Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, gehört Antigua und Barbuda laut OECD zu den Steueroasen. Auf einigen Seiten habe ich gelesen, dass dort ansässige IBC keine Steuern zu entrichten haben. Auch soll es auf dem Doppelinselstaat keine Einkommensteuer geben. Soweit so gut, nun finde ich aber auch anderslautende Informationen. Antigua soll doch eine Körperschaftssteuer haben.
Was ist nun richtig, wenn eine Person dort eine IBC gründet und dort auch lebt? Die IBC würde nur mit Personen, die nicht in Antigua ansässig sind, Handel treiben.
Danke schon im voraus für eure Informationen,
heckmeck
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 7.Jul 2008 10:43 Titel:
Hallo Heckmeck,
Zu den Steuern:
Zitat:
What kind of Tax exemption does and International Business in Antigua receive?
All International Business Corporations are fully exempt from direct taxes in respect of any international trading, investment or commercial activity including corporate and personal income tax, withholding tax and stamp duties.
Bei nur ca. 80T Einwohnern, wird es mit der Aufenthaltsgenehmigung wohl nicht einfach (eher unmöglich) werden.
Wenn jemand in D eine Rechnung von einer IBC aus Antigua als Aufwand bucht, dann wird bei der nächsten Steuerprüfung sicher keine Freude aufkommen. Eine solche Gesellschaft taugt nicht als Frontend für aktive Geschäfte, sondern nur als Backend, um die Gewinne von Frontendgesellschaften (LTD, LLC, usw.) steuerfrei zu vereinnahmen.
Danke für den Link, aber leider ersehe ich daraus keine neuen nützlichen Informationen für mich.
Ich formulieren meinen Fragenkomplex neu.
Soweit ich in Erfahrung gebracht habe darf eine IBC ein Büro anmieten und Bankkonten unterhalten.
Darf eine IBC auch einheimisches Personal anstellen, um den Geschäftsverkehr abzuwickeln (Anfragen bearbeiten, Angebote legen, Rechnungen schreiben etc.)?
Wenn das nicht ginge, wäre es dann legal einheimische Selbständige damit zu beauftragen?
Kurz um, darf eine IBC alles das was eine "normale" Firma im Dienstleistungssektor so tut, wenn sie nur ausländische Kundschaft hat, auch tun, ohne ihren Steuerstatus zu verlieren?
Zitat:
Bei nur ca. 80T Einwohnern, wird es mit der Aufenthaltsgenehmigung wohl nicht einfach (eher unmöglich) werden.
Wenn jemand in D eine Rechnung von einer IBC aus Antigua als Aufwand bucht, dann wird bei der nächsten Steuerprüfung sicher keine Freude aufkommen.
Das ist mir klar. Da sich meine Dienste außschließlich an Privatpersonen im nicht gschäftlichen Bereich bewegen, wird auch keine Aufwendung bei Finanzämtern eingereicht werden. Das wäre also kein Problem.
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 9.Jul 2008 9:15 Titel:
Hallo Heckmeck,
Zitat:
Für 20.000$/Jahr erhält man diese Genehmigung
Von dieser Summe könnte man z.B. in Paraguay schon recht gut leben. Auch sind dort Auslandseinkünfte steuerfrei. Eine Firma kann man von einem Treuhänder führen lassen, der auch einen Büroservice unterhält.
Ein Hinweis: Sie sollten nicht versuchen hier Lösungen zu diskutieren, sondern ihr Problem schildern. Das Forum kann dann sicher etwas mehr dazu beitragen.
Darf eine IBC auch einheimisches Personal anstellen, um den Geschäftsverkehr abzuwickeln (Anfragen bearbeiten, Angebote legen, Rechnungen schreiben etc.)?
Wenn das nicht ginge, wäre es dann legal einheimische Selbständige damit zu beauftragen?
Kurz um, darf eine IBC alles das was eine "normale" Firma im Dienstleistungssektor so tut, wenn sie nur ausländische Kundschaft hat, auch tun, ohne ihren Steuerstatus zu verlieren?
Das war meine eigetliche Hauptfrage, die ich in nun beantworten kann.
kurz und gut... JA
Sollte jemand anderslautende Informationen haben, dann verbessert mich bitte.
Zitat:
Von dieser Summe könnte man z.B. in Paraguay schon recht gut leben. Auch sind dort Auslandseinkünfte steuerfrei.
In der Tat sind andere Offshore Standorte günstiger, aberAntigua stach mir aus einem besonderen Grund ins Auge, die ich hier nicht näher ausführen will.
Zitat:
Eine Firma kann man von einem Treuhänder führen lassen, der auch einen Büroservice unterhält.
Das wäre nicht nötig, da ich selbst vor Ort wäre. Es sei denn, das würde juristische/fiskalische Vorteile bringen. Tut es das?
Zitat:
Ein Hinweis: Sie sollten nicht versuchen hier Lösungen zu diskutieren, sondern ihr Problem schildern. Das Forum kann dann sicher etwas mehr dazu beitragen.
In der Tat eine gute Idee.
Hier meine Vorstellungen/Ansprüche.
Englisch als Amtssprache bzw. Englisch sollte weit verbreitet sein.
Keine Einkommensteuer
Keine Körperschaftssteuer auf die IBC bzw. nur eine niedrige Pauschalabgabe.
Lebenshaltungskosten in moderater Höhe.
Politische Stabilität
Justiz, die soweit unabhängig ist, dass ich mich auf sie verlassen kann.
"Internetfreundliche" Gesetze, die den Vertrieb einer Dienstleistung über das Netz nicht behindern bzw. mich in sowohl im zivilrecht als auch strafrecht nicht rechtlich angreifbar machen.
Entscheidend ist, dass ich nicht belangt werden kann, wenn dritte (meine Kunden) zb. Urheberrechtsverletzungen begehen. In Deutschland ist es kaum noch möglich eine Woche ohne rechtlichen Zores zu verbringen, weil ein Mitglied eine kritische Aussage getätigt hat, urheberechtlich geschützes Material etc. hochgeladen hat. Das ist zwar nach deutschen Gesetzen aus strafrechtlicher Sicht gut geregelt, aber auf andauernde zivilrechtliche Streitigkeiten will ich verzichten.
Die Internetanbindung sollte gut sein, ist aber kein muß.
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