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Schweizer Bankgeheimnis - bald nichts mehr wert?

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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2007 8:28    Titel: Schweizer Bankgeheimnis - bald nichts mehr wert? Antworten mit Zitat

Das Schweizer Bankgeheimnis wird schon bald nichts mehr sein als schöner Schein. Über die "Bilateralen Verträge" können sich EU-Fahnder künftig in Fällen von Steuerhinterziehung auch auf eidgenössischen Konten Einblick verschaffen.

Die Bank Wegelin in St. Gallen sitzt in einem herrschaftlichen Zunfthaus, nur der Müllcontainer am Eingang erinnert ans 21. Jahrhundert. Der Weg in die Chefetage führt durch eine holzgetäfelte Schalterhalle, hier hat sich in den vergangenen 95 Jahren kaum etwas verändert.

"Kein Marmor", sagt Teilhaber Konrad Hummler, als wolle er sich für das altertümliche Interieur entschuldigen. Und holt zum Geschichtsexkurs aus - über die 1741 gegründete Bank und über ihren Gründer Caspar Zyli, der in Öl gemalt an der Wand des Sitzungszimmers hängt.

Hummlers Leidenschaft fürs Historische ist Programm. Während hinter den musealen Kulissen Spezialisten die ausgefeiltesten Finanzinstrumente konstruieren, gibt Hummler in der Öffentlichkeit den rebellischen Botschafter der guten alten Zeit.

Sein Herzensanliegen, das Schweizer Bankgeheimnis, ist mehr als eine Tradition, es ist ein Mythos. Es steht symbolhaft für alles, was die Welt mit dem Schweizer Finanzplatz verbindet, für Diskretion, Zuverlässigkeit - aber auch für schmutzige Geschäfte.

Das Bankgeheimnis verpflichtet die Bankangestellten zum Schweigen über ihre Kunden, es gilt als Bollwerk gegen Schnüffeleien ausländischer Behörden. Bei den Steuerämtern auf der ganzen Welt ist es wenig beliebt, aber auch der Starbankier Hans J. Bär lästerte vor einigen Jahren in seinen Memoiren, "es macht uns fett, aber impotent".

Konrad Hummler ist es heilig.

"Der Großteil des ausländischen Geldes liegt aus diesem Grund hier", sagt er. Er ärgert sich über die Rechtshilfe für ausländische Ermittlungsbehörden, sie geht ihm schon viel zu weit. Er sagt: "Man arbeitet gar mit Unrechtsstaaten zusammen, nur weil sie in der Uno sind."

Weiter zu Teil 2: Ende eines feinen Unterschieds

Zitat:
Allen Kunden verspricht die Bankenlobby aber weiterhin gern den Schutz des Bankgeheimnisses. Es bewahre "den Kunden vor neugierigen Einblicken in seine finanzielle Privatsphäre".

Wer Steuern hinterzieht und das Schwarzgeld in die Schweiz bringt, muss also hier nichts befürchten. Nur wenn jemand dabei auch Dokumente fälscht und damit Steuerbetrug begeht, müssen die Bankiers ihr Schweigen gegenüber ausländischen Fahndern brechen. Denn Betrug ist hierzulande im Strafgesetz geregelt und somit rechtshilfepflichtig - Hinterziehung nicht.


Doch in Wirklichkeit ist nur geheim, dass das Geheimnis längst aufgegeben wurde.
"Es bleiben nur noch Ruinen"

Zitat:
Da die Schweiz künftig auch im Bereich der Mehrwertsteuer in vollem Umfang Rechtshilfe leisten wird, bleiben insbesondere die schwarzen Kassen inhabergeführter Firmen nicht länger verborgen. "Für deutsche Mittelständler bringt das Schweizer Bankgeheimnis ab 2008 nichts mehr", freut sich ein deutscher Steuerfahnder über das neue Einfallstor.


Quelle: mm- Von Beat Balzli
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Neppl
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2007 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mein Kentnisstand ist folgender:

Zu unterscheiden ist zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Für Straftaten gibt es zwischen der Schweiz und EU, bzw. Deutschland eine Rechtshilfeabkommen nach dem sich gegenseitig Hilfe geleistet und damit auch Auskunft erteilt wird. Dies ist auch ganz normal und dagegen ist nichts einzuwenden.
Zu prüfen wäre insoweit ob der Tatbestand des Steuerbetruges in der Schweiz und in Deutschland eine Straftat ist, was zweifelsfrei gegeben ist. Bliebe übrig die Steuerhinterziehung. Die Steuerhinterziehung ist hingegen in der Schweiz nur eine Ordnungswidriglkeit und in Deutschland eine Straftat. Insoweit wird meines Wissens bei der Steuerhinterziehung keine Rechtshilfe seitens der Schweiz geleistet !
Wenn dies anders sein sollte, bitte ich um einen Hinweis ! Im übrigen strafrechtlich sodann fraglich, ob die unrechtmäßig gewonenen Ergebnisse aus der Schweiz sodann in ein Strafverfahren in Deutschlan Einfluss finden kann. Es gibt nämlich für so etwas ein Verwertungsverbot !
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maleh
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 233

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2007 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

"Für Straftaten gibt es zwischen der Schweiz und EU, bzw. Deutschland eine Rechtshilfeabkommen" - gilt hier eigentlich schon der Vorwurf oder erst die rechtskräftige Verurteilung?
Ein FA könnte ja einfach mal unterstellen, dass ein Straftatsbestand vorliegt und würde dann ja Auskunft bekommen-dies soll so schon passiert sein.
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Neppl
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2007 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

maleh hat folgendes geschrieben::
"Für Straftaten gibt es zwischen der Schweiz und EU, bzw. Deutschland eine Rechtshilfeabkommen" - gilt hier eigentlich schon der Vorwurf oder erst die rechtskräftige Verurteilung?


Dies gilt schon für das Ermittlungsverfahren !Natürlich versuchen die Deutschen Strafverfolger (Staatsanwaltschaften) immer mit den Straftatbestand Steuerbetrug zu arbeiten, weil der sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz strafbar ist. Aber die Schweizer Behörden sind ja auch nicht von gestern und sehen sich das genau an. Im übrigen ist es dann auch in einem späteren Strafverfahren so, das dieses Strafverfahren nur aufgrund von rechtswidrig erlangten Beweisen überhaupt möglich wurde. Für diesen Fall gibt es ein Verwertungsverbot, muss natürlich der Verteidger auch beantragen, was wohl bei einigen übersehen werden kann. Aber dazu will ich mich weiter nicht äußern. Meine Feststellung ist jedenfalls, das meines Erachtens viele Anwälte ihr Geld nicht wert sind ! Aber das ist ein anderes Thema !
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Neppl
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2007 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist nur Schade, dass das Gomopa Team dazu keine Meinung hat, bzw. zur Aufklärung beiträgt, wo sie doch das Thema auch eingestellt haben !

Oder hat das Team von Gomopa hierüber nicht die notwendigen Informationen ?
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2007 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das Team der Mod. auf Gomopa stellt Informationen zur Anregung und Diskussion im Forum ein.
Dazu werden vorliegende Informationen bereitgestellt, bzw. Quellen genannt.
Wir greifen interessante Themen auf, um diese im Forum mit den Usern zu diskutieren.
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maleh
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 233

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2007 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Neppl für den Beitrag
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carlosd
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.Jul 2007 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sämtliche vorstehend diskutierten Fragen werden in mittels nachstehendem Link herunterladbaren Broschüre unzweideutig beantwortet: http://www.efd.admin.ch/dokumentation/00737/00782/01060/index.html?lang=de
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wealthman
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 83
Wohnort: Germany/Spanien

BeitragVerfasst am: 11.Jul 2007 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema Schweizer Bankkonto wurde hier schon so oft durchgezogen das man es nun eigentlich echt wissen sollte nicht ein Konto dort zu eröffnen, es sei denn:
Man ist z. B. ein Einhimischer mit einem Wohnsitz dem man natürlich NICHT nur in seinem Heimatland sondern auch in einen der 27 Eurostaaten hat.
Man gibt bei der Bankkontoeröffnung nicht den Wohnsitz seines Heimatlandes an, sondern den Wohnsitz in einem anderem Land der 27 Euroländer an und das wars, so einfach ist es.
Man hat das Recht in JEDEM der nun 27 Eurostaaten eine Meldeadresse zu haben, ob man da nun wohnt und wie lange und wie oft interessiert wohl zu recht niemanden.
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carlosd
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Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.Jul 2007 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

@wealthman:

Von dieser Methode kann nur jedem abgeraten werden, zumal sie auch i.d.R. nicht funktionieren wird. Banken sind verpflichtet, einen Identitätsnachweis zu verlangen, also entweder Personalausweis oder Reisepass. Dort ist der Wohnsitz vermerkt.
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 11.Jul 2007 16:52    Titel: BankKUNDENgeheimis ! Antworten mit Zitat

Naja, trotz aller Aufregung funkioniert das Bankkundengeheimnis in der Schweiz ausgezeichnet. Und das wird sich in absehbarer Zeit kaum ändern. Fragen Sie ´mal Ihren Kundenberater bei den bekannten AAA-Banken ... !

Beste Grüße

tropico
_________________
Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services

Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.


Webseite: http://www.tropico-ltd.bz
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wefi
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Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2007 9:37    Titel: Re: Schweizer Bankgeheimnis - bald nichts mehr wert? Antworten mit Zitat

Warum, liebe Deutsche Mitbürger, immer alles so kompliziert
Lösung: Schweizer Firma GmbH, Schweizer Konto, Risikoversicherung - das wärs - und schon ist alles legal - nur 40% weniger Gewinnsteuer -nur 10 - 12 % weniger MwSt und absolute Gewerbefreiheit. Brauchen Sie weitere Infos: [E-Mail anzeigen]
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 23.Jul 2007 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schwere Niederlage für den einstigen Rad-Helden. Ein Schweizer Gericht entschied: Bankunterlagen, die Ullrich belasten könnten, werden der Bonner Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt, sollen noch diese Woche übergeben werden.

Die deutschen Ermittler gehen gegen den in der Schweiz lebenden Ex-Telekom-Profi (wegen des Verdachts auf Betrug in einem besonders schweren Fall) und dessen früheren Betreuer Rudy Pevenage (wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz) vor.
Ullrich unterhält ein Konto bei der Credit Suisse in Kreuzlingen.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 3.März 2008 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Auszug aus einem Bericht des MM

Zitat:
Der deutsche Botschafter in der Schweiz, Andreas von Stechow, kritisierte das Schweizer Bankgeheimnis und die Unterscheidung im Schweizer Recht zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Das Bankgeheimnis sei nicht mehr zeitgemäß, sagte er der "NZZ am Sonntag" zufolge. Demgegenüber sprach sich der frühere Schweizer Justizminister Christoph Blocher in der Zeitung "Sonntag" dafür aus, das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung zu verankern.
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NOMOCON
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 123
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 6.März 2008 15:11    Titel: Konto in der Schweiz Antworten mit Zitat

Der schweizer Käse ist weit löchriger, als gemeinhin angenommen wird.
Diskret ist nur die Kombination aus Gesellschaft, Treuhandschaft und Konto.
_________________
NOMOCON Ltd&CoKG

Hopfenstr. 1d
24114 Kiel

Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail: info@firma-offshore.com
WebSite: http://www.firma-offshore.com
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5918

BeitragVerfasst am: 19.März 2008 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die deutschen Steuerbehörden werden möglichweise auch gegen deutsche Kapitalanleger in der Schweiz ermitteln.

Einem Zeitungsbericht zufolge hat ein Unbekannter den baden-württembergischen Behörden Daten über 30.000 Schweizer Bankkonten zum Kauf angeboten.

Dies habe Finanzminister Stratthaus bestätigt. Dem Blatt zufolge soll der Unbekannte behauptet haben, die Daten enthielten Hinweise auf Steuerhinterziehung von Kapitalanlegern aus ganz Deutschland. Schätzungen zufolge haben Deutsche in der Schweiz etwa 170 Milliarden Euro Schwarzgeld angelegt.
Quelle: mdr
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KLP Group
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Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 59
Wohnort: Dubai & Berlin

BeitragVerfasst am: 19.März 2008 11:17    Titel: Hinweis Antworten mit Zitat

Hallo,

wir erlauben uns einen anregenden HINWEIS in eigener Sache:

Schöne Ostertage.
_________________
KLP GROUP EMIRATES
P.O. Box 122563
DUBAI
Vereinigte Arabische Emirate
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Telefon: +971.4 3555849
Telefax: +971.4 3551528
PGPMail: klpgroup@hush.com
E-Mail: emirates@klp.info
Web DE: http://www.de.klp.info
Web EN: http://www.offshore-dubai.com
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Our Business is to know Middle East Business,
let us help You do the same.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5918

BeitragVerfasst am: 19.März 2008 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kampf ums Eingemachte

Mit dem Kauf von gestohlenen Kundendaten einer liechtensteinischen Treuhandgesellschaft hat der deutsche Geheimdienst zu drastischen Mitteln der Steuereintreibung gegriffen.

Zahlen belegen, dass das deutsche Sozialstaatsmodell zu einer nicht mehr finanzierbaren Privilegienwirtschaft verkommen ist. 60 Prozent der Wahlberechtigten leben direkt oder indirekt vom Staat; 10 Prozent der Steuerpflichtigen bestreiten 55 Prozent der Einkommenssteuereinnahmen. Die nicht in der offiziellen Staatsverschuldung ausgewiesenen Rentenversprechungen betragen etwa das 2,5-fache des Bruttoinlandsprodukts; 54 Prozent der Deutschen fragen regelmässig Leistungen aus der Schattenwirtschaft nach.

Der Autor des Kommentars, Dr. Konrad Hummler, kommt angesichts dieser Fakten nicht umhin, den deutschen Staat als bürgerfeindliches, selbstzerstörerisches und in der letzten Konsequenz illegitimes Gebilde zu bezeichnen.

Angesichts der Tatsache, dass sich eine ganze Reihe weiterer Staaten in Europa - allen voran Frankreich und Italien - in einer ähnlichen Lage befinden, ist die Eigentumsfreiheit als zentrales Grundrecht ausgesprochen gefährdet, die Wahrscheinlichkeit für konfiskatorische Vorgänge gegen mobiles und immobiles Eigentum hoch.

Der Versuch von Millionen von Bürgern aus verschiedenen Einkommensklassen, sich dem Zugriff der Verwalter eines solchen finanzpolitischen Desasters zu entziehen, erscheint somit nachvollziehbar und als Notwehr legitim, selbst wenn es als illegal bezeichnet wird.

Ähnlich wie Liechtenstein befindet sich auch die Schweiz mit mehreren europäischen Staaten in der Diskussion über die Legalität von Steuervermeidungsstrategien.

Die Rechtsgeschichte zeigt, dass häufig die Legalitätsvorstellungen derjenigen obsiegen, die über mehr Macht verfügen.

Da das Erpressungspotential seitens Europa beträchtlich ist und in der schweizerischen Politik und Verwaltung Affinitäten zur Privilegienwirtschaft europäischer Prägung existieren, sollte man sich keinen Illusionen hingeben.

Fest steht immerhin, dass die Schweizer Bürger verstehen, welch vitale Bedeutung die Wahrung der Eigentumsrechte aus staatspolitischer und ökonomischer Sicht für das Land hat: über 80 Prozent der Bevölkerung will das Bankgeheimnis - und ohne die Zustimmung des Volkes wird dessen Abschaffung schwierig.

Angesichts dieser Tatsachen kann es nur darum gehen, den Finanzplatz Schweiz unter Wahrung der Anonymität der Bankkunden weiter zu entwickeln und unmissverständlich für den Erhalt der Eigentumsfreiheit einzutreten, in dem Wissen, dass der eigene Standpunkt moralisch überlegen ist.

Der Anlagekommentar von Wegelin & Co. Privatbankiers
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