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Fahrzeug Zulassung im Ausland

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triiix
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.08.2003
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 13.März 2004 11:17    Titel: Fahrzeug Zulassung im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

ich frage mich gerade, ob es u.U. sinnvoll ist ein Fahrzeug mit ausländischer Nummer zu bewegen.
Wenn das Fahrzeug auf eine ausländische Firma angemeldet wird, müsste das doch möglich sein - oder?

Hat jemand Erfahrungen?
Gibt es gute Seiten zum Nachlesen?
Habe bei Google recht wenig sinnvolles gefunden, nur dass es Steuerhinterziehung ist, wenn der Wagen im Ausland auf den eigenen Namen läuft....

Gruß,

triiix
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 13.März 2004 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

nicht ganz.
wenn du als (zb) deutscher ein auto mit ausländischer zulassung
in D fährst, dann ist es steuerhinterziehung.

wie es sich allerdings verhält, wenn der wagen auf eine firma zugelassen
ist, bei der du beispielsweise arbeitest, entzieht sich meiner kenntnis.

würd mich aber auch interessieren.

gruß werner
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 13.März 2004 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

In Österreich in dieser Form, Auto läuft auf eine Deutsche Firma, Halter und Fahrer des Fahrzeuges lebt in Österreich, ist das nicht möglich!

mfg
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Browser
.


Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 13.März 2004 16:05    Titel: ...... Antworten mit Zitat

....in Deutschland unter den von volare eingestellten Gegebenheiten auch nicht.

Mit den besten Wünschen, Browser
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Starskies2000
Insider


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.März 2004 18:27    Titel: ähem Antworten mit Zitat

wir leben in Europa.
Wenn also ein Fahrzeug auf einen Firma zugelassen ist die z.B. in Manchaster einen oder ihren Sitz hat und dieses Fahrzeug einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird der in DE lebt und für diese Firma tätig ist, dann ist es mitnichten Steuerhinterziehung.
Nur so zur Anmerkung ich fahre ein Fahrzeug mit UK Zulassung als Dienstwagen, da mein formeller Dienstsitz die Zentrale in Manchester ist.
Nur unsere Mitarbeiter die ihren Diensitz in UK haben und in der Schweiz für uns tätig sind und dort leben kommen nicht in den genuss.
Dort wird der Wagen über die Niederlassung in der Schweiz zugelassen.
Da die Schweiz nun mal nicht EU Mitglied ist gibt es dort Probleme.
Die Zeiten die ihr ansprecht sind mit dem Übergang EG und EU beigelegt worden. Wie es privat aussieht kann ich nicht sagen, dürfte aber letztendlich nicht anders sein. Wenn mir ein Bekanter Verwandter z.B. aus UK mir sein Auto überlässt dürfte es da nichts zu mäkeln geben.
Wenn einige Beamte da noch nicht auf den neuesten Stand sind, nun da hilft nur Aufklärung. Okay ich kann meinem Hund vermutlich er das rechnen beibringen als einem Beamten die aktuelle EU Rechtsprechung zu erklären.
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novacell
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Beispiel aus der Praxis (erprobt )

1. spanische S.L. gründen
2. Fahrzeug (vorzugsweise in Spanien wg. Kosten) kaufen
(Deutsche Fahrzeuge zu überschreiben kostet richtig!!!)
3. Fahrzeug auf die S.L. anmelden
4. Fahrzeug für die deutsche Repräsentanz in D fahren
(Repräsentanz ist nicht geschäftsfähig - keine Konten o.ä.!!!
keinesfalls Niederlassung!!!)
5. feddich

P.S.: Strafzettel aus D werden nicht zugestellt - ich glaube die werden direkt hinter der Grenze durch den "Schredder" gejagt...

beste Grüsse,
novacell S.L.
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Khalid
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 30
Wohnort: Kuwait und Deutschland

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 17:00    Titel: Hupenhalterung mit Auslandskennzeichen Antworten mit Zitat

Er hat recht !!

Über Repräsentanz kein Problem und auch wenn die ein Konto haben.

Richtig nice wird es dann, wenn Du fetten Benzinfresser aus Middle East hast. Alleine das Gesicht der Politesse, die Strafzettel versucht auszufüllen ist das wert. Das ist fast wie Freiparkschein für alle Gelegenheiten
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momentum
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.09.2003
Beiträge: 83
Wohnort: Home Sweet Home

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ novacell: Wie ist denn das bei einer Verkehrskontrolle? Mit dem deutschen Führerschein und in Spanien zugelassenem Auto?
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novacell
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Problem - denn Du arbeitest ja für die spanische Firma als deutscher Repräsentant...

Vielleicht haste ja ne passende Visitenkarte dabei.

Allerdings sind die Tickets vor Ort zu zahlen, wenn man angehalten wird.
Nurdie klassischen Park-Geschichten, Staren-Kästen etc. sind so "eher weniger" ein Problem.

momentum hat folgendes geschrieben::
@ novacell: Wie ist denn das bei einer Verkehrskontrolle? Mit dem deutschen Führerschein und in Spanien zugelassenem Auto?


beste Grüsse,
novacell S.L.
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CanariasTrading
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.05.2003
Beiträge: 245
Wohnort: Gran Canaria / Spanien

BeitragVerfasst am: 18.März 2004 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

@novacell

Wenn ich richtig informiert bin hat es eine neue Vereinbarung über den Einzug von Bußgeldern innerhalb der EU gegeben. Wenn das stimmt dürfte folgendes passieren:

Die Bußgelder werden nach Spanien gemeldet. Da die spanischen Behörden zu faul sind die Zettel zu kassieren werden die einfach bei der zuständigen Zulassungsstelle / Trafico gesammelt und dem Kennzeichen zugeordnet. Bis dahin ist das nicht schlimm aber wenn man dann mal versucht sein Auto zu verkaufen sagt der nette Mitarbeiter:

Mache ich gerne für Sie, aber Sie haben da noch einiges offen - also wenn Sie das bezahlt haben, dann kann ich Ihnen die Umschreibung machen.

Das passiert ja heute schon mit nicht gezahlten Steuern und Bußgeldern aus Spanien - und die Summe wird jedes Jahr einfach um 10% erhöht damit es auch weh tut - ist sehr effektiv
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novacell
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 18.März 2004 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit korrekt - Spanien arbeitet da mit einem sehr effektiven und m.E. auch sehr guten System, was nicht der üblichen deutschen Kontroll-Mentalität entspricht und eine Menge Arbeitsplätze spart.

Jedoch haben Sie dabei eine Kleinigkeit übersehen.
Verkehrsvergehen (Geschwindigkeitsübertretungen, Parken etc.) verjähren in Deutschland bereits nach 3 Monaten.
Danach ist das Ganze aus der Welt.

Habe aber aus Interesse hinsichtlich der erwähnten Abicklung soeben mal kurz bei meiner zuständigen Tarfico nachgefragt, ob etwas vorliegt für mein Fahrzeug.

Nichts liegt vor.

Müsste allerdings, denn die A1 um Bremen ist meine Haupt-Transfer-Route wenn ich mich in Deutschland aufhalte und mit Starenkästen nur so übersät.

Habe auch gleich mal nach der Abwicklung hinsichtlich Auslandstickets (z.B. Deutschland) nachgefragt.

Frei übersetzt:
"Haben wir nichts von - interessiert und nicht.
Sollen wir uns jetzt auch noch um das Inkasso der anderen Länder kümmern?"

...und ein weiterer Grund für die S.L.

beste Grüsse,
novacell S.L.


CanariasTrading hat folgendes geschrieben::
@novacell

Wenn ich richtig informiert bin hat es eine neue Vereinbarung über den Einzug von Bußgeldern innerhalb der EU gegeben. Wenn das stimmt dürfte folgendes passieren:

Die Bußgelder werden nach Spanien gemeldet. Da die spanischen Behörden zu faul sind die Zettel zu kassieren werden die einfach bei der zuständigen Zulassungsstelle / Trafico gesammelt und dem Kennzeichen zugeordnet. Bis dahin ist das nicht schlimm aber wenn man dann mal versucht sein Auto zu verkaufen sagt der nette Mitarbeiter:

Mache ich gerne für Sie, aber Sie haben da noch einiges offen - also wenn Sie das bezahlt haben, dann kann ich Ihnen die Umschreibung machen.

Das passiert ja heute schon mit nicht gezahlten Steuern und Bußgeldern aus Spanien - und die Summe wird jedes Jahr einfach um 10% erhöht damit es auch weh tut - ist sehr effektiv
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Tiger Woods
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 23.März 2004 0:52    Titel: Antworten mit Zitat

volare hat folgendes geschrieben::
In Österreich in dieser Form, Auto läuft auf eine Deutsche Firma, Halter und Fahrer des Fahrzeuges lebt in Österreich, ist das nicht möglich!

mfg


Das ist simpel Blödsinn, denn ich habe in Österreich gelebt und ein deutsches Auto gefahren ... wie andere Kollegen auch!!!
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Tiger Woods
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 23.März 2004 0:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Tipp ist raus aus der EU (über zuverlässige Personen):

Ex-Jugoslawien ist günstig und gut - aber nur wer dort Firma hat und/oder viel besser - jemanden kennt dem er vertraut!!

Ansonsten war früher mal Polen der Renner - aber das ist bei uns inzwischen 10 Jahre her - solange leben wir auch nicht mehr in D
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mafia
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 147
Wohnort: Johannesbourg

BeitragVerfasst am: 23.März 2004 1:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also dass das in Österreich nicht funktionieren sollte ist absoluter Schwachsinn,

denn ich bin mit einem E-Benz von Sixt gefahren. Mit deutscher Zulassung und das in Österreich mit österr. Führerschein.

Und ich glaube die werden wohl wissen obs geht oder nicht.

mfg
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Schonk
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.März 2004 16:56    Titel: Re: Hupenhalterung mit Auslandskennzeichen Antworten mit Zitat

Khalid hat folgendes geschrieben::
Richtig nice wird es dann, wenn Du fetten Benzinfresser aus Middle East hast. Alleine das Gesicht der Politesse, die Strafzettel versucht auszufüllen ist das wert. Das ist fast wie Freiparkschein für alle Gelegenheiten


Weiss einer wie man das hinbiegt um sein Auto in den VAE zuzulassen?
Klingt echt gut!
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novacell
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Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 26.März 2004 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ schonk
Sollte am besten über eine dort ansässige Firma funktionieren.
...kenne mich da unten allerdings nicht aus - aber vom logischen denken her sehe ich das mal so
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emakler
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 59
Wohnort: Deutschland / Schweiz

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2004 23:48    Titel: Zulassung im Ausland Antworten mit Zitat

@alle

Zulassung über ausländ. Firma immer möglich!
Strafzettel sind damit passe (gilt nicht für Österreich u. Frankreich).

Aber: der (deutsche Führerschein) bleibt weiterhin gefährdet!

Wer z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen "nur" geblitzt wird -
dem passiert nichts!
Wenn er aber direkt angehalten wird, muss er
1.) sofort bezahlen (wenn Wohnsitz im Ausland!) und
2.) werden Fahrverbote und Punkte auch weiterhin verteilt!!!

In Frankreich spielt es mittlerweile keine Rolle mehr, auf wen das KFZ
zuglassen ist oder welchen (EU-)Führerschein man besitzt:
wer entsprechend zu schnell ist muss SOFORT bezahlen (oder das KFZ wird eingezogen, bis bezahlt wurde!) und wer es mit dem Tempo übertreibt
- dem wird sogar der Führerschein eingezogen!

Wünsche allen eine gute und unfallfreie Fahrt.
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Schonk
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2004 9:13    Titel: Re: Zulassung im Ausland Antworten mit Zitat

emakler hat folgendes geschrieben::
Wenn er aber direkt angehalten wird, muss er
1.) sofort bezahlen (wenn Wohnsitz im Ausland!) und
2.) werden Fahrverbote und Punkte auch weiterhin verteilt!!!

3.) sich dezent aus dem Staub machen!!!
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El Croato
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.04.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2004 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag

Was mich mal brennend interessieren würde. Ich werde mir demnächst ein Fahrzeug über meine CH-Firma leasen. (wg MWSt. Vorteil) und Liquiditätssicherung.

Euch ist vermutlich bekannt, dass die CH-Verkehrsgesetze ziemlich "hart" sind, wenn man das so ausdrücken kann. Ein Beispiel:

ca. 50 km/h auf der Autobahn zu schnell (sprich 170 km/h statt 120 km/h), ist der Führerschein für ca. 6 Monate weg (Ermessen des Richters!!!) und Busse in Höhe von Fr. ca. 3'500.-- inkl. Admin.-Kosten. Ziemlich happig und das tue ich mir beim besten Willen nicht an.

Ich bin kroatischer Staatsbürger (Doppelbürger CH/HR) und könnte dort mein Fahrzeug ohne Probleme über jemanden zulassen.

1. Frage, geht das überhaupt mit einem Leasing bei einem CH-Finanzunternehmen?
2. Geht das generell mit HR-Schild als in der Schweiz lebender Bürger
3. Tipps?

Freundliche Grüsse
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tobytoby
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2004 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es da nicht auch die Möglichkeit einer sog. "Touristenzulassung" (m.E. europaweit möglich, in der Schweiz evtl sogar mit Finanzierung/Leasing) - ich weiss bloss verdammt nochmal nicht mehr, wann/wo ich das gelesen habe (so spontan, jedenfalls - werde auf jeden Fall mal nachschauen).
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