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Gast
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Verfasst am: 9.Apr 2005 11:22 Titel: Ein Fall von Steuerhinterziehung ??? |
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Hallo,
ein Freund hat mir folgende Situation geschildert, in dem er sich nicht sicher ist, ob er sich irgendwie in Deutschland der Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat?
Er erbt in Spanien eine Immobilie, die innerhalb des Haltezeitraums des verstorbenen Elternteils sehr stark an Wert gewonnen hat und will diese Immobilie verkaufen. Ein Rechtsanwalt rät ihm, zur Umgehung der spanischen Spekulationssteuer von 35 % bei Nicht-Residenten diese Immobilie in eine neu zu gründende spanische S.L. einzubringen, was er auch tut. Daraufhin verkauft die neue Gesellschaft die Immobilie und befindet sich jetzt im Besitz des Erlöses. Das liegt mittlerweile auf einem Konto dieser Gesellschaft in einer der schönen Alpenstaaten und die Erträge werden in Spanien versteuert.
Ein vermeintlich zu kurz gekommener und geldgieriger Makler droht jetzt mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung und zwar in Deutschland. Sein Rechtsanwalt teilt ihm mit, dass das absolut lächerlich sei und jeder Grundlage entbehre. Mein Freund ist sich da nicht so sicher, weil es sich ja schliesslich um eine Firma handelt, die nicht operativ tätig ist, weit entfernt vom Firmensitz ein Konto und nur einen Briefkasten als Adresse besitzt. Eine solche Konstellation ist doch jedem deutschen Finanzamt verdächtig und der Rechtsanwalt ist nun mal ein spanischer Rechtsanwalt, der sich nicht hundertprozentig (aber trotzdem recht gut) mit dem deutschen Steuerrecht und den Gepflogenheiten deutscher Finanzämter auskennt.
Gruss, Angsthase |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 9.Apr 2005 14:51 Titel: |
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@ angsthase
Was ist an diesem Sachverhalt problematisch ?
Ihr Freund teilt seinem zuständigen Finanzamt die Umstände und Hintergründe des Falles mit, benennt die spanische Gesellschaft als die seine, beziffert den Kaufpreis unter Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages und legt das Konto in dem Alpenländle, auf das der Verkaufserlös geflossen ist, offen und alles ist in bester Ordnung soweit es die deutschen Steuergesetze (Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz, Erbschaftssteuergesetz, Außensteuergesetz, o.ä.) betrifft !
Er verhält sich damit ordnungsgemäß und kann folglich keine Straftat im Sinne der AO gegangen haben.
Genau das will doch Ihr Freund nicht, oder ???!!!!!! |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 9.Apr 2005 23:06 Titel: erbschaft! |
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sie posten:
"..... des verstorbenen Elternteils ....."
wenn sie in deutschland wohnhaft und steuerpflichtig sind, hätten sie diese ERBSCHAFT steuertechnisch verarbeiten müssen... oder
der rat "ihres" spanischen anwaltes fusste wohl auf dem tatbestand, dass die immobilie ihrer eltern nicht "offiziell" versteuert war... oder
jetzt haben sie "den dreck"... die eigentumsverhältnisse der aktuellen eigentümerin (eine spanische gesellschaft, wie sie informieren), können wohl anonymisiert werden/sein/bleiben... aber die URSPRÜNGLICHE eigentumssituation wird wohl durch einen blick ins grundbuchamt auch heute noch nachvollzogen werden können... mit allen unangenehmen konsequenzen
viel glück
take care
ffbkdavid |
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Gast
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Verfasst am: 10.Apr 2005 11:43 Titel: |
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@ ffbkdavid
Genau, die Erbschaft muss in Deutschland versteuert werden, da mein Freund in Deutschland wohnhaft und damit steuerpflichtig ist. Eine zu zahlende spanische Erbschaftssteuer kann aber auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden. Da der Steuerbescheid aber noch nicht eingetroffen ist (die für "Extranjeros" allesamt zentral in Madrid erstellt werden), wurde von ihm aber auch noch keine deutsche Erbschaftssteuererklärung abgegeben. In Deutschland wäre aber sowieso keine Erbschaftssteuer fällig, da der Wert der Immobilie mitsamt aller anderen geerbten Wertgegenstände unter dem persönlichen Freibetrag (oder ist das eine Freigrenze?) liegt.
Der Rat seines Anwalts fusst auf dem Tatbestand, dass ohne die Einbringung in die Gesellschaft spanische Spekulationssteuer von 35 % auf den Verkaufsgewinn fällig wären mit sofortigem Abzug von 5 % des kompletten Verkaufspreises im Notarstermin. Die Gesellschaft ist nichtmal anonymisiert, das heisst es ist kein Treuhänder eingeschaltet. Das ist aber auch gar nicht notwendig, da aus dem Grundbuch sowieso alle Daten ersichtlich sind.
Ob allerdings das verstorbene Elternteil meines Freundes das Geld alles ordnungsgemaess versteuert hat, entzieht sich seiner Erkenntnis, da das Elternteil ihn nicht mit allen Details seiner Steuererklärungen konfrontiert hat. Es wäre für meinen Freund auch sehr schwierig, das herauszufinden.
@ tropico
Problematisch an diesem Sachverhalt könnte zum Beispiel sein, dass das deutsche Finanzamt die Einbringung der Immobilie in eine Gesellschaft als vorsätzliche Steuervermeidung in Deutschland ansieht, da bei persönlichem Verkauf auch in Deutschland Spekulationssteuer fällig wäre. Bei der rasanten Steigerung der Immobilienpreise in Spanien den letzten Jahren ist das in diesem Fall eine Menge Holz.
Nach einem Paragraphen des Aussensteuergesetzes ist es in Deutschland strafbar, Geld in einer Gesellschaft einer Steueroase zu halten, um in Deutschland die Steuern auf die Kapitalerträge zu sparen. Nun ist Spanien
per se keine Steueroase, aber für eine Gesellschaft mit mehr als 50 % des Grundkapitals in Immobilien gilt ein verminderter Körperschaftssteuersatz von 15 % (statt 35 %). Der gilt auch nach dem Verkauf der Immobilie eine Zeit lang.
Mein Freund meint, es gäbe keinen Grund, dem Finanzamt alles offen zu legen. Er möchte aber wissen, was passiert, wenn das Finanzamt von sich aus schnüffelt. Er denkt, dass Finanzämter an sich bösartig sind und auch in Fällen, in denen keine Steuerhinterziehung stattgefunden hat, einen Verdacht konstruieren und ihn somit für Jahre auf die schwarze Liste setzen können.
Gruss, Angsthase |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 11.Apr 2005 9:38 Titel: |
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| Zitat: |
angsthase
das Kernproblem, das sich in Ihrem Fal stellt, hat ffbkdavid bereits deutlich hervorgehoben: die Grundbuchlage !
Auf den Umstand, daß es sich hier jetzt offensichtlich um eine Steuerstraftat handelt, muß man wohl nicht weiter eingehen. Die Frage ist doch wohl nur noch, was geschieht in der Folge bzw. wird die deutsche Finanzverwaltung diesen Sachverhalt ermittlen (können).
Wie ist denn der Grundbuchstand vor Übertragung der Eigentumsrechte an der Immobilie auf die spanische Gesellschaft ? War der Erbe zugleich mit dem überlebenden Ehegatten im Grundbuch wegen des Erbfalles bereits eingetragen (dürfte wahrscheinlich so gewesen sein, oder) ???
Wenn ja, dann wird jedenfalls nach deutschem Recht nicht mehr viel zu korrigieren sein.
Ihr Fall ist tatsächlich ein Lehrbeispiel, in welche Zwangslage man sich (häufig sogar leichtsinnig) hineinmanöverieren kann, wenn man einen möglichen Erbfall nicht rechtzeitig oder in weiser Voraussicht so klärt, daß die Erbmasse einem unerwünschten Zugriff entzogen ist.
Dabei gibt es doch so VIELE rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die im Vorfeld eines Erbfalles die Problemlage umfassend entschärfen .......
Beste Grüße
[E-Mail anzeigen]
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Gast
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Verfasst am: 11.Apr 2005 12:35 Titel: |
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@ tropico
Die Ehegatten waren bereits geschieden, sodass mein Freund vor Übertragung der Immobilie in die Gesellschaft alleine im Grundbuch stand.
Bezüglich der Erbschaft hat er allerdings eigentlich keine grossen Bedenken, da er denkt (obwohl er es nicht hundertprozentig weiss), dass die Immobilie aus versteuertem Geld gekauft wurde und auch der persönliche Freibetrag bei der Berechnung der deutschen Erbschaftssteuer nicht überschritten wird.
| Zitat: |
| Auf den Umstand, daß es sich hier jetzt offensichtlich um eine Steuerstraftat handelt, muß man wohl nicht weiter eingehen. |
Ihm ist nicht klar, warum es sich offensichtlich um eine Steuerstraftat handelt, lässt man mal die Erbsituation aussen vor.
Gruss, Angsthase |
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Gast
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Verfasst am: 12.Apr 2005 10:53 Titel: |
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Um hier noch mal auf den Punkt zu kommen. Meinem Freund geht es nicht darum, ob bezüglich der Erbschaft Steuerhinterziehung begangen wurde. Das ist ein separates Thema.
Es geht ihm viel mehr darum, herauszufinden, ob der Verkauf der Immobilie mittels einer spanischen Gesellschaft in Deutschland Steuerhinterziehung bedeutet. Denn er spart dadurch die deutsche Spekulationssteuer und die nachfolgenden Kapitalerträge auf den Verkaufserlös werden zum spanischen Körperschaftssteuersatz versteuert und nicht zu seinem persönlichen Steuersatz in Deutschland. Die Frage stellt er sich unter anderem deshalb, da die Gesellschaft ab jetzt nicht mehr operativ tätig ist, sondern nur noch Kapitalanlage betreibt.
Gruss, Angsthase |
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