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roland99 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.Apr 2005 17:29 Titel: Wie Offshore-Geld legal wieder nach Hause bringen? |
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Auf Dauer wird das zu anstrengend: Bald soll muss man schon 10000 EUR Bargeld anmelden und das Risiko, erwischt zu werden, steigt.
Die kürzlich abgelaufene Amnestie war auch nicht das Wahre.
So wird Geld in der Schweiz eher ein Klotz am Bein. Vor allem, wenn man älter wird und nicht dauernd nach Zürich pendeln kann oder will.
Längerfristig soll das Geld also wieder zurück - und dann auch ordentlich versteuert werden, kein Stress mehr.
Meine Idee: Man zahlt einen grösseren Betrag als Einmalzahlung in eine Schweizer Rentenversicherung. Dort ruht das Geld für 12 Jahre, bis man 60 oder mehr ist. Danach laesst man sich davon bis zum Lebensende eine Rente auszahlen.
Diese Rente wird normal in D versteuert.
Und jetzt meine Frage:
So wie ich das verstehe, sind nach 12 Jahren alle Hinterziehungen verjährt. Da kann man also beruhigt sein.
Oder gibt es doch einen Haken bei der Sache? Kann man dennoch belangt werden?
Gibts noch bessere Wege?
Kennt jemand eine gute private schweizer Rentenversicherung?
Viele Fragen .... freue mich auf Antworten! |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 11.Apr 2005 10:05 Titel: Re: Wie Offshore-Geld legal wieder nach Hause bringen? |
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[quote="roland99"]
.....
So wird Geld in der Schweiz eher ein Klotz am Bein. Vor allem, wenn man älter wird und nicht dauernd nach Zürich pendeln kann oder will.
Längerfristig soll das Geld also wieder zurück - und dann auch ordentlich versteuert werden, kein Stress mehr.
.....
Diese Rente wird normal in D versteuert.
Und jetzt meine Frage:
So wie ich das verstehe, sind nach 12 Jahren alle Hinterziehungen verjährt. Da kann man also beruhigt sein.
Oder gibt es doch einen Haken bei der Sache? Kann man dennoch belangt werden?
.....
Meines Erachtens hat diese Sache einen deutlichen Haken, da Sie eine Steuerstraftat FORTSETZEN !!!!
Es dürfte wohl nicht darauf ankommen, daß Sie "Schwarzgeld" von einer Anlageform in die andere transferieren; entscheidend dürfte sein, daß das unversteuerte Vermögen fortgesetzt einer Besteuerung entzogen wird, obwohl dieses Kapital tatsächlich einer Besteuerung zugeführt werden müßte.
Erschwerend sollte hinzukommen, daß das zu versteuernde Kapital, das bei Ihnen wohl schon einige Zeit im Ausland angelegt ist, über viele weitere Jahre der Besteuerung entzogen wird. Dies könnte dann - je nach Höhe der Summen und Umfang der Verschleierungsmaßnahmen - als fortgesetzte schwere Steuerstraftat gewertet werden.
Wenn Sie irgendwann einmal an einer schweizer Rentenversicherung partizipieren und diese Leistungen dann in Deutschland versteuern wollen, könnte ab diesem Zeitpunkt die zuständige Finanzverwaltung nachforschen wollen, mit welchen Mitteln wann und über welche Zeiträume Einzahlungen in die Rentenversicherung erfolgt waren. Da Sie logischerweise die Einzahlungen nicht steuermindernd in Ihren Steuererklärungen geltend gemacht haben würden, wären peinliche Befragungen durchaus absehbar.
Ansonsten haben Sie recht: das in der Vergangenheit von einer Vielzahl von Deutschen in der Schweiz und andernorts gehortete Geld (nach vorsichtigen Schätzungen des BMF sollen es etwa 500 Milliarden Euro sein), IST ein Klotz am Bein !!!!!
Gleichwohl gibt es Wege, über sein Geld diskret zu verfügen, ohne verdachtserregende Reisetätigkeiten zu entfalten. Aufwendige Gestaltungen lohnen sich allerdings erst bei größeren Summen.
Beste Grüße
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roland99 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.Apr 2005 14:38 Titel: |
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| Zitat: |
| Es dürfte wohl nicht darauf ankommen, daß Sie "Schwarzgeld" von einer Anlageform in die andere transferieren; entscheidend dürfte sein, daß das unversteuerte Vermögen fortgesetzt einer Besteuerung entzogen wird, obwohl dieses Kapital tatsächlich einer Besteuerung zugeführt werden müßte. |
Da bin ich anderer Meinung:
In dem Moment, wo das Geld in die Rentenversicherung einbezahlt wird, fallen keine Zinsen oder Erträge an, die versteuert werden müssten. Erst wenn nach 12 Jahren die Versicherung ausbezahlt wird oder die Rentenzahlungen beginnen, müssen die Zahlungen versteuert werden. Das Vermögen selber ist nicht steuerpflichtig.
Sollten die Finanzbehörden also die Herkunft der Rentenversicherung untersuchen wollen, so wäre eine evtl. Steuerhinterziehung schon längst verjährt, da mehr als 10 Jahre zurückliegend.
Ein Strafbestand liegt als mE nach nicht vor. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 11.Apr 2005 17:53 Titel: |
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@ roland99
wie ich schon sagte: es kommt nur darauf an, daß Sie "Schwarzgeld" im Ausland haben - sofern das bei Ihnen der Fall sein sollte - und dieses auch weiterhin vor der Finanzverwaltung verbergen.
Wollten wir lediglich über Zinserträge ö.ä. reden wollen, hätten Sie wohl recht.
Beste Grüße
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roland99 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.Apr 2005 18:42 Titel: |
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| tropico hat folgendes geschrieben:: |
wie ich schon sagte: es kommt nur darauf an, daß Sie "Schwarzgeld" im Ausland haben - sofern das bei Ihnen der Fall sein sollte - und dieses auch weiterhin vor der Finanzverwaltung verbergen.
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Selbst im Fall von nicht versteuertem Einkommen dürfte Steuerhinterziehung nach 10 Jahren verjährt sein.
Wo ist also das Problem? |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 411 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 11.Apr 2005 20:07 Titel: |
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Ich sehe hier auch kein Problem, sofern das Geld nicht aus einer strafbaren Handlung stammt. Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem die falsche Steuererklärung abgegeben wurde. Somit kann (ausgehend vom Zeitpunkt der Tat) der Zeitraum länger als 10 Jahre betragen.
@Tropico
| Zitat: |
| wie ich schon sagte: es kommt nur darauf an, daß Sie "Schwarzgeld" im Ausland haben - sofern das bei Ihnen der Fall sein sollte - und dieses auch weiterhin vor der Finanzverwaltung verbergen. |
Noch nie gehört. Dazu hätte ich gern den § der AO. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 11.Apr 2005 21:09 Titel: |
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| siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben:: |
Ich sehe hier auch kein Problem, sofern das Geld nicht aus einer strafbaren Handlung stammt. Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem die falsche Steuererklärung abgegeben wurde. Somit kann (ausgehend vom Zeitpunkt der Tat) der Zeitraum länger als 10 Jahre betragen.
@Tropico
| Zitat: |
| wie ich schon sagte: es kommt nur darauf an, daß Sie "Schwarzgeld" im Ausland haben - sofern das bei Ihnen der Fall sein sollte - und dieses auch weiterhin vor der Finanzverwaltung verbergen. |
Noch nie gehört. Dazu hätte ich gern den § der AO. |
Ich werde kurzfristig einmal Urteile des BFH und der FGe hier zitieren. Abgesehen davon wäre ein solches Ansinnen - ohne für den Laien einzelne Entscheidungen der zuständigen Gerichte zu präsentieren - eine unzulässige Umgehung der Gesetzeslage, wenigstens des Willens des Steuergesetzgebers ! Im Zweifel gilt: Nicht sein kann, was nicht sein darf !
Aber wie gesagt, ich werde dieses Thema inhaltlich fortsetzen.
Beste Grüße
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 11.Apr 2005 21:18 Titel: |
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| siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben:: |
Noch nie gehört. Dazu hätte ich gern den § der AO. |
.......... Ich empfehle u.a. § 42 AO und die diesbezüglich (REICHLICH) vorhandene Rechtsprechung sowie die Kommentierungen Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit.
§ 42 AO lautet:
"(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Absatz 1 ist anwendbar, wenn seine Anwendbarkeit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist."
... to be continued .... |
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roland99 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.Apr 2005 22:04 Titel: |
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| tropico hat folgendes geschrieben:: |
.......... Ich empfehle u.a. § 42 AO und die diesbezüglich (REICHLICH) vorhandene Rechtsprechung sowie die Kommentierungen Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit.
§ 42 AO lautet:
"(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das
Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Absatz 1 ist anwendbar, wenn seine Anwendbarkeit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist."
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Ein Gestaltungsmissbrauch liegt doch gar nicht vor,
Das Geld wird vielmehr so lange "geparkt", bis alle Verjährungsfristen abgelaufen sind.
Übrigens ist gerade dieser Tage die Steuerfahndung bei der Allianz. Genau der gleiche Dreh: Schwarzgeld in eine Versicherung einzahlen. 12 Jahre ruhen lassen, und alles ist weiss gewaschen.
Natürlich macht man das nicht bei der Allianz  |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 11.Apr 2005 22:36 Titel: |
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| roland99 hat folgendes geschrieben:: |
Natürlich macht man das nicht bei der Allianz  |
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Habe auch davon gehört, und das man ca 25000 Kunden überprüfen möchte. Warum muß denn die versicherung in der Schweitz sein, sicher gibt es auch andere europäische Länder, wo man sein Geld sicher aus schwarz ins weiß bekommt, wenn man nur mal etwas länger nachdenkt, finden sich ganz legale Wege.
Grüße
Heinrich |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 11.Apr 2005 22:45 Titel: |
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"..... So wird Geld in der Schweiz eher ein Klotz am Bein. Vor allem, wenn man älter wird und nicht dauernd nach Zürich pendeln kann oder will ....."
- firmenkonto auf den namen ihrer auslandsfirma
- DEBITKARTE, mit der sie an jedem geldautomaten weltweit täglich einen bestimmten betrag (in absprache mit ihrer geliebten bank... sicher abhängig vom kontostand abheben können
- ordinärer zahlungsauftrag an den notar ihres vertrauens auf mallorca, wo im moment gerade der kauf einer finca zur diskussion steht
also: wo liegt das problem?
take care
ffbkdavid |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 411 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 12.Apr 2005 8:10 Titel: |
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@tropico
| Zitat: |
.......... Ich empfehle u.a. § 42 AO und die diesbezüglich (REICHLICH) vorhandene Rechtsprechung sowie die Kommentierungen Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit.
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Ich habe mich damit durchaus auseinandergesetzt und sogar im vergangen Jahr ein Buch mit einigen hundert Urteilen zu diesem Thema "genossen". Das ist sicher einer der erschreckensten Paragraphen". Aber in diesem Zusammenhang (Anlage von Geld in einer Lebensversicherung) kenne ich keine Anwendung. Soweit ich verstanden habe, werden die Erträge der Lebensversicherung ja nicht der Versteuerung entzogen. Am Ende der Laufzeit wird der Ertrag normal in Deutschland versteuert. Aber nur der Ertrag der Lebensversicherung. Die Versteuerung des Schwarzgeldes hat sich erledigt, da dieser Tatbestand dann verjährt ist. Warum sollte dies nicht funktionieren? |
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number one Newbie
Anmeldungsdatum: 30.08.2004 Beiträge: 35 Wohnort: Österreich
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Verfasst am: 12.Apr 2005 18:15 Titel: "Wie Offshore-Geld legal wieder nach Hause bringen?&quo |
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Warum nicht einfach alle paar Monate die "Verwandten" in der Schweiz besuchen und dort einfach vom Konto abheben ?
Wenn man zu 2 fährt darf man immerhin 30.000 Euronen mitführen und die dürften ja wohl reichen, bis zum nächsten Besuch.
P.S.: Ich weiss, dass diese Form nicht "legal" ist, aber sie scheint mir doch am sichersten ! |
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