Verfasst am: 7.Jun 2005 19:14 Titel: Die Lizenz für eine Gans die goldene Eier legt
Bernd, ein Unternehmer aus Deutschland möchte eine Gans züchten die Goldene Eier legt.
Deshalb hat Bernd sich gedacht, einen neuen Unternehmensbereich zu eröffnen.
Er hat ein Trainings- und Weiterbildungskonzept entwickelt, welches über einen gemeinnützigen Verein vertrieben wird. Für jeden Trainingsteilnehmer erhält Bernd eine Lizenzgebühr.
Bernd hat nun folgende Idee:
1. Gründung einer „anonymen“ Holding mittels bearer shares
2. Gründung einer engl. Ldt. durch die Holding
3. Gründung einer Offshoregesellschaft im Nullsteuergebiet durch die Holding
4. Vermögensverwaltung der Offshoregesellschaft durch eine Bank in der Schweiz oder Europa.
Die Offshoregesellschaft ist weltweiter Lizenzgeber.
Die Offshoregesellschaft überträgt der engl. Ldt. die Vermarktungsrechte für Europa.
Die Rechnungslegung in Europa erfolgt über die engl. Ldt. an die in Europa tätigen Bildungsträgern.
Da Bernd vorläufig in Deutschland wohnen bleibt und seinen bisherigen Lebenstil nicht ändert und keine Gelder von der Offshoregesellschaft auszuschüttet, bewegt sich Bernd in der Legalität.
Bernd könnte beispielsweise seine Ideen für sich behalten, da hier
nicht nur nette Tippgeber ihr Unwesen treiben.
Ebenso könnte Bernd per Mail mit einigen Usern Kontakt aufnehmen,
da einige Themen vielleicht nicht unbedingt für alle User geeignet sind.
Bernd könnte beispielsweise auch mit dem User FFBK David Kontakt
aufnehmen, der vielleicht Lust auf einige Plaudereien fernab des Forums hat.
Verfasst am: 7.Jun 2005 22:23 Titel: Re: Die Lizenz für eine Gans die goldene Eier legt
Georg S hat folgendes geschrieben::
Da Bernd vorläufig in Deutschland wohnen bleibt und seinen bisherigen Lebenstil nicht ändert und keine Gelder von der Offshoregesellschaft auszuschüttet, bewegt sich Bernd in der Legalität.
Das ist zwar vordergründig richtig, der Teufel liegt aber wie so oft im Detail. Ich schliesse mich meinem Vorposter an und empfehle dringenst ein persönliches Gespräch mit unserem @ffbkdavid !
Kann es sein, dass mit meiner früheren Sekretärin ein Verhältnis hatten ?
Eine Konstruktion ist eigentlich nur dann brauchbar, wenn sie so sicher und wasserdicht ist, daß man sie hier posten kann, der Steuerfahnder sie lesen kann und sie dennoch nicht angreifbar ist.
Meiner Meinung nach habe ich im Augenblick solche eine Konstruktion im Hinterkopf. Das Problem dabei ist, daß man relativ große Strukturen aufziehen müsste, hinterher das Konstrukt aber als "Dienstleistung" an Selbständige anbieten könnte.
Bei meinem aktuellen Favoriten könnte man für den "Endverbraucher" wohl eine Steuer von ca. 15%-18% erreichen inklusive der Rückkehr des Geldes in den heimatlichen deutschen Hafen.
Das Geld ins Ausland zu verschieben ist ja nicht das Kunststück. Tricky wird es genau dann, wenn man es legal wieder nach Deutschland zurück holen möchte, ohne daß es zusätzlich besteuert wird.
Und zum Thema Persönliche Nachtichten... ich wollte auch dem User ffbk.... eine schreiben und bekam vom Forum die Meldung, daß PNs für mich deaktiviert seien.
Meine Idee der Konstruktion würde ich gerne mit Leuten diskutieren die sich mit der Materie wirklich auskennen.
An eine Umsetzung denke ich, wie ich schon erwähnt habe, nur dann, wenn es meiner Meinung nach so wasserdicht ist, daß ich es nicht geheim halten müsste.
wie in dem, dem Link zugrundeliegenden, Thread schon diskutiert, wird dies eben wegen den Tatsächlichkeitsmerkmalen nicht funktionieren.
Man müsste schon in Deutschland steuerpflichtig bleiben dürfen....
Genau das kann man erreichen, wenn man z.B. auf Mauritius Anteile an einer Kapitalgesellschaft erwirbt und diese dann nach einer Weile wieder mit Gewinn verkauft. Dann greift Artikel 13 Abs. 3 DBA mit Mautitius.
Der gewinn könnte durch Handlungen mit anderen Offshore Gesellschaften entstanden sein...
Um dem entgegen zu treten haben die deutschen Finanzbehörden reagiert und dann die Regelung ersonnen, daß Art. 6-14 und Art. 17 nicht für Unternehmen gelten soll, bei denen mehr als 25 % der Anteile oder mehr als 25% des verbunden Kapitals von Personen außerhalb von Mauritius gehalten wird.
Und den Tatbestand gilt es eben noch zu umgehen.
Das meinte ich mit "Man müsste große Strukturen etablieren."
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 10.Jun 2005 18:01 Titel: was soll ´s denn werden ????
@ HugoHiasl,
lassen Sie mich einmal eine bescheidene Frage stellen:
Wer (natürliche oder juristische Person) erwirbt wie wann mit welchen Umgehungsstrukturen wessen Anteile, die dann durch welche Offshore-Strukturen über wessen Handlungen wo entstanden sein sollten?
Wie groß sollten Ihrer Meinung nach die Strukuren mit welchem Gründungsaufwand, den wer bezahlen soll, sein (mir geht da gerade die DaimlerChrysler AG als Maßstab durch den Kopf) ?
Anders gesagt: es geht erst dann um DBA´s, wenn grundlegende Fragen des internationalen Steuerrechts vor dem Hintergrund nationalen Steuerrechts durchgeprüft wurden und dann die Basis der Auslandsgesellschaft demgemäß bestimmt wurde.
Von Mauritius über Belize bis Anguilla ist alles möglich, aber das ist letztendlich unerheblich !
Ich hätte ja gerne eine private Nachricht an sie verfasst. Aber leider ist das für mich nicht freigeschaltet.
Mein derzeitiges Gedankenspiel sieht wie folgt aus:
Eine in GB ansässige Person gründet eine Gesellschaft in GB. Rechnungen von dieser Gesellschaft können aufgrund der EU-Mitgliedschaft von GB in Deutschland ohne weiteres abgesetzt werden. Eine UmsatzsteuerID kann problemfrei beantragt werden.
GB unterhält mit der Isle of Man auch ein DBA, weswegen die GB Gesellschaft als Agent für die IoM Gesellschaft tätig sein kann und auf diesem Weg ca. 95% des Umsatzes auf die IoM umleiten kann. Hier bestünde nur eine pauschalierte Steuerpflicht von ca. 450 Pfund jährlich.
Soweit wäre es ja auch noch nicht kompliziert.
Interessant würde es meiner Ansicht nach genau dann werden, wenn man vorher eine Gesellschaft auf Mauritius gegründet hätte, an der die teilnehmenden Personen in Deutschland zu einem Zeitpunkt günstig Anteile kaufen.
Es dürften jedoch nicht mehr als 25% des Kapitals oder der Gesellschaftsanteile im Beitz von Gesellschaftern sein, die nicht auf Mauritius leben. Hält man sich an diese Regel, dann kann der deutsche Steuerzahler seine Gesellschaftsanteile nach einiger Zeit (ohne explizite Mindesthaltedauer) veräußern. Den Gewinn daraus kann aufgrund des Artikel 13 Abs. 3 DBA Deutschland-Mauritius ausschließlich mauritius besteuern. Dies tut Mauritius aber nicht. Eine Rückfallklausel ist im genannten DBA nicht vorhanden.
Der Ausdruck "große Strukturen" bezieht sich daher darauf, daß man die 3fache Summe, die über die Strukturen laufen sollen als Gesellschaftskapital haben muß um nicht unter die Umgehungsklausel für das DBA zu fallen. Die Beschreibung hierzu können sie hier
http://www.lemaitre.de/dba-d/MAUDP78.html nachlesen.
Es kann natürlich auch ohne weiteres sein, daß ich noch einen gedanklichen Aussetzer in meiner Planung habe. Im Augenblick fällt mir aber keiner ein.
Gerne diskutiere ich das auch mal per email oder am Telefon.
Bei Interesse bitte einfach ne PN an mich, falls das bei Ihnen freigeschaltet ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.