Zu meiner Person/ Lage:
Ich bin 20 Jahre alt und bis Mitte 2008 an den Standpunkt Deutschland gebunden.
Ich biete Seit knapp 5 Jahren multimediale Dienstleistungen an (Schwerpunkt: Affiliate-Marketing).
Die steuerliche Situation in Deutschland gefällt mir selbstverständlich nicht, jedoch habe ich bis Mitte 2008 keine Möglichkeit aus Deutschland zu verschwinden und möchte dies auch nicht zu 100%.
Nun mache ich jetzt konkrete Gedanken über eine Firma im Ausland ab Mitte 2008, da man eine „Auswanderung“ ja planen muss.
Ich habe hier in DE einige Immobilien, darunter eine ETW die ich selbst nutze und nicht vermieten (also selbst nutzen) möchte.
Auch möchte ich nicht das ganze Jahr im Ausland verbringen sondern regelmäßig Freunde/Verwandte in DE besuchen ( 3-4 Monate im Jahr, jedoch nicht am Stück!)
Evtl würde ich die GmbH in DE auch noch nebenher weiterführen, das sollte jedoch kein Problem sein denke ich.
Wie sieht das nun aus: In welches Land könnte ich gehen? Welche Steuern würden dort auf mich zukommen? Gibt es die Möglichkeit die Wohnung in DE zu behalten (und ca 100 Tage/Jahr zu nutzen)? Auf was müsste ich achten?
Präferenzen des Landes: Internet sollte flächendeckend vorhanden sein, Lebenshaltungskosten geringer/gleich wie in DE, niedrige/keine Steuern, politisch stabil, Verbrechensrate nicht all zu hoch.
DUBAI (VAE) wäre für mich persönlich das beste Ziel, jedoch habe ich gelesen, dass das DBA (bilaterales Abkommen) 08/2008 ausläuft und in der aktuellen Form von DE nicht weitergeführt werden wird. Das DBA ist ja – so habe ich das bisher verstanden – die Grundlage für die 183 Tage – Regelung?!
Da ich Ende der Woche einen Termin beim Steuerberater habe, würde ich mich schnelle Antworten freuen (jedoch auch danach über jede Antwort/jeden Tipp), damit ich Ihm ein paar Anregungen/Vorschläge unterbreiten kann, da dies ja keine Alltagsthematik darstellt.
Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 59 Wohnort: Dubai & Berlin
Verfasst am: 14.Nov 2007 8:29 Titel:
@*psst*,
wenn Sie sowieso nicht vor Mitte 2008 Deutschland verlassen koennen/wollen, warten Sie am besten in Sachen Dubai, ob bis dahin ein neuverhandeltes DBA vorliegt oder nicht.
Dann koennen Sie genau ueberpruefen, in welchen Einkommensarten Nachteile aufgekommen sind und in welchen ggfls. nicht.
Gruss
Martin Kraeter _________________ KLP GROUP EMIRATES
P.O. Box 122563
DUBAI
Vereinigte Arabische Emirate
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wenn Sie sowieso nicht vor Mitte 2008 Deutschland verlassen koennen/wollen, warten Sie am besten in Sachen Dubai, ob bis dahin ein neuverhandeltes DBA vorliegt oder nicht.
FRAGE: gilt das auch für Österreicher oder läuft das DBA mit Österreich länger?
Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 59 Wohnort: Dubai & Berlin
Verfasst am: 14.Nov 2007 19:03 Titel: DBA Österreich - VAE
@vienna_calling,
das DBA zwischen Österreich und den VAE wurde 2003 geschlossen und m.W. auch im selben Jahr ratifiziert.
Artikel 30 (Kündigung) besagt:
Zitat:
Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von einem Vertragsstaat gekündigt wird. Jeder Vertragsstaat kann es am oder vor dem 30. Juni eines jeden Kalenderjahres nach Ablauf von fünf Jahren nach seinem In-Kraft-Treten schriftlich auf diplomatischem Weg kündigen. In diesem Fall findet das Abkommen nicht mehr Anwendung auf Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem die Kündigung erfolgt ist.
Also:
Inkrafttreten 2003 plus 5 Jahre = 2008 (Ablauf), frühester Kündigungstermin ist der 30.06.2009.
Bislang gibt es keine Informationen über eine evtl. Kündigungs- oder Änderungsabsicht.
Das ganze DBA in deutschsprachiger Fassung kann bei uns als PDF per E-Mail angefordert werden - das DBA Deutschland - VAE logischerweise auch.
Ja Servus.
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Das mit dem warten ist schön und gut - wie gesagt, Dubai wäre mir persönlich am liebsten - jedoch geht es auch um eine Alternative (Notlösung) und um die Frage ob dies überhaupt möglich ist,
trotz Wohnung in DE.
In einem Gespräch mit einem Bekannten wurde mir verdeutlicht, dass ich die Wohnung vermieten müsse, kein Zimmer bei Freunden/Bekannten haben dürfe und sozusagen in Hotels schlafen müsste bei meinem DE-Aufenthalt.
Dies würde ich jedoch nicht auf mich nehmen wollen. Daher bitte ich um Auskunft in dieser Sache.
Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 59 Wohnort: Dubai & Berlin
Verfasst am: 15.Nov 2007 5:14 Titel:
@*psst*,
Zitat:
In einem Gespräch mit einem Bekannten wurde mir verdeutlicht, dass ich die Wohnung vermieten müsse, kein Zimmer bei Freunden/Bekannten haben dürfe und sozusagen in Hotels schlafen müsste bei meinem DE-Aufenthalt.
Das ist genau die Vorgehensweise, um dem Finanzamt keinerlei Ansätze zu bieten, von einem Lebensmittelpunkt in Deutschland auszugehen.
Gruss
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besteht keine andere Möglichkeit? (z.B. Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annehmen)?
Wie gesagt, die Wohnung in DE möchte ich eigentlich nicht aufgeben.
Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 59 Wohnort: Dubai & Berlin
Verfasst am: 15.Nov 2007 13:26 Titel:
Das kommt sicherlich auf die Einzelkonstellation an, auch als Ausländer kann einen die Steuerpflicht in Deutschland erwischen.
Ich befürchte nur, dass die alternativ im Raum stehenden Hotel- oder Unterbringungskosten bei den DE-Aufenthalten günstiger sind, als der ganze Aufwand drumherum, der sich da gerade anbahnt.
In Sachen VAE zumindest ist schon mla klar: Die Staatsbürgeschaft kann man nicht annehmen.
Gruss
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Sie können natürlich Ihre Wohnung in Deutschland behalten! Sie können auch noch drei dazu kaufen und die auch leer rumstehen lassen. Sie müssen lediglich dem Finanzamt nachweisen, dass Sie länger als 180 (?) Tage im Ausland - an Ihrem Arbeits- und Wohnsitz - verbracht haben. Dürfte doch nicht das Problem sein, denn es stimmt ja. Reden Sie doch einfach mit dem entsprechenden Finanzbeamten, Sie haben doch nun rein gar nichts zu verstecken. _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger. (Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
So eine Antwort hat mir gefehlt.
Morgen habe ich einen Termin beim SB, werde da das Thema dann ausführlich besprechen
In den VAE dürfte das Nachweisen kein Problem sein (Flüge).
CZ/CH etc sollte es problematischer sein, da man mit dem Auto ja jeden Tag (ohne Kontrolle) hin und her könnte (so wie ich das FA kenne, steht man als Steuerzahler ja dann in der Beweispflicht - oder?)
Ich denke hier könnte man auch eine Lösung finden.
Möchte halt nich 250 Tage/Jahr von Freunden und Familie weg sein und dann erst in DE Steuern zahlen
Sie können auch noch drei dazu kaufen und die auch leer rumstehen lassen. Sie müssen lediglich dem Finanzamt nachweisen, dass Sie länger als 180 (?) Tage im Ausland - an Ihrem Arbeits- und Wohnsitz - verbracht haben.
Die Wohnungen müssen aber auch wirklich nie genutzt werden. Schon die Nutzung für wenige Wochen im Jahr (viel weniger als 180 Tage) begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht in D. Auf die 180 Tage kommt es nur dann an, wenn kein Wohnsitz besteht. Ein Wohnsitz kann schon eine Ferienwohnung, der Wohnwagen auf dem Campingplatz oder das gelegentlich genutzte Zimmer bei den Eltern sein.
Wie wäre mit folgender Konstellation, wo man durchaus einen Wohnsitz in D haben kann: Eine Firma im DBA Ausland gründen und dort auch nachweislich eine Betriebsstätte unterhalten. Bei dieser Firma läßt man sich fest (als Geschäftsführer) anstellen. Nach DBA hat regelmäßig der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht, sofern man weniger als 183 Tage in D für diese Firma tätig ist. Somit erreicht man hier mit Wohnsitz in D eine Besteuerung des Arbeitslohnes im Ausland, falls man im Ausland mehr als 183 Tage nachweisbar arbeitet.
ungeachtet der Richtigkeit der Aussagen des Users Siggi erlaube ich mir doch einmal, prinzipiell die Frage in den Raum zu werfen, warum die deutschten Bürger immer überall ihren Geschäften nachgehen möchten; nur eben nicht in Deutschland...?
Beim Runterscrollen vielleicht einmal den Rundbrief Nr. 897 starten, wobei die anderen auch nicht ohne sind...
Rein von der steuerlichen Belastung her betrachtet, gibt es innerhalb der EU weit höhere Belastungen als hier in Deutschland.
Bekanntermaßen wird sich der KöSt-Satz für Kapitalgesellschaften mit Beginn des Jahres 2008 von 25 auf 15 % reduzieren. Dafür wird die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe angesehen.
Eine beispielhafte Ausarbeitung darüber findet sich hier ...
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Das es dennoch auch immer noch darunter geht, ist selbstverständlich bekannt ...
Nur hier liegt der gute Harry Zingel, den ich ansonsten sehr schätze, mit seinen Ausführungen daneben...
Steuersätze von < 5% sind zwar angenehm für die Bezieher leistungsloser Einkommen (ich hoffe, daß inzwischen jeder weiß, was leistungsloses Einkommen darstellt...?), reißen aber Riesenlöcher in den Staatshaushalt. Löcher, für die diejenigen wieder bluten müssten, die direkt an der Quelle besteuert werden können. Sprich: Arbeitnehmer, KFZ-Halter und und und...
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Diese Gier nach immer mehr und mehr ist für mich eigentlich nicht nachvollziehbar.
Das letzte Hemd hat keine Taschen und somit kann ich eh nichts mitnehmen...
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Von daher sollte gelten:
Wenn schon kleine bis keine Steuerbelastungen, dann doch bitteschön auch für alle!
Die Folgen dürften aus Kostengründen dann u.a. sein:
Kompletter Wegfall der sozialen Sicherungssysteme, Wegfall der Instandsetzung bzw. der Neuerstellung von Infrastrukturen jeder Art (Verkehr...) und und und...
Noch ein Nachsatz zu meinem vorhergehenden Beitrag...
Dieses Internetangebot ist so umfangreich im Stoffangebot, daß es vermutlich Wochen bräuchte sich da durchzuarbeiten (habe ich auch noch nicht geschafft... ).
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