und wer die Gesellschaft besitzt, wird in Wyoming, und in einigen anderen USA Staaten NICHT VERLANGT und ist NICHT gesetzlich verankert. Was aber IST verankert, ist dass jeder eine solche Gesellschaft gründen kann.
Die Resolutionen der Gesellschaft, z.B. Entscheidungen und Wählen der neuen Direktoren oder Entscheidungen die Gesellschaft zu verkaufen, bleiben diskret und privat, und in vielen USA Staaten besteht keine Pflicht irgendeinen Namen weiterzugeben in Bezug auf Besitztum oder Leitung der Gesellschaft. Ein Jahresbericht muss von einem Officer der Gesellschaft unterzeichnet werden, und dieser Officer kann sehr wohl an dem gleichen Tag eingesetzt sein und kann sehr wohl an dem gleichen Tag resgnieren von seinem Posten als Officer, und so bleibt die Gesellschaft z.B. in USA auch anonym. Genauso wie in USA, gibt es solche Gesetze auch in anderen Länder.
Wir brauchen eine Identifikation zwischen uns und dem Kunden und diese Identifikation kann sehr wohl der geprüfte PGP Schlüssel sein oder Passwort und Sicherheitsfragen. Etwas anderes wird nicht gebraucht, und unsere Kunden schätzen es.
ffbkdavid hat folgendes geschrieben::
und seriöse banken verlangen ZWINGEND die nennen des "FINAL beneficial owners" an den auf der bank deponierten werten
Sicherlicht so. Wir STIMMEN dem zu!!! Sicherlich ist es auch dass der Endempfänger des Geldes auch eine panamesische Stiftung sein kann, und insofern, der Kunde kann völlig anonym bleiben auch vor der Bank. Und es ist auch die Tatsache, dass es Banken gibt die KEINE DATEN WEITER GEBEN WERDEN, ausser es kommt Geldwäsche in Frage und Geldwäsche wird bei vielen Banken definiert erst ab einigen Millionen Dollar und die Einnahmen sollten aus kriminellen Quellen stammen. Also, irgendein Handel, welcher auch immer, dass nicht kriminell ist, wird niemals als Geldwäsche eingestuft. Jede Bank in Panama mit Hauptlizenz, IST SICHER und SERIÖS.
ffbkdavid hat folgendes geschrieben::
"anbieter" ihrer qualität führen naive und gutgläubige kunden auf den falschen weg... mit allen (straf)rechtlichen konsequenzen
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 25.Jul 2005 4:45 Titel:
@Thetaworld,
nachdem Ihr Avatar geändert und Ihre Forums-Darstellung offensichtlich in Bezug auf die deutche Sprache (ob Ihrer serbo-kroatischen Herkunft) den deutschen usern ETWAS angepaßt wurde, kann ich mich ffbkdavid nur kopfschüttelnd anschließen !
Ich hatte vor einiger Zeit das Thema "PGP" angesprochen:
Übrigens, wir können effektvoll Schweizer- Österreische, Liechtenstein, Andorra, Panama, Karibik-Konten an Sie vermitteln, wie auch Konten in vollständig sicheren Länder, eine Offshore Gesellschaft binnen 24 gründen in Panama oder Marshall Islands, und jegliche Dokumente anderer Offshore-Gesellschaften besorgen.
R. Stevic
Thetaworld Corporation
Muß mich mich doch noch einmal zu Wort melden:
Wollen Sie dem geneigten user ERNSTHAFT verkaufen, daß Sie mit Ihren Offshore-Klitschen auch nur EIN Konto bei einer reputierten Bank in Europa (außerhalb des Balkans und Andorra) eröffnen können ?
Verfasst am: 26.Jul 2005 7:05 Titel: fachkenntnisse von vorteil und durchaus erwünscht 8-)
sie erwähnen:
"..... wie elektronische Übermittlung der Gesellschaftsdaten in einem Jahresbericht einer UK Limited oder in einem Finanzbericht einer UK Limited ....."
könnten sie mich/uns etwas klüger machen... bitte - wir haben direkten zugang zu den uk-registerbehörden und können eine limite in wenigen stunden online gründen - kein problem... auch der von ihnen erwähnte jahresbericht (ich nehme an, sie meinen den "annual return") kann seit einiger zeit elektronisch abgegeben werden
nur: bis anhin musste der finanzbericht (ich unterstelle 'mal, sie denken dabei an die "accounts" - sprich: bilanz und gewinn- und verlustrechnung - , die hinterlegt werden müssen) noch per post übersandt werden, weil er zwingend mit eigenhändiger unterschrift von firmenverantwortlichen (director/secretary) versehen sein muss
also nix mit elektronischer übermittlung... oder haben wir da eine entwicklung verschlafen?
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