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Slowakei – 19% flat tax = an Grenze zu Paradies ???

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Slowakei
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Bratislava

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2003 22:19    Titel: Slowakei – 19% flat tax = an Grenze zu Paradies ??? Antworten mit Zitat

Angesichts der Tatsache dass ab 1.1.2004 in der Slowakei ein einheitlicher Steuersatz von lediglich 19 Prozent für alle Einkommen von Privatpersonen ebenso wie für Unternehmensgewinne und für die Umsatzsteuer auf alle Waren und Dienstleistungen gilt /Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften werden künftig Quellensteuerfrei/ überlege ich ernsthaft nach 15 - nicht immer lustigen Jahren in Österreich - zu repatriieren und meine slowakische Rechtsanwaltslizenz zu erneuern. Ich erwarte einen massiven Zufluss von Investitionskapital und genügend Klienten für mich mit meinen ehemaligen Kollegen.
Bitte um Ihre Meinungen, Kommentare, Vorschläge, Ideen, Polemik…

Jurist & Exportkaufmann
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KLRSUWS
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 27
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.Apr 2004 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Jedermann in der Slovakei wird neben den niedrigen Lohnstückkosten auch gern die niedrigen Steuern mitnehmen. Deshalb wird er hier ein selbständiges Unternehmen kaufen / gründen. Das bedeutet, hier gilt meistens das slovakische Recht,.

Somit gut zu tun für einen Anwalt. Allerdings würde ich mich damit an Ihrer Stelle beeilen, Ihre Kollegen schliefen nicht. Das Wachstum in der Region Bratislava dürfe aber bald zu Ende sein, es gibt Schwierigkeiten, qualifizierte Arbeitskräfte zu bekommen. Den Arbeitslosen aus den benachteiligten slovakischen Regionen geht die Qualifikation leider ab.

Gruss, klrsuws
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slc-europe
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Bratislava

BeitragVerfasst am: 28.Nov 2007 21:45    Titel: Die Wahrheit über die Flat Tax von 19% in der Slowakei Antworten mit Zitat

Firmengründung in der Slowakei
Die Slowakei hat nach den letzten Steuerreformen sehr stark an Bedeutung gewonnen. Insbesondere aufgrund der sogenannten Flat Tax von 19 % glauben viele Unternehmer aus Österreich die Steuersparmethode erfunden zu haben. Leider wird dies von diversen Firmengründern im Internet relativ einfach dargestellt.

Das Prinzip der Flat Tax ist relativ einfach und bedeutet, dass bei Eigentümern von Kapitalgesellschaften die max. Besteuerung bei 19% liegt und daher die Gewinnausschüttungen endbesteuert sind. Leider vergessen auch hier viele Firmengründer zu ergänzen, dass dies allerdings nur der Fall ist, wenn der Eigentümer der Kapitalgesellschaft ebenfalls in der Slowakei steuerpflichtig ist.

Das damalige Ziel dieser Steuerreform war es, ausländische Kapitalgeber in die Slowakei zu bekommen und die Wirtschaft anzukurbeln und nicht österreichischen Steuerpflichtigen das Steuerparadies auf Erden zu präsentieren. Seit diesem Zeitpunkt gab es ein rasantes Wirtschaftswachstum und Neugründungen schossen förmlich aus dem Boden. Wir als SLC-Europe erhalten pro Tag im Schnitt 2-5 Anfragen betreffend einer Firmengründung in der Slowakei.

Jedoch sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass die reine Firmengründung nur ein Baustein zum Erfolg ist.

Slowakische s.r.o. (Ges.m.b) und 19 % für entnommene Gewinne?
Im Wesentlichen ist zu sagen, dass natürliche und juristische Personen unbeschränkt – d.h. mit dem Welteinkommen - ertragssteuerpflichtig sind, wenn sie in der Slowakei ihren Firmensitz oder den Ort der Geschäftsleitung haben. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer, natürlich Personen unterliegen der Einkommenssteuer. Beide Steuersätze in der Slowakei sind seit 1. Jänner 2004 mit 19 % einheitlich (die mittlerweile berühmte 19% Flat Tax).

Wenn eine in Österreich steuerpflichtige Person Anteilseigener einer slowakische GmbH ist und in Österreich daher unbeschränkt steuerpflichtig ist, dann werden Ausschüttungen aus einer slowakischen GmbH zwar in der Slowakei nicht besteuert, die Besteuerung erfolgt jedoch beim österreichischen Anteilseigener im Form der österreichischen Einkommenssteuer! Daher stimmen die Aussagen der Gründungsagenturen nicht, dass man mit der Gründung einer slowakischen s.r.o. in den Genuss der Flat Tax von 19 % kommt!

Wir empfehlen unseren Kunden die Gründung einer s.r.o & KG, da die Kommanditgesellschaft in der Slowakei - soweit der Gewinnanteil der Kommanditisten betroffen ist, wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird und daher Gewinnanteile der Kommanditisten der slowakischen Körperschaftssteuer unterliegen, die bekanntlich ja 19 % ist.

Der wesentliche Punkt dabei ist jedoch, dass diese Gewinne wirklich in der KG in der Slowakei erwirtschaftet wurden und die K.S. (Kommanditgesellschaft) keine Briefkastenfirma darstellt. Dann dürfen diese Gewinnanteile nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Slowakei in Österreich nicht besteuert werden, womit die Steuerbelastung für entnommene Gewinne tatsächlich bei 19 % liegt.

Man muss jedoch auch hier anmerken, dass es den sogenannten Progressionsvorbehalt gibt. Das bedeutet, dass die Gewinne der Slowakei zwar steuerlich in Österreich nicht mehr erfasst werden, die Höhe jedoch zur Progressionsstufenberechnung herangezogen wird.

Auslagerung ins Ausland aus steuerlicher Sicht
(laufend neue Informationen unter: http://www.slc-europe.com/xist4c/web/auslagerung-steueroptimierung_id_14542_.htm)
Ebenen zur Steueroptimierung

Folgende Abhandlung wurde geschrieben für in Österreich Steuerpflichtige, die ihr Unternehmen ins Ausland verlegen möchten. Es wurde darauf geachtet, alle Ebenen zu durchleuchten, dass der jeweilige Steuerpflichtige in den Genuss der Steueroptimierung kommt. Alle angeführten Punkte wurden gewissenhaft recherchiert, können allerdings nur eine Übersicht bieten, denn jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Sollten Sie Interesse an einer diesbezüglichen Beratung haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater oder an uns.

Ebenen der Steueroptimierung

Damit ein Unternehmen in den Genuss einer Auslagerung ins Ausland kommt, ist es unbedingt notwendig, die steuerliche Situation auf zwei Ebenen zu optimieren.

1.) Die gesellschaftsrechtliche Ebene, damit sicher gestellt ist, dass die Gesellschaft auch im Ausland mit ihren Gewinnen steuerpflichtig wird. Man spricht auch von den Mindestanforderungen, damit eine Gesellschaft in dem jeweiligen Ausland seine Gewinne versteuern kann.
2.) Die Ebene der Gesellschafter, damit die Gewinne, Ausschüttungen, GF-Bezüge, AR-Vergütungen, Zinsen, Lizenzen, Mieten usw. weitgehend im Ausland zur Versteuerung gelangen.

Um diese Optimierungen durchführen zu können werden die maßgeblichen Parameter durchleuchtet und in Relation zu den DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) gestellt.

Im wesentlichen kann man davon ausgehen, dass die Ebene1 fast immer identisch in den jeweiligen Ländern ist, jedoch die Ebene2 abhängig von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu sehen ist.

Informieren Sie sich bei uns: http://www.slc-europe.com/xist4c/web/firmengruendung-slowakei_id_3523_.htm
_________________
SLC-Europe s.r.o.
Stefanikova 7

SK-81106 Bratislava
Web: http://www.slc-europe.com
Mobil: ++421 911 270 171
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