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Mark Vornkahl Specialist
Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
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Verfasst am: 20.Feb 2002 20:12 Titel: |
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Tipps zur Erstattung einer Selbstanzeige:
Selbstanzeige? Niemals, wir sprechen natürlich von einer "Berichtigung"!
Denn nach einer Selbstanzeige bleibt der Steuerzahler trotz Straffreiheit zehn Jahre in der Kartei der gespeichert, ab 50.000,00 € sind Sie automatisch auf diese Liste. Die nächsten Jahre dürfen Sie mit besonders intensiven Prüfungen rechnen.
Eine Selbstanzeige (§ 371 AO) setzt voraus, dass der Steuerzahler in seiner Steuererklärung wissentlich falsche Angaben gemacht hat...wer macht das offiziell schon?
Eine Berichtigung (§ 153 AO) geht nur, wenn der Steuerzahler bei der Abgabe der Steuererklärung völlig gutgläubig war und erst hinterher festgestellt hat, dass die Angaben nicht vollständig waren...hört sich schon besser an, oder? Allerdings glauben die Beamten Ihnen in dieser Frage nur, wenn die Differenz zwischen versteuerten und tatsächlichen Zinseinnahmen nicht zu groß ist. Und wer weiss schon was nicht zu gross ist?
Der Sündige überweist den hinterzogenen Betrag plus sechs Prozent Zinsen. Eine Amnestie für alle, die in den vergangenen Jahren Zinseinkünfte in Luxemburg oder sonstwo vollständig verschwiegen haben.
Ob es ein Versehen, Berichtigung oder Selbstanzeige ist, den hinterzogenen Betrag plus Zinsen muss jeder Nachzahlen.
Wer ein Strafverfahren vermeiden will, sollte sich selbst anzeigen, ehe sich die Behörden melden, damit schließt er das Risiko aus, dass die Staatsanwaltschaft die Amnestie verweigert.
Wer vom Finanzamt erwischt wurde, sollte die Strafe akzeptieren. Denn wer die Nachzahlungen und Auflagen ohne Widerspruch akzeptiert, kann ein Gerichtsverfahren umgehen.
Achtung: Bei einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätze bleibt das Vorstrafenregister leer, ab 91 Tagessätze gelten Sie als vorbestraft und das möchten Sie sicherlich nicht, oder kommt es etwa auf den einen Eintrag mehr auch nicht mehr an?
Euer xxxx |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 21.Feb 2002 9:06 Titel: |
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"Gut gebrüllt Löwe!"
Gruss
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