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Dänemark?!!

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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2002 14:08    Titel: Dänemark?!! Antworten mit Zitat

Steuerparadies für deutsche Unternehmer

Dänemark ermöglicht steuerfreie Gewinnausschüttung

Warum in die Ferne schweifen – unser nördliches Nachbarland Dänemark bietet deutschen Firmen durch günstige Steuergesetze und qualifizierte Arbeitskräfte eine echte Alternative zu Steueroasen wie den Holländischen Antillen oder die Cayman-Inseln.

In Dänemark ist weitgehend unbeachtet seit dem 1. Januar 1999 ein Gesetz in Kraft, daß es auch deutschen Unternehmen erlaubt, Gewinne steuerfrei über eine dänische Holding-Gesellschaft auszuschütten. Das dänische Gesetz ist europarechtskonform und erweist sich ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten als ein Steuerparadies für ausländische Unternehmen, die in Dänemark eine Holding-Gesellschaft gegründet haben.

Der dänische Staat erwartet sich von dem Gesetz, dass ausländische Unternehmen nicht nur eine Holding-Gesellschaft in Dänemark gründen, sondern Dänemark auch als Produktionsstandort mit guten Konditionen gegenüber dem Ausland schätzen lernen. Das dänische Arbeitsrecht, die Qualifikation dänischer Arbeitnehmer und die wesentlich niedrigeren
Energiekosten gegenüber Deutschland machten den Standort Dänemark schon vorher attraktiv.

Das dänische Gesetz knüpft an wenige Voraussetzungen an. So kann beispielsweise eine deutsche GmbH eine dänische Holding-GmbH gründen, die als Muttergesellschaft mindestens 25 % Anteil an der deutschen Tochtergesellschaft hält. Die deutsche Produktions-GmbH schüttet die Gewinne an die dänische Holdinggesellschaft aus. Der Ausschüttungsvorgang beurteilt sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark, so dass die Gewinnausschüttung meistens steuerfrei bleibt.

Die dänische Holding kann ihrerseits wiederum von einer ausländischen Muttergesellschaft beherrscht werden. Die Muttergesellschaft der Holding-GmbH kann ihren Sitz ebenfalls im Land der Produktions-GmbH haben. Auch dieser Ausschüttungsvorgang beurteilt sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, so dass auch diese Gewinnausschüttung in der Regel steuerfrei bleibt.

Nicht nur Gewinnausschüttungen, sondern auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien oder Anteilen unterliegen gleichermaßen den Steuerfreistellungsvorschriften. Einbehaltene deutsche Quellensteuer fällt entweder nicht an oder kann zurückverlangt werden.

Durch das kürzlich in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz werden aber im Ergebnis 15 % der Dividende steuerpflichtig, so dass die Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens verletzt werden. Deutschland droht damit eine Klage auf völkerrechtlicher Ebene.

Sofern die Produktionsgesellschaft und die Muttergesellschaft beide ihren Sitz in Deutschland haben und ansonsten keine wirtschaftlichen Gründe für die Konstellation vorliegen, kann die Finanzverwaltung in der dänischen Zwischengesellschaft ein ausschließlich aus steuerlichen Gesichtspunkten motiviertes Konstrukt sehen und das Modell nicht anerkennen.

Mit der Drei-Gesellschaften-Konstruktion geht allerdings ein höherer Verwaltungsaufwand einher. So ist für jedes Unternehmen eine Handelsbilanz und Steuerbilanz zu erstellen. Das dänische Steuerrecht ist nicht immer den deutschen Regelungen vergleichbar. So unterliegen die Jahresbilanzen nach dänischem Recht strengeren Vorschriften als in Deutschland.

Die Kosten für die Gründung einer Holding-Gesellschaft in Dänemark sind relativ gering. Auch in Dänemark gibt es sogenannte
Schubladen-Gesellschaften. Dass Stammkapital einer dänischen GmbH als Holding muss umgerechnet rund 30 000 DM betragen. Die Anmeldung und Eintragung dauert nur wenige Wochen. Die dänischen Gesetze zum Gesellschaftsrecht unterscheiden sich nicht wesentlich von den deutschen Vorschriften, zumal das EU-Recht zunehmend in diesem Bereich Angleichungen schafft. Das deutsche GmbH-Gesetz stand bei der Verabschiedung des dänischen Gesetzes Pate. Nach dänischem Recht ist es nicht notwendig, Angestellte in der dänischen Holding zu haben. Es genügt, wenn beispielsweise die dänische GmbH einen Geschäftsführer hat, der gewerbsmäßig sich mit der Geschäftsführung von Gesellschaften befasst. Auch die Kosten für die Geschäftsführung der Holding sind angesichts der Professionalität gering. Für Dänemark als Standort spricht außerdem die dänische Unternehmenssteuer von nur noch 32 %. Ob sich das dänische Holding-Modell für ein deutsches Unternehmen auszahlt, lässt sich anhand eines Kostenvergleichs bei der Besteuerung durch einen dänischen Wirtschaftsprüfer klären.

Durch das neue Gesetz läuft unser kleiner, nordischer Nachbar so exotischen Steueroasen wie den Holländischen Antillen oder die Cayman-Inseln völlig legal den Rang ab und schafft ein Steuerparadies im EU-Raum.
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