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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 17.Mai 2004 5:27 Titel: Quellensteuer auf Schwarzgeld in der Schweiz |
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EU-Bürgern - die ihr "Geld" vor dem Fiskus im Ausland verstecken, stehen jetzt harte Zeiten bevor. Nach zähen und langen Verhandlungen mit der EU hat sich die Schweiz bereiterklärt, eine Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge zu erheben. Die Regelung soll ab 2005 in Kraft treten.
Eine Besonderheit bleibt jedoch bestehen:
Das Bankgeheimnis bleibt weitgehend bestehen.
Auch bei Steuerhinterziehung ist die Schweiz in Zukunft nicht zur Rechtshilfe verpflichtet.
Die Quellensteuer tritt auch in folgenden Ländern in Kraft:
Österreich, Belgien und Luxemburg
ab Beginn = 15%
(ab 2010 = 35%) |
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LongShort Newbie
Anmeldungsdatum: 13.05.2004 Beiträge: 15 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 17.Mai 2004 8:15 Titel: Quellensteuer |
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Laut der EU-Zinsrichtlinie werden 12 Mitgliedstaaten voraussichtlich ab 1. Januar 2005 durch den automatischen Austausch von Informationen zwischen den Steuerämtern sicherstellen, dass Zinserträge im Steuersitzland des Anlegers besteuert werden. Belgien, Luxemburg und Österreich liefern vorerst keine Informationen, sondern erheben eine Quellensteuer, deren Einnahmen sie zu 75% an das Steuersitzland des Anlegers weiterleiten. Die Steuer wird in den ersten drei Jahren 15%, in den nächsten drei Jahren 20% und danach 35% betragen. Eine parallele Lösung in Form eines Steuerrückbehaltes von 15%, 20% und 35% mit Weiterleitung von 75% der Einnahmen sieht der Vertragsentwurf mit der Schweiz für jene Zinserträge vor, die EU-Bürger in der Schweiz erzielen. Anstelle des Steuerrückbehaltes kann der Bankkunde einer Meldung an seine Steuerbehörde zustimmen (freiwilliger Informationsaustausch), zudem wird die Schweiz Amtshilfe bei Steuerbetrug «und dergleichen», nicht aber bei Steuerhinterziehung, leisten (Informationsaustausch auf Anfrage).
Das Geld ist also sicher und es werden lediglich die Erträge, falls welche anfallen, daraus versteuert. |
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CanariasTrading Specialist
Anmeldungsdatum: 30.05.2003 Beiträge: 245 Wohnort: Gran Canaria / Spanien
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Verfasst am: 17.Mai 2004 8:35 Titel: |
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Zu diesem Thema hatte ich am 03. Juni bereits geschrieben http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=1803 nur das die Schweiz zu diesem Termin noch nicht schriftlich zugesichert hatte sich dem Verfahren anzuschliessen.
Also nicht wirklich was neues und auch längst nicht so schlimm wie gedacht, ein Schritt in der EU Harmonisierung und damit auch zum totalen Informationsaustausch (zu mindest in den EU Ländern) |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 17.Mai 2004 8:42 Titel: ..... |
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@ LongShort
| Zitat: |
| zudem wird die Schweiz Amtshilfe bei Steuerbetrug «und dergleichen», nicht aber bei Steuerhinterziehung, leisten (Informationsaustausch auf Anfrage |
Das Geld ist also sicher, so schreiben Sie weiter, und es werden lediglich die Erträge, falls welche anfallen, daraus versteuert.
Was hindert die deutschen Ermitlungenbehörden daran, im Bewußtsein, daß bei tatsächlich vorliegender Steuerhinterziehung keine Amtshilfe seitens der Schweiz zu erwarten ist, den Tatbestand einer Steuerhinterziehung einfach umzuformulieren auf den Tatbestand des Steuerbetrugs 'und dergleichen' ?!!
Ist die Annahme berechtigt, daß die deutschen Ermittlungsbehörden so nicht verfahren werden?
Meines Erachtens ist grundsätzlich das Geld nicht sicher, sollte das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall Interesse an Schweizer Auskünften haben.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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LongShort Newbie
Anmeldungsdatum: 13.05.2004 Beiträge: 15 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 17.Mai 2004 8:52 Titel: |
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Teilweise gebe ich dieser Argumentation recht, vertraue allerdings auf die Aussage der Schweizer Behörden, dass jeder Einzelfall begründet werden muss.
D.h. dass die ausländischen Behörden eine Betrug durch die entsprechenden Fakten belegen müssen. Ich möchte hier auch klarstellen, dass Steuerbetrug ein Straftat darstellt. Dies wird auch in der Schweiz geahndet und das ist auch recht so.
Dem Betrug ist ein Riegel vorzuschieben. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 17.Mai 2004 12:18 Titel: |
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Zieht Lichtenstein nach?
| Zitat: |
| Von dem grenzübergreifenden EU-Kontrollmitteilungssystem, das nach den Plänen der Finanzminister bis 2010 verwirklicht werden soll, dürfte Liechtenstein jedoch vorerst nicht betroffen sein. Nur wenn die Schweiz dieses Informationssystem übernehmen würde, müsste Liechtenstein mitziehen. Zu eng ist das Fürstentum mit dem Finanzplatz Schweiz gekoppelt. Das Bankgeheimnis allerdings steht auch beim Nachbarn nicht zur Disposition. |
Jetzt macht das Schwarzgeld-Paradies Liechtenstein mobil: Imagepflege ist angesagt, Stiftungs-Berechtigte werden jetzt beim Namen genannt. Was bedeutet das für die Anleger, die diskret bleiben wollen?
Das Fürstentum Liechtenstein – ein kleines Bergtal mit 32 000 Einwohnern, aber mehr als 76 000 Stiftungen und einem guten Dutzend Banken. Die Touristen kommen meist nicht in Freizeitkleidung und Wanderschuhen ins Land, sondern im dezenten Maßanzug mit Aktenkoffer. Darin: Geld, das vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben soll. Sie wissen, im kleinen Alpenland herrschen dafür ideale Voraussetzungen.
Das überarbeitete Sorgfaltspflichtgesetz fordert jetzt mehr Transparenz. In Zukunft soll bei der Kontoeröffnung dargelegt werden, wer der wirtschaftlich Berechtigte einer Stiftung ist. „Dies kümmert aber gewöhnliche Geldanleger nicht, weil diese im Regelfall nicht mit der organisierten Kriminalität in Berührung stehen“, relativiert Fachbuchautor Anton Götzenberger. „Weder das Bankgeheimnis wird gelockert noch wird an dem Grundsatz gerüttelt, dass Liechtenstein bei Steuerdelikten keine Rechtshilfe leistet. Und allein auf diese beiden Aspekte kommt es an“.
Die Gelder werden in der Regel auf Nummern- oder Pseudonymkonten angelegt oder gehen über in das Vermögen von Stiftungen und Treuhänderschaften.
Für den gewöhnlichen steuerbewussten Geldanleger bleibt Liechtenstein also weiterhin attraktiv. Die massiven Vorwürfe wegen Geldwäscherei und Anlagebetrugs haben die Regierung zwar veranlasst, die Gesetze zu verschärfen. Von dem grenzübergreifenden EU-Kontrollmitteilungssystem, das nach den Plänen der Finanzminister bis 2010 verwirklicht werden soll, dürfte Liechtenstein jedoch vorerst nicht betroffen sein. |
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LongShort Newbie
Anmeldungsdatum: 13.05.2004 Beiträge: 15 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 17.Mai 2004 12:30 Titel: |
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Aber Achtung!!
Der Fürst sucht Anschluss zu Europa und möchte im Schlepptau der Schweiz ebenfalls zu einen ähnlichen Abschluss kommen wie das Bil. II Abkommen zwischen CH-EU.
Da mit Bil. II Liechtenstein völlig von Schengenstaaten umgeben ist, würden sich so etliche Probleme ergeben. Freier Zugang nur noch mit dem Fallschirm :-).
Es steht zu erwarten, dass Liechtenstein ähnliche oder gleiche Abkommen wie die Schweiz trifft.
Das Bil. II wurde zwar von EU und der Schweiz zum Abschluss gebracht, aber es untersteht dem Referendum (direkete Demokratie!!) und das Schweizer Stimmvolk hat das letzte Wort. Dies kann bedeuten, dass bis zur Umsetzung noch einige Zeit vergeht. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 17.Mai 2004 12:52 Titel: stürmereien eu/schweiz: |
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hab's schon mehrmals gepostet... aber gerne nochmals:
ABKOMMEN ZWISCHEN EU UND DER SCHWEIZ (für die schweiz grandios ausgehandelt von offensichtlichen top-diplomaten... félicitations!) GILT NUR FÜR "INDIVIDUALS" (privatpersonen)...
darum dringender rat: WERTE IN F I R M A RÜBERSCHAUFELN... und zwar möglichst speditiv!
wir helfen, wo wir können
ffbkdavid |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Jun 2004 17:00 Titel: |
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Dauert es doch noch ein wenig länger?
Starttermin für EU-Zinssteuer geplatzt
Die EU-Finanzminister haben sich in Luxemburg nicht auf den Starttermin für die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung geeinigt. Wegen eines Referendums in der Schweiz muss die Kommission jetzt nachverhandeln.
Da der Einführungstermin 1. Januar 2005 in der Schweiz wackelt, soll die EU-Kommission in den nächsten Wochen weiter mit der Regierung in Bern verhandeln, berichteten EU-Diplomaten. Die Schweiz ist als wichtiges Finanzzentrum in das Abkommen zur Eindämmung der grenzüberschreitenden Steuerflucht eingebunden.
Besonders Luxemburg bestand den Angaben zufolge darauf, dass die Richtlinie zeitgleich in der EU und der Schweiz angewendet wird. Die Schweiz kann wegen der ausstehenden Ratifizierung aber nicht garantieren, dass sie diesen Termin einhalten wird.
Vor dem Treffen der Finanzminister war bereits Unsicherheit aufgekommen, ob der 1. Januar 2005 als Starttermin zu halten ist. Der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser sagte, es bestehe der Eindruck, dass der 1. Januar in den Nicht-EU-Ländern Schweiz und Liechtenstein nicht mehr möglich sei. Falls dies zutreffe, müsse die EU über eine Verschiebung des Starttermins um wenige Monate nachdenken.
Drittstaaten werden Zinssteuer erheben
In der Schweiz wackelt der Termin wegen eines möglichen Referendums. Bundespräsident Joseph Deiss hatte bei einem Gipfeltreffen mit EU-Kommissionspräsident Romano Prodi Mitte Mai in Brüssel bereits gesagt, dass dazu unter Umständen ein Referendum erforderlich sei. Deshalb werde die Frist für das geplante In-Kraft-Treten der Richtlinie am 1. Januar 2005 nicht eingehalten werden können.
Zwölf EU-Länder, unter ihnen Deutschland, werden vom Jahreswechsel an Kontrollmitteilungen über Konten von EU-Ausländern austauschen und keine Zinssteuer erheben. Die "Steuerparadiese" Österreich, Belgien und Luxemburg werden stattdessen die Zinssteuer erheben, ebenso wie die Schweiz.
Luxemburg, Österreich und Belgien haben durchgesetzt, dass sie genau wie die Schweiz eine Quellensteuer von letztlich 35 Prozent auf ausländische Kapitalerträge erheben können. Dies gilt auch für die anderen Drittstaaten Monaco, Liechtenstein, Andorra und San Marino. Die anderen EU-Staaten führen stattdessen einen Informationsaustausch über Anleger ein. Die Schweiz lehnte dies mit Verweis auf ihr Bankgeheimnis aber kategorisch ab.
http://www.ftd.de/pw/eu/1085754678383.html?nv=nl |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 4.Jun 2004 17:20 Titel: schweytzer spetzialitäten: |
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ja, es ist halt so:
50,000 bürgerInnen können innert 100 tagen nach veröffentlichung eines amtlichen erlasses (so heisst das ding!) ein FAKULTATIVES REFERENDUM verlangen... hier steht's genau formuliert:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a141.html
irgendwie scheint es mir bedenklich, dass während der ganzen unsäglich langen und intensiven VERHANDLUNGSPHASE über die BILATERALEN VERTRÄGE (so heissen die dinger!) offenbar keiner der hochbezahlten, unendlich intelligenten und eloquenten diplomaten von diesem hier elementaren VOLKSRECHT wusste oder daran dachte
DAS HAT "MAN" NUN DAVON...
und - wie üblich - mein bereits klassischer nachsatz: FIRMEN sind von den verträgen nicht betroffen... also: ....................................
schönes wochenende
ffbkdavid |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 30.Jun 2004 7:11 Titel: |
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Start für EU-Zinssteuer verschoben
Der bisher für den 1. Januar 2005 geplante Start der Zinsbesteuerung in Europa wird um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2005 verschoben. Die EU-Staaten verständigten sich auf diesen Termin. Einen entsprechenden Entschluss solle der EU-Ministerrat am kommenden Montag fällen.
Schweiz braucht Zeit für Ratifizierung
Der Schweiz soll damit ausreichend Zeit für die Ratifizierung der Richtlinie eingeräumt werden. Weil auch eine Volksabstimmung in dem Land nicht ausgeschlossen ist, wäre der ursprüngliche Termin möglicherweise nicht zu halten gewesen. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 30.Jun 2004 7:21 Titel: ... nur mal so eine kühne vorausahnung... |
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... wenn 'ne volksabstimmung auf den tisch kommt (und eine solche wird kommen... vor allem wegen dem schengener abkommen!), wird's wohl auch mit dem verschiebungstermin knapp werden
... nur 'mal so 'ne kühne behauptung!!!
im übrigen ist ja noch nicht einmal klar (irrtum vorbehalten... "es" tut sich 'was in dieser hinsicht), ob alle ewrII-abkommen GEMEINSAM in einem paket behandelt oder JEDES EINZELNE referendumsfähig/-gefährdet ist
wenn ersteres... gnade gott dem SCHWEYTZER VOLKE und seinen sich redlich abmühenden dame und herren bundesräten
man regt und dreht sich... und wünscht einen sonnigen und erfolgreichen tag
ffbkdavid |
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troller Newbie
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 1.Jul 2004 20:56 Titel: |
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Verstehe ich das richtig???? es wird also nicht mein Geld auf dem Schweizer Konto versteuert, sondern nur die Zinserträge die daraus gezogen werden?
Ist das so richtig ??? |
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member Newbie
Anmeldungsdatum: 28.07.2004 Beiträge: 2 Wohnort: hier
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Verfasst am: 28.Jul 2004 21:35 Titel: Re: stürmereien eu/schweiz: |
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| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
darum dringender rat: WERTE IN F I R M A RÜBERSCHAUFELN... und zwar möglichst speditiv!
ffbkdavid |
Sorry, mir ist in diesem Zusammenhang das Wort "speditiv" leider nicht vertraut! Was bedeutet dies?
Merci!
Und Grüße |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 28.Jul 2004 21:48 Titel: Re: stürmereien eu/schweiz: |
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| member hat folgendes geschrieben:: |
das Wort "speditiv" ... Was bedeutet dies? |
speditiv ist ein schweizerischer Ausdruck
speditiv (rasch, zügig) |
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Der böse Wolf Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 281 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 30.Jul 2004 20:32 Titel: und die Versicherungen sind auch nicht davon betroffen |
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Liechtenstein hat auch sehr intertessante Versicherungen, die NICHT davon betroffen sind, soweit ich gehört habe...
Privat Insuring ist doch viel besser als Private Banking...
Und das auch noch Steuerfrei, wenns dieses Jahr gemacht wird...
Auch Luxemburg hat da schöne Ideen...
Und für die, die das Geld ganz weg haben wollen, soll Panama sicher sein:
Inforausgabe bei Strafe verboten...
dbw |
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