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Timo1983 Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: 8.Nov 2005 1:44 Titel: Deutsches Konto auflösen - Bankgeheimnis? |
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Moin,
wenn man ein deutsches Konto auflöst,inwieweit können Behörden das nachvollziehen? Wer kennt sich da mehr mit aus?
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Da das Thema in diesen Bereich gehört, wurde Ihr Beitrag verschoben.
tropico |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 8.Nov 2005 8:15 Titel: |
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Timo1983,
Banken in Deutschland können bis zu 10 Jahre lang die Daten eines Kontoinhabers nachvollziehen, da auch entsprechende Datensätze seitens der Banken aufbewahrt werden müssen.
Das beeinhaltet auch die Verfügungen, die über die jeweiligen Kontoguthaben über diese Zeiträume getroffen wurden.
Beste Grüße
tropico |
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vander Specialist
Anmeldungsdatum: 18.08.2004 Beiträge: 169 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 8.Nov 2005 10:02 Titel: |
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@tropico schrieb:
"Banken in Deutschland können bis zu 10 Jahre lang die Daten eines Kontoinhabers nachvollziehen, da auch entsprechende Datensätze seitens der Banken aufbewahrt werden müssen. "
Hallo!
Ist es nicht möglich, dieses Konto einfach bis zum Sankt.-Nimmerleinstag im Guthaben laufen zu lassen? Auch wenn man sich garnicht mehr hier aufhällt? So vergehen die Jahre.
Grüße
vander |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 15.Nov 2005 18:26 Titel: |
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Also zunächst einmal gibt es für die Banken, wie für jedes andere deutsche Unternehmen Buchführungspflichten. Diese legen fest, dass mittlerweile alle Belege mindestens 10 Jahre aufgehoben werden müssen. Die 10 Jahresfrist fängt erst mit Ablauf des Kalenderjahres indem der letzte Geschäftvorfall zu dem Beleg stattgefunden hat an zu laufen. Beispiel: Sie kaufen ein Wirtschaftsgut und schreiben dies über 10 Jahre ab, dann können Sie den Beleg erst 10 Jahre nach Ablauf vernichten. So geht es auch den Banken. Sie kündigen am 18.01.2005 ihr Konto. Die Frist beginnt am 01.01.2006 zu laufen und die Belege dürfen frühestens am 01.01.2016 vernichtet werden. Tatsächlich haben die Banken es leider Gottes nicht mehr so eilig mit der Vernichtung, insbesondere bei den elektronischen Geschäftsvorfällen (Stichwort Datamining, potentielle Kundenreaktivierung, etc.), was für einige Kunden sehr nachteilig sein kann.
Seit 01.04.2005 können alle wesentlichen Ämter zusätzlich auf die Stammdatensätze der Kontoinhaber zurückgreifen und dies rückwirkend seit 01.01.2002. Alle Konten die seitem eröffnet, existieren oder gelöscht wurden sind den Ämtern (FA, Sozialamt, Bafög, etc.) offenbar.
Hoffe jetzt alles abgearbeitet zu haben.
Kant. |
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