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Feiertag für Steuerhinterzieher

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 4.Apr 2004 7:42    Titel: Feiertag für Steuerhinterzieher Antworten mit Zitat

Finanzplatz Deutschland: Feiertag für Steuerhinterzieher

Steuersünder haben dank der neuen Gesetzeslage noch ein Jahr Zeit, um schwarzes Geld völlig legal rein zu waschen - zu überraschend günstigen Konditionen.

Die Meldung klingt lapidar, aber ihr Inhalt ist brisant:
"Steuersünder können ab dem 01. 01. 2004 bis zum 31. 03. 2005 ohne Strafe ihre am deutschen Fiskus vorbei im Ausland angelegten Gelder zurückholen", verkündete die Bundesregierung im Dezember vorigen Jahres. Sie wollen deutsche Kapitalflüchtlinge dazu bewegen, ihre unversteuerten Milliarden in Deutschland zu versteuern. Mehreinnahmen von bis zu 5 Mrd. Euro verspricht sich Finanzminister Eichel allein in diesem Jahr davon.

Das Angebot klingt verlockend: Schnell Entschlossene, die sich noch bis Jahresende für die Annahme des Angebots entscheiden, bezahlen nur einen Steuersatz von 25 Prozent auf ihre hinterzogenen Einkünfte. Danach wird es teurer: Wer bis Ende März 2005 geständig ist, muss 35 Prozent berappen, anschließend ist der volle Steuersatz fällig.

Deutliche prozentuale Vorteile

Das Angebot spricht diejenigen an, die in den Jahren 1993 bis 2002 Steuern verkürzt und falsche oder unvollständige Steuererklärungen bis zum 17. Oktober 2003 abgegeben haben. Um den Weg in die Steuerehrlichkeit zu wählen, können sie nun in einer so genannten strafbefreienden Erklärung sämtliche nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Januar 2003 erzielten Einnahmen offen legen, die zu Unrecht der Besteuerung entzogen wurden. "Die Bemessungsgrundlagen, auf deren Basis die zu zahlende Pauschalsteuer berechnet wird, richtet sich nach der Art des hinterzogenen Kapitals", erklärt Peter Kitzmann, als Rechtsanwalt einer der wenigen Experten für Fragen der Steueramnestie. Handelt es sich um hinterzogene einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Einnahmen, werden lediglich 60 Prozent der Einkünfte zu Grunde gelegt, im Falle hinterzogener umsatzsteuerpflichtiger Einnahmen 30, bei nicht versteuertem Erwerb nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 20, bei hinterzogener Gewerbesteuer zehn Prozent.

Damit kann die Amnestie für Steuersünder richtig interessant werden.
So muss ein Privatanleger, der Zinseinkünfte in Höhe von 500.000 Euro erzielt und im Ausland deponiert hat, in seiner Nacherklärung nur 300.000 Euro als Bemessungsgrundlage angeben. Sofern die Erklärung und die Steuerzahlung bis zum 31. Januar 2004 erfolgen, wird auf diese Bemessungsgrundlage eine Pauschalsteuer von 25 Prozent fällig. Mit dem zu zahlenden Steuerbetrag erlöschen alle Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe- und Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteueransprüche des Finanzamtes. Dazu gehören auch Hinterziehungszinsen oder Verspätungszuschläge.

Nachprüfungen nicht vorgesehen

Wer Schwarzgelder vor 1993 ins Ausland gebracht hat, muss bei einem Antrag auf Steueramnestie nur die seitdem erhaltenen Zinsen angeben. Auf Grund der Verjährungsfrist von zehn Jahren kann er für den ursprünglich hinterzogenen Betrag und die vor 1993 erzielten Erträge nicht belangt werden. Die Herkunft des Geldes geht das Finanzamt nichts an, sie wird bei der Amnestieerklärung nicht abgefragt. Unterlagen zu Vermögen oder Zinserträgen müssen nicht vorgelegt werden. Allerdings müsse der so genannte Lebenssachverhalt angegeben werden, worunter die Finanzverwaltung die Art der Einnahme und die Angabe des Bankinstituts versteht, jedoch nicht die Nennung eventueller Mittäter, sagt Kitzmann.

Die strafbefreiende Erklärung gilt als so genannte Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung, die Finanzbehörden kontrollieren also weder Richtigkeit und Vollständigkeit der nachträglich erklärten Einnahmen, noch dürfen sie Ermittlungen anstellen. Wer allerdings wissentlich falsche Angaben macht, kann belangt werden, falls die richtigen Daten später bekannt werden.

Mit Fachanwälten auf Nummer sicher gehen

Pech haben diejenigen, denen das Finanzamt vor Abgabe einer Amnestierklärung auf die Schliche kommt: Dann ist die Abgabe einer Amnestieerklärung ohne Strafe nicht mehr möglich. Wer sich zu einer Erklärung entschließt, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige prüfen. Sie kann in Einzelfällen günstiger sein, etwa wenn die Kosten, die bei den nicht versteuerten Einkünften angefallen sind, höher sind als der in dem neuen Gesetz unterstellte Pauschalsatz. Allerdings müssen im Fall einer Selbstanzeige in jedem Fall Hinterziehungszinsen gezahlt werden.

Die erhobene Steuer errechnet sich nach individuellen Gegebenheiten, also der persönlichen Steuerprogression. Die günstigere Alternative kann nur ein Experte berechnen. Kitzmann rät deshalb Betroffenen dazu, Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht einzuholen. "Ich warne davor, ohne fachliche Unterstützung allein tätig zu werden", sagt Kitzmann. "Denn die Gefahr, das Gegenteil dessen zu erreichen, was eigentlich beabsichtigt ist, wäre zu groß." Schlägt die strafbefreiende Erklärung nämlich fehl, muss der Steuerpflichtige mit einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens rechnen. Ist die Erklärung dagegen formal richtig ausgefüllt, ist nur noch eins zu tun: die selbst ermittelte Steuerschuld innerhalb von zehn Tagen nach Abgabe der Erklärung zu zahlen.

Zitat:
Von Martin Diekmann
http://www.ftd.de/bm/ga/1080371874309.html?nv=nl
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1405
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2004 14:07    Titel: und Antworten mit Zitat

obwohl das ja ein Geschenk ist, ist der "Rückfluss" bundesdeutschen Geldes aus dem Ausland bislang mehr als spärlich!!!!!! Woran das wohl liegen mag? Ist eigentlich ein klares Zeichen dafür, daß es nicht attraktiv ist ,hier Geld zu halten! Traurig, aber wahr!
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
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Trader
Insider


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 931
Wohnort: Weesen

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2004 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

@ Schwabenpower

Der gute Eichel hat sich wohl verrechnet. Mir will scheinen dass nur wenige "Gutgläubige" diesem Angebot trauen.

Ich vermute wer darauf eingeht wird nachher ständig vom Finanzamt belästigt. So nach dem Motto "der hat was angegeben also hat er noch viel mehr versteckt.. ".

Was in Italien funktioniert muss nicht zwangsweise auch in D funktionieren.

Grüsse aus dem Land des "schädlichen Steuerwettbewerbs"
Trader
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