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Keine Einkommensteuer, wenn durch Auslandsfirma keine GW ...

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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2003 9:13    Titel: Keine Einkommensteuer, wenn durch Auslandsfirma keine GW ... Antworten mit Zitat

Keine EK, wenn eine Auslandsfirma, deren Shareholder, Anteilseigner wie auch immer, man ist , die Gewinne NICHT ausschüttet ?

Das ist hier die Frage .

Eine Gründungsfirma, die mir namentlich bekannt ist, behauptet folgendes:

Man gründet eine Firma in den USA oder GB z. b. und nun fallen Gewinne an, egal wo auf der Welt, die ins Gründungsland fliessen, sagen wir mal nach GB. Nun ist man selbst 100 % Besitzer dieser Firma. Was passiert nun ? Die Auslandsfirma entrichtet ihre Körperschaftssteuer nebst evtl. allen weiteren zu entrichtenden Steuern. Übrig bleibt der Gewinn nach Steuern, der nun an die Shareholder ausgeschüttet werden könnte. Wird er aber nicht. Zumindest nicht offiziell (*zwinker*).

Da keine Gewinnausschüttung erfolgt, fallen auch keine EK an, wenn der Shareholder in D ansässig ist. Er hat ja keine Gewinne von der Firma bekommen.

Alles was passieren würde, wäre, das der Wert der Shares wächst. Da er diese aber nicht veräussert - bleibts dabei. Wie das dann mit Vermögenssteuer aussieht, weiss ich leider nicht. Das Ende vom Lied wäre, das der Shareholder irgendwann mal nach Jahren in ein Steuerparadies zieht für 183 Tage, und dann ein finale grosse Gewinnausschüttung erfolgt.

Mein Frage ? Hat jemand Erfahrungen damit und kann das Ganze so bestätigen ?

Gruss

Alto
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Malcolam
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2003 17:24    Titel: Das kann man mal so stehen lassen, aber....... Antworten mit Zitat

Steuerberatung wird hier ja nicht gemacht, aber eine persönliche Meinung darf man ja äußern.

Zunächst ist das was Alto hier schreibt grundsätzlich korrekt, aber doch auch ein Hauptgrund zur Gründung einer Ltd. oder US-Inc., oder?

Richtig ist auch das man als Gesellschafter/Aktionär einer Ltd. oder US-Inc. seinen Lebensmittelpunkt in einem Steuerparadies haben kann und die Gewinnentnahme, meinetwegen zu einem späteren Zeitpunkt entgegen nimmt und dort versteuert oder sich dahin auszahlen lässt. Klar!

Aber es gibt Menschen, die selbst das "vergeigen", wie z. B. unser lieber Boris Becker. Der meldet sich doch tatsächlich bei seiner Schwester mit einem Zweitwohnsitz an und lebt in einem Steuerparadies! Wie blöde muss man sein! Wäre er doch lieber in der Zeit seines Deutschlandaufenthaltes in ein Hotel gegangen, hätte er keine Probleme hervorbeschworen. Ein Hotel ist kein Wohnsitz.

Ansonsten ist immer der Sitz der geschäftlichen Entscheidung und somit das Anfallen der Körperschaftssteuer gegenüber der juristichen Personen entscheidend. Bei einer Ltd. kann ich als Gesellschafter/Aktionär so zwar logischer Weise die Einkommenssteuer umgehen, aber bei der Aufstellung zur Abgabe der Vermögenssteuer muss man die Gesellschaftsanteile/Aktien mit angeben. Deshalb hat man doch einen Treuhänder, wenn man selbst kein Inhändler ist!Der Unterschied hierbei zwischen der Ltd. und der US-Inc., sollte allerdings noch erwähnt werden. Das schöne bei der Ltd. ist doch auch die Tatsache, dass man in England mit der Ltd. keine Geschäfte tätigen muss und trotzdem dort versteuern kann. Mit einer US-Inc. hingegen muss nachgewiesen werden, das in den USA tatsächlich Geschäfte getätigt wurden, die im Rahmen zu den angegebenen Vermögenswerten stehen. Ansonsten hat der deutsche Fiskus das Recht auf Schätzung der Vermögenswerte und der Gesellschafter/Aktionär steht in der "Umkehrbeweispflicht"und muss alles Offenlegen. Da erscheint mir ein Ltd. doch sinnvoller und räume von "dort wo immer die Sonne scheint" dann ab.

Ich für meinen Teil kenne niemanden, der offiziell Gesellschafter einer Ltd. oder US-Inc. ist, außer er hat seinen Lebensmittelpunkt dort, und dem deutschen Fiskus mit seinen Gesellschaftsanteilen/Aktien vor der Birne rumwedelt.

Wie schön das es Treuhänder gibt, die etwas taugen.


Viele Grüße
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2003 9:53    Titel: @ Malcolam Antworten mit Zitat

Das scheint mir SO nicht ganz richtig.


Entscheidend bei der Ltd ist, das einmal jährlich die tatsächlichen Shareholder angegeben werden müssen. Das ist Pflicht, der Director kommt da nicht drumrum, und macht sich strafbar, wenn er es nicht tut.

Mal angenommen man gründet nun eine LTD, setzt einen Nominee Director ein, um anonym zu bleiben - dann hat man immer noch ein Riesenproblem: selbst wenn es sich um Inhaber-Shares handelt, so muss doch einmal im Jahr der tatsächliche Besitzer angegeben werden.

Die einzige Lösung scheint mir da im Moment eine Offshore-Firma als Shareholder zu sein irgendwo in der Karibik zu sein, wo die europäischen Finanzbehörden nun wirklich nicht rankommen.

Wie mir ein Treuhänder da nützen sollte , ist mir offen gesagt unklar.

Aber danke für den Beitrag hierzu !

Gruss

Alto
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Malcolam
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2003 13:53    Titel: ...und noch einmal Antworten mit Zitat

Genau das ist doch der Punkt!!!!!

Der tatsächliche Shareholder ist der, der im Company House angegeben wird und das ist in der Regel doch auch der Treuhänder. Wenn man also dem "Kind" von vornherein einen anderen Namen gibt, ist das doch kein Problem, was kann denn dann schlimmes gemeldet werden. Nichts!

Und das der Treuhandvertrag gegenüber den europäischen Finanzämter einmal jährlich offengelegt werden soll, bezweifle ich.

Gruß
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2003 16:58    Titel: Aha.. Antworten mit Zitat

.. da kommen wir der Sache näher.

Wenn ich Sie richtig verstehe, würden Sie (gehe ich mal von aus) einen Nominee Director (um anonym zu bleiben) und einen Treuhänder als Shareholder bei Firmengründung einsetzen. Dem würde aber die Firma gehören, da er ja alleiniger Shareholder ist. Was Sie wohl machen würden ist ein Treuhänder-Vertrag, der dem Treuhänder nichts aber auch gar nichts erlaubt. Offen gesagt, da sehe ich aber erhebliche Risiken, denn faktisch gehört dem Gründer die Firma gar nicht mehr. Hierfür wäre ein absolut vertrauenswürdiger Treuhänder vonnöten, den ich aber als Aussenstehender gar nicht kenne, jedenfalls nicht wenn ich mich an die allseits bekannten Gründungsfirmen wende.

Zudem hat man ja so einen Treuhänder nicht für die Zeiten, in denen alles ruhig ist. Sondern für DIE Zeiten, in denen sich plötzlich gewisse Leute für die Firma interessieren. Und wenn der dann Auskunft gibt, dass er nicht der tatsächliche Besitzer der Shares sondern Treuhänder ist - also da klingeln bei den Finanzbehörden Europas aber alle Glocken gleichzeitig. Und mit Verlaub, ich glaube nicht das ein professioneller Treuhänder wegen 300 Euro im Jahr seinen Hintern hinhält für Leute die er nicht mal kennt. Im Zweifel plaudert er lustig drauf los, da bin ich mir ziemlich sicher, Vertrag hin oder her. Man könnte ihn nichtmal verklagen wahrscheinlich - aber lustig kassiert hat er vorher. Wie wir ja gerade in einem anderen Fall bei einem Registerd Agent gesehen haben (ok, ok, ist nicht das Gleiche jetzt , ich weiss).

Bei Ihrem Modell hängt alles von einem wirkliche professionellen und vertrauenswürdigen Treuhänder ab - ob der gut ist, erfährt man aber erst wenns kracht.

Offen gesagt: das wäre mir zu riskant. Aber Risiko ist ja bekanntlich Geschmackssache.

Gruss Alto
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Malcolam
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 23.Jul 2003 7:30    Titel: ...ich gebe Ihnen recht! Antworten mit Zitat

Sie haben mit Ihrer Einschätzung vollkommen recht, und wir haben für unsere Kunden lange suchen müssen um einen Treuhänder zu finden, der die "Feuertaufe" auch durchgehalten hat.

Jedoch sollte der Sinn eine Ltd. zu gründen nicht den Hintergrund haben, sich ständig in irgendwelchen "Grauzonen" zu bewegen.

Ich weis ja nicht was Sie mit einer Ltd. vorhatten, aber wenn man sauber und reel arbeitet, ist diese Konstellation die momentan effektivste.

Viel Glück weiterhin.
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