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Nachricht |
beckspatriot GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 95
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Verfasst am: 12.Apr 2006 15:38 Titel: Stellungsnahme BAWAG PSK |
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| Zitat: |
| Seit dem 1.4.2005 können Finanzämter mittels Kontenabrufverfahren erfahren, bei welchen Banken in Deutschland die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Bei aller Aufgeregtheit um diese Kontrollmöglichkeit blieb in der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, dass eine entsprechende Regelung jetzt sogar europaweit gilt: Deutsche Finanzämter können seit dem 2.2.2006 auch in Österreich, anderen EU-Staaten und bald in Luxemburg Konten aufspüren und Kontenbewegungen feststellen. |
| Zitat: |
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX!
Wir beziehen uns auf Ihre heutige Anfrage und teilen Ihnen dazu mit, dass in
Österreich das Bundesgesetz über das österreichische Bankwesen (BWG) gilt, das
auch international als sehr streng angesehen wird. Die entsprechenden Regelungen
der Bekanntgabe von Kontodaten etc. sind im § 38 BWG geregelt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die von Ihnen erwähnten Zugriffsmöglichkeiten
auf Konten oder Zahlungsströme in Österreich seitens ausländ./inländ. oder
EU-Behörden jedenfalls nicht gibt, wie übrigens auch immer wieder unser
Finanzminister bei allen Gelegenheiten betont. Ausnahmefälle von der Wahrung des
Bankgeheimnisses gibt es nur in besonderen Fällen: z. B. im Zusammenhang mit
eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren, im Falle des Todes des Kunden
gegenüber dem Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär, wenn der Kunde die Bank
von der Auskunftserteilung ausdrücklich entbindet, im Falle von begründetem
Geldwäschereiverdacht, über Gerichtsbeschluss und/oder ausschließlich über
Rechtshilfeansuchen.
Selbstverständlich gelten auch für die BAWAG P.S.K. diese Bestimmungen.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit die gewünschte Auskunft erteilt zu haben
empfehlen wir uns
mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXXXXXX
--------------------------------------------------------------------------------
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Help-Center / Ombudsstelle
Quellenstraße 51-55, 1100 Wien
Telefon: (+43 1) 53 4 53 / 34 000
Telefax: (+43 1) 53 4 53 / 31 718
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Web: http://www.bawagpsk.com |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 12.Apr 2006 16:43 Titel: |
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Die Zitate stehen doch nicht im Widerspruch zueinander, denn die PSK gibt ja zu:
| Zitat: |
| und/oder ausschließlich über Rechtshilfeansuchen |
Natürlich ist es nicht so einfach über einen einfachen Datenabruf an das Konto zu gelangen, aber wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, dann schon. Österreich gewährt (im Gegensatz zu Liechtenstein) Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Wenn man daher auf maximale Vertrauchlichkeit wert legt, sollte man eindeutig Liechtenstein vorziehen (auch die Schweiz gewährt Rechtshilfe bei Steuerbetrug, nicht jedoch bei Steuerhinterziehung). |
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beckspatriot GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 95
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Verfasst am: 12.Apr 2006 17:35 Titel: |
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Hier das Gesetz der BWG:
http://www.fma.gv.at/de/pdf/bwg.pdf
Zusammenfassend kann man aber sagen das das Konto auf kein Fall so gläsern offen ist wie dies in Deutschland der Fall ist wo jeder nach Lust und Laune Zugriff hat.
Es hat nachwievor Verfassungsrang in Österreich. |
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raysfan Pathfinder
Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 431
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Verfasst am: 14.Apr 2006 9:24 Titel: |
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| Hatte gerade letzte Woche das gläserne Deutschland kennen gelernt. Nach einer Abfrage vom Finanzamt bei der BaFin wurden alle meine deutschen Konten von Finanzamt gepfändet. |
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beckspatriot GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 95
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Verfasst am: 14.Apr 2006 10:26 Titel: |
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Wenn eine solches Ermittlungsverfahren bzw Strafverfahren vorliegt wird man ja selber darüber in Kenntnis gesetzt und muss mit einer Abfrage rechnen.
Das ist daher anders zu betrachen als wenn jede Deutsche Behörde einfach mal eben aufs Konto gucken kann ohne davon etwas zu wissen. |
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backdoor2 Specialist
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 110
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Verfasst am: 14.Apr 2006 12:54 Titel: |
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| Wird denn seitens der Bank ebenfalls mitgeteilt, daß man ein Auskunftsersuchen aus Deutschland vorliegen hat? |
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silvio.keller Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.Apr 2006 14:20 Titel: |
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Beckspatriot:
Bei eingeleiteten Rechtshilfegesuchen - über die Sie mit Sicherheit NICHT informiert werden - wird bei positiver Entscheidung der für die Beurteilung zuständigen Behörden zuerst die Bank angewiesen, die gewünschten Daten zu liefern. Diese werden den Ermittlungsunterlagen einverleibt... und bei einer sogenannten "Befragung" - früher ehrlicher als "Einvernahme" bezeichnet!!! - weden Sie gegebenenfalls mit den Ergebnissen der Ermittlungen konfrontiert
Da ist nix mit Vorabinformation und ähnlichem... und auch die betroffene Bank ist nicht dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass irgendwelchen Ermittlungsbehörden Auskunft darüber gegeben, wann und auf welchem Wege Sie Ihre Stromrechnung ab Ihrem privaten Girokonto beglichen haben
Eben erst in der Schweiz mit der hehren UBS bei/mit einem Kunden erlebt... peinlich, peinlich, peinlich (vor allem, wenn die Ermittlungen keine Straftatbestände hervorbringen, die Bank jedoch zeitlich mit dem Ersuchen um Herausgabe von Kontendetails die Geschäftsbeziehungen zum Kunden von einem Tag auf den andern abbricht)
... Im nachhinein weiss er jetzt wenigstes, warum!!!!!
Honni soit qui mal-y-pense
Richard Holbridge
Legal Consultant
London/Zug/Salem |
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