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Stellungsnahme BAWAG PSK

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beckspatriot
GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2006 15:38    Titel: Stellungsnahme BAWAG PSK Antworten mit Zitat

Zitat:
Seit dem 1.4.2005 können Finanzämter mittels Kontenabrufverfahren erfahren, bei welchen Banken in Deutschland die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Bei aller Aufgeregtheit um diese Kontrollmöglichkeit blieb in der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, dass eine entsprechende Regelung jetzt sogar europaweit gilt: Deutsche Finanzämter können seit dem 2.2.2006 auch in Österreich, anderen EU-Staaten und bald in Luxemburg Konten aufspüren und Kontenbewegungen feststellen.




Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX!

Wir beziehen uns auf Ihre heutige Anfrage und teilen Ihnen dazu mit, dass in
Österreich das Bundesgesetz über das österreichische Bankwesen (BWG) gilt, das
auch international als sehr streng angesehen wird. Die entsprechenden Regelungen
der Bekanntgabe von Kontodaten etc. sind im § 38 BWG geregelt.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die von Ihnen erwähnten Zugriffsmöglichkeiten
auf Konten oder Zahlungsströme in Österreich seitens ausländ./inländ. oder
EU-Behörden jedenfalls nicht gibt, wie übrigens auch immer wieder unser
Finanzminister bei allen Gelegenheiten betont. Ausnahmefälle von der Wahrung des
Bankgeheimnisses gibt es nur in besonderen Fällen: z. B. im Zusammenhang mit
eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren, im Falle des Todes des Kunden
gegenüber dem Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär, wenn der Kunde die Bank
von der Auskunftserteilung ausdrücklich entbindet, im Falle von begründetem
Geldwäschereiverdacht, über Gerichtsbeschluss und/oder ausschließlich über
Rechtshilfeansuchen.

Selbstverständlich gelten auch für die BAWAG P.S.K. diese Bestimmungen.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit die gewünschte Auskunft erteilt zu haben
empfehlen wir uns

mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXXXXXX
--------------------------------------------------------------------------------
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Help-Center / Ombudsstelle
Quellenstraße 51-55, 1100 Wien

Telefon: (+43 1) 53 4 53 / 34 000
Telefax: (+43 1) 53 4 53 / 31 718
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Web: http://www.bawagpsk.com
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2006 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zitate stehen doch nicht im Widerspruch zueinander, denn die PSK gibt ja zu:

Zitat:
und/oder ausschließlich über Rechtshilfeansuchen


Natürlich ist es nicht so einfach über einen einfachen Datenabruf an das Konto zu gelangen, aber wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, dann schon. Österreich gewährt (im Gegensatz zu Liechtenstein) Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Wenn man daher auf maximale Vertrauchlichkeit wert legt, sollte man eindeutig Liechtenstein vorziehen (auch die Schweiz gewährt Rechtshilfe bei Steuerbetrug, nicht jedoch bei Steuerhinterziehung).
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beckspatriot
GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2006 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hier das Gesetz der BWG:

http://www.fma.gv.at/de/pdf/bwg.pdf

Zusammenfassend kann man aber sagen das das Konto auf kein Fall so gläsern offen ist wie dies in Deutschland der Fall ist wo jeder nach Lust und Laune Zugriff hat.

Es hat nachwievor Verfassungsrang in Österreich.
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raysfan
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 431

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 9:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte gerade letzte Woche das gläserne Deutschland kennen gelernt. Nach einer Abfrage vom Finanzamt bei der BaFin wurden alle meine deutschen Konten von Finanzamt gepfändet.
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beckspatriot
GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine solches Ermittlungsverfahren bzw Strafverfahren vorliegt wird man ja selber darüber in Kenntnis gesetzt und muss mit einer Abfrage rechnen.

Das ist daher anders zu betrachen als wenn jede Deutsche Behörde einfach mal eben aufs Konto gucken kann ohne davon etwas zu wissen.
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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wird denn seitens der Bank ebenfalls mitgeteilt, daß man ein Auskunftsersuchen aus Deutschland vorliegen hat?
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silvio.keller
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Beckspatriot:


Bei eingeleiteten Rechtshilfegesuchen - über die Sie mit Sicherheit NICHT informiert werden - wird bei positiver Entscheidung der für die Beurteilung zuständigen Behörden zuerst die Bank angewiesen, die gewünschten Daten zu liefern. Diese werden den Ermittlungsunterlagen einverleibt... und bei einer sogenannten "Befragung" - früher ehrlicher als "Einvernahme" bezeichnet!!! - weden Sie gegebenenfalls mit den Ergebnissen der Ermittlungen konfrontiert



Da ist nix mit Vorabinformation und ähnlichem... und auch die betroffene Bank ist nicht dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass irgendwelchen Ermittlungsbehörden Auskunft darüber gegeben, wann und auf welchem Wege Sie Ihre Stromrechnung ab Ihrem privaten Girokonto beglichen haben


Eben erst in der Schweiz mit der hehren UBS bei/mit einem Kunden erlebt... peinlich, peinlich, peinlich (vor allem, wenn die Ermittlungen keine Straftatbestände hervorbringen, die Bank jedoch zeitlich mit dem Ersuchen um Herausgabe von Kontendetails die Geschäftsbeziehungen zum Kunden von einem Tag auf den andern abbricht)


... Im nachhinein weiss er jetzt wenigstes, warum!!!!!


Honni soit qui mal-y-pense


Richard Holbridge
Legal Consultant
London/Zug/Salem
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