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Meldung von deutschen Banken bei Bareinzahlung ?

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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2004 11:17    Titel: Meldung von deutschen Banken bei Bareinzahlung ? Antworten mit Zitat

Bin mir bei dem Thema nicht ganz sicher.

Also:

Wenn jemand mehr als 10.000 Euro am Bankschalter auf ein Konto einzahlt, wird Meldung an das Finanzamt gemacht, undzwar automatisch, Grundlage ist das Geldwäsche-Gesetz , richtig ?

Und was, wenn einer eine Verrechnungs-Scheck einreicht, aus Deutschland , wohlgemerkt von einer eingetragenen Firma oder aber auch von einer Privatperson ?

Oder er bekommt eine Überweisung auf ein Konto bei seiner deutschen Bank ? In dieser Höhe oder höher ?

Und: wird das nur auf Geldwäsche hin kontrolliert (falls überhaupt, ist ja wahnsinnig Arbeit), oder geht das dann gleich auch mal mit Kontrollmitteilung weiter, ob das Geld auch ja aus versteuerten Einnahmen stammt ?

Da tun sich leider bei mir ein paar gewaltige Lücken auf, und da ich immer daran interessiert bin , was zu lernen ..... !

Gruss

Alto
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anacott
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.03.2004
Beiträge: 360
Wohnort: where money lives..........

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2004 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ alto

Zitat:
Wenn jemand mehr als 10.000 Euro am Bankschalter auf ein Konto einzahlt, wird Meldung an das Finanzamt gemacht, undzwar automatisch, Grundlage ist das Geldwäsche-Gesetz , richtig ?


Eine Meldung gem. § 2 Abs. 2 GWG erfolgt ab EUR 15.000

Zitat:
(2) Ein Institut hat bei Annahme von Bargeld, Wertpapieren im Sinne des § 1 Abs. 1 des Depotgesetzes oder Edelmetallen im Wert von 15.000 Euro oder mehr zuvor denjenigen zu identifizieren, der ihm gegenüber auftritt.


Vergleiche folgende Einschränkungen gem. § 2 Abs. 5 GWG

Zitat:
(5) Absatz 2 gilt nicht, wenn Inhaber oder Mitarbeiter eines Unternehmens auf das Konto des Unternehmens regelmäßig Gelder bar einzahlen oder wenn Bargeld in einem Nachttresor deponiert wird. Unterhält ein nach Absatz 2 verpflichtetes Institut einen Nachttresor, so hat es dessen Benutzer zu verpflichten, darüber nur Geld für eigene Rechnung einzuzahlen.


Die Meldung erfolgt an die zuständigen Stellen gem. § 16 GWG. Bei Kreditinstituten erfolgt die Verdachtsmeldung an das BAFIN.

Zitat:
Und was, wenn einer eine Verrechnungs-Scheck einreicht, aus Deutschland , wohlgemerkt von einer eingetragenen Firma oder aber auch von einer Privatperson ?

Oder er bekommt eine Überweisung auf ein Konto bei seiner deutschen Bank ? In dieser Höhe oder höher ?


Das GWG bezieht sich lediglich auf Bartransaktionen. Überweisungen und Schecks können auch im nachhinein rekonstruiert werden.

Weitere Infos gerne auf Anfrage,

Anacott
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Der böse Wolf
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.05.2002
Beiträge: 281
Wohnort: Lüneburger Heide

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2004 20:13    Titel: warum nicht in zwei transaktionen ? Antworten mit Zitat

Bei den verschiedenen Banken werden die Kontrollen unterschiedlich gehandhabt... Manche schon ab 10.000 € , manche wie Western Union erst ab 12500 €...
also zwei Überweisungen bei zwei Banken und schon ist es erledigt...

gruß
dbw
Dies ist natürlich keine Anweisung zur Steuerhinterziehung...
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Scheffe2001
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 9
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2007 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
habe hierzu eine Frage: wie sieht es denn aus, wenn eine Privatperson an - sagen wir 5 Tagen - je 10.000 Euro einzahlt. Wird das dann von der Bank auch gemeldet?

Gruß
Scheffe
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2007 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Scheffe2001

Ich kann Ihnen am Beispiel Italien etwas zur Hand gehen.
Splitten ist ein alter Hut, der im heutigen technischen Zeitalter überholt ist.

Jede Kontobewegung eines Bürgers wird in Italien von den Banken eine Woche gespeichert.
Überschreitet die Summe der Überweisungen (egal ob im Inland, ins Ausland oder Barbehebungen) zusammenaddiert innerhalb einer Woche 12.500 €, dann ergeht eine Mitteilung automatisch an ein Rechenzentrum. Dort hat das Finanzamt Zugriff auf diese weitergeleiteten Daten.
Bleibt die Summe der Bewegungen (Einzahlungen, Behebungen separat berechnet) unter 12.500 € innerhalb einer Woche, werden die gespeicherten Daten wieder gelöscht.
Dieses Addieren u. Löschen beginnt Woche um Woche aufs Neue;.
Zusätzlich betreiben die Banken eine eigene Segmentierung; das heißt :
Wochenbeträge über 12.500 werden intern von der Bank noch mal differenziert u. subjektiv beurteilt, ob es in ihren Augen um verdächtiges Geld handelt.
Wenn es als solches angesehen wird, ergeht eine gesonderte Mitteilung an das Rechenzentrum oder das Finanzamt.(an wen von diese beiden weiss ich nicht genau)
Auf alle Fälle ist der Schalterbeamte angewiesen als Amateur Spitzel zu dienen.
Ich gehe davon aus dass es in De, da im selben EU Topf u. bereits untereinander auch mit IT u. AT vernetzt ist, ähnlich oder noch penibler gehandhabt wird.
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