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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 20.Dez 2003 9:57 Titel: Schwarzgeld gewinnt - Grenzen auf für Steuerhinterzieher |
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Wer sich vom 1. - Januar an dem Fiskus stellt, bekommt einen Teil der Schuld erlassen. Steuersünder können sich freuen. Wenn sie 2004 dem Finanzamt ihre Steuersünden der Vergangenheit beichten, gehen sie nicht nur straffrei aus.
Sie brauchen auch nur einen niedrigen Pauschalbetrag für die hinterzogenen Steuern an den Fiskus zu überweisen. Nutznießer der Amnestie sind damit vor allem die größten Steuerhinterzieher und Serientäter, die mit einem Bruchteil der Beträge davonkommen, die sie hätten zahlen müssen, wenn sie Jahr für Jahr ehrlich ihre Einkünfte gemeldet hätten.
Noch bevor die entscheidende Phase im Vermittlungsverfahren über die Steuer- und Sozialreformen begann, hatten sich Unterhändler auf den Kompromiss zu dem Gesetz verständigt, mit dem Besitzer von Schwarzgeld eine "Brücke in die Steuerehrlichkeit" bekommen sollen. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss und der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat werden diese Bestimmungen gelten:
- Wer von 1993 bis zum Jahr 2002 Einnahmen am Finanzamt vorbeigemogelt hat, kann zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. März 2005 in einer "strafbefreienden Erklärung" die Einkünfte nachmelden. Ausgenommen sind nach dem 17. Oktober 2003 begangene Straftaten. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Steuerzahler jetzt noch für 2002 falsche Steuererklärungen abgeben, um den niedrigen Amnestie-Steuersatz zu nutzen. Bei der Nachdeklarierung müssen nicht nur die hinterzogenen Beträge, sondern auch der Veranlagungszeitraum und die Einnahmequelle angegeben werden.
- Innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Erklärung müssen die Sünder ihre Schuld begleichen. Bei der Höhe ist der Gesetzgeber gnädig: Wer bis zum Jahresende 2004 gesteht, zahlt pauschal 25 Prozent auf die hinterzogenen Einnahmen. Wer bis zum ersten Quartal 2005 wartet, muss 35 Prozent bezahlen. Es gibt erhebliche Abschläge: So sind bei Einkommensteuerhinterziehung nur 60 Prozent der nachdeklarierten Bruttoeinkünfte, bei der Umsatzsteuer nur 30 Prozent und bei der Gewerbesteuer nur 10 Prozent der Besteuerungsgrundlage mit dem Pauschalsatz zu versteuern. Erben müssen bloß auf 20 Prozent des Nachlasses die Amnestiesteuer zahlen.
Bundesfinanzminister Hans Eichel rechnet im kommenden Jahr mit zusätzlichen Einnahmen von 5 Milliarden Euro - jeweils 2,1 Milliarden für Bund und Länder und 800 Millionen für die Kommunen. Auch CDU-Länderfinanzminister haben entsprechende Summen bereits in ihren Etats verplant. Dabei sind diese Zahlen unsicher: Allein schon die Schätzungen, wie viel Schwarzgeld die Steuerflüchtlinge im Ausland geparkt haben, gehen weit auseinander - das Berliner Finanzministerium vermutet 100 Milliarden Euro, die Steuergewerkschaft geht von einem Mehrfachen dieses Betrages aus.
Spekuliert wird, wie viele das Amnestieangebot nutzen werden. Weil die Regierungskoalition "jedes Vertrauen in die Ehrlichkeit, Beständigkeit und Verlässlichkeit der Politik in diesem Lande" zerstöre, so hatte der CDU-Finanzexperte Friedrich Merz im Oktober prophezeit, werde es "zu einer weiteren Kapitalflucht kommen und kein Euro in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren".
Einig sind sich die Steuerexperten, dass die Bereitschaft der Bürger zur Steuerehrlichkeit in starkem Maße davon abhängt, wie Kapitalerträge künftig zu versteuern sind. Hans Eichel plant, künftig sämtliche Kapitalerträge einer so genannten Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von etwa 25 bis 30 Prozent zu unterwerfen.
DIE ZEIT Nr. 52 |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 30.Dez 2003 13:55 Titel: das gesetz ist durch: |
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| Zitat: |
Zur Verkündung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit erklärt
das Bundesministerium der Finanzen:
Mit der Verkündung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit kann das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz) zum 30. Dezember 2003 in Kraft treten
und somit die Brücke zur Steuerehrlichkeit ab dem 1. Januar 2004 beschritten werden.
Das Strafbefreiungserklärungsgesetz erleichtert Steuerflüchtigen die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit durch eine strafbefreiende Erklärung bei gleichzeitiger günstiger "Nachversteuerung". Strafbefreiende Erklärungen können erstmals am 1. Januar 2004 abgegeben werden. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck kann im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de
<http://www.bundesfinanzministerium.de/-.336.21918/doc.htm> eingesehen und herunter geladen werden. Die Erklärung muss alle nach dem Gesetz vorgesehenen Angaben enthalten und eigenhändig unterschrieben werden.
Für die Vergangenheit soll damit weitgehend Rechtsfrieden erreicht
werden.
Gleichzeitig mit dieser Regelung für die Vergangenheit werden auch die
Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzbehörden ab 01. April 2005
verbessert, um Steuerhinterziehung in der Zukunft zu erschweren.
Im Zusammenwirken dieser beiden Maßnahmen kommt Deutschland den Zielen einer gerechten Finanzierung der Staatsaufgaben durch alle
Steuerbürgerinnen und -bürger, der dauerhaften Verbreiterung der
Steuerbasis und der allgemeinen Lastenteilung einen großen Schritt
näher. Nur so ist Steuerehrlichkeit auch in der Praxis durchsetzbar.
Im Einzelnen:
Wer in der Vergangenheit Steuern verkürzt hat, kann zeitlich befristet
durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Entrichtung einer
pauschalen Abgabe von Strafe oder Geldbuße nach §§ 370, 370a, 378 - 380 der Abgabenordnung oder §§ 36b und 26c des Umsatzsteuergesetzes
befreit werden. Andere Delikte, wie insbesondere organisierte
Kriminalität oder Geldwäsche, werden wie bisher strafrechtlich verfolgt.
Der "Nachbesteuerungssatz" richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abgabe
der strafbefreienden Erklärung. Es gibt zwei Stufen:
* Bei Erklärung vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 beträgt der Steuersatz 25 Prozent,
* bei Erklärung danach bis zum 31. März 2005 beträgt der Steuersatz 35 Prozent.
Die strafbefreiende Erklärung muss die nach dem 31. Dezember 1992 und
vor dem 1. Januar 2003 erzielten Einnahmen enthalten, die bisher zu
Unrecht nicht versteuert wurden. Nur mit einer umfassenden Erklärung
kann sich der Bürger vollständig steuerehrlich machen. In der Erklärung
sind die erklärten Einnahmen nach den zugrunde liegenden
Lebenssachverhalten und Kalenderjahren zu spezifizieren.
Für Einnahmen, die weiterhin zu Unrecht nicht oder nicht vollständig
erklärt werden - das gilt für jegliche Steuerhinterziehung, also auch
für Schwarzgeldgeschäfte - gilt das alte Recht: Dann sind nicht nur die
normalen Steuersätze nebst Hinterziehungszinsen zu zahlen, sondern auch
die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Downloads:
* "Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG (Ansicht mit Adobe Acrobat
ab Version 5.0)"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage21920/Strafbef_x.pdf
* "Vordrucke zur Strafbefreiungserklärung (Zur Ansicht mit Adobe Acrobat
ab Version 5.0)"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage21922/Vordruck_x.pdf |
http://www.bundesregierung.de/Anlage582965/Neuregelungen+zum+1.+Januar+2004+%28PDF%29.pdf |
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