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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 28.Okt 2002 15:29 Titel: Steuern hinterzogen - Angst - was nun? |
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Steuerfahnder können im Zuge ihrer Ermittlungen auch Computer beschlagnahmen, um deren Festplatte zu durchsuchen.
Bürger, die ihren gesetzlichen Mitwirkungspflicht zur Abgabe einer vollständigen Steuererklärung nicht nachkommen und dadurch Steuern verkürzen oder einen Steuervorteil erlangen, machen sich der Steuerhinterziehung schuldig. Im Jahr 2000 wurden rund 44.000 Fahndungen durchgeführt.
Mit breit angelegten Durchsuchungen in Banken und Sparkassen prüfen die Finanzbehörden, ob zu versteuerndes Einkommen am Fiskus vorbeigeschleust wird. Die Finanzinstitute müssen Zins- und Dividendenerträge jedes Kunden melden. Seit 2002 sogar als getrennte Beträge. Angesichts dieser Informationen gerät mancher Bürger, zum Teil völlig unberechtigt, in Panik. Das heimliche Konto in Luxemburg, die nicht angegebenen Aktiengewinne ... was tun?
Grundsätzlich wird bei Steuerhinterziehung ein Vorsatz vorausgesetzt. Das heißt, das Finanzamt nimmt an, dass die Steuerverkürzung mit Wissen und Wollen des Steuerpflichtigen geschehen ist. Wer den Finanzbehörden steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder unvollständige Angaben macht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Der Branchendienst kapitalmarkt intern (kmi) rät dem besorgten Steuerzahler, die Sachlage erst einmal mit einem Steuerberater zu erörtern. Hat die Steuerfahndung z. B. ein nicht angegebenes Auslandskonto entdeckt, kann man natürlich versuchen so zu tun, als habe man schlicht vergessen dies anzugeben. Leider kommt man hiermit oft nicht sehr weit, da die Behörden bei Zinseinkünften in der Regel Vorsatz unterstellen. Auch die Begründung "Ich wusste nicht, dass man diese Einnahmen versteuern muss", greift nur dann, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Steuerfreiheit ersichtlich sind. Dies ist aber nur selten der Fall.
Wem die Steuerbehörde falsche Angaben vorwirft, der kann seine Steuererklärung berichtigen. Eine Berichtigung wird aber nur akzeptiert, wenn der Steuerpflichtige seine Erklärung in guten Glauben gemacht und erst später erkannt hat, dass seine Angaben unvollständig oder falsch waren.
Möchte man der Steuerfahndung zuvorkommen, besteht die Möglichkeit sich selbst beim Finanzamt anzuzeigen. Dies bedeute laut kmi in jedem Fall Straffreiheit. Der hinterzogene Steuerbetrag muss dann aber vollständig zuzüglich sechs Prozent Zinsen bezahlt werden.
Na dann |
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The Saint Specialist
Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
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Verfasst am: 28.Okt 2002 22:59 Titel: Steuern hinterzogen - ... |
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Hallo liebe Leute,
@Goodman,
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Grundsätzlich wird bei Steuerhinterziehung ein Vorsatz vorausgesetzt. Das heißt, das Finanzamt nimmt an, dass die Steuerverkürzung mit Wissen und Wollen des Steuerpflichtigen geschehen ist. Wer den Finanzbehörden steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder unvollständige Angaben macht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
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Vorsatz? Mal ehrlich weiß immer jeder was er eigentlich beim Steuerberater unterschreibt? Wissen es die Steuerberater oft selbst? Bei dieser Flut von Steuergesetzen glaube ich kaum. Habe es selbst schon erlebt auf dem FA. Der Sachbearbieter fragt sich zu einem bestimmten Thema erstmal im Amt durch und das obwohl es sein Bearbeitungsgebiet ist.
The Saint |
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