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montagsmaler Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 13.Dez 2005 13:02 Titel: Auslandsüberweisungen |
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Eien eher banale Frage:
Was ist denn heute der günstigste Weg, Einmalbeträge (€ 100.000-200.000) oder auch laufende Zahlungen (€ 5.000 - 15.000) von Deutschland in ein EU-Land ausserhalb der Eurozone zu transferieren?
Das soll schon alles ganz legal sein und Meldepflichten stören nicht. Aber die EU-regelung, derzufolge Beträge bis 12.500 zu Inlandspreisen transferiert werden müssen, gilt eben nur in der Euro Zone.
Gibt es Banken oder andere Institutionen, die sich durch günstige Konditionen hervortun?
Danke
Montagsmaler |
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quickfirm Specialist
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 51 Wohnort: Tostedt
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Verfasst am: 1.März 2006 12:40 Titel: Ein paar Tricks für Überweisungen |
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1. Die EU-Richtlinie für Europa-Überweisungen gilt in der gesamten EU, auch außerhalb der Euro-Zone. Aber sie betrifft nur Zahlungen in EUR, nicht in Landeswährung. D.h. auch eine Zahlung nach Polen kann in EUR mit korrektem IBAN und BIC locker zum Inlandspreis ausgeführt werden, und auch dort dürfen die banken keine Extra-Gebühren nehmen.
2. Die Meldegrenze wurde zum 1.1.06 auf € 50.000 angehoben. Das betrifft auch die grenze für Europa-Überweisungen
3. bei € 200.000 kann man gern vier Zahlungen zu je € 50.000 draus machen. Das war letztes jahr noch mühseliger mit € 12.500 als Grenze, ist aber jetzt einfacher. Achtung: mach eine AWV-Meldung manuell mit dem Z4 der Bundesbank.
4. Erteile deine Aufträge online anstatt auf Papier.
5. Suche dir eine fähige Bank mit günstigen Konditionen, die trotzdem in der Lage ist, deine zahlungen schnell abzuwickeln. Ich habe gute erfahrungen mit der Postbank gemacht, denn dort sind elektronisch erteilte Aufträge, die nicht unter die EU-richtlinie fallen, trotzdem nur € 1,50 teuer, solange man eine wirkliche Überweisung daraus macht.
Nach Fragen ? besuche mich auf http://www.quickfirm.de/, insbesondere wenn es Fragen gibt zum Thema korrekte Formatierung von Auslandsüberweisungen.
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Dreadnought Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 30.März 2006 19:58 Titel: |
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Ich hätte auch mal ne Frage, wie schauts denn bei diesen Überweisungen mit den Meldegrenzen aus?
Sowohl bei Überweisungen aus dem ausland auf ein deutsches Konto, als auch bei Überweisungen aus D auf ein ausländisches Konto! Bei welchenBeträgen wird sowas gemeldet? oder fällt das generell auf?
mfg |
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quickfirm Specialist
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 51 Wohnort: Tostedt
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Verfasst am: 31.März 2006 10:07 Titel: Meldegrenze für ein- und ausgehende Überweisungen €50.000 |
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[color=blue]Die Meldegrenze ist für ein- und ausgehende Zahlungen € 50.000. Es handelt sich dabei um eine statistische Meldung an die Bundesbank, die damit die Außenwirtschaftsstatistik erstellt (Frage: sind wir wieder Exportweltmeister oder nicht ?)
Meist erfolgen die Meldungen zusammen mit der ausgehenden Überweisung auf dem Z1-Formular (so heißt das Auslandsüberweisungs-Formular) oder über das Online-Banking (in Verbindung mit entsprechender Software).
Dass die Meldungen bei Ermittlungsverfahren offengelegt werden, ist bei konkreten Verdacht der Staatsanwaltschaft sicher möglich, ansonsten werden die Daten nicht weiter gegeben.
Als Meldepflichtiger hat man auch die Möglichkeit, die Meldung selbst abzugeben mittels des Z4-Formulars (gibt es bei der Bundesbank zum Download). Das Formular kann man prima faxen. Dadurch wird die maschinelle Auswertbarkeit erschwert und die Meldepflicht bleibt erfüllt.
Man kann die Meldepflicht natürlich auch ignorieren, ist aber strafbar, obwohl ich noch nie von einer Verurteilung gehört habe. Ist ja auch nur für die Statistik.
Schöne Grüße von Quickfirm. |
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Dreadnought Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 31.März 2006 11:45 Titel: |
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Danke für die Antwort!
Sollte aber das FA mal meine Bank filzen, dann kann bis in 10 Jahren noch nachverfolgt werden, dass da eine Überweisung eingegangen ist, oder? Gibt ja seit 1.4. letzten Jahres das gekippte Bankgeheimnis^^?
mfg |
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quickfirm Specialist
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 51 Wohnort: Tostedt
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Verfasst am: 5.Apr 2006 12:47 Titel: Finanzamt kann ran |
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Natürlich kann das Finanzamt im Verdachtsfall die Bank um Auskunft ersuchen über getätigte Transaktionen. Solche Sachen geschehen aber nur für einzelne "verdächtige" Personen, und passieren egal ob Außenwirtschaftsmeldungen getätigt wurden oder nicht.
Grüße von quickfirm
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