Verfasst am: 24.März 2007 21:26 Titel: Auslandsgesellschaft gründen wegen BAFIN
Hallo,
ich betreibe im Rahmen einer englischen Limited von Deutschland aus über das Internet eine Art "Trader-Schulung" mit Handelssignalen für den Devisen-Handel. Meine Kunden kommen in erster Linie aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Ich habe nun vor auch als sogenannter "Intoducing Broker" (IB) tätig zu werden. Das bedeutet, dass ich für andere (echte) Broker Kunden vermittel und diesen Kunden einen eigenen Support über mich, einige Vergünstigungen, usw. anbiete. Die Einlagen der Kunden werden direkt an den Broker gezahlt und mit diesem vom Kunden auch ein Vertrag geschlossen. Ich bekomme regelmäßige Provisionen. Ich möchte damit Kunden weltweit ansprechen, also nicht nur im deutschsprachigem Raum.
Am Anfang möchte ich nur im FOREX-Bereich (der ist z.B. in der Schweiz nicht reguliert) tätig sein. Später aber auch im Bereich Futures und CFD´s (wird auch in der Schweiz reguliert, hat aber noch Zeit).
In Deutschland benötige ich für diese Tätigkeit eine Zulassung der BAFIN. Soweit ich weiß ist dies in allen EG-Ländern gleich. Die Kosten und der Aufwand stehen in keinem Verhältnis zu der doch noch recht kleinen Größe dieses Geschäftes.
Ich möchte aus Kostengründen zunächst auch keine reguläre Schweizer oder Lichtensteiner Gesellschaft gründen.
Ich habe folgende Fragen:
1) Könnte meine jetzige englische Limited eine zweite selbstständige Zweigstelle in der Schweiz gründen, welche aber eben nicht Handelssignale betreibt, sondern als IB tätig wird? Die Schweizer Niederlassung hätte auch eine eigene CH-Internetseite, usw. Wir würden in Dtl. nur einen Link setzen, also die jetzigen Kunden können und sollen schon wissen, dass der gleiche "Chef" dahinter steht. Event. bekommen gute Kunden der neuen IB-Tätigkeit in Zukunft auch die Handelssignale kostenfrei.
2) Wie sind die Anforderungen an das kaufmännsich eingerichtete Büro? Reicht ein echtes angemietetes Büro über Regus mit Telefonservice. Oder muß jemand angestellt werden? Falls ja, in Vollzeit?
3) Könnte ich eine neue englische Limited gründen, welche ausschließlich in der Schweiz tätig ist? Könnte ich durch die Tätigkeit Probleme mit der englischen Bankaufsicht (als Sitz der Ltd.) oder der BAFIN (da ich privat wohnhaft in Dtl. bin) bekommen? Wie wäre es, wenn ich keine englischen Kunden akzeptiere? Oder dürfte ich dann überhaupt keine EG-Kunden akzeptieren?
4) Welche anderen bzw. besseren Alternativen gibt es? Was ist mit einer US-Gesellschaft oder der Karibik? Mir geht es vor allem darum zunächst kostengünstig vorzugehen bis das Geschäft den erwarteten Gewinn bringt. Dann kann man immer noch über eine umfangreichere Lösung zum Beispiel mit einer echten Gesellschaft aus Lichhtenstein nachdenken. Grundsätzlich wäre ich auch bereit meinen Lebensmittelpunkt aus Dtl. raus zu verlagern.
Der obige Beitrag ist am Samstag leider aus Versehen in diese Rubrik gerutscht!
Und bis heute ist auch noch keine Antwort gekommen. Ich habe das Thema daher gerade nochmal in der wohl passenderen Rubrik "Firmengründungen und Offshore" eröffnet!
Hallo,
dies sollte mit einer US Gesellschaft am einfachsten zu machen sein. Ich schätze auch mal, dass die Forex Gesellschaft, für die Sie vermitteln, in den USA sitzt? Dann wäre dies sowieso am besten, da Sie dann auch alles unkompliziert mit Ihren Zahlungen usw. regeln können.
Habe ein paar Kunden, die das gleiche Problem wie Sie hatten und es über eine US Gesellschaft elegant gelöst haben. _________________ Firmengründung USA www.us-corporation.org
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