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Bankgeheimnis in den USA - auf der Kippe?

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2008 5:13    Titel: Bankgeheimnis in den USA - auf der Kippe? Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Schweizer Grossbank UBS befindet sich offenbar in einer prekären Lage. Laut einem Beicht der "New York Times" wird sie von den US-Behörden dazu gedrängt, Bankdaten von bis zu 20.000 reichen amerikanischen Kunden offenzulegen. Hintergrund sind aktuell laufende Ermittlungen von Seiten des amerikanischen Justizministerium und der Börsenaufsicht SEC, die untersuchen, ob Vermögensberater der UBS von der Schweiz aus in den Jahren 2000 bis 2007 US-Bürgern bei Steuerhinterziehung geholfen haben.

Wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ berichtet, haben die Behörden den Verdacht, dass sich auf der eingeforderten Liste US-Bürger befinden, die in den vergangenen Jahren über Schweizer Konten bei der UBS und gegebenenfalls sogar mit Hilfe von einzelnen UBS-Vermögensberatern bis zu 20 Milliarden Dollar am amerikanischen Fiskus vorbeigeschleust und so bis zu 300 Millionen Dollar Steuern hinterzogen haben.

Bankgeheimnis auf der Kippe

Die Schweizer Banker bringt dies in eine Bredouille: Würden sie auf das Ansinnen der Amerikaner eingehen, wäre das ein Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses – einem der Aushängeschilder, mit denen die eidgenössischen Institute Werbung machen. Laut den in der Schweiz geltenden Regeln, dürfen Banken Kundendaten im Wege der Rechthilfe nur dann weitergeben, wenn gegen konkrete Personen strafrechtlich relevante Vorwürfe erhoben werden. Steuerhinterziehung ist in der Schweiz kein Straftatbestand. Die UBS wollte am Freitag zu dem Bericht keine Stellung nehmen. „Pressespekulationen kommentieren wir grundsätzlich nie", sagte ein UBS-Sprecher, wie „Reuters“ zitiert. Die UBS hatte Anfang Mai erklärt, dass sie in der Causa mit den Behörden zusammenarbeite. (ir)

Quelle: FONDS professionell
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 3.Jul 2008 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die US-Steuerbehörde IRS darf nach dem Urteil eines Bundesgerichts in Miami (Florida) die Schweizer Bank UBS zur Herausgabe von Daten amerikanischer Kunden zwingen, die des Steuerbetrugs verdächtigt werden. Dies teilte das Justizministerium in Washington am 01.07.2008 mit. Damit versuchen die US-Behörden, auf der Jagd nach Steuersündern das Schweizer Bankgeheimnis zu durchbrechen.

Im Fall einer gerichtlichen Vollmacht für die IRS könnte die UBS angewiesen werden, US-Steuerzahler mit Bankkonten zu identifizieren, «die sich dafür entschieden haben, ihre Konten vor der IRS geheim zu halten», heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Ministeriums. Es geht hier um schätzungsweise insgesamt 20 Milliarden Dollar

Auszug: Beck-aktuell
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MCD
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 313

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2008 5:01    Titel: Antworten mit Zitat

hi @ all

zunächst ist der titel dieses postings etwas verwirrend: nicht das bankgeheimnis in den usa, sondern das der schweiz steht auf dem spiel.
und dann muss man sich das auf der zunge zergehen lassen: 20 mrd verursachen 300 mio. steuern...also wer bei dieser "enormen" steuerlast den staat hintergeht, dem ist nicht zu helfen.
ach übrigens steht neben dem ch-bankgeheimnis die us dollar handelslizenz für die ubs auf dem spiel. und das, liebe gemeinde, ist der ubs mehr wert als alles andere.

viele grüsse

mcd
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JB777
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2008 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ MCD
Nun die Deutschen würde es wohl freuen... aber diesmal ist die Schweizer Exekutive sehr wohl "on top of things"....

Der UBS wurde sehr wohl klar gemacht, dass sie sich an die Schweizerischen gesetzlichen Bestimmungen halten muss... und das Bankgeheimnis zu waren ist...

Die Bundesämter sind auch in Kontakt mit Washington um alles ordentlich abzuwickeln.... Wo Steuer Betrug vorliegt, da kann Washington Amtshilfe beantragen und die Schweiz wird die Daten herausgeben, da dies auch bei uns strafbar ist....

Weiter wird die UBS wohl Daten über die Kunden liefern (gemäss dem mit den USA abgeschlossenen Vertrag) wo US Kunden US Titel gekauft haben.....

Wo dies nicht der Fall ist, da werden keine Informationen geliefert, wie das mit der USA vereinbart ist...

Die UBS wird auch offenlegen müssen, wenn Mitarbeiter illegale (wie dieser Birkenfeld) Tätigkeiten verübt haben und diese werden dann wohl in den USA belangt (wenn sie diese kriegen...)....

Vielleicht gibt es eine Busse gegen die UBS und die wird erklären müssen, dass sie sowas nie mehr macht... spielt aber keine Rolle, da sie dies eh schon vor ein paar Jahren eingestellt hat... drum ist der Birkenfeld auch gekündigt worden und will sich nun rächen...

Wie gesagt, was mich so positiv stimmt, ist dass der Schweizerische Staat sehr wohl aktiv ist und die Schweizerischen Interessen verteidigt.....

Besser als in Deutschen Medien kann man sich dazu bei www.tagesanzeiger.ch oder nzz informieren...
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JB777
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2008 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hier grad noch ein aktueller Artikel:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/903324.html
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JB777
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2008 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zu der Situation von Birkenfeld:

US-Richter befürchten, dass Birkenfeld abtaucht
Kein Starbanker, aber jemand, der um seine Existenz bangt. Diesen Eindruck vermitteln die Anwälte von ihrem Mandanten, Ex-UBS-Mitarbeiter Bradley Birkenfeld, vor dem Gericht.

Barry S. Seltzer, der zuständige Richter in Fort Lauderdale, der im vergangenen Mai den ehemaligen UBS-Mitarbeiter Bradley Birkenfeld über seine Arbeit befragte, schien diesem nicht recht zu trauen. Dies geht aus dem Gerichtsprotokoll hervor, das der «Sonntagsblick» heute publik machte. «Ich mache das schon lange genug, um ernsthafte Zweifel zu haben, ob Sie nicht noch über viel mehr finanzielle Mittel verfügen, als sie mir erzählen», sagte der Richter. Er vermutete, Birkenfeld könnte in die Schweiz abtauchen, wo er in Zermatt ein Chalet im Wert von einer Million Franken sein Eigen nennt.

Birkenfeld hatte während der Anhörung am 18. Mai zwar eingestanden, in seiner Funktion als UBS-Mitarbeiter für mindestens einen Steuerausfall von 7 Millionen Dollar verantwortlich gewesen zu sein. Dazu habe er Dokumente gefälscht. Doch er habe nicht allein gehandelt, sondern in dieser Tätigkeit stets an seine Vorgesetzten rapportiert.

Misstrauisch erkundigte sich Richter Seltzer in der Verhandlung danach, warum Birkenfeld in der Schweiz noch einen BMW besitze, wenn doch der Walliser Kurort verkehrsfrei sei. Immerhin sei es keine «Mark-Rich-Situation», stellte der Richter in Anspielung auf den Zuger Rohwarenhändler erleichtert fest. Dieser gehörte in den USA während Jahren zu den meistgesuchten Steuerhinterziehern, aber verfügt im Gegensatz zu Birkenfeld über die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Birkenfeld und seine Anwälte, Peter Raben und Danny Onorato, waren bemüht, ein ganz anderes Bild zu zeichnen. In die Schweiz zurück zu kehren sei «wirklich keine Option», da er mit den US-Behörden kooperieren wolle und ihm in der Schweiz wegen seiner Verstösse gegen das Bankgeheimnis eine Strafverfolgung drohe.

Schulden und unverkäufliche Aktien
Seine finanzielle Lage stellte Birkenfeld eher düster dar. Das Haus im Zermatt sei zu drei Viertel mit Hypotheken belastet und über den grossen Brocken seines Vermögens, rund 650 000 Dollar, könne er nicht wirklich verfügen, da sie in kaum handelbaren Aktien investiert seien. Auf seinen weiteren drei Bankkonten lägen nur je 2000 bis 3000 Dollar. Ob er wirklich nicht über weitere Vermögenswerte verfüge, wollte der Richter mehrfach wissen. «Ich schulde verschiedenen Leuten noch Geld», erwiderte Birkenfeld.

Dass der ehemalige UBS-Mitarbeiter überhaupt bis zum eigentlichen Prozess wieder auf freiem Fuss kam, gelang nur dank einer Kaution von 2,1 Millionen Dollar, die sein Vater und sein Bruder bezahlt haben. Weitere Bedingungen für die vorübergehende Freilassung waren, dass er nach zehn Uhr abends das Haus seines Bruders in der Nähe von Boston nicht verlassen darf und ein elektronisches Fussband tragen muss. Seinen Pass musste er genauso abgeben wie seine Schusswaffe. Regelmässige Urinproben sollen sicher stellen, dass er auf übermässigen Alkoholgenuss und illegale Drogen verzichtet.

Sorge bereitet Birkenfeld seine berufliche Zukunft, weil der Richter ihm die Arbeit in seinem angestammten Tätigkeitsfeld untersagt. «Das Gericht muss sich bewusst sein, dass er nur Erfahrungen in der Schweizer Bankenwelt hat», klagte Birkenfelds Anwalt. Das liess den Richter kalt: «Aus offensichtlichen Gründen ist es für ihn nicht möglich, weiterhin in der Finanzbranche zu arbeiten». Jemand von Birkenfelds Intellekt könne eine andere Arbeit finden, auch wenn es vielleicht nicht sein Traumjob sein werde. Ob eine Bank den «Überläufer» überhaupt noch anstellen würde, ist eine andere Frage.

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/904888.html
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7236

BeitragVerfasst am: 17.Jul 2008 8:09    Titel: Antworten mit Zitat

Anfang 2007 war die Schweizer Großbank UBS noch optimistisch. Martin Liechti, zuständig für reiche Privatkunden, schrieb an seine Kollegen, die in den Vereinigten Staaten Jagd auf neue Klienten machen sollten, eine euphorische E-Mail:

"Laut dem chinesischen Horoskop ist 2007 das Jahr des Schweins. In vielen Kulturen ist das Schwein ein Symbol für Glück. Obwohl Glück häufig auch Grund für Erfolg ist, steckt doch meistens eine Vision, harte Arbeit und Leidenschaft dahinter."

Eineinhalb Jahr später beschäftigt sich der US-Kongress mit der UBS. Für die Abgeordneten steht die jüngste Vergangenheit nicht im Zeichen des Schweins, sondern im Zeichen einer großen Schweinerei: Die Schweizer UBS und die LGT Bank aus Liechtenstein haben nach ihrer Überzeugung reichen Amerikanern bei der Steuerhinterziehung geholfen. Millionen und Abermillionen verschwanden in Briefkastenfirmen auf den Bahamas und Schweizer Konten. Am Donnerstag stellte das Permanent Subcommittee on Investigations unter der Leitung des demokratischen Senators Carl Levin den Bericht zu den Steuertricks der Banken vor.

"Steueroasen sind eine Form der Kriegsführung gegen die USA. Der ehrliche, hart-arbeitende Amerikaner ist der Verlier", sagte Levin.

Für die UBS ist der Steuerskandal ein weiteres Imagedesaster. Nicht nur gehören die Schweizer zu den am härtesten von der Kreditkrise getroffenen Banken. Sie stehen jetzt auch öffentlich in den USA am Pranger. Ein rechtkräftiges Urteil gibt es bereits: Der Privatbanker Bradley Birkenfeld plädierte im Juni bereits auf schuldig. Er gab zu, die Steuerbehörde IRS im Auftrag seines Kunden Igor Olenicoff hintergangen zu haben. Er ist der erste Schweizer Banker, der verurteilt wurde. Sein Kollege Liechti unterliegt Reisebeschränkungen.

Der Senatsbericht gewährt tiefe Einblicke in ein regelrechtes Hinterziehungssystem.

Intern sprach die UBS nur von "NNM" - "Net New Money". Und wo konnte man NNM besser finden als in den USA: "Hier leben 222 Milliardäre, die über ein Vermögen von 706 Mrd. $ verfügen", heißt es in einem Geschäftsplan der Bank. Agressive Ziele steckten sich die UBS-Banker: "Der Markt wächst schnell. 2004 hatten wir je Berater noch 4 Mio. Franken. 2006 liegen wir schon bei 17 Mio. Franken. Jetzt müssen 60 Mio. Franken unser Ziel", schrieb Liechti in einer E-Mail zum Jahreswechsel.

Liechtis Mitarbeiter setzten den Plan in die Tat um: Zwischen 2001 und 2008 flogen 20 UBS-Privatbanker 300 Mal in die USA. Birkenfeld sagte dem Untersuchungsausschuss: "Es gab einen Privatbanker, der während eines Trips 30 bis 40 Kunden besucht. Das war eine massive Maschinerie. Ich habe noch nie zuvor eine große Bank beobachtet, die sich so in den USA engagiert hat." Alles wurde getan, um die Kunden zu ködern. Extra dafür wurden Veranstaltungen organisiert. Die Art Basel Air Fair in Miami, eine Stippvisite des Segelteams Alinghi und Golfturniere. Nur eines dürften die UBS-Mitarbeiter nicht: "keine E-Mails, keine Post, kein Telefon, wenn es um das Portfolio der Kunden geht", heißt es in einer internen Anweisung.

Die Geheimhaltung hatte ihren Grund: Die UBS half den reichen Kunden dabei, ihre Anlagen vor der Steuerbehörde IRS zu verbergen. Auf Anfrage des Senatsausschuss bezifferte die Schweizer Bank die Anzahl der Konten von US-Staatsbürgern auf 20.000 - 19.000 davon wurden gegenüber der Steuerbehörde nicht angezeigt. Das gesamte darauf geparkte Vermögen belief sich auf 17,9 Mrd. $.

Wie die UBS vorging, illustriert der Fall des russisch-stämmigen Immobilienmilliardärs Olenicoff.

Birkenfeld half Olenicoff dabei, über verschiedene Konton sein Vermögen zu streuen und es so vor dem Zugriff der IRS zu schützen. So eröffnete Birkenfeld in der Schweiz ein Konto für die auf den Bahamas beheimatete Gesellschaft "Guardian Guarantee Corp." (GGC), die Olenicoff kontrollierte. Später wurden darauf 89 Mio. $ überwiesen.

Ende 2001 wurde eine Stiftung in Liechtenstein, The Landmark Settlement, und eine dänische Gesellschaft, New Guardian Bancorp, gegründet, die wiederum Konten eröffneten. Der Trick dabei: Olenicoff tauchte nicht als wirtschaftlich Berechtigter auf. Bis 2005 überwies der Milliardär 200 Mio. $ in die Schweiz und Liechtenstein. Auf die Frage, ob die Konten der IRS verschwiegen wurden, antwortete Birkenfeld: "Ja, jede Einzelheit."
Quelle: FTD
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JB777
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 56
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BeitragVerfasst am: 18.Jul 2008 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Tja ein ziemlich schlechter Artikel, nun gut wurde auch in Deutschland geschrieben...
Z.B. wird behauptet Birkenfeld wurde verurteilt... zu was?

Soviel ich weiss hat das Gericht nur geurteilt, dass die Identität der angeblich 19´000 offengelegt werden müsse.... das geht so aber nicht.. das muss über Amts- oder Rechtshilfe laufen... es wurde auch nur gemacht um die Verjährungsfristen aufzuheben.....

Wieso sollte die UBS nicht in den USA Kunden werben? Jede International tätige Bank sollte das machen, ist doch deren Auftrag.... Natürlich sollen sie nicht zu Steuerhinterziehung annimieren.... aber die USA selbst haben ja die Vereinbarungen erstellt... (steht auch nichts in dem Bericht davon)... das QI Agreement.. Qualified Intermidiary....

Sehr wohl denke ich muss es auch Amerikaner (und nicht nur Bürgern aller anderen Länder) erlaubt sein, ihr Geld an einem sicheren stabilen Ort, nämlich in der Schweiz aufzubewahren... das ist auch in den USA nicht verboten... diese Freiheit soll jeder haben..

Diese Qualified Intermediary Agreement beinhaltet, dass den USA jeder Amerikaner (ich glaube jedoch sogar jeder Anleger, bin mir da aber nicht ganz sicher) gemeldet werden muss, der in US Papieren anlegt....

So gibt es bei Schweizer Banken zwei Klassen: US Kunden, die Ihr Geld (auch) in US Papieren anlegen und die an die USA gemeldet werden und somit nicht dem Bankengeheimnis unterliegen. Dies wird ihnen natürlich auch mitgeteilt, so dass sie wissen, dass dies so läuft... und dann gibt es die US Bürger, die nicht in US Papieren anlegen und so durch das Bankgeheimnis vor Weitergabe an die USA geschützt sind. Ob sie selbst in den USA diese Gelder angeben oder nicht, bleibt ihnen überlassen.

Nun gibt es aber noch den Fall, der in dem Birkenfeld Fall zur Sprache kommt... Ein Amerikaner macht ein Konto bei der UBS und hält darin eine offshore Firma... also ein nicht US Papier... und diese offshore Firma legt wiederum auch in US Papieren an.... rechtlich ist das voll im Einklang mit dem QI Agreement, was der Senatausschuss zugibt... aber dem "Geiste nach" ist es eine verletzung... der Senatsausschuss hat nun auch die IRS gerügt, dass dieses QI Agreement nicht griffig genug ausgearbeitet wurde....

So sieht man... die Informationslage ist wieder einmal ziemlich anders.. als das die Presse (FTD !) weimachen will, das ist für mich eher Boulvard Journalismus.....
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 56
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BeitragVerfasst am: 18.Jul 2008 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ein besserer Artikel:

Die UBS entschuldigt sich
Bemerkenswerte Erklärung der Schweizer Bank im US-Senat

Die UBS hat sich für Fehlverhalten in den USA entschuldigt. Vor einem Senatsausschuss kündigte sie an, künftig auf Offshore-Banking für US-Bürger zu verzichten. Die ebenfalls auf der Anklagebank sitzende liechtensteinische LGT blieb der Veranstaltung fern. ...

Anlässlich einer Anhörung US-Senat hat ein Vertreter der UBS im Privatkundengeschäft der Bank Fehlverhalten eingestanden, sich dafür entschuldigt und Besserung gelobt. Die ebenfalls auf der Anklagebank sitzende liechtensteinische LGT blieb der Veranstaltung fern.

Die Anhörung im Subcommittee of Investigations des US-Senats entbehrte am Donnerstag nicht dramatischer Höhepunkte, so, als im mit Besuchern und Medienvertretern vollgepackten Saal zwei im Untersuchungsbericht inkriminierte US-Kunden der LGT den fünften Verfassungszusatz anriefen, der ihnen das Recht gibt, nicht gegen sich selbst auszusagen. Kurze Zeit später nahm der UBS-Manager Martin Liechti das gleiche Recht in Anspruch. Ausserdem wurde ein Tonband eines längeren Interviews von Senatsmitarbeitern mit Heinrich Kieber vorgespielt, bei dem dieser auf dem Bildschirm nur als Schatten zu erkennen war. Kieber ist in Liechtenstein wegen der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen und Datendiebstahls gesucht und befindet sich im Moment in einem Zeugenschutzprogramm. Er hat den US-Behörden rund 12 000 Seiten an Dokumenten über amerikanische Kunden der LGT zugespielt.

Kein Offshore-Banking mehr in den USA
Die Krönung der Veranstaltung, bei der Präsentation und Fragen vom demokratischen Vorsitzenden des Subkomitees, Senator Carl Levin, sowie vom höchsten Repräsentanten der Republikaner im Ausschuss, Senator Norm Coleman, gestaltet wurden, war der Auftritt von Mark Branson von der UBS. Er verlas eine längere Erklärung, die bei den beiden Senatoren auf sichtbares Wohlgefallen stiess. Die UBS bedaure wahrhaftig jegliche Überwachungsmängel («compliance failures»). Sie übernehme die Verantwortung dafür, und man werde sie nicht zu verharmlosen trachten. Er entschuldige sich im Namen der UBS und gelobe, dass sie das Nötige vorkehren werde, damit dies nicht mehr vorkomme.

Konkret habe die UBS entschieden, in den USA keine grenzüberschreitenden Bank- oder Wertschriftengeschäfte mit in Amerika ansässigen Kunden mehr zu führen. Solche Aktivitäten würden fortan nur noch durch Einheiten in den USA mit entsprechender amerikanischer Lizenz ausgeführt. Diese Zusicherung betrifft einen Verstoss gegen das Wertschriftengesetz, der im Moment von der Securities and Exchange Commission untersucht wird. Im Weiteren arbeite die UBS mit den US-Behörden zusammen, um die Namen von amerikanischen Kunden zu identifizieren, welche Steuerbetrug begangen haben könnten. Grundsätzlich verhindere das schweizerische Bankgeheimnis die Herausgabe von Kundendaten. Dieser Schutz der Privatsphäre gelte aber nicht, wenn die Herausgabe von Kundennamen mit einer Untersuchung wegen Steuerbetrugs verbunden sei und das entsprechende Begehren über die etablierten Kanäle an die Schweizer Regierung gerichtet werde. Die UBS werde diesen Prozess voll unterstützen.

Die USA wollen Meldepflicht ausdehnen
Branson machte in diesem Zusammenhang klar, dass das verhüllende Dazwischenschalten von Offshore-Gesellschaften als eine faktische Verletzung des «Qualified Intermediary»-(Q-I-)Agreement zwischen den US-Steuerbehörden und Auslandbanken betrachtet werden könne. Dagegen rief er in Erinnerung, dass das Q-I-Agreement explizit vorsehe, dass Konten mit nichtamerikanischen Wertpapieren von US-Kunden den Steuerbehörden nicht zu melden seien. Dieser Tatbestand wurde von den beiden Senatoren anerkannt, gleichwohl war er ihnen ein Dorn im Auge. Sie riefen den anwesenden Commissioner der amerikanischen Steuerbehörde auf, die Q-I-Abkommen griffiger auszugestalten und den Ertrag aus ausländischen Wertschriften ebenfalls der Meldepflicht zu unterstellen. Es könne ja nicht sein, dass die Banken aufgrund ihrer in vielen Ländern verankerten Pflicht, ihre Kunden zu kennen – und dabei nicht nur auf das Vordergründige, sondern auch auf die dahintersteckende Verfügungsgewalt abzustellen –, dieses Wissen einfach für sich behielten und damit der Steuerhinterziehung passiv bis aktiv Vorschub leisteten.

Während sich Levin und Coleman über Form und Inhalt der UBS-Stellungnahme zufrieden zeigten, schien in Bezug auf die LGT einige Frustration durch. Diese habe es abgelehnt, einen Vertreter zu entsenden, und ein Gespräch mit dem Compliance-Officer der LGT habe herzlich wenig ergeben. Dieser habe überdies keine Kenntnis von einer Untersuchung der liechtensteinischen Behörden gehabt, obwohl die Regierung Liechtensteins gegenüber den Senatsmitarbeitern behauptet habe, eine solche sei eingeleitet worden.

Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/die_ubs_entschuldigt_sich_1.786194.html[/u]
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2008 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

hier noch ein interessanter Artikel zu dem Thema, der die Thematik etwas differnzierter beleuchtet:

Austausch von Steuerdaten mit USA seit Jahren heiss diskutiert
Mit dem US-Amtshilfegesuch im Fall UBS ist die Grossbank eine Sorge los: Sie muss vorerst keine unilateralen Massnahmen der US-Behörden befürchten, die sie in Konflikt mit dem Bankgeheimnis brächte. Aufmerksamkeit ist dem Fall aber weiterhin sicher, ist doch die Amtshilfe im Falle der USA heiss umstritten.

Von Balz Bruppacher

Der Informationsaustausch in Steuersachen betrifft den Kern des Schweizer Bankgeheimnisses. Anders als die meisten Länder unterscheidet die Schweiz zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug und ahndet die Hinterziehung bloss als verwaltungsrechtliche Übertretung, nicht aber als Strafdelikt. In Fällen von Steuerhinterziehung fehlt es in der internationalen Rechts- und Amtshilfe deshalb an der Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit. Und der ausländische Fiskus beisst sich am Bankgeheimnis die Zähne aus - zumindest in der Theorie.

Denn im Falle von Auskunftsbegehren der USA sieht die Sache seit langem differenzierter aus. Es geht dabei um die Definition des Steuerbetrugs, der auch in der Schweiz strafbar und damit rechts- und amtshilfefähig ist. So wurde die Amtshilfe bei Steuerdelikten zwischen der Schweiz und den USA im Januar 2003 nach hartem Ringen in einer Vereinbarung neu geregelt und erweitert. Die Schweiz konnte damit die Forderung der USA abweisen, das gesamte Doppelbesteuerungsabkommen neu auszuhandeln. Davor fürchtete sich die Schweiz, weil die Grundprinzipien der Zusammenarbeit im Falle von Fiskaldelikten in Frage gestellt worden wären.

Die Vereinbarung schuf Kriterien für die Auslegung des Begriffs «Betrugsdelikte und dergleichen» und zählt in einem siebenseitigen Anhang 14 Fallbeispiele auf. Nach diesem Konzept leistet die Schweiz Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen Veranlagungsverfahren nicht begangen werden können, die aber den gleichen Unrechtsgehalt haben, wie dies bei der Begehung von Abgabebetrug der Fall ist. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass damit das Prinzip der beidseitigen Strafbarkeit zwar formal nicht mehr eingehalten ist, dessen materielle Substanz aber dennoch gewahrt bleibt.

Anders sehen das die Kritiker des Bankgeheimnisses: Sie werfen dem Bundesrat vor, auf Druck der Wirtschaftsgrossmacht USA Konzessionen gemacht zu haben, die darauf hinauslaufen, dass die Schweiz den USA auch Amtshilfe in Fällen gewährt, bei denen es sich nach Schweizer Recht um Steuerhinterziehung handelt. SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) hat deshalb im letzten Mai ein Postulat eingereicht, mit dem sie fordert, dass alle Länder in den Genuss der Vorzugsbehandlung der USA kommen müssten. Ähnliche Amtshilfeklauseln wie im Falle der USA hat die Schweiz bereits mit einer Reihe von Ländern ausgehandelt, darunter mit Deutschland.

In Beantwortung einer früheren Anfrage hatte die Landesregierung im Frühling 2007 erklärt, die Schweiz habe seit dem Jahre 2000 den USA in 13 Fällen Amtshilfe wegen Steuerbetrugs geleistet. Mehrere dieser Fälle wurden von den betroffenen Bankkunden beim Bundesgericht angefochten. Der Rechtsprechung der Lausanner Richter ist zu entnehmen, dass ein amtshilfefähiger Abgabebetrug nicht notwendigerweise durch Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden begangen werden muss. Ein betrügerisches Verhalten wird vielmehr bereits dann angenommen, wenn ein Steuerpflichtiger zum Zwecke der Täuschung der Steuerbehörden sich schwer durchschaubarer Machenschaften bedient. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind jedoch immer besondere Machenschaften, Kniffe oder ein eigentliches Lügengebäude erforderlich, damit eine arglistige Täuschung anzunehmen ist.

Zuständig für das Amtshilfegesuch der USA im Fall UBS ist die Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie muss prüfen, ob hinreichende Verdachtsmomente für den von der US-Steuerbehörde IRS geltend gemachten Sachverhalt vorliegen. Das heisst laut Rechtsprechung des Bundesgerichts aber nicht, dass die Steuerverwaltung ein eigentliches Beweisverfahren vornehmen muss. Vielmehr hat sie abzuklären, ob der Verdacht auf Steuerbetrug begründet scheint. Vor der Übermittlung der Dokumente muss die Steuerverwaltung zudem prüfen, ob diese Unterlagen zum Beweis des im Gesuch geäusserten Verdachts geeignet sind.

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/912675.html
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