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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 22.Dez 2004 20:57 Titel: EU-Zinsbesteuerung und Liechtensteiner Gesellschaften |
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Am 7. Dezember 2004 hat Liechtenstein in Brüssel das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU zeitgleich mit Monaco und San Marino unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch die Schweiz erfolgte bereits früher.
Materiell unterscheiden sich die Abkommen der Schweiz und Liechtensteins nur geringfügig. Das Abkommen sieht einen Steuerrückbehalt von 15 % bis 2008, 20 % bis 2011 und 35% ab 2011 vor. Auch Liechtenstein wird folglich ab 01.07.2005 einen entsprechenden Steuerrückbehalt bei Zinserträgen für natürliche Personen mit Wohnsitz in der EU einführen und 75 % dieses Rückbehaltertrages den jeweiligen EU-Ländern zukommen lassen.
Mit der Einigung auf einen Steuerrückbehalt anstelle des ursprünglich seitens der EU geforderten Informationsaustausches konnte das Bankkundengeheimnis gewahrt werden.
Der Steuerrückbehalt bezieht sich nur auf bestimmte, eng definierte Formen von Kapitalerträgen. So sind z.B. Verzugszinsen, Zinsen aus Grandfathered Bonds (vor 1.3.2001) private Schuldzinsen oder Zinsen aus Schweizer Quellen vom Steuerrückbehalt ausgenommen.
Mit der Verpflichtung für sämtliche EU-Mitgliederländer und den europäischen Drittstaaten gleichwertige oder weitergehenden Verpflichtungen einzuführen, konnten Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Finanzplätzen verhindert werden.
Interessant ist die Feststellung, dass juristische Personen vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen sind. Die Liechtensteiner Gesellschaftsformen der Anstalt und der Stiftung sind explizit als juristische Personen anerkannt. Gerade die Stiftung als beliebtes Instrument der Vermögenshaltung und –sicherung verdient, nebst den bekannten vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, unter dem Gesichtspunkt der Zinsbesteuerung eine vermehrte Beachtung bei Regelung langfristiger Vermögensanlage- und Rechtsnachfolgefragen. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 22.Dez 2004 23:49 Titel: ganz generell gesagt... |
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... und SEIT MONATEN auf den verschiedensten boards lauthals verkündet:
liechtenstein hat keinen "special deal" mit der eu abgeschlossen (wie das offizielle communique der regierung ihrer exzellenz des herrn landesfürsten zwischen den zeilen als eindruck hinterlassen möchte!)
ES GILT ALLGEMEIN:
DAS EU-ZINSABKOMMEN (oder wie immer es genannt wird!) gilt nur für EINZELPERSONEN... gesellschaften unterliegen ihm nicht
DARUM:
run as fast as you can... VERMÖGENSWERTE UNBEDINGT SO RASCH ALS MÖGLICH AUF EINE JURISTISCHE PERSON ÜBERTRAGEN
und: liechtenstein riecht... es gibt bessere lösungen!!!
frohe festtage
ffbkdavid |
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kafina Newbie
Anmeldungsdatum: 07.08.2003 Beiträge: 7 Wohnort: Vaduz / Liechtenstein
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Verfasst am: 19.Jan 2005 13:45 Titel: warum? |
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Dem Tip, private Vermögenswerte so rasch als möglich auf juristische Personen zu übertragen, kann ich nur zustimmen.
Aber: Was stört an Liechtenstein? Warum "riecht" es dort?
Liechtenstein hat es in den letzten Jahren (natürlich dank Schützenhilfe der Schweiz) immer wieder geschafft, seine territorialen Eigenheiten zu behalten:
- gesetzlich verankertes Bankgeheimnis
- gesetzlich verankertes Berufsgeheimnis für Treuhänder und Anwälte
- äusserst liberales Gesellschaftsrecht
- top ausgebildetes Personal (sicher, schwarze Schafe gibt's leider auch in Liechtenstein)
- verschiedene Banken und Treuhänder wurden schon von verschiedenen Publikationen als top Berater ausgezeichnet (z.B. im Fuchs-Report)
- Zentrale Lage in Europa (jederzeit erreichbar)
Was spricht also gegen Liechtenstein? Im Gegenteil: es ist mittlerweile so, dass Deutsche Firmen effektiv in diese Region abwandern, sprich:
- Gründung einer Gesellschaft im FL
- Verwaltung und Administration im FL
- Logistik und Produktion im FL oder in der Region (Schweiz / Österreich)
Warum die wohl das Firmendomizil verlagern? Schaut doch mal die Schikanen an, die einem Unternehmer in Deutschland in den Weg gelegt werden (Ausbildungsbeiträge, Kündigungsfristen, etc.).
Daneben wissen viele nicht, dass Liechtenstein auch ein Industriestandort ist (Hilti, Thyssenkrupp, Unaxis, Carcoustics, etc.). Die Banken und Ämtern wissen also nicht nur in Steuersachen Bescheid...
Vergesst nicht: Sobald die Schweiz einen gewissen Offshore-Status aufgibt, fallen auch alle anderen Offshore-Zentren in Europa. Gut, wenn man dann in einem Land ist, das nicht nur Offshore-Aktivitäten hat, sondern heute schon andere Möglichkeiten bietet.
Viel Spass
Patrick |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 21.Jan 2005 15:14 Titel: liechtenstein-status |
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well, patrick... sie werfen da birnen und äpfel in einen topf, in dem sie gemeinsam nichts zu suchen haben
1)
selbstverständlich steht die attraktivität des fürstentums - wie übrigens auch jeder anderen jurisdiction (sorry, kein besseres deutsches wort eingefallen!) - für REALE WIRTSCHAFTSANSIEDLUNGEN oder eine PERSÖNLICHE PHYSISCHE PRÄSENZ ausser frage, darüber brauchen wir uns gar nicht zu unterhalten... es gelten die "üblichen" und bestbekannten vorzüge der schweiz (arbeitsame bevölkerung, gut ausgebildete fachkräfte, zentrale lage, funktionierendes finanzwesen, top-infrastruktur etc. etc.) - habe ich gar keine probleme mit
wurde von mir aber auch mit keinem wort in zweifel gezogen - was ich sagen will und was in TOTALEM KONTRAST zu ihren anpreisungen steht:
2)
glauben sie wirklich, ein beispielsweise in deutschland tätiger unternehmer bekäme nicht ständige und intensive probleme mit seinem brd-finanzamt, wenn er plötzlich behaupten würde, die "verwaltung" seines unternehmens befände sich nun im fürstentum liechtenstein? - glauben sie, damit in zusammenhang stehende "vergütungen für management-dienstleistungen" würden ohne genaue prüfung der von mir unter 1) geschilderten "physischen und effektiven präsenz" der personen, für die vergütungen geltend gemacht werden, steuerlich anerkannt?
3)
glauben sie wirklich, zahlungen für "patente", "lizenzen" oder ähnliche "intellectual properties"-fees würden steuerlich anerkannt, ohne dass genauestens überprüft wird, wer hinter der fl-struktur an wirtschaftlich berechtigten steckt?
4)
glauben sie wirklich, sie könnten so mir nichts dir nichts eine "handelsgesellschaft" im fl gründen und künftig gewinne über überhöhte fakturierung via liechtenstein abschöpfen... schon 'mal 'was von "on arms length"-methoden gehört?
fazit: umsiedeln ins ländle und dort EFFEKTIV aktiv sein/investieren/arbeiten... kein problem - NUR (hand auf's herz): wieviele solche kunden hatten sie in den vergangenen 10 jahren resp. welche potentiellen kunden können sich die mit der "umsiedlung" zwingend verbundenen höheren lebenshaltungskosten leisten?
also W I R bekommen immer nur anfragen von potentiellen klienten, die auslandsfirmen nutzen wollen, OHNE sich physisch ausser landes zu bewegen
trotzdem - schön, von ihnen zu hören... gomopa hat's verdient, dass sich SERIÖSE LIECHTENSTEINER ANBIETER (wie sie mit gewissheit einer sind!) zu "zeitfragen" äussern
frohen gruss aus zug
ffbkdavid |
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