Kaum bekannt: Für Auslandskunden gibt es Nummernkonten und auf
Kennwort geführte Konten. Das Bankgeheimnis ist in den Niederlanden
gesetzlich geregelt. Allerdings müssen Bankmitarbeiter vor Gericht
Beweismittel offen legen, auch haben sie kein Auskunftsverweigerungsrecht
bei Strafprozessen, Beschlagnahmungen
und Durchsuchungen können vom Gericht angeordnet werden. Darüber
hinaus besteht mit Deutschland ein Rechts- und Amtshilfeabkommen,
das Bankauskünfte einschließt.
Wichtig: Banken müssen den Steuerbehörden alle Auskünfte erteilen, die
zur ordnungsgemäßen Besteuerung notwendig sind. Diese
Auskunftspflicht wird allerdings durch einen Verwaltungserlass
beschränkt. Danach dürfen Kreditakten und andere Unterlagen nur in
Sonderfällen vorgelegt werden. Diese Verwaltungsanweisung gilt aber
nicht bei Ermittlungsverfahren für Steuerstraftaten.
Wie in Luxemburg erhalten deutsche Anleger auch in den Niederlanden
die Erträge festverzinslicher Wertpapiere und Ausschüttungen von
Investmentfonds ohne Zinsabschlag ausgezahlt (offene Werbung dafür
betreiben permanent alle niederländischen Banken in der grenznahen
Regionalpresse).
Wegen der hohen Steuern ist es nicht zu empfehlen, sich in den
Niederlanden niederzulassen.
[quote="werner callies"]Kaum bekannt: Für Auslandskunden gibt es Nummernkonten und auf
Kennwort geführte Konten.
Wegen der hohen Steuern ist es nicht zu empfehlen, sich in den
Niederlanden niederzulassen.
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