Verfasst am: 3.März 2006 13:59 Titel: Grenzgänger D-CH einmal anders...
Hallo Steuerexperten,
folgende Struktur basiert auf einem Artikel aus "Praxis Internationale Steuerberatung" aus dem Jahr 2003. Eventuell ist sie aufgrund von seitdem erfolgten Gesetzesänderungen heute nicht mehr möglich:
Gegeben ist eine Ein-Personen-GmbH. Der in Deutschland wohnhafte Gesellschafter A hält zudem eine, im Vergleich zur "normalen" Einlage beträchtliche, atypisch stille Beteiligung an seiner GmbH.
Frage 1: Kann die atypische stille Beteiligung auch Teil des Stammkapitals der GmbH sein?
Die GmbH unterhält neben dem deutschen Hauptsitz noch eine Betriebsstätte in der Schweiz. Die Aufgaben sind dabei so verteilt, dass die deutsche Niederlassung sich rein mit Verwaltung befasst, während von der schweizer Niederlassung aus das gesamte operative Geschäft auf dem deutschen Markt geführt wird (deutsche Lieferanten und Kunden). Auf dem schweizer Markt ist das Unternehmen nicht tätig.
Frage 2: Kann die schweizer Betriebsstätte unter diesen Voraussetzungen mit dem Steuerprivileg als "gemischte Gesellschaft" rechnen?
Gesellschafter A übernimmt nun für eine lächerlich geringe Entlohnung die Leitung der schweizer Niederlassung - er wird Grenzgänger.
Am Geschäftsjahresende wird der gesamte Gewinn der GmbH ausgeschüttet.
Frage 3: Wie und von wem werden die GmbH und A besteuert?
Und ganz wichtig:
Frage 4: Wo ist der Haken, den ich übersehen habe?
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