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erwin lottemann Newbie
Anmeldungsdatum: 29.04.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 12.Mai 2004 15:38 Titel: offizielles Bankkonto in UK - Sinn oder Unsinn? |
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Hallo Fachmänner und -frauen,
für den reibungsloseren/günstigeren (?) Ablauf des Zahlungsverkehrs mit englischen Kunden und Lieferanten wurde mir die Eröffnung eines Kontos in UK empfohlen. Keine Steuerkiste, alles offiziell!
Als zusätzliches Argument wurde die mangelnde Zugriffsmöglichkeit deutscher Behörden auf ein Konto in UK angeführt - im Falle des Falles.
Was meint Ihr dazu? Ist ein (offizielles!) UK-Konto nützlich für Geldtransfers, oder sollte ich lieber alles wie gehabt über meine deutsche Bank laufen lassen? Ist es vor dem deutschen Zugriff im Fall der Fälle sicher?
Erwin - der mit seiner Tochter bei ner Papstaudienz 500 000 gemacht hat und nun nach Island will, um dort ne Herrenboutique zu eröffnen. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 12.Mai 2004 18:49 Titel: uk-konto |
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ablauf des zahlungsverkehrs mit englischen kunden....
sagt zu wenig aus:
- sie persönlich liefern von d aus nach uk?
- oder eine firma?
- konto in uk auf ihren persönlichen namen mit d-adresse?
- konto in uk auf namen ihrer firma in d?
wenn SIE PERSÖNLICH (als einzelunternehmer) oder ihre D-FIRMA von d aus ins uk liefern, besteht sehr wohl ein zugriff von d aus... das konto muss ja wohl auch in ihrer D-BUCHHALTUNG erscheinen - wie könnte sonst die zahlung (die im uk landet) verbucht werden
bitte um übermittlung von weiteren details
ffbkdavid |
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erwin lottemann Newbie
Anmeldungsdatum: 29.04.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 12.Mai 2004 22:17 Titel: Re: uk-konto |
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Danke, dass SIE sich meinem Anliegen annehmen!
| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
sagt zu wenig aus: |
die Frage zielt auf folgende Konstruktion:
LTD in UK, Zweigniederlassung in DE, HR-Eintrag, dt. Betriebsstätte, alles beim FA angemeldet, kein Steuer-Schmu. LTD liefert Ware nach UK, zahlt auch einige wenige Lieferanten in UK (Transporte u.d.)
Konto soll auf LTD-Firmennamen laufen.
Konto taucht in Buchhaltung auf.
Können dann dt. Behörden auf das Konto im Ernstfall (Pleite) zugreifen/sperren oder sonstiges? Oder schützt da die Landesgrenze? Und wenn es nur ein Zeitvorsprung ist... Oder ist dieser Gedanke eine Luftnummer?
freundliche Grüße
Erwin |
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FS Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 33
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Verfasst am: 12.Mai 2004 23:15 Titel: |
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Guten Abend,
also die Behören können eigentlich auf allen Konten zu greifen, wenn Straftaten nachweisbar sind. In der EU ist es sowieso kein Problem, dauert zwar ein wenig, aber früher oder später geht es.
Es sei denn, man gibt das Konto nicht bekannt, aber dann können Sie auch keine Geschäfte darüber abwickeln. Logisch, oder?
Gruß
FS |
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plastikbesteck Specialist
Anmeldungsdatum: 14.08.2003 Beiträge: 155
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Verfasst am: 12.Mai 2004 23:38 Titel: FS hat's erkannt! |
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FS hat's erkannt - der Herr Lottemann braucht das Konto nämlich explizit und ausschließlich für Straftaten(!) - das hat er ja in seinem Eingangsposting selbst geschrieben. Nämlich:
| erwin lottemann hat folgendes geschrieben:: |
| Erwin - der mit seiner Tochter bei ner Papstaudienz 500 000 gemacht hat |
= Menschenhandel
| erwin lottemann hat folgendes geschrieben:: |
| und nun nach Island will, um dort ne Herrenboutique zu eröffnen. |
= vermutlich Geldwäsche.
Um Dinge wie
- Zugriff deutscher Gläubiger auf das UK-Konto der Ltd.,
- Zugriff eines deutschen InsoVerwalters auf das UK-Konto
der Ltd. bei Zuständigkeit eines dt. InsoGerichts oder
- Möglichkeit bzw. Umöglichkeit einer Pfändungs- und
Einziehungsverfügung durch dt. Finanzamt oder Krankenkasse
ging's Kriminal-Erwin sicher nicht.
Gut, dass einige User so aufmerksam sind und so kluge Dinge von sich geben.
plastikbesteck |
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erwin lottemann Newbie
Anmeldungsdatum: 29.04.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 13.Mai 2004 7:41 Titel: plastikbesteck hat's erkannt |
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| plastikbesteck hat folgendes geschrieben:: |
Um Dinge wie
- Zugriff deutscher Gläubiger auf das UK-Konto der Ltd.,
- Zugriff eines deutschen InsoVerwalters auf das UK-Konto
der Ltd. bei Zuständigkeit eines dt. InsoGerichts oder
- Möglichkeit bzw. Umöglichkeit einer Pfändungs- und
Einziehungsverfügung durch dt. Finanzamt oder Krankenkasse
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Hallo plastikbesteck
Danke für Ihren Beitrag! Genau das, was Sie so präzise formuliert haben, lag hinter meiner (sicher etwas nebulös gestellten) Frage. Wobei ich (erklärenderweise) zugeben muss, dass ich von einigen der Möglichkeiten auch noch gar nichts gewußt/geahnt habe. "Was einem alles so passieren könnte..."
Ist das UK-Konto denn nun sicher vor den vom plastikbesteck beschriebenen Zugriffen (oder zumindest erschwert), oder lohnt es sich nicht die Nachteile und den Aufwand eines UK-Kontos in Kauf zu nehmen?
Erwin |
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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 13.Mai 2004 8:39 Titel: |
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Ein britisches Bankkonto in Kombination mit einer UK - Limited hat durchaus seine Vorteile - z. B. die Darstellung von Erträgen zu Gunsten der Limited in GB. Abgesehen davon, sieht es schon merkwürdig aus, wenn eine britische Firma nur ein deutsches Bankkonto hat. Zumal die Eröffnung eines Bankkontos bei den seriösen Gründungsfirmen sowieso gegen einen geringen Aufpreis problemlos möglich ist.
Zu den im Thread angesprochenen weiteren Hintergedanken des Users Lottermann möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern.
Gruß,
Anacott |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 13.Mai 2004 9:26 Titel: der teufel liegt im detail: |
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LTD in UK, Zweigniederlassung in DE, HR-Eintrag, dt. Betriebsstätte, alles beim FA angemeldet, kein Steuer-Schmu.
_____ habe ich begriffen
LTD liefert Ware nach UK
_____ unklar
_____ deutsche zn liefert an hauptsitz in uk
_____ oder: LIEFERANTEN liefern an uk-sitz... on dort weiterlieferung an zw in d... wäre nachvollziehbarer
zahlt auch einige wenige Lieferanten in UK (Transporte u.d.)
_____ wo sitzen WARENlieferanten
_____ wer zahlt WARENlieferanten
Konto taucht in Buchhaltung auf
_____ fragt sich in w e l c h e r buchhaltung (hauptsitz oder zn)
also mir scheint ihr KONZEPT sei nicht vollständig stimmig... haben sie sich "einschlägig" professionell beraten lassen?
viel glück
ffbkdavid |
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erwin lottemann Newbie
Anmeldungsdatum: 29.04.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 13.Mai 2004 12:22 Titel: Re: der teufel liegt im detail: |
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ffbkdavid,
Ihrem Blick ist es nicht entgangen, dass das Konzept noch nicht vollständig stimmig ist - mit ein Grund, warum ich GOMOPA schätzen gelernt habe - insbesondere die Beiträge einiger "Stützen" dieses Forums.
Ich hoffe mit den folgenden weiteren Erläuterungen wird meine Frage nach Sinn oder Unsinn beantwortbar.
| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
LTD liefert Ware nach UK
_____ unklar
_____ deutsche zn liefert an hauptsitz in uk
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Produkte werden von DE-Lieferant im Auftrag von DE-Niederlassung direkt an UK-Kunden geliefert. DE-Niederlassung stellt UK-Kunden direkt die Rechnung. Zahlungsabwicklung: Uk-Kunde bezahlt DE-Niederlassung. Frage: "besser" über UK-Konto (für DE-Niederlassung) oder DE-Konto??
| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
_____ oder: LIEFERANTEN liefern an uk-sitz... on dort weiterlieferung an zw in d... wäre nachvollziehbarer  |
Nur zum Verständnis (führe, wie gesagt steuertechnisch nichts im Schilde): Ist das die Variante, wenn der Steuerbonus "Englandversteuerung" genutzt werden soll?
| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
zahlt auch einige wenige Lieferanten in UK (Transporte u.d.)
_____ wo sitzen WARENlieferanten
_____ wer zahlt WARENlieferanten
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DE-Niederlassung zahlt DE-Lieferanten über DE-Konto.
DE-Niederlassung zahlt UK-Lieferanten (UK-Transporteure u.a.) über UK-Konto oder doch besser DE-Konto??
Zum "auffüllen" des DE-Kontos (zum begleichen der DE-Rechnungen) sollen bei Bedarf entsprechende Summen vom UK-Konto auf das DE-Konto fliessen. Das DE-Konto wird relativ niedrig gehalten, das UK-Konto behält die Überschüsse.
| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
Konto taucht in Buchhaltung auf
_____ fragt sich in w e l c h e r buchhaltung (hauptsitz oder zn)
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Buchhaltung der DE-Niederlassung. Für UK gibt es "nur" die englischen Notwendigkeiten (aus der deutschen Buchhaltung generiert).
Die Frage ist nun, ob dieses Konstrukt vor Zugriffen, wie sie das plastikbesteckt beschreibt, schützt oder ob im Rahmen von Amtshilfe oder ähnlichen Rechtsmitteln ein UK-Konto für solche Not-Fälle genauso schutzlos ist, wie ein deutsches Konto.
Und - welche Nachteile handelt man sich über solch einen Weg u.U. ein, von denen ich z.Z. noch gar nichts ahne?
beste Grüße
Erwin - der in 66 Jahren n Lottogewinn machen wird und dann als Rentner mit der Tochter vom Papst in Island ne Herrenboutique aufmachen wird.
| anacott hat folgendes geschrieben:: |
Ein britisches Bankkonto in Kombination mit einer UK - Limited hat durchaus seine Vorteile - z. B. die Darstellung von Erträgen zu Gunsten der Limited in GB.
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Darum geht es mir hier nicht. Es soll keine englische Betriebsstätte dargestellt werden. Das ist mir - gelinde gesagt - ein zu heisses Eisen. Es geht um offizielle DE-Geschichten (ich hoffe, das ist für diese Gemeinde nicht zu langweilig )
| anacott hat folgendes geschrieben:: |
Zu den im Thread angesprochenen weiteren Hintergedanken des Users Lottermann möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern.
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Lottemann, wenn ich bitten darf. Erwin Lottemann.  |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 13.Mai 2004 12:31 Titel: uk mit d-betriebsstätte |
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.... also KONKRET haben sie KEINE uk-firma mit deutscher betreibsstätte sondern eine DEUTSCHE FIRMA (in form einer zweigniederlassung einer uk-ltd.) mit "fialiale" in grossbritannien
einkauf und zahlung erfolgt durch die "d-filiale"... entscheide werden offensichtlich auch vollumfänglich in d gefällt
meine frage nun: was soll das ganze? - ihren uk-kunden dürfte es doch schnutzegal sein, ob waren, die aus d geliefert werden, via eine uk ltd. fakturiert werden oder durch eine d-firma
nix verstehen! - umgehung der deutschen gmbh-gesetzgebung wegen mangels an kapital (alle kröten in herrenboutique gesteckt, sie alter schlingel!!!)
sie stecken VOLL in d im obligo!
ffbkdavid |
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