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0ffshore Gesellschaften und Treuhänder in Steueroasen

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2002 10:02    Titel: 0ffshore Gesellschaften und Treuhänder in Steueroasen Antworten mit Zitat

Eine der größten Gefahren beim Umgang mit Offshore Gesellschaften liegt in der ,,wasserdichten Konzeption“ für den heimischen Fiskus. Dieser hat mittlerweile nämlich mächtig aufgeholt und forscht in solchen Fällen intensiv nach, ob die Firma tatsächlich existiert und den Erfordernissen genügt. Die Zeiten der Briefkastenfirmen mit Standard-Treuhänder ohne Repräsentanz bzw. eigene Mitarbeiter sind vorbei! Finanzbehörden können heute derartige Gebilde durch internationale Auskünfte nachweisen, was den Betroffenen dann große Schwierigkeiten bereiten wird, wenn bedeutende Geschäfte über diese Anschrift abgewickelt wurden.

Falls z.B. eine Betriebsprüfung ansteht und eine Offshore Gesellschaft mit im Spiel ist, wird sofort nach dem Niederlassungsort gefragt. Anschließend wird eine Auskunft vom betreffenden Handelsregister eingeholt, die meistens erkennen lässt, dass die Firma kein örtliches Büro o.ä. unterhält. Dann kommen die eingetragenen Verwaltungsräte, Präsidenten bzw. Geschäftsführer an die Reihe. Sollten diese mehrfach beschäftigte Personen sein, die bei weit mehr als 100 Gesellschaften eingetragen sind, besteht der dringende Verdacht, dass es sich lediglich um eine Briefkastenfirma handelt. Sollte die betreffende Gesellschaft kein geeignetes Personal beschäftigt haben, spricht dies auch nicht für eine ordentliche Führung des Betriebes. Weiterhin sollten die Betroffenen möglichst nicht bei einigen registrierten Firmengründungshelfern im Heimatland in der Kartei auftauchen.

Anschließend wird eine internationale Handelsauskunft eingeholt, um nähere Umstände der Gesellschaft zu ergründen. Sollten darauf Vermerke wie „Domizilgesellschaft“, „Keine Angestellten“ oder „Auskunft verweigert“ zu finden sein, ist dies ein weiterer Baustein für die Anklage. Zusätzlich existieren zur Klärung der bestehenden Treuhandverhältnisse detaillierte Fragebogen, die fast immer weitere Gründe für die strafrechtliche Verfolgung liefern. Auch eilig vorgelegte Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen helfen den Steuersündern dann nicht mehr, wenn sich bereits viele Hinweise auf Hinterziehungstatbestände ergeben haben.

Wie Sie anhand der obigen Ausführungen erkennen, hat sich der Umgang mit derartigen Gesellschaften verschärft, d.h. nur Profikonzepte halten den Anforderungen der Finanzbehörden noch Stand. Deshalb soll ein internationaler Steuerspezialist zitiert werden: ,,Wenn Sie mit einer ungenügenden Konzeption arbeiten, ist dies geschäftlicher Selbstmord!" Es ist dann nur eine Frage der Zeit, bis die heimische Finanzverwaltung das Lügengebäude aufdeckt.

Viele Kunden zweifelhafter Firmengründer vergessen zudem das Wohnsitzprinzip und arbeiten trotz der bestehenden Gefahren munter mit ausländischen Gesellschaften aus Steuernasen und haben ihren Hauptwohnsitz immer noch im Heimatland registriert. Solche Gestaltungen sind in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt, weil die Personen letztlich im Heimatland steuerpflichtig sind

Wenn es schon eine Offshore - Gesellschaft sein soll, die das Hauptgeschäft übernimmt, dann muss ein Wechsel des Wohnsitzes in Betracht gezogen werden, damit die Steuern legal auf ein Minimum reduziert werden können. Für diesen Zweck existieren eine Reihe von geeigneten Einbürgerungsprogrammen bzw. Aufenthaltsgenehmigungen als Resident.

Auf keinen Fall dürfen die heimischen Finanzbehörden unterschätzt werden, denn die üblichen Offshore Gestaltungen sind gut bekannt und werden bei einem konkreten Verdacht ohne Mühe aufgedeckt. Vor amateurhaften Gestaltungen ohne fachkundige internationale Beratung und Hilfe kann deshalb nur gewarnt werden. Wer mit solchen Firmen ohne Niederlassung, örtlichem Büro und nachvollziehbaren Besitzverhältnissen ernsthaft Geschäfte machen möchte, begibt sich unweigerlich in das Fadenkreuz heimischer Finanzbehörden. Selbst wenn der anschließende Nachweis der Steuerhinterziehung nicht gelingen sollte, lohnt sich die Sache wegen den ständigen Nachforschungen und Geplänkel mit den Behörden nicht.

Wenn das eigene Vermögen möglichst ohne Abzüge arbeiten soll, genügt die Eröffnung eines Bankkontos bzw. die Etablierung einer seriösen Bankverbindung mit Vermögensverwaltung völlig.

Daneben gibt es jedoch auch die Möglichkeit, Vermögenswerte auf Treuhänder zu übertragen und diesen ein Mandat zur Verwaltung des Geldes auszustellen. Hierbei ist äußerste Vorsicht angebracht, weil die Bezeichnung Treuhänder in den meisten Steueroasen nicht geschützt ist, d.h. jeder kann sich als Treuhänder niederlassen und den vermögenden Ausländern seine Dienste anbieten.

Selbstverständlich haben auch schon kriminelle Organisationen dieses Geschäft entdeckt und kassieren erhebliche Beträge von gutgläubigen Anlegern. Wer sein Geld wiederhaben möchte, steht in den meisten Fällen auf aussichtslosem Posten, denn ein Rechtsstreit in einer Steueroase kann lange dauern und bringt oft absolut nichts. Selbst in der Schweiz tummeln sich allerlei vorbestrafte Treuhänder auf dem grauen Kapitalmarkt und finden immer wieder arglose Kunden mit unversteuertem Kapital. Sollten sich diese dann beschweren, wird ganz cool mit Anzeige bei den heimischen Finanzbehörden gedroht. Diese Drohung führt fast immer zum Erfolg, d.h. die Geschädigten wollen nicht auch noch durch heimische Nachforderungen und Strafen noch mehr Geld in den Sand setzen.

Wenn also größere Beträge im Ausland angelegt werden sollen, ist eine etablierte Bank mit ausgeprägter Vermögensverwaltungs- bzw. Wertpapierabteilung immer noch die erste Adresse. Unter keinen Umständen sollten Sie einem Treuhänder Handlungsvollmacht erteilen, sondern wenn es denn unbedingt sein muss - nur eine Verwaltungsvollmacht ausstellen. In diesem Rahmen muss darauf hingewiesen werden, dass ausländische Kapitalertrage in der Heimat versteuert werden müssen.

Leider wurden in der Vergangenheit schon viele Anleger von dubiosen Treuhändern betrogen. Obwohl die meisten Vertreter dieses Berufs in den bekannten Steueroasen seriös arbeiten, ist von einer solchen Konstruktion abzuraten, weil die Gefahr immer noch groß ist, an einen cleveren Abzocker zu geraten, der einem nahezu ohne Spuren das einst umfangreiche Depot auf eine bescheidene Summe verkleinert.

Falls trotzdem ein Treuhänder eingeschaltet werden soll, muss sich der Anleger unbedingt überprüfbare Referenzen (verwaltete Summen, frühere Tätigkeiten, Ausbildung, Zeugnisse, polizeiliche Auskunft etc.) vorlegen lassen, bevor auch nur eine Mark auf dessen Konto fließt.
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Oskar
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2002
Beiträge: 8
Wohnort: Cote d’ Azur

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2002 16:37    Titel: Von Sury Treuhand Antworten mit Zitat

Ein Vögelchen hats mir ins Ohr gezwischert:

Von Sury Treuhand
Vermögensverwaltungen und Finanzberatung
Spalentorweg 20
CH 4051 Basel


soll akute Zahlungsprobleme haben. Die Gesellschaft steht kurz vor Liquidation.

OCRA, eines der größten Overseas Company Registration Agents und ausschließlich von erstklassigen Repräsentanten vertreten, soll mittlerweile auch die Zusammenarbeit mit von Sury aufgekündigt haben.

Wie gesagt, es war ein Vögelchen, dass mir diese Neuigkeit zwitscherte.
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